einer der beiden 2mecs.
Schwulenbewegt, Aids- und Therapie-Aktivist. Von 2005 bis 2012 Herausgeber www.ondamaris.de Ulli ist Frankreich-Liebhaber & Bordeaux- / Lacanau-Fan.
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Der Fernsehturm Steinkimmen – das ist für mich vor allem Erinnerung an meine Kindheit, und an einen Spielplatz …
Am 6. August 1956 begann der Sender Steinkimmen (Gemeinde Ganderkesee, südöstlich von Oldenburg), das „Erste Deutsche Fernsehen“ (NDR) für den Bereich Bremen / Oldenburg auszustrahlen. Bereits seit Herbst 1955 war an der Sendeanlage gearbeitet worden.
Zuvor war schon am 25. Dezember 1955 ein vorläufiger Sendebetrieb gestartet. Von einer mobilen Sendeanlage wurde Hörfunk über UKW ausgestrahlt. Der Turm begann mit 5 Stunden täglichem Sendebetrieb in zwei Zeitblöcken.
Der rot weiß gestrichene Sendemast hatte ursprünglich 298 Meter Höhe bei nur 2 Meter Durchmesser. Am 31. August 1961 wurde der Mast durch eine zusätzliche Spitze erhöht auf seine endgültige Höhe von 305 Metern. Zu seiner Zeit war er das höchste Bauwerk der Bundesrepublik …
Ab Dezember 1962 wurden erste Farb-Sendungen übertragen.
Da sich eine weitere Umrüstung nicht mehr rechnete, wurde 2016 (Baubeginn 4. April) ein neuer Gittermast errichtet – der alte Fernsehturm Steinkimmen wurde obsolet.
Mitte Mai 2017 begannen die Umschaltung auf den neuen Sendeturm und die Abbau-Arbeiten des Fernsehturms Steinkimmen. Nach und nach wurden bis November 2017 Segmente mit dem Hubschrauber abgetragen.
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Den Fernsehturm Steinkimmen erinnere ich vor allem als Ausflugsziel in meiner Kindheit. Das große Staunen, dass ein so dünner Turm völlig frei nur mit ein paar Seilen stehen konnte. Und natürlich, größte Attraktionen, ein großer Spielpatz und der Kleintierzoo …
In den Novemberpogromen 1938 wurde die Synagoge von Oldenburg sowie die kleine jüdische Schule zerstört. Alle Oldenburger Juden wurden von SA-Männern verhaftet. Auf vielfache Weise wird der Novemberpogrome, der Zerstörung der Synagoge und der Deportation der Oldenburger Juden 1938 gedacht.
In der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 (Novemberpogrom, sog. Reichspogromnacht) drangen zahlreiche SA-Leute in die Synagoge an der Peterstraße in Oldenburg ein. Sie setzten die Synagoge an der Peterstrasse ebenso wie das nebenan gelegene Schulgebäude in Brand. Alle Juden Oldenburgs wurden verhaftet.
Sie wurden über Nacht in der Polizeikaserne (damalige Ordnungspolizei) am Pferdemarktinterniert, die als Hauptsammelstelle diente. Frauen und Kinder wurden am nächsten Morgen wieder freigelassen. 43 verhaftete Männer wurden am 10. November 1938 gezwungen durch die Stadt an der zerstörten Synagoge vorbei zum Gerichtsgefängnis zu gehen.
Am 11. November wurden 32 Männer (11 waren u.a. aufgrund ihres hohen Alters freigelassen worden) zurück zum Pferdemarkt gebracht. Zusammen mit verhafteten Juden Ostfrieslands und aus dem Oldenburger Land wurden die insgesamt etwa 500 Männer nach einem Fußmarsch zum Hauptbahnhof Oldenburg in das KZ Sachsenhausendeportiert.
Drei der Täter wurden im Sommer 1949 angeklagt. Zwei von zzzihnen stritten jegliche Beteiligung ab. Alle drei erhielten Haftstrafen zwischen 9 Monaten und 21 Monaten Gefängnis.
Erinnerungsgang Oldenburg
1981 veranstalteten Bürger:innen von Oldenburg den damals so genannten ‚Judengang‘. Er vollzog in Form eines Schweigegangs den Weg der inhaftierten Oldenburger Juden vom Pferdemarkt zum Gerichtsgefängnis nach.
Dieser Erinnerungsgang findet seit 1982 jährlich (Ausnahme 2020 aufgrund der Coronavirus Pandemie) am 10. November statt, veranstaltet vom Arbeitskreis Erinnerungsgang. Die konkrete Gestaltung übernimmt seit 2005 jeweils eine Oldenburger Schule.
2020 als Gang aufgrund der Coronavirus Pandemie ausgefallen, fand der Erinnerungsgang Oldenburg im Jahr 2021 wieder statt, mit über 800 Teilnehmer*innen, am 10. November 2021.
Die Überreste der zerstörten Synagoge wurden abgeräumt. Ein Teil davon wurde für Wegepflasterung verwendet.
Das Grundstück der zerstörten Synagoge wurde 1951 an die Jüdische Gemeinde zurückübertragen.
Angesichts der geringen Mitgliederzahl verkaufte sie das Grundstück an die Gemeinde.
Gedenken an die Deportation Oldenburger Juden 1938
Gedenktafel an der ehemaligen Polizeikaserne Pferdemarkt
Das Gebäude der ehemaligen Ordnungspolizei wird heute als Landesbibliothek Oldenburg genutzt.
Im Hof- Durchgang erinnert eine Gedenktafel an die Deportation Oldenburger Juden:
Gedenkstein von 1967
1967 wurde neben dem Grundstück der zerstörten Synagoge ein Gedenkstein errichtet (Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit).
Der in Beton realisierte Gedenkstein wurde von dem Künstler Franz Joseph Kampmann (geb. 16.8.1931 Essen) entworfen. Kampmann war 1960 bis 1968 Kunsterzieher an der Hindenburgschule in Oldenburg (danach tätig bis 1991 in Velbert).
Der Gedenkstein wurde am 24. September 1967 eingeweiht. Er trägt die Inschrift (in deutscher und hebräischer Schrift):
„HABEN WIR NICHT ALLE EINEN VATER HAT UNS NICHT EIN GOTT GESCHAFFEN WARUM DENN VERACHTEN WIR EINANDER“ [hebräischer Text- Teil] HIER STAND BIS 1938 DAS GOTTESHAUS DER JÜDISCHEN GEMEINDE“
Text des Gedenksteins 1967
Denkmal von 1990
1990 wurde ein Denkmal aus 170 stürzenden Säulen aus schwarzem Basalt, gelegt auf dem Fundament der ehemaligen Synagoge, errichtet. Es wurde von dem Bildhauer Udo Reimann (geb. 22.7.1939 in Jauer, Schlesien; seit 1968 in Oldenburg) entworfen.
Das im November 1990 eingeweihte Denkmal trägt den Text
„ZUM GEDENKEN AN ALLE OPFER WÄHREND DER ZEIT DES NATIONALSOZIALISMUS IN OLDENBURG 1933 BIS 1945 IHR OPFER VERPFLICHTET UNS, FÜR FREIHEIT, FRIEDEN UND GERECHTIGKEIT EINZUTRETEN“
Mahnmal 1990 Text 1. Platte
Die zweite Platte trägt folgende Inschrift:
„KOMMT IHR ALLE, DIE VORÜBERGEHT, SCHAUET UND SEHT OB EIN SCHMERZ SEI WIEDER SCHMERZ, DER MIR ANGETAN WORDEN Klagelieder Jeremias Kap. 1,12“.
Mahnmal 1990 Text 2. Platte
Denkmal 2013 / 2015
Auf der dem Standort der ehemaligen Synagoge gegenüberliegenden Straßenseite wurde 2013 auf Beschluss des Rats der Sadt Oldenburg ein Denkmal errichtet, entworfen von dem Architekten Hans-Dieter Schaal.
Die Gedenkwand neben dem Gebäude des Kulturzentrums PFL wurde eingeweiht am 11. November 2013. Aufgrund fehlender und falscher Personendaten fand am 4. Juni 2015 eine Korrektur statt.
Das Denkmal trägt den Text
Wir erinnern an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Oldenburg, die während der nationalsozialistischen Judenverfolgung ermordet wurden. Wir gedenken Ihrer in tiefer Trauer und Scham. 2013 Der Rat der Stadt Oldenburg Arbeitskreis Erinnerung gestalten
Inschrift Denkmal von 2013 / 2015
Am 27. Juli 2021 wurde die Gedenkwand mittags auf Vorder- und Rückseite mit antisemitischen Parolen beschmiert. Der Staatsschutz ermittelt. Die Parolen wurden am Morgen des Folgetags von einer Reinigungsfirma entfernt. Am gleichen Tag fand eine Mahnwache statt.
Gedenkstein an der ehemaligen Justizvollzugsanstalt Gerichststraße
Auf dem Gelände der ehemaligen Justizvollzugsanstalt (Gerichtsgefängnis) in der Gerichtsstraße befindet sich ein Gedenkstein, eingeweiht 1988.
Der Gedenkstein auf dem Gelände der ehemaligen JVA Oldenburg trägt die Inschrift
„ERINNERUNG IST DIE GRUNDLAGE DER VERSÖHNUNG“
Eine kleinen Zusatztafel neben dem Gedenkstein vermerkt
„Im Gedenken an die jüdischen Mitbürger, die am 10. November 1938 im Anschluß an das Pogrom Reichskristallnacht über das hiesige Gefängnis in das Konzentrationslager Sachsenhausen-Oranienburg verbracht wurden.“
Vor dem Eingang zur ehemaligen JVA Gerichtsstrasse informiert eine Tafel in der Mauer an den Erinnerungsgang.
der wiederentdeckte Grundstein der Synagoge Oldenburg
Der Grundstein der Synagoge von Oldenburg wurde 1959 bei Bauarbeiten wiederentdeckt. Der Inhalt wurde dem Verein ‚Jüdische Kultusvereinigung zu Oldenburg e.V.‘ übergeben (inzwischen im Besitz des Braunschweigischen Landesmuseums).
Der leere zweiteilige Grundstein selbst gelangte in den Besitz des Stadtmuseums Oldenburg. Im Rahmen eines Festakts wurde er am 19. Juni 2019 der Jüdischen Gemeinde Oldenburg zurückgegeben.
Er verbleibt als Dauerleihgabe im Stadtmuseum und wird Teil der Dauerausstellung.
Ganz selten fuhren wir in Kindheitstagen von Delmenhorst nach Oldenburg, um Tante Berta zu besuchen.
Tante Berta lebte in Oldenburg in einem seltsamen roten riesigen Klinkerhaus, in dem ganz viele weitere Frauen wohnten. Alle diese Frauen hatten komische Kleidung an und alle eine große Haube auf dem Kopf. Wenn ich mich richtig erinnere, eine weiße Haube.
Tante Berta war (vermutlich) die Schwester meines Großvaters (der Vater meiner Mutter, der damals schon längst verstorben war).
Tante Berta war, das war für mich als Kind das Mysteriöseste, eine Diakonisse. Ich hatte keinerlei Vorstellung was das wohl sein könnte: Diakonisse.
Tante Berta habe ich kaum in Erinnerung. Als wohl nett, aber unnahbar. Und ich erinnere das kindliche Unverständnis, was ist das, eine Diakonisse? Was für eine seltsame Frau, und warum diese komische Haube?
Mit den Impfung gegen das Coronavirus stellt sich absehbar die Frage, ist eine weitere Einschränkung der Grundrechte für Geimpfte zulässig? Ist eine weitere Einschränkung von Grundrechten vertretbar?
Einige persönliche Gedanken zum Thema Corona Grundrechte Impfung …
(die folgenden Gedanken gehen von der Annahme aus, dass eine erfolgreich geimpfte Person nicht infektiös ist. Dies bestätigt seit April 2021 auch das RKI.)
Die Frage der Begründung
Grundrechtseinschränkungen sind immer die Ausnahme, die begründungspflichtige Ausnahme.
Ich muss nicht begründen warum ich meine Grundrechte ausüben will. Ich muss mich für die Wahrnehmung meiner Grundrechte nicht rechtfertigen.
Wer meine Grundrechte einschränkt, muss diese Einschränkung rechtfertigen und begründen.
Ich habe meine Freiheit, meine Grundrechte – sie auszuüben ist der Normalzustand, nicht die zu begründende Ausnahme. Sie wiederherzustellen sollte selbstverständlich sein.
Wer von ‚Impf-Privilegien“, „Vorteilen“ oder“Sonderrechten“ spricht (wie zu Beginn der Debatte zu Jahresbeginn Jens Spahn oder Karl Lauterbach) verkennt das Wesen von Grundrechten. Grundrechte sind keine Privileg. Ich habe sie.
Die Bezeichnung als ‚Privilegien‘ ist nicht nur wegen der Formulierung problematisch, sondern auch aufgrund der dahinter stehenden Haltung. Sie kann manipulativ eingestezt werden. Diese Rechte werden nicht etwa netterweise von einer Obrigkeit als Belohnung gewährt. Sie stehen mir per Verfassung zu.
„Es gibt nicht nur keinen Grund, es wäre aus meiner Sicht sogar verfassungswidrig, Gerimpften Freiheiten zu verwehren.“
Prof. Thorsten Kingreen, Lehrstuhl für öffentliuches Recht, Universität Regensburg in der SZ 10./11. April 2021
Auch Alena Buyx, Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, betont am 12. April 2021 individuelle Freiheitsbeschränkungen seien „rechtlich sehr schwierig durchzusetzen, wenn die Infektiösität wegfalle“.
Grundrechte sind keine Privilegien. Sondern jeder hat sie. Sie stehen jedem zu. Jedem, individuell, als Mensch bzw. als Staatsbürger.
Die Folge der Impfung ist nicht etwa die Gewährung von Vorteilen oder Privilegien – sondern die Rückkehr zur Normalität. Zur Normalität der Ausübung der Grundrechte.
Die Frage der Solidarität
Neben der rein auf mich bezogenen Sicht meiner Rechte als Individuum, als Mensch und Bürger gibt es auch die Ebene der gemeinsamen Interessen. Und damit auch die Frage der Solidarität. Des gemeinsamen Eintretens für gemeinsame Interessen.
Ja, aus Solidarität zum Beispiel weiterhin im öffentlichen Raum Masken zu tragen zum Infektionsschutz, auch wenn ich geimpft bin – das kann solidarisches Handeln sein. Solche Auflagen mögen vertretbar erscheinen.
(Nur nebenbei: wann wer geimpft wird, dies beruht nicht auf meiner freien Entscheidung. Nicht auf einem solidarischen Zurücktreten der später zu Impfenden zugunsten von Menschen mit höherem Risiko. Sondern rein auf einem Rechtsakt den Bürger zu befolgen hat. Auf einer Verordnung des Gesundheitsministers – der dann von Solidarität spricht, (s)eine rehtliche Entscheidung moralisch überhöht)
Aber der Besuch von Restaurants, von Museen, von Konzerten, von Tanz- und Theater-Aufführungen etc. – wie steht es da mit Solidarität?Solange nicht alle dies dürfen, darf es neimand? Was hätte das mit Solidarität zu tun?
Was wäre daran solidarisch nicht zu einem Konzert zu gehen (zu dem ich aus epidemiologischer Sicht gehen könnte da nicht infektionsrelevant)? Wem würde dadurch potenziell geschadet?
Der oder die Ungeimpfte hat ja nicht ein Quentchen mehr Rechte dadurch dass ich als Geimpfter etwa meine Rechte nicht zurück erhalte.Selbst-Kasteiung verkauft als Akt der Solidarität?
Durch was wäre für eine erfolgreich geimpfte Person ein weiteres Verbot Konzerte zu besuchen zu rechtfertigen? (Zumal ein ‚Ausgleich‘ erfolgen könnte, eine Möglichkeit der ‚Gleichstellung‘ durch Vorlage eines negativen Corona-Tests)
„Solidarität ist kein verfassungsrechtlich greifbarer Begriff, der irgendeine Form von Rechtfertigung bereithielte, um Geimpften ihre Freiheiten weiter vorzuenthalten.“
Tristan Barczak, Verfassungsrecht, in: Berliner Zeitung vom 9. April 2021
Zudem, Solidarität kann auch ‚andersherum‘ gedacht werden.
Gerade Künstler (und all diejenigen die dazu beitragen im Vorfeld, Backstage, im Büro, in der Technik …) gehören zu den Gruppen, die (erzwungenermaßen) in besonderem Ausmaß Solidarität zeigten. Indem sie komplett auf Auftritte verzichteten – weil es im Interesse der Gesellschaft war.
Ist es nun nicht auch ein Akt von solidarischer Unterstützung, dort wo vertretbar Konzerte zu ermöglichen, und damit eben auch den Besuch von Konzerten durch diejenigen, die kein Risiko für sich haben und kein Risiko für andere darstellen?
eine Phase des Übergangs
Angesichts der derzeit (Mitte Januar 2021) noch niedrigen Impfquote (erst recht derjenigen von Personen die beide Impfungen erhalten haben) mag diese Debatte verfrüht erscheinen und sich praktisch noch nicht stellen.
Doch spätestens wenn in nennenswertem Umfang Menschen erfolgreich geimpft sind, an Corona / COVID-19 nicht mehr erkranken können und das Virus auch nicht übertragen können, wird sich diese Frage drängender stellen.
Wir wären gut beraten, diese Frage frühzeitig offen und auf eine nicht moralisierende Weise zu diskutieren.(Konzertbesuch nur gegen Corona – Impf-Nachweis – Ticketverkäufer bereiten sich auf diese Möglichkeit bereits vor …)
Ja, es wird eine Übergangszeit, schrittweiser Lockerungen geben, geben müssen.
Aber mittelfristig wird sich die Abwägung zwischen Risiken und Infektionsschutz einerseits und Grundrechten und Freiheit andererseits deutlich verändern.
Tanzdiele, Lazarett, Kino, Billardhalle. Der Lindenhofsgarten Oldenburg Nadorst hat eine bewegte über hundertjährige Geschichte. Und musste 2023 ebenso wie die bereits abgerissene Jahnhalle einem Neubau weichen.
Geschichte des Lindenhofsgarten Oldenburg
An der Nadorster Straße in Oldenburg(früher Friesische Heerstraße) eröffnete um 1900 der Lindenhof. Schon bald wurde er eines der beliebtesten Ausflugsziele der Oldenburger.
Die aus dem Jahr 1978 stammende Huntebrücke Oldenburg über die Autobahn A29 soll abgerisssen und durch einen Neubau ersetzt werden. Der Baubeginn der neuen Huntebrücke Oldenburg ist für das Jahr 2023 geplant, Fertigstellung 2028.
2022 sollte mit dem Abriß der alten HuntebrückeOldenburg begonnen werden. Grund: den zunehmenden Belastungen durch den Schwerlastverkehr wird die bestehende Brücke auf Dauer nicht mehr standhalten können. Bereits jetzt besteht ein LKW- Überholverbot. Nach dem Abriss wird ein Ersatzbauwerk realisiert.
Der Pillenwecker wurde geradezu zum Symbol für endlich verfügbare Aids-Medikamente und damit für einen Durchbruch in der Behandelbarkeit der HIV-Infektion. Und er verdeutlicht die damals komplexen Einnahme-Vorschriften. Inzwischen ist meiner von Anfang der 1990er Jahre ein Stück für’s Museum:
Bald folgten weitere Medikamente. Die, um eine Resistentzentwicklung zu vermeiden, in Kombination eingesetzt wurden. Zudem waren die Medikamente gerade zu Beginn strikt zu bestimmten Zeiten einzunehmen. Ein Pillenwecker wurde erforderlich – und ständiger Begleiter vieler Menschen mit HIV und Aids.
Dieser Pillenwecker war zu seiner Zeit praktisch und weit verbreitet. Er diente dazu, die Medikamente immer bei sich zu haben und durch den Wecker an die Einnahme-Zeit erinnert zu werden. Damals war es sehr wichtig, die Aids-Medikamente möglichst regelmäßig in vorgeschriebenen Abständen einzunehmen.
Doch schon bald wurden die Therpaien vielfältiger, komplizierter und hatten mehr Pillen als in diesen kleinen Pillenwecker passten. Ich legte mir eine digitale Armbanduhr zu, die drei oder vier Alarme pro Tag beherrschte.
Und mein Pillenwecker wurde … Jahre später ein Fall für’s Museum:
Der Pillenwecker steht für einen Durchbruch in der Behandelbarkeit der HIV-Infektion. Für mich persönlich war der eigentliche Durchbruch ganz klar Indinavir – ohne diese Substanz und einen sehr engagierten Arzt wäre ich heute nicht mehr da. Darüber habe ich in diesem Interview erzählt.
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Mein Pillen- Wecker aus den frühen 1990er Jahren ist inzwischen Teil der Sammlung des Hygiene Museums und wird im Themenraum Sexualitäten gezeigt:
„Pillenwecker zur Einnahme von HIV-Medikamenten, 1990er Jahre, Kunststoff, Schenkung Ulrich Würdemann Mit der Einführung der Kombinationstherapie wandelte sich Aids ab 1996 von einer tödlichen zu einer behandelbaren, chronischen Krankheit: ein Meilenstein für Betroffene und die Aids-Forschung.“
Absehbar soll er auch in der Sammlung online recherchierbar sein.
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Die Fotos Nr. 1 und Nr. 3 wurden im Themenraum „Sexualitäten“ der Dauerausstellung „Abenteuer Mensch“ des Deutschen Hygiene-Museums in Dresden aufgenommen. Herzlichen Dank an Anina Falasca für die Bereitstellung der Fotos!
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