Zuletzt aktualisiert am 14. November 2023 von Ulrich Würdemann
Die Coronavirus Epidemie ist eine Ausnahmesituation – aber auch ein Cortonavirus Ausnahmezustand ?
„Es ist schon sehr schwer.“ Bundeskanzlerin Angela Merkel schaut sehr ernst bei ihrer Fernsehansprache zur Coronavirus Epidemie am Mittwoch 18. März 2020. „Die nächsten Wochen werden noch schwerer.“
Die Situation ist ohne Zweifel eine Ausnahmesituation. Aber auch ein Ausnahmezustand?
Bei einem Ausnahmezustand werden Existenz oder wesentliche Grundfunktionen eines Staates als bedroht angesehen. Der Begriff Ausnahmezustand wird oft gleichbedeutend mit dem Begriff Notstand verwendet.
Im Grundgesetz gibt es den Begriff Ausnahmezustand nicht.
Am 30. Mai 1968 verabschiedete zur Zeit der Großen Koalition der Deutsche Bundestag nach massiven Protesten (insbesondere der ‚außerparlamentarischen Opposition APO) die so genannten ‚Notstandsgesetze‚ (‚Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes‘).
Die mit den Notstandsgesetzen herbeigeführten Änderungen des grundgesetzes ermöglichen unter genau spezifizierten Umständen zum Beispiel
- den Einsatz der Bundeswehr im Innern,
- gesetzgebende Funktionen von Bundestag und Bundesrat können von einem ‚Gemeinsamen Ausschuß‘ übernommen werden.
- die Einschränkung einiger Grundrechte, ohne weiteren Rechtsweg.
Die einschränkbaren Grundrechte sind
- Briefgeheimnis und
- Post- und Fernmeldegeheimnis (Grundgesetz Artikel 10)
- Freizügigkeit (Grundgesetz Artikel 11)
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Die Hohe Kommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen Michelle Bachelet, Chirurgin und 2006 bis 2010 sowie 2014 bis 2018 Präsidentin Chiles, betonte am 16. März 2020, Ausnahmezustand und Notstand dürften nicht dazu missbraucht werden, Menschenrechte zu unterdrücken.
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3 Antworten auf „Coronographien 9 – Ausnahmezustand“
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