Zuletzt aktualisiert am 18. November 2023 von Ulrich Würdemann
Coronavirus Kontaktverbot Kontaktbeschränkung – Ansammlungen von mehr als 2 (!) Personen sind ab Montag 23. März für zunächst mindestens 2 Wochen verboten. In der Öffentlichkeit gilt ein vorgeschriebener Mindestabstand. Darauf haben sich Bund und alle Bundesländer am 22. März verständigt.
Ansammlungen von mehr als zwei Personen sind demzufolge verboten. Ausnahme gelten für Familien sowie Personen, die gemeinsam in einem Haushalt oder einer WG leben (und Nutzung ÖPNV sowie Beerdigungen). In der Öffentlichkeit muss ein Mindestabstand von 1,50 Meter (besser 2m) eingehalten werden.
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder mit den im Haushalt lebenden Personen gestattet, so Bundeskanzlerin Merkel in der Pressekonferenz am 22. März 2020.
Bayern kündigte an, diese Regelung nicht umzusetzen. Man dürfe sich in Bayern auch weiterhin nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts im Öffentlichen Raum bewegen. Auch einige andere Bundesländer haben üpber die gemeinsame Regelung hinaus reichende Regelungen verhängt.
Die Einhaltung soll von Polizei und Ordnungsbehörden überwacht, Verstöße sollen mit hohen Geldstrafen sanktioniert werden.
Die konkrete Rechtsgrundlage ist bisher unklar. Rechtlich zuständig sind die Bundesländer. Gültigkeit ist derzeit mindestens zwei Wochen (NRW: bis 19. April).
Mit der Regelung – statt einer völligen Ausgangssperre – soll die weitere Ausbreitung des Coronavirus eingedämmt werden. Das Problem sei nicht das Verlassen des Hauses (Ausgangssperre), sondern der Kontakt von Personen.
Ähnlich wie Ausgangssperren greift ein Kontaktverbot tief in Grundrechte ein, z.B. in die Bewegungsfreiheit oder die Versammlungsfreiheit. Oppositionspolitiker mahnen bereits regelmäßige Überprüfungen an.
Die beschlossenen Regelungen zeigen keine eindeutige Exitstrategie auf. Wird sie wieder zurück genommen? Wann? Die Gültigkeit? Vorläufig. Verlängerbar. Unendlich verlängerbar? Unklar. Zurücknahme unter welchen Bedingungen? Unklar.
6 Antworten auf „Coronographien 13 – Kontaktverbot“
[…] Detail-Problem: Kontaktverbote und Ausgangssperren kann und wird man irgendwann zurücknehmen. Glaubt irgendwer, dass eine einmal […]
[…] – Beschränkungen der Bewegungsfreiheit (ob als Ausgangssperre oder in Form von Kontaktverbot) werden sich kaum begründen lassen für Menschen, die bereits Immunität gegen das Coronavirus […]
[…] Maßnahmen wie Ausgangssperren und Kontaktverbote werden sich in der Bekämpfung der Coronavirus Epidemie nicht auf Dauer aufrecht erhalten lassen. […]
[…] – egal ob Ausgangssperre oder Kontaktverbote – können nicht einzige, dauerhafte Strategie der Bekämpfung der Coronavirus Epidemie sein. […]
[…] eine Exit–Strategie, um aus den Ausgangsbeschränkungen durch Kontaktverbote und Ausgangssperren heraus zu kommen gilt vermehrtes Containment zur Senkung der Neuinfektionsrate. […]
[…] gäbe es genug … in Zeiten von Kontaktverboten und Ausgangsverboten, von Einschränkung von Bürgerrechten, von Forderung nach […]