Zuletzt aktualisiert am 9. November 2023 von Ulrich Würdemann
17. Juli 1932. Zeit des Wahlkampfs vor der Reichstagswahl am 31. Juli 1932. In Altona bei Hamburg (das damals noch zu Preußen gehörte) veranstaltet die SA einen Werbemarsch. Altona gilt damals als ‚rot‚, auch genannt ‚Klein- Moskau‘. Kommunisten und Sozialdemokraten betrachten den Aufmarsch von 7.000 SA-Leuten aus anderen Regionen als Provokation.
Im Umfeld des Werbemarsches der SA kommt es zu einer Schießerei – zwischen Kommunisten, Nationalsozialisten und der Polizei. 18 Personen werden erschossen., darunter 16 unbeteiligte Altonaer Bürger (sämtliche, wie erst in den 1990er Jahren bekannt wurde, durch Polizeikugeln) sowie 2 SA- Männer.
Am Tag zuvor, am 16. Juli 1932, hatte die Reichsregierung (Papen) das zuvor im April (Regierung Brüning) eingeführte Verbot von SA und SS wieder aufgehoben. Die Nationalsozialisten hatten sich bereit erklärt, die Minderheitsregierung zu tolerieren, die Aufhebung des SS- und SA-Verbots war der ‚Dank‘ Papens.
Die NSDAP war deutlicher Sieger der Reichstagswahl mit 37,3% – ein Plus von 19 Prozent im Vergleich zur Wahl 1930.
Die Polizei und die Justiz ermittelten im Anschluss wegen der Schießerei ausschließlich gegen Kommunisten, weitgehend ohne Ergebnisse.
Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten und anschließender Gleichschaltung der Justiz folgten die Blutsonntagsprozesse.
Vier der Angeklagten im ersten Prozess wurden ohne stichhaltige Beweise zum Tod verurteilt, darunter Bruno Tesch (22. April 1913 Kiel – 1. August 1933 Altona). Die vier wurden am 1. August 1933 im Hof des Gerichts (heute Amtsgericht Altona) hingerichtet.
Vor dem Haus Max – Brauer – Allee 89 erinnert ein Stolperstein an Bruno Tesch.
Erst eine erneute gerichtliche Aufarbeitung des Altonaer Blutsonntags 1992 führte zur Aufhebung der Todesurteile. Die vier wurden als Opfer des NS-Regimes rehabilitiert.