Zuletzt aktualisiert am 9. Juni 2019 von Ulrich Würdemann
Homosexuelle wurden in großer Zahl während des deutschen Nationalsozialismus verfolgt, gequält, ermordet. Als Opfer des Nationalsozialismus anerkannt wurden sie lange Zeit nicht. Es bedurfte einer besonderen Rede, 40 Jahre nach Kriegsende.
Homosexuelle wurden nach 1945 für ihre Verfolgung, für Haft und KZ-Aufenthalte nicht entschädigt. Ihrer wurde nicht gedacht. Sie fanden offiziell nicht statt.
Erst 1985 wurde in West-Deutschland erstmals ‘offiziell’ der Verfolgung Homosexueller in der NS-Zeit gedacht. Bundespräsident Richard von Weizsäcker (1920 – 2015) erinnerte in seiner Rede zum 40. Jahrestag der Beendigung des Krieges in Europa auch an die homosexuellen Opfer.
Weizsäcker stellte in seiner Rede klar, dass der 8. Mai ein Tag der Befreiung war und formulierte:
“Der 8. Mai ist ein Tag der Erinnerung. Erinnern heißt, eines Geschehens so ehrlich und rein zu gedenken, daß es zu einem Teil des eigenen Innern wird. Das stellt große Anforderungen an unsere Wahrhaftigkeit.
Wir gedenken heute in Trauer aller Toten des Krieges und der Gewaltherrschaft.
Wir gedenken insbesondere der sechs Millionen Juden, die in deutschen Konzentrationslagern ermordet wurden.
Wir gedenken aller Völker, die im Krieg gelitten haben, vor allem der unsäglich vielen Bürger der Sowjetunion und der Polen, die ihr Leben verloren haben.
Als Deutsche gedenken wir in Trauer der eigenen Landsleute, die als Soldaten, bei den Fliegerangriffen in der Heimat, in Gefangenschaft und bei der Vertreibung ums Leben gekommen sind.
Wir gedenken der ermordeten Sinti und Roma, der getöteten Homosexuellen, der umgebrachten Geisteskranken, der Menschen, die um ihrer religiösen oder politischen Überzeugung willen sterben mußten.
Wir gedenken der erschossenen Geiseln.
Wir denken an die Opfer des Widerstandes in allen von uns besetzten Staaten.
Als Deutsche ehren wir das Andenken der Opfer des deutschen Widerstandes, des bürgerlichen, des militärischen und glaubensbegründeten, des Widerstandes in der Arbeiterschaft und bei Gewerkschaften, des Widerstandes der Kommunisten.
Wir gedenken derer, die nicht aktiv Widerstand leisteten, aber eher den Tod hinnahmen, als ihr Gewissen zu beugen.”
Vierzig Jahre nach Kriegsende findet erstmals ein westdeutscher Spitzenpolitiker und offizieller Repräsentant des Staates Worte des Gedenkens auch für die homosexuellen NS-Opfer.
Der komplette Text der Rede kann auf den Seiten des Bundestags gelesen werden (auf den Seiten des Bundespräsidenten hier). Die Rede ist bei einigen Landeszentralen für politische Bildung als Video verfügbar (z.B. NRW).
Die Verfolgung Homosexueller nach §175 in der von den Nazis 1935 verschärften Fassung ging in West-Deutschland bis 1969 weiter. Von Januar 1950 bis Dezember 1969 wurden 50.887 Verurteilungen nach den Paragraphen 175 und 175a eingeleitet (nach Lautmann).
1995 wurde einer Anregung von Bundespräsident Roman Herzog entsprochen, den Auszug aus der Rede Richard von Weizsäckers in die Gestaltung des offiziellen Gedenkorts der Bundesregierung, die ‘Neue Wache’, mit einzubeziehen. Seitdem heißt es dort u.a.
„Die Neue Wache ist der Ort der Erinnerung und des Gedenkens an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft. Wir Gedenken der Völker, die durch Krieg gelitten haben. Wir gedenken ihrer Bürger, die verfolgt wurden und ihr Leben verloren. Wir gedenken der Gefallenen der Weltkriege, wir gedenken der Unschuldigen, die durch Krieg und Folgen des Krieges in der Heimat, die in Gefangenschaft und bei der Vertreibung ums Leben gekommen sind. Wir gedenken der Millionen ermordeter Juden, wir gedenken der ermordeten Sinti und Roma, wir gedenken aller, die umgebracht wurden wegen ihrer Abstammung, ihrer Homosexualität oder wegen Krankheit und Schwäche. Wir gedenken aller, deren Recht auf Leben geleugnet wurde. Wir gedenken der Menschen, die Sterben mussten um ihrer Religion oder politischen Überzeugung willen. Wir gedenken aller, die Opfer der Gewaltherrschaft wurden und unschuldig den Tod fanden.“
Erst am 12. Dezember 2003 beschloss der Deutsche Bundestag die Errichtung eines Denkmals. Am 27. Mai 2008 wurde das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen offiziell eingeweiht.
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Waren Homosexuelle lange Zeit (mindestens bis zur Rede von Weizsäckers) ‘vergessen Opfer’ des Nationalsozialismus? Nein. Im Gegenteil, sie waren nicht nur “vergessene Opfer” des Nationalsozialismus (wie lange formuliert wurde), sondern “sie wurden in voller Absicht von den Opfergruppen und von einer Wiedergutmachung ausgenommen. Sie wurden also nicht als Opfer ‘vergessen’, sondern weiterhin zu Opfern gemacht” (Rüdiger Lautmann).
Nebenbei, bei Richard von Weizsäcker scheint die in seiner Rede vom 8. Mai 1985 zum Ausdruck kommende Haltung auch gelebte Realität zu sein. Als jüngst sein Sohn starb, stand in der Traueranzeige in der FAZ u.a. bei den trauernden Familienangehörigen auch der Name der Tochter nebst ihrer Lebenspartnerin.
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6 Antworten auf „Homosexuelle – lange Zeit ‘vergessene’ NS-Opfer?“
[…] thematisiert die Ausstellung auch die Verfolgung Homosexueller durch Gestapo, SS und Reichssicherheitshauptamt, sowohl im Verlauf der einzelnen […]
[…] thematisiert die Ausstellung auch die Verfolgung Homosexueller durch Gestapo, SS und Reichssicherheitshauptamt, sowohl im Verlauf der einzelnen […]
[…] Die DDR beging seit 1950 den 8. Mai als ‘Tag der Befreiung” (bis 1967 auch als gesetzlicher Feiertag). Die BRD feiert den 8. Mai nicht. Erst der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker spricht in seiner bewegenden Rede anlässlich des 40. Jahrestags des Kriegsendes 1985 erstmals deutlich vom 8. Mai als “Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus”(und erwähnt in seiner Rede erstmals auch Homosexuelle, bisher ‘vergessene NS-Opfer’). […]
[…] Mai als “Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus”(und erwähnt in seiner Rede erstmals auch Homosexuelle, bisher ‘vergessene NS-Opfer’). Doch auch Weizsäcker […]
[…] von den Nazis verfolgten, verhafteten und oftmals ermordeten Homosexuellen bleibt bisher im Dunkel. Homosexuelle – vergessene Opfer des Nationalsozialismus, die auch nach 1945 weiterhin zu Opfern gemacht wurden. Nicht nur gab es vom Staat keine […]
[…] Homosexuelle waren lange vergessene, verdrängte NS-Opfer. Kann der gleiche Paragraph 175 einmal Unrecht, einmal Recht sein? Diese Frage steht schon lange im Raum. Es ist an der Zeit, dass der Deutsche Bundestag sich dieser Frage endlich widmet – bevor es wieder für die Betroffenen „zu spät“ ist, auch aus dieser Opfergruppe kaum ein Betroffener noch die Rehabilitierung und Entschädigung erlebt. […]