Zuletzt aktualisiert am 17. Dezember 2023 von Ulrich Würdemann
Kriegsdienstverweigerer und Deserteure aus Russland und Belarus, aber auch aus der Ukraine benötigen angesichts des aktuellen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine ein Recht auf Asyl – und entsprechende Angebote.
Zahlen zu Deserteuren aus Russland, Belarus und der Ukraine sind kaum bekannt.
Aufruf zum Desertieren
‚Ich habe eine Botschaft für die russischen Soldaten im Gefechtsfeld: Wenn ihr euch nicht dazu hergeben wollt, eure ukrainischen Brüder und Schwestern zu töten, wenn ihr keine Verbrecher sein wollt, werft eure Waffen weg, hört auf zu kämpfen, verlasst das Schlachtfeld.‘
Charles Michel, Ratspräsident der EU, am 6. April 2022
Der Tschechische Premier Petr Fiala schlug am 17. März 2022 vor, die EU möge russischern Deserteuren in der EU Asyl gewähren. Polen und Slowenien schlossen sich dem Vorschlag an.
‚Im Hinblick auf eine langfristige Entwicklung könnte zum Beispiel eine Koalition von Staaten gebildet werden, nicht nur von der EU, sondern vielleicht auch von NATO-Staaten, die den desertierten Soldaten der Russischen Föderation Asyl gewähren würde.‘
Petr Fiala nach seinem Besuch in Kiew am 15.3.22
Michel bezeichnete ein Asyl- Angebot für Deserteure als ‚eine wertvolle Idee, die weiterverfolgt werden sollte‚.
Auch mehrere FDP- Politiker forderten am 20.4.2022 Bundesinnenministerin Faeser auf, in Brüssel für ein Aufnahme-Programm für russische Deserteure einzutreten.
„Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, an russische Soldaten den Appell zu richten, die Waffen niederzulegen, und darauf hinzuweisen, dass ihnen der Weg ins deutsche und europäische Asylverfahren offensteht.“
Deutscher Bundestag
Asyl – Angebot für Deserteure aus Russland, Belarus und der Ukraine
Zahlreiche Organisationen und Akteure fordern ein Asyl- Angebot für Kriegsdienstverweigerer und Deserteure, so z.B. Pro Asyl und Connection.
Doch die Hürden für ein Asyl für Kriegsdienstverweigerer und Deserteure sind hoch. Denn bisher gilt Kriegsdienstverweigerung oder Desertion nicht bzw. nicht ohne weiteres als Asylgrund.
Deserteure: Voraussetzungen für Asyl in der EU
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte 2011 fest. Kriegsdienstverweigerung sei ein Menschenrecht.
Der Europäische Gerichtshof entschied am 26. Februar 2015 (Fall Sheperd, C-472/13, Pressemitteilung pdf) unter welchen Voraussetzungen einem Deserteur aus einem Drittstaat in der EU Asyl gewährt werden kann.
Der Gerichtshof legt darin fest dass der
‚Schutz den Fall betrifft, in dem der geleistete Militärdienst selbst in einem bestimmten Konflikt die Begehung von Kriegsverbrechen umfassen würde, einschließlich der Fälle, in denen der Asylantragsteller nur mittelbar an der Begehung solcher Verbrechen beteiligt wäre, wenn es bei vernünftiger Betrachtung plausibel erscheint, dass er durch die Ausübung seiner Funktionen eine für die Vorbereitung oder Durchführung der Verbrechen unerlässliche Unterstützung leisten würde‘.
Pressemitteilung vom 26. Februar 2015
Die Kriegsverbrechen müssen nicht zwingend bereits begangen worden sien, auch ihre hohe Wahrscheinlichkeit ist ein Antragsgrund. Allerdings muss der Antragsteller in der Lage sein, dies darzulegen. Die Verweigerung müsse das einzig mögliche Mittel sein, mit dem der Antragsteller den behaupteten Kriegsverbrechen entgehen könne.
Der Schutz vor Verfolgung gilt demnach für sämtliche Militärangehörige (auch Servicepersonal). Als Voraussetzung genügt allerdings nicht, dass Freiheitsstrafen oder Entlassung aus der Armee drohen.
Deserteure aus Russland
In Russland besteht Wehrpflicht (12 Monate Wehrdienst, alle Männer zwischen 18 und 27 Jahren). Seit 20023 gibt es ein Gesetz über ‚zivilen Alternativdienst‘ (18 Monate) bei Verweigerung; der Antrag kann nur vor Einberufung gestellt werden.
Desertion steht in Russland explizit unter Strafe (Freiheitsstrafe bis 7 Jahre, im Kriegsfall bis 10 Jahre).
Medienberichten im August 2023 zufolge werden in Russland derzeit jede Woche etwa 100 Beschuldigte wegen des Vorwurfs der Fahnenflucht verurteilt.
Kriegsdienstverweigerer und Deserteure aus Russland müssen einen Antrag auf Asyl stellen. Ein Asylanspruch könnte bestehen (völkerrechtswidriger Angriffskrieg).
Deserteure „die sich an Putins Krieg nicht beteiligen wollen, können in Deutschland Asyl beantragen. Sie erhalten im Regelfall internationalen Schutz“
Sprecherin des Bundesamts für Migration (BAMF) (SpON 18.4.23)
Die Hürden für einen Erfolg des Asylantrags sind in der Praxis sehr hoch. De facto wird jeder Antragsteller individuel nachweisen müssen, dass er eine menschenunwürdige Behandlung und hohe Strafen zu erwarten hätte und Beteiligung an Kriegsverbrechen droht.
Zudem stellen sich oft praktische Probleme: verlässt ein junger Mann Russland um nicht zum Kriegsdienst eingezogen werden, bevor er die Einberufung erhält (die seit April 2023 in Russland elektronisch zugestellt werden kann), könnte das Bamf hinterfragen ob tatsächlich konkret Gefahr bestand. Nach der Einberufung allerdings darf er legal nicht mehr ausreisen.
Bis Ende April 2023 stellten 2.485 mänliche russische Staatsangehörige in wehrfähigem Alter (18 – 45 Jahre) einen Antrag auf Asyl in Deutschland. In 814 Fällen war bis dahin über den Antrag entscheiden worden, 55 positiv (88 Ablehnung, 671 ‚formelle Verfahrenserledigung‘).
Im September 2023 belief sich die Zahl der Asylanträge russicher Männer im wherfähigen Alter auf ca. 3.500. In 1.500 Fällen hat das BAMF entschieden, 90 Personen erhielten Schutzstatus (in ca. 1.100 Fällen war aufgrund Dublin-Abkommen ein anderer Staat zuständig).
Deserteure aus Belarus
In Belarus besteht die Pflicht für alle jungen Männer zwischen ihrem 18. und 27. Lebensjahr einen Militärdienst von 18 Monaten (12 Mo. bei Hochschulbildung) abzuleisten. Seit 2016 besteht nur bei ‚religiös-pazifistischer Verweigerung‘ die Möglichkeit eines (doppelt so langen) Alternartiv-Dienstes.
Kriegsdienstverweigerer und Deserteure aus Belarus müssen einen Antrag auf Asyl stellen. Ein Asylanspruch könnte schwieriger werden als bei Deserteuren aus Russland (völkerrechtswidriger Angriffskrieg – aber Belarus ist offiziell nicht Kriegspartei).
Deserteure aus der Ukraine
In der Ukraine wurde der Wehrdienst (18 monatige Dauer) erst 2015 wieder eingeführt.
Am 25. Februar 2022 verkündete die ukrainische Regierung nach Beginn von Putins Angriffskrieg gegen die Ukraine eine allgemeine Mobilmachung für alle Männer zwischen 18 und 60 Jahren. Diese dürfen das Land nicht verlassen. Ausnahmen gelten für Väter mit drei oder mehr minderjährigen Kindern sowie für alleinstehende Väter minderjähriger oder behinderter Kinder. Eine Lockerung des Ausreiseverbots ist geplant (Stand 5.5.22).
Die Ukraine teilte am 10. April 2022 mit, seit Beginn des Kriegs seien knapp 200 Männer in wehrpflichtigem Alter an der verboteten Ausreise gehindert worden. Sie würden nach der Rückkehr bestraft werden.
Verweigerer des Kriegsdienstes aus der Ukraine sollten in Deutschland und der EU vergleichsweise leichter über einen Antrag auf Asyl Aufenthalt finden können:
Deserteure / Soldaten und Reservisten allerdings haben keine Möglichkeit dieser Antragstellung sondern die Möglichkeit eines Antrags auf Asyl (s.o. Russland, Belarus) mit den genannten Schwierigkeiten. Hinzu kommt argumentativ, dass die Ukraine sich im Krieg verteidigt (nicht einen illegalen Angriffskrieg führt).
Diejenigen Deserteuren aus der Ukraine, denen es gelingt ihr Land zu verlassen, haben allerdings eine rechtliche Basis: sie können (wie alle Ukrainer*innen) visumfrei in die EU einreisen und ein dreijähriges Aufenthaltsrecht erhalten.
Die EU hat zudem in Bezug auf Flüchtlinge aus der Ukraine am 4. März 2022 die ‚Massenzustromrichtlinie‚ (hier) in Kraft gesetzt. Damit gilt §24 AufenthG (vorübergehender Schutz). Sie müssten somit derzeit keinen Asylantrag stellen und würden vorübergehend Schutz erhalten.
‚Den aus der Ukraine geflohenen Menschen kann durch den am 4. März einstimmig getroffenen EU-Beschluss zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen und die entsprechende Umsetzung in Deutschland über den Paragrafen 24 Aufenthaltsgesetz schnell und unbürokratisch geholfen werden.‘
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Bamf in einer Mitteilung an die Zeitung nd (5.4.2022)
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Das Grundrecht auf Asyl gilt für alle politisch Verfolgten. Wie kann die Aufnahme Geflüchteter aus Staaten, die gegnerische Kriegsparteien sind, ein Staat der Agressor, ein Staat der Angegriffene, friedlich und konfliktarm gestaltet werden?
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‚Der Krieg kann nur auf eine einzige Weise verhindert werden! Durch die Weigerung der Menschen, in den Krieg zu gehen.‘
Albert Einstein im Dezember 1931 im Interview mit George Sylvester Viereck (für dessen Buch über Kriegspropaganda der im ersten Weltkrieg beteiligten Nationen)
Eine Antwort auf „Asyl für Deserteure aus Russland Belarus Ukraine“
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