Kategorien
HIV/Aids

Nationaler Aids-Beirat: Zugang zu HIV-Therapie

Zuletzt aktualisiert am 16. Oktober 2021 von Ulrich Würdemann

Der Nationale Aids-Beirat fordert Zugang zu HIV-Therapie für alle Menschen, die sich in Deutschland aufhalten, für die Zeit ihres Aufenthalts und unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Er benennt dazu in seinem Votum Nr. 46 konkrete Maßnahmen.

Jeder Mensch, der sich in Deutschland aufhält, soll für die Zeit des Aufenthalts Zugang zu HIV-Therapie entsprechend den geltenden Leitlinien haben. Dies betont der Nationale Aids-Beirat in seinem Votum  Nr. 46 vom 19. März 2014, veröffentlicht am 6., online seit 10. Juni 2014.

Dazu müsse u.a. die HIV-Therapie als „notwendige Behandlung im Sinne des Asylbewerberleistungsgesetzes anerkannt“ werden.

Die Residenzpflicht (Erläuterung s.u.) stehe häufig einer spezialisierten Behandlung und Beratung entgegen. Der NAB :
„Soweit und solange eine Residenzpflicht für Asylbewerber_innen und Geduldete besteht, muss bei der Zuweisung des Aufenthaltsortes für Menschen mit HIV sichergestellt sein, dass eine spezialisierte HIV-Behandlung und –Beratung problemlos erreichbar ist.“

Bei etwaigen Entscheidungen über Aufenthalts-Beendigungen müsse, so der NAB, nicht pauschal sondern im Einzelfall geprüft werden, ob im Heimatland dauerhafter Zugang zu HIV-Therapie gewährleistet sei.

Menschen ohne Papiere (’sans papiers‘) müssten Zugang zu HIV-Therapie und -Behandlung haben, ohne dass sie aufenthaltsbeendende Maßnahmen zu fürchten haben.

Zudem empfiehlt der Nationale Aids-Beirat eine zentrale Fachstelle zu schaffen, um Informationsmängel und uneinheitliche Rechtsanwendungen zu beheben.

.

Nationaler Aids-Beirat: Votum 46: Zugang zu ärztlicher Versorgung, Beratung und HIV-Therapie

.

Auch die Deutsche Aids-Hilfe DAH fordert eine reguläre Gesundheitsversorgung aller Menschen unabhängig vom Aufenthaltsstatus sicherzustellen. Sie unterstützt eine entsprechende Petition, die jüngst vom Medibüro Berlin dem Bundesminister des Inneren übergeben wurde.

.

Residenzpflicht: 1982 eingeführte „Auflage für in Deutschland lebende Ausländer, insbesondere für Asylbewerber und Geduldete. Sie verpflichtet die Betroffenen, sich nur in dem von der zuständigen Behörde festgelegten Bereich aufzuhalten.“ (wikipedia)
Innerhalb der Europäischen Union existiert eine Residenzpflicht einzig in Deutschland.

Nachtrag 8.12.2014: Der Bundestag hat die Regelungen zur Residenzpflicht geändert. Nach drei Monaten dürfen sich Asylbewerber in Deutschland zuküntig frei bewegen.

.

Anmerkung:
Ich bin seit 22. Juli 2013 als Mitglied des Nationalen Aids-Beirats berufen.

Von Ulrich Würdemann

einer der beiden 2mecs.
Schwulenbewegt, Aids- und Therapie-Aktivist. Von 2005 bis 2012 Herausgeber www.ondamaris.de Ulli ist Frankreich-Liebhaber & Bordeaux- / Lacanau-Fan.
Mehr unter 2mecs -> Ulli -> Biographisches

Eine Antwort auf „Nationaler Aids-Beirat: Zugang zu HIV-Therapie“

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert