Zuletzt aktualisiert am 21. Mai 2024 von Ulrich Würdemann
Menschenrechte sind für alle Menschen überall und jederzeit gültig. Sie sind nicht relativierbar. Sie sind unantastbar, auch durch staatliche Gesetze.
Jeder Mensch hat Menschenrechte, jederzeit und überall.
Menschenwürde muss mensch sich nicht ‚verdienen‘ – Menschenwürde wohnt dem Menschsein inne, jeder Mensch hat Menschenwürde.
Menschenrechte und Menschenwürde sind individuelle Rechte – als Rechte des Individuums hängen sie auch nicht und nie von zwischenstaatlichen Kooperationen ab.
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 1, Generalversammlung der Vereinten Nationen 10. Dezember 1948
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde am 10. Dezember 1948 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet.
„Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.“
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Ein erster Entwurf entstand in einer Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Eleanor Roosevelt.
Auch wenn die Erarbeitung der Menschenrechts- Erklärung vor dem Hintergrund der Menschheitsvebrechen des NS-Regimes stattfand, hat sie einen viel weiter zurück reichenden Hintergrund.
Das Konzept der Menschenrechte wurzelt bereits in der Antike. Wesentlich geprägt wurde es von Denkern der Aufklärung (u.a. Rousseau, Kant, Diderot). Wurzeln sind u.a. in der Magna Charta, der us-amerikanischen Unabhängigkeitserklärung sowie der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte in der französischen Revolution.
In dem Gremium, das die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte erarbeitet hat, waren Menschen unterschiedlicher philosophischer und religiöser Perspektiven vertreten. Sie konzipierten den Text als länder- und kulturübergreifend.
Das Grundgesetz legt direkt zu Beginn fest
„Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 1 Abs. 2
Artikel 1 ist damit auch eine völlige Absage an totalitäres Denken, das den Staat über Menschen stellt – und Kontrapunkt zu ND-Ideologie.
„Menschenwürde ist egalitär; sie gründet ausschließlich in der Zugehörigkeit zur menschlichen Gattung, unabhängig von Merkmalen wie Herkunft, Rasse, Lebensalter oder Geschlecht. … Antisemitische oder auf rassistische Diskriminierung zielende Konzepte sind damit nicht vereinbar und verstoßen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung.“
Bundesverfassungsgericht, ‚NPD-Urteil‘, 2017
Diese Gleichheit versinnbildlicht die Darstellung der Egalité – mit dem Lot der Maurer (als Symbol der Gleichheit) und den Gesetzestafeln mit der Erklärung der Menschenrechte:
Menschenrechte werden bedroht von kulturalistischen Konzepten, durch nationalistische und völkische Ideologien, die die Ungleichheit von Menschen propagieren, ungleichbehandlung fordern und Gruppen konstruieren (durch Zuweisung / Zuschreibung von Eigenschaften).
Zu diesen Ideologien der Ungleichheit gehören Rassismus, Antisemitismus und Antiziganismus.
Die universelle Gültigkeit der Menschenrechte wird immer wieder schleichend infrage gestellt und bedroht.
„In Teilen der Gesellschaft setzt sich mehr oder weniger verdeckt das Narrativ fest, dass die Grundrechte der Mehrheitsgesellschaft mehr wert sind als die Grundrechte der Minderheiten. Ich erinnere an die Triagedebatte. Das ist ganz gefährlich, denn diese Unterscheidung gibt es ja gerade nicht in den Grundrechten.“
Dr. Leander Palleit, Co- Leiter der Monitoringstelle für die Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention, Deutsches Institut für Menschenrechte, in: wochentaz August – 1. September 2023
Wilhelm Heitmeyer spricht von einem „autoritären Nationalradikalismus“ und formuliert auf die AfD bezogen:
„Das Autoritäre zeigt sich in einem Ordnungsmodell für die Gesellschaft, das traditionelle Lebensformen privilegiert und andere – hiervon abweichende – ausschließt. Strenge Hierarchie- und Kontrollvorstellungen dominieren. … Das Radikale wird deutlich an einem Kommunikationsstil mit einem Mobilisierungsverhalten, das von gruppenbezogener Menschenfreundlichkeit durchzogen ist.“
Wilhelm Heitmeyer, SZ2./3. September 2023
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7 Antworten auf „Menschenrechte sind universel“
[…] es einen Grund, einen neuen Begriff zu prägen?Menschen, die sich für Menschenrechte einsetzen, nennt man gemeinhin ‚Menschenrechts-Aktivisten‘.Ein Grund einen neuen […]
[…] und Gesellschaft an erster Stelle. Die öffentliche Ordnung und ihre Stabilität haben Vorrang vor Menschenrechten und individuellen Freiheitsrechten (vgl. Umgang mit Regimekritikern wie Alexei […]
[…] geradezu in die Arme lief, war Anstoß, sich anderer seiner Engagements zur Verteidigung der Würde des Menschen, gleich in welcher Form, zu […]
[…] wird da gefeiert? Ein gestörtes und getrübtes Olympia, und Menschenrechte stören […]
[…] Morgen, Frühstück und Lesen im Bett. Blättere in einem Bändchen über Menschenrechte, herausgegeben schon 1997 von der 2002 verstorbenen Marion Dönhoff. Stoße im Laufe des Lesens auf […]
[…] sich – auch längerfristig – für die Verteidigung von Freiheit, Demokratie und Menschenrechten international zu engagieren, geht deutlich zurück. Besonders in den USA. Mit weitreichenden […]
[…] An erster Stelle steht immer der Mensch – so heißt es z.B. im Grundgesetz in den erste drei Artikeln […]