Zuletzt aktualisiert am 3. Juni 2024 von Ulrich Würdemann
Gewaltenteilung ist heute selbstverständlicher Bestandteil moderner Demokratien. Erdacht wurde sie Mitte des 18. Jahrhunderts vor allem in Bordeaux, von Montesquieu.
Gewaltenteilung
Gewaltenteilung – die Trennung staatlicher Gewalt in gesetzgebende Gewalt (Legislative), ausführende / vollziehende Gewalt (Exekutive) und richterliche Gewalt (Judikative) – ist heute Grund-Bestandteil moderner Demokratien. Montesquieu erdachte sie (De l’esprit des Lois / Vom Geist der Gesetze, 1748) in Bordeaux – jener wohlhabenden Stadt in Südwest-Frankreich, die sich schon seit langer Zeit möglichst entfernt hielt vom französischen Zentralismus.
Die Forderung nach strikter Trennung der Gewalten unter Wahrung eines hohen Grades an Unabhängigkeit sowie die Schaffung der hierfür erforderlichen Organe entstand in Reaktion auf die Machtkonzentration und potentielle Willkür des Absolutismus (ein machtvollkommener Herrscher ohne politische Mitwirkung anderer Organisationen) oder der Despotie. Die Gewaltenteilung diente und dient als Schutz vor Willkür – sowohl damals in der Monarchie als auch heute in Demokratie.
Montesquieu zur Begründung seiner Forderung nach Gewaltenteilung:
„Es wäre nämlich zu befürchten, daß derselbe Monarch oder derselbe Senat tyrannische Gesetze erließe und dann tyrannisch durchführte.„
Politisch umgesetzt wurde die Gewaltenteilung erstmals (nach einem kurzen allerersten Realisieren in der Verfassung der kurzlebigen Republik Korsika von 1755 bis 1769) in der Verfassung der Vereinigten Staaten von 1788 (dort genannt checks and balances), und kurz darauf in Frankreich.
Vom Geist der Gesetze
Das moderne Konzept der Gewaltenteilung (frühe Gedanken dazu gab es bereits u.a. bei Aristoteles) hat im wesentlichen zwei geistige Väter: John Locke und Baron Montesquieu.
Montesquieu formulierte 1748 in seiner Schrift De l’Esprit des Lois (einer der wesentlichen Texte der Aufklärung) erstmals das Prinzip der Trennung von gesetzgebender, vollziehender und richterlicher Gewalt („séparation des pouvoirs“).
Montesquieu veröffentlichte De l’Esprit des Lois 1748 zunächst anonym (seine Schriften unterlagen der Zensur), 1751 wurde es beschlagnahmt und von der katholischen Kirche auf den Index (‚Verzeichnis der verbotenen Bücher‘) gesetzt.
Montesquieu thematisierte auch bereits das Verhältnis zwischen Staat und Kirche (die katholische Kirche erweis sich bald als Montesquieu-Gegner), oft spöttisch wie in den Perserbriefen (Lettres persanes) – Gedankengut das später in der Säkularisation mündet.
Montesquieu
Charles de Secondat, Baron de Montesquieu wurde am 18. Januar 1689 auf dem Schloß La Brède (nahe Bordeaux) geboren (genauer: Taufdatum).
Montesquieu gilt als gemäßigter Vordenker der Aufklärung, war aber auch als belletristischer Autor tätig (Persische Briefe, 1721). Er studierte Jura in Bordeaux, wurde 1714 dort am Parlement (nicht: Parlament; das Parlement war eine Einrichtung der Rechtsprechung, keine gesetzgebende Versammlung) Gerichtsrat. Ab 1726 lebte er in Bordeaux und Paris, wurde 1728 in die Académie francaise gewählt.
Montesquieu starb am 10. Februar 1755 in Paris
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Montesquieu, De l’Esprit des Lois, verschiedene Versionen im Volltext (französisch) auf der französischen Wikiquote sowie bei TV5monde.
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4 Antworten auf „Gewaltenteilung – erdacht von Montesquieu in Bordeaux“
[…] (Girondisten-Denkmal) befindet. An den beiden Längsseiten des Platzes erinnern zwei Standbilder an Montesquieu (der die Gewaltenteilung erdachte, eines der Grundprinzipien moderner Demokratien) und Montaigne. Am Kopfende des Platzes zur Garonne […]
[…] in der Folge Wechsel von absolutistisch verfassten zu demokratisch verfassten Staatsformen mit Rechtsstaats-Prinzip und Gewaltenteilung, […]
[…] Vorhaben sorgte für breite Kritik. Die Gewaltenteilung sei in Gefahr, betont eine Gruppe Anwälte in Le Monde am 22. Juni […]
[…] von Europa abwendet. Die Werte Europas, der EU wie Menschenwürde, Freiheit, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung, Demokratie und Toleranz lehnt er vehement […]