Zuletzt aktualisiert am 24. Oktober 2020 von Ulrich Würdemann
Nationaler AIDS-Beirat (NAB) beim Bundesministerium für Gesundheit zur HIV-Diagnostik in der Erstuntersuchung von Asylsuchenden (Votum Nr. 47)
Berlin/Bonn, 13. Oktober 2015: Der NAB stellt fest, dass im Rahmen der Erstuntersuchungen bei Asylsuchenden auch routinemäßig HIV-Testungen durchgeführt werden. Dieses Verfahren entspricht nicht den anerkannten Standards zur Durchführung eines HIV-Tests.
Die Durchführung eines HIV-Tests erfordert:
- die Gewährleistung von Vertraulichkeit und einen geschützten Rahmen,
- eine individuelle Beratung und ärztliche Anamnese, ggf. unter Hinzuziehung von DolmetscherInnen bzw. SprachmittlerInnen,
- eine informierte und freiwillige Zustimmung,
- die persönliche Mitteilung des Untersuchungsbefundes,
- die Sicherstellung des zeitnahen Zugangs zu weiterer Diagnostik und dauerhafter Behandlung.
Im Kontext der Untersuchung bei Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftseinrichtungen oder Notunterkünften ist weder von einer informierten Zustimmung noch von einer ausreichenden Vertraulichkeit auszugehen.
Der NAB lehnt routinemäßige HIV-Tests für Asylsuchende ausdrücklich ab.
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(Votum Nr. 47 des NAB, hier als pdf)
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Disclaimer: Ich bin Mitglied des Nationalen Aids-Beirats
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zu allgemeinen Informationen siehe auch:
Robert-Koch-Institut 20.11.2015: Asylsuchende und Infektionsschutz
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