Zuletzt aktualisiert am 18. November 2023 von Ulrich Würdemann
Im Zuge der Bekämpfung bzw. Eindämmung der Corona- Pandemie wurden zahlreiche Grundrechte eingeschränkt.
Mit den Impfung gegen das Coronavirus stellt sich absehbar die Frage, ist eine weitere Einschränkung der Grundrechte für Geimpfte zulässig? Ist eine weitere Einschränkung von Grundrechten vertretbar?
Einige persönliche Gedanken zum Thema Corona Grundrechte Impfung …
(die folgenden Gedanken gehen von der Annahme aus, dass eine erfolgreich geimpfte Person nicht infektiös ist. Dies bestätigt seit April 2021 auch das RKI.)
Die Frage der Begründung
Grundrechtseinschränkungen sind immer die Ausnahme, die begründungspflichtige Ausnahme.
Ich muss nicht begründen warum ich meine Grundrechte ausüben will. Ich muss mich für die Wahrnehmung meiner Grundrechte nicht rechtfertigen.
Wer meine Grundrechte einschränkt, muss diese Einschränkung rechtfertigen und begründen.
Ich habe meine Freiheit, meine Grundrechte – sie auszuüben ist der Normalzustand, nicht die zu begründende Ausnahme. Sie wiederherzustellen sollte selbstverständlich sein.
Wer von ‚Impf-Privilegien“, „Vorteilen“ oder“Sonderrechten“ spricht (wie zu Beginn der Debatte zu Jahresbeginn Jens Spahn oder Karl Lauterbach) verkennt das Wesen von Grundrechten. Grundrechte sind keine Privileg. Ich habe sie.
Die Bezeichnung als ‚Privilegien‘ ist nicht nur wegen der Formulierung problematisch, sondern auch aufgrund der dahinter stehenden Haltung. Sie kann manipulativ eingestezt werden. Diese Rechte werden nicht etwa netterweise von einer Obrigkeit als Belohnung gewährt. Sie stehen mir per Verfassung zu.
„Es gibt nicht nur keinen Grund, es wäre aus meiner Sicht sogar verfassungswidrig, Gerimpften Freiheiten zu verwehren.“
Prof. Thorsten Kingreen, Lehrstuhl für öffentliuches Recht, Universität Regensburg in der SZ 10./11. April 2021
Auch Alena Buyx, Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, betont am 12. April 2021 individuelle Freiheitsbeschränkungen seien „rechtlich sehr schwierig durchzusetzen, wenn die Infektiösität wegfalle“.
Grundrechte sind keine Privilegien. Sondern jeder hat sie. Sie stehen jedem zu. Jedem, individuell, als Mensch bzw. als Staatsbürger.
Die Folge der Impfung ist nicht etwa die Gewährung von Vorteilen oder Privilegien – sondern die Rückkehr zur Normalität. Zur Normalität der Ausübung der Grundrechte.
Die Frage der Solidarität
Neben der rein auf mich bezogenen Sicht meiner Rechte als Individuum, als Mensch und Bürger gibt es auch die Ebene der gemeinsamen Interessen. Und damit auch die Frage der Solidarität. Des gemeinsamen Eintretens für gemeinsame Interessen.
Ja, aus Solidarität zum Beispiel weiterhin im öffentlichen Raum Masken zu tragen zum Infektionsschutz, auch wenn ich geimpft bin – das kann solidarisches Handeln sein. Solche Auflagen mögen vertretbar erscheinen.
(Nur nebenbei: wann wer geimpft wird, dies beruht nicht auf meiner freien Entscheidung. Nicht auf einem solidarischen Zurücktreten der später zu Impfenden zugunsten von Menschen mit höherem Risiko. Sondern rein auf einem Rechtsakt den Bürger zu befolgen hat. Auf einer Verordnung des Gesundheitsministers – der dann von Solidarität spricht, (s)eine rehtliche Entscheidung moralisch überhöht)
Aber der Besuch von Restaurants, von Museen, von Konzerten, von Tanz- und Theater-Aufführungen etc. – wie steht es da mit Solidarität? Solange nicht alle dies dürfen, darf es neimand? Was hätte das mit Solidarität zu tun?
Was wäre daran solidarisch nicht zu einem Konzert zu gehen (zu dem ich aus epidemiologischer Sicht gehen könnte da nicht infektionsrelevant)? Wem würde dadurch potenziell geschadet?
Der oder die Ungeimpfte hat ja nicht ein Quentchen mehr Rechte dadurch dass ich als Geimpfter etwa meine Rechte nicht zurück erhalte. Selbst-Kasteiung verkauft als Akt der Solidarität?
Durch was wäre für eine erfolgreich geimpfte Person ein weiteres Verbot Konzerte zu besuchen zu rechtfertigen?
(Zumal ein ‚Ausgleich‘ erfolgen könnte, eine Möglichkeit der ‚Gleichstellung‘ durch Vorlage eines negativen Corona-Tests)
„Solidarität ist kein verfassungsrechtlich greifbarer Begriff, der irgendeine Form von Rechtfertigung bereithielte, um Geimpften ihre Freiheiten weiter vorzuenthalten.“
Tristan Barczak, Verfassungsrecht, in: Berliner Zeitung vom 9. April 2021
Zudem, Solidarität kann auch ‚andersherum‘ gedacht werden.
Gerade Künstler (und all diejenigen die dazu beitragen im Vorfeld, Backstage, im Büro, in der Technik …) gehören zu den Gruppen, die (erzwungenermaßen) in besonderem Ausmaß Solidarität zeigten. Indem sie komplett auf Auftritte verzichteten – weil es im Interesse der Gesellschaft war.
Ist es nun nicht auch ein Akt von solidarischer Unterstützung, dort wo vertretbar Konzerte zu ermöglichen, und damit eben auch den Besuch von Konzerten durch diejenigen, die kein Risiko für sich haben und kein Risiko für andere darstellen?
eine Phase des Übergangs
Angesichts der derzeit (Mitte Januar 2021) noch niedrigen Impfquote (erst recht derjenigen von Personen die beide Impfungen erhalten haben) mag diese Debatte verfrüht erscheinen und sich praktisch noch nicht stellen.
Doch spätestens wenn in nennenswertem Umfang Menschen erfolgreich geimpft sind, an Corona / COVID-19 nicht mehr erkranken können und das Virus auch nicht übertragen können, wird sich diese Frage drängender stellen.
Wir wären gut beraten, diese Frage frühzeitig offen und auf eine nicht moralisierende Weise zu diskutieren. (Konzertbesuch nur gegen Corona – Impf-Nachweis – Ticketverkäufer bereiten sich auf diese Möglichkeit bereits vor …)
Ja, es wird eine Übergangszeit, schrittweiser Lockerungen geben, geben müssen.
Aber mittelfristig wird sich die Abwägung zwischen Risiken und Infektionsschutz einerseits und Grundrechten und Freiheit andererseits deutlich verändern.
.
zum Themenbereich Corona Grundrechte Impfung siehe auch
Ad hoc Empfhelung des Deutschen Ethikrats vom 4.2.2021 .