Zuletzt aktualisiert am 25. Mai 2022 von Ulrich Würdemann
Die Behauptung Russlands, in der Ukraine geschehe ein Völkermord an vier Millionen Menschen in der Ost-Ukraine, sei falsch, urteilte (pdf) am 16. März der Internationale Gerichtshof IGH in Den Haag. Wladimir Putin hatte diese Behauptung als Begründung für seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine genommen. Russland sei grundlos ‚aggressiv‘ in die Ukraine eingefallen.
Der Internationale Gerichtshof schafft so eindeutig Klarheit: Russlands Behauptung ist falsch.
Der IGH traf eine vorläufige Entscheidung in einem Eilverfahren. Bis zum Abschluss des endgültigen Verfahrens können noch Jahre vergehen.
Der IGH betonte in seinem Urteil, der Angriff Russlands auf die Ukraine sei völkerrechtlich dermaßen zweifelhaft, dass er bis zur endgültigen Klärrung sofort zu stoppen sei. Dies gelte für Russland wie auch für ‚irreguläre Kämpfer‘ der prorussischen Separatisten.
Das Urteil des IGH fiel mit einer Mehrheit von 13 zu zwei Stimmen. Die zwei Gegenstimmen kamen von dem Richter aus Russland (Kirill Gevorgian, 2003 bis 2009 Botschafter Russlands in den Niederlanden, seit 8.2.2021 Vizepräsident des IGH) und der Richterin aus China (Xue Hanqin; 2003 bis 2008 Botschafterin Chinas in den Niederlanden; seit 29. Juni 2010, Wiederwahl 2011 und 2020).
Der Internationale Gerichtshof war von der Ukraine angerufen worden. Sie hatte gebeten festzustellen, dass die Behauptung Russlands, es gäbe in der Ukraine einen Völkermord, falsch sei.
Russland teilte am 17. März 2022 mit, es lehne das Urteil des IGH ab:
‚Wir können keine Rücksicht auf diese Entscheidung nehmen.‘
Dmitri peskow, Sprecher des Kreml, am 17.3.2022
Russlands Ablehnung ändert nichts daran:
Mit dem IGH hat nun das wichtigste Rechtsprechungs-Organ der Vereinten Nationen deutlich gemacht hat, dass Russlands Rechtfertigung für den Krieg gegen die Ukraine nicht glaubhaft ist. Russlands Zurückrudern (in seiner Stellungnahme, s.u.) zeigt, dass dies auch Russland bewusst ist.
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Bemerkenswertes Verhalten Russlands vor dem IGH
An dem Verfahren war ein Richter aus Russland beteiligt.
Russland hat aktiv an dem Verfahren teilgenommen – es hat eine schriftliche Stellungnahme von fünf Seiten abgegeben. An der mündlichen Verhandlung wie auch der Urteilsverkündung hat es nicht teilgenommen.
In dieser Stellungnahme wird seitens Russland u.a. ausgeführt, Putin habe nicht von Völkermord im Sinn der UN-Konvention über Völkermord (aus dem Jahr 1948) gesprochen (deswegen sei der IGH nicht zuständig).
Zweierlei ist besonders bemerkenswert:
- Russland hat sich auf das Verfahren eingelassen – und somit auch die Autorität des Gerichts anerkannt, und
- Russland rudert zurück – doch kein Völkkermord.
2 Antworten auf „IGH: Russland grundlos aggressiv gegen Ukraine“
[…] Der IGH hatte am 16. März geurteilt, Russlands Behauptung eines Vöklermrods in der Ost-Ukraine sei fal…. […]
[…] Internationale Gerichtshof hatte bereits am 16. März 2022 festgestellt, dass Russland grundlos aggr…. Die Behauptung Russlands,. in der Ukraine geschehe ein Völkermiord, sei […]