Die zunächst geplante Einführung des Immunitätsausweis ist zunächst gestoppt. Die Bundesregierung hatte im Rahmen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus Epidemie zunächst die Voraussetzungen für einen Immunitätspass schaffen wollen – ohne vorherige breite gesellschaftliche Debatte. Doch Bundesgesundheitsminister Spahn hält an seinem Vorhaben Corona Pass fest … und die SPD signalisiert Zustimmung.
Ende April wurde deutlich, dass Bundesgesundheitsminister Spahn die Einführung eines Immunitätsausweises plante. Doch nach Protesten auch aus Koalitionskreisen stoppte Spahn das Vorhaben am Abend des 4. Mai 2020 vorerst.
Allerdings stellte er am 14. Mai fest, er halte generell an seinen Plänen zur Einführung eines Immunitätsausweises fest.
Immunitätsausweis vorerst gestoppt
Die Einführung eines Coronavirus Immunitätsausweises ist vorerst gestoppt. Er wolle einer gesellschaftlichen Debatte nicht vorgreifen. Zunächst würden keine Regelungen getroffen. Dies teilte Bundesgesundheitsminister Spahn am Abend des 4. Mai mit.
Die Stellungnahme des Deutschen Ethikrates (s.u.) sei weiterhin angefragt.
„Die Frage, ob im Falle von #Corona zusätzlich ein Immunitätsausweis sinnvoll ist, sollten wir als Gesellschaft in Ruhe abwägen und debattieren. Dieser laufenden Debatte wollen wir nicht vorgreifen und regeln dazu vorerst gesetzlich nichts.„
Ob das Projekt Immunitätsausweis damit endgültig gestoppt ist, oder ein erneuter Versuch folgt, ist derzeit nicht bekannt.
Am 14. Mai teilte Spahn mit, er halte weiterhin am Immunitätsausweis fest. Man müsse sich mit der Frage beschäftigen, „welche Einschränkungen wann für wen zulässig sind“. Allerdings gebe es berechtigte Kritik, die Debatte brauche Zeit.
Am 24. Juni allerdings gab es erste Signale der Zustimmung aus der SPD. Es gebe „wie bei jedem anderen Test auch“ Anspruch auf Dokumentation der Eregbnisse. Nur müsse dies ohne Stigmatisierung geschehen, so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Basm.
Immunitätsausweis – Vorhaben Spahn April 2020
Am Mittwoch 29. April 2020 schuf die Bundesregierung im ‚zweiten Corona-Gesetzespaket‘ die Voraussetzungen (Gesetzentwurf ‚Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite‚, pdf) für einen derartigen Immunitätsausweis oder Immunitätspass (Immunitätsdokumentation). Dafür soll Paragraph 22 des Infektionsschutzgesetzes ergänzt werden:
„Der Serostatus einer Person in Bezug auf die Immunität gegen eine bestimmte übertragbare Krankheit kann durch eine Ärztin oder einen Arzt dokumentiert werden (Immunitätsdokumentation).“
Gesetzentwurf ‚Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite‚ (29.4.2020)
Bereits am Donnerstag 7. Mai 2020 Dienstag 5. Mai 2020 sollte nach ursprünglicher Planung der Gesetzentwurf im Bundestag in erster Lesung behandelt werden. Am 14. Mai, nur wenig später sollte die Beschlussfassung folgen. In Kraft treten tedas Gesetz dann Mitte Juni 2020.
Es hätte bereits die zweite Änderung binnen Wochen dargestellt, nach der ersten Änderung des Infektionsschutzgesetzes 2020 vom März 2020.
Gesundheitsämter könnten danach Personen, die gegen das Cioronavirus immun sind, von Einschränkungen ausnehmen. Der Gesetzentwurf nennt explizit ‚Absperrung eines Ortes‘ als Beispiel, sowie den ‚weiteren Umgang mit Schutzmaßnahmen‘.
‚Vorsorglich‚ erfolge die Einführung eines derartigen Immunitätspasses, wie Bundesgesundheitsminster Spahn auf einer Pressekonferenz erläuterte.
Angegeben werden soll in diesem Immunitätsausweis
- Name der Krankheit
- Datum der Feststellung der Immunität
- Grundlage der Feststellung
- Kontaktdaten der Person, die die Immunität festgestellt hat
- Unterschrift dieser Person
Personen, die mit einem derartigen Immunitätsausweis ausgestattet seien, hätten dann die Chance, unbeschwert bestimmten Tätigkeiten nachzugehen, so Spahn.
Doch per Infektionsschutzgesetz wären mit einem Immunitätsausweis nicht (nur) Möglichkeiten im Arbeitsleben geregelt – sondern alle Berechtigungen und Einschränkungen (auch von Grundrechten), die gemäß Infektionschutzgesetz möglich sind.
Bundesgesundheitsminster Spahn hat unterdessen, wie Medien am 3. Mai berichten, den Deutschen Ethikrat um Stellungnahme gebeten, „wie und in welchem Zusammenhang der Nachweis einer Immunität genutzt werden sollte“.
Der Ethikrat hat sich zu diesem Zeitpunkt in seiner neuen Zusammensetzung noch nicht zu einer ersten Sitzung konstituiert.
Und Bundesgesundheitsminister Spahn betonte inzwischen zur Gefahr allgemeiner Abfragen von Gesundheitsdaten
„Für bestimmte Jobs im Risiko-Bereich natürlich ja, da ist das aber auch heute schon so. Generell ist das aber verboten und das bleibt auch verboten.“
Bundesgesundheitsminister Spahn am 3.5.2020
Stellungnahme Deutscher Ethikrat zum Immunitätsausweis
Bundesgesundheitsminister Spahn bat vor der (vorläufigen?) Einstellung seines Projekts den Deutschen Ethikrat um Stellungnahme zu einem Immunitätsausweis.
Mitte September 2020 legte der Deutsche Ethikrat seine Stellungnahme vor. Derzeit spreche der medizinische Sachstand gegen eine Einführung eines Immunitätsausweises. Diese könne derzeit nicht empfohlen werden.
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erweiterte Datenverarbeitung bei Arbeitgebern – für Coronavirus, oder auch andere Krankheiten?
Auch wenn die Voraussetzungen zur Einführung eines Immunitätsausweises mit dem ‚zweiten Corona Gesetzespaket‘ geschaffen wurden – dort wird zum Immunitätsausweis nicht spezifisch auf eine Infektion mit dem Coronavirus abgezielt.
Und auch nicht mehr ’nur‘ um hinsichtlich einer Impfung relevante Erkrankungen – sondern um eine generelle Regelung:
Im Zuge der Einführung des Immunitätsausweises soll nämlich auch das Infektionsschutzgesetz in Paragraph 23 a geändert werden.
In der bisherigen Formulierung im Infektionsschutzgesetz (IfSG; hier: Paragraph 23a ‚Personenbezogene Daten über den Impf- und Serostatus von Beschäftigten‘) geht es noch um ‚Krankheiten die durch eine Schutzimpfung verhütet werden können‚:
„Soweit es zur Erfüllung von Verpflichtungen aus § 23 Absatz 3 in Bezug auf Krankheiten, die durch Schutzimpfung verhütet werden können, erforderlich ist, darf der Arbeitgeber personenbezogene Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus verarbeiten, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des allgemeinen Datenschutzrechts.“
Infektionsschutzgesetz Parapraph 23 a, derzeit gültige Fassung
Welche Verpflichtungen dort gemeint sind, regelt §23 (3):
„(3) Die Leiter folgender Einrichtungen haben sicherzustellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, zu vermeiden: (…) (…)
Infektionsschutzgesetz Parapraph 23 (3), derzeit gültige Fassung
Im nun beschlossenen Text des Gesetzentwurfes zu § 23 a wird nun pauschal von ‚übertragbare Krankheiten‚ gesprochen.
So pauschal formuliert lässt sich diese Regelung nach der geplanten Änderung (anders als bisher), einmal eingeführt vermutlich mühelos auch auf zahlreiche andere Infektionen, so zum Beispiel eine HIV-Infektion oder eine Infektion mit Hepatitis anwenden.
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Experten warnen vor Immunitätsnachweis und möglichen Folgen
Die Weltgesundheitsorganisation WHO warnt vor ‚Immunitätsausweisen‘ – mangels wissenschaftlicher Beweise.
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz Ulrich Kelber weist in einer ersten Reaktion darauf hin, dass mit einem Immunitätsausweis personenbezogene Gesundheitsdaten tangiert werden, die einem besonderen Schutz unterliegen. Gesundheitsdaten dürften nicht zu Diskriminierungen führen.
Am 30. April 2020 ergänzte Kelber „Besonders problematisch ist in diesem Zusammenhang, dass es längst erste Bestrebungen zu einer digitalisierten Form der Dokumentation (Impfpass-App) gibt“. Sollten Private Nutzungen ihrer Angebote von einem Immunitätsnachweis abhängig machen wollen, so sei dies gem. Art. 9 DSGVO unzulässig. Der Gesetzgeber solle es mögloichst von vornhinein unterbinden.
Die Bundestagsabgeordnete Kirsten Kappert-Gonther, Medizinerin und 2015 bis 2017 stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, bezeichnete das Vorhaben bereits als ‚Diskriminierung mit Ansage‚
Dietmar Bartsch, Fraktionsvorsitzender Die Linke, lehnte Spahns Vorhaben deutlich ab. Er wolle ‚keinen Überwachungsstaat‘.
Saskia Esken, SPD-Vorsitzende, äußerte sich ebenfalls kritisch „Ehrlich gesagt kann ich das nicht wirklich verstehen. Wenn wir eigentlich Kontakte reduzieren wollen, ist es doch mehr als kontraproduktiv, so einen Ausweis jetzt einzuführen.„
Eugen Brysch, Vorstand der Stiftung Patientenschutz warnte Anfang Mai „Der Immunitätsausweis wäre ein tiefer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte„.
Volker Boehme-Neßler, Professor für Öffentliches Recht, Medien- und Telekommunikationsrecht an der Carl von Ossietzky Universität in Oldenburg, bezeichnet den gepanten Immunitätsausweis als „inhuman und verfassungswidrig“.
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Unterdessen gibt es in Großbritannien Überlegungen, einen digitalen Immunitätsausweis mit Antikörper-Test und Gesichtserkennung einzuführen. Dieser ‚health passport‘ könne in wenigen Monaten bereitstehen, so Medien.
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Die Frage ob im konkreten Fall ‚Coronavirus‘ ein Nachwies von Antikörpern tatsächlich besagt dass Immunität, dass Schutz vor Infektion besteht, und für welchen Zeitraum, sei hier mal außer Acht gelassen. Eine Frage, die zunächst Forscher, Virologen und Epidemiologen zu klären haben …
Ein Projekt mit so potentiell weitreichenden und potentiell auch negativen Folgewirkungen für die Gesellschaft wie die Einführung eines Immunitätsausweises wird kurz vor einem langen Feiertags-Wochenende auf die Spur gebracht? Ohne jegliche vorherige gesellschaftliche und auch ethische Debatte?
Ein Immunitätsausweis öffnet Tür und Tor für eine Spaltung der Gesellschaft. Eine neue Zwei-Klassen-Gesellschaft? Vorteile und Privilegien für ‚Immune‘, für ‚Ex-Infizierte‘? Während die einen wieder alles dürfen, müssen sich die anderen weiter an alle Beschränkungen halten?
Adieu gesellschaftlicher Zusammenhalt? Wird der Immunitätsausweis zum sichtbaren Markzeichen einer neuen Form von Stigmatisierung?
Bisher ist weitgehend unklar: Wozu soll, wozu könnte ein solches Immunitätspapier dienen? Was soll mit ihm erricht werden?
Ist er z.B. ein Einstieg in ein ‚digitales Gesundheitszertifikat‚ (siehe auch hier pdf)? Das Gesundheitsamt Köln soll schon an einem Test arbeiten … Immunstatus per App – NRW scheint schon einen Pilottest zu planen …
Wie wird mit den potentiellen Folgen umgegangen?
Schafft ein solcher Immunitätsausweis – zumal wenn er mit potentiellen möglichen Vorteilen ‚aufgeladen‘ wird – nicht gerade erst den Anreiz, sich bewusst und gezielt absichtlich mit dem Coronavirus zu infizieren? Kann zumindest missverstanden werden als Aufforderung zur ‚Corona-Party‘?
Um danach die ‚Vorteile des Genesenen, des Immunen‘ genießen zu können?
Ein ‚Corona Persilschein‚, wie RND süffisant titelt?
‚Der Vorbildliche [der sich richtig verhält, um niemanden einem Infektionsrisiko auszusetzen] ist der Dumme‘ …
Und wer wird sich noch freiwillig für die Verwendung einer Coronavirus contact tracing App entscheiden (die ja letztlich besagt ‚ich war noch nicht infiziert‘) – wenn er damit indirekt Stigmatisierung und Benachtewiligung ermöglicht werden?
Saboitiert die Bundesregierung nicht geradezu die eigentlich anstehende Entscheidung über die Einführung einer Coronavirus tracing App – indem sie das dazu notwendige (und teilweise mühevoll gerade erworbene) Vertrauen von Bürger:innen leichtfertig verspielt?
Und warum die Öffnung des § 23 a für alle übertragbaren Krankheiten? Dürfen Arbeitgeber bald auch Daten zu HIV und Aids, zu Hepatitis und allen möglichen Infektionskrankheiten verarbeiten?
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