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Homosexualitäten ondamaris Texte zu HIV & Aids

Schweiz nackte Schüler werben für Toleranz

Nackte Tatsachen gegen Homophobie – nackte Schüler werben für Toleranz, mit dieser Aktion machen Schülerinnen und Schüler in der Schweiz auf ihre Aktion für mehr Toleranz aufmerksam.

Schweiz: nackte Schüler werben für Toleranz - Plakat ' er ist schwul - na und?' (Plakat: Verein HalloWelt!)
Schweiz: nackte Schüler werben für Toleranz – Plakat ‚ er ist schwul – na und?‘ (Plakat: Verein HalloWelt!)

Nackte Schülerinnen und Schüler werben für Toleranz, fragen ‚wie lesbigayfriendly bist du?‘ – eine Aktion, die in der Schweiz Aufsehen erregt.

Der Verein ‚HalloWelt! – Schwule und Lesben an Schulen‘ verschickte die Plakate an über 400 Schulen in der Schweiz.Man wolle durch diese Blickfänger zu Diskussionen anregen, betonte der 23jährige Präsident der Gruppe gegenüber der Presse.

Verbunden ist die Aktion mit einem ausführlichen ‚Akzeptanz-Test‘ „Wie LesBiGayfriendly bist du?“. Die Aktion entstand im Umfeld des Coming Out Day. Man wolle „auf die Dazugehörigkeit von Lesben und Schwulen in unserem Alltag aufmerksam“ machen, so die Veranstalter.

Der Verein ‚HalloWelt!‘ „ist aus der Maturarbeit ‚Aktion HalloWelt!‘ entstanden und wurde am 8. September 2005 von einer Hand voll Kantischüler aller sexuellen Ausrichtungen gegründet“.

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Text 22. Januar 2017 von ondamaris auf 2mecs

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Lebenspartnerschaft Deutschland Frankreich – strafbar?

Lebenspartnerschaft Deutschland Frankreich – das kann problematisch werden: Eine Verpartnerung zwischen einem Franzosen und einem Deutschen hat bizarre rechtliche Folgen, der Franzose hat sich in seinem Heimatland strafbar gemacht.

Über eine bizarre Konsequenz des Eingehens einer eingetragenen Lebenspartnerschaft berichtet das französische Schwulen-Magazin ‚Tetu‚ in seiner neuen Ausgabe: „verpartnert in Deutschland, verfolgt in Frankreich“.

Lionel D. ist Franzose, der seit fünf Jahren in Deutschland lebt. Er ist in Deutschland eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit seinem deutschen Freund Michael eingegangen. Wie es das Lebenspartnerschaftsgesetz in Deutschland auch ermöglicht, hat er den Namen seines Lebenspartners angenommen.

Die Probleme begannen, als Lionel D. zum französischen Konsulat in München ging, um nach der Verpartnerung seinen neuen Personenstand eintragen zu lassen. Der zuständige Beamte dort wies ihn darauf hin, dass er mit dem Wechsel seines Namens riskiert habe, nach französischem Recht wegen ‚usurpation d’identité‘ (etwa: Namens-Anmaßung) strafbar gemacht zu haben.

Auch in Frankreich ist das Institut einer Lebenspartnerschaft bekannt, auch zwischen Männern – der PACS (Pacte civile de de solidarité). Allerdings behalten hier beide Partner jeweils ihren eigene Namen.

Nach dem französischem Strafgesetzbuch wird das ‚Delikt‘ der ‚Namens-Anmaßung‘ mit bis zu fünf Jahren Gefängnis sowie einer Geldstrafe von 75.000 Euro geahndet.

Lionel D. hat inzwischen Anwälte eingeschaltet.

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Ein schönes Beispiel deutsch-französischer Freundschaft, möchte man denken …
… das bald zur Glosse zu werden droht, wenn sich jemand im einen Land strafbar macht, weil er im anderen (befreundeten) seine Rechte wahrnimmt.
Der Fall zeigt deutlich, wie rudimentär die europäische Zusammenarbeit in vielen Fällen immer noch ist.

Nachtrag 22.10.2008: Stellungnahme des LSVD auf Nachfrage:
„Der LSVD rechnet damit, dass es in dem von Euch geschilderten Fall (Lionel D.) zu keiner Verurteilung kommen wird. Die Angelegenheit wird nach französischem internationalen Privatrecht verhandelt.
Die Namensänderung im Rahmen einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft ist nur in der BRD gültig. In Frankreich wäre die Namensänderung nur gültig, wenn diese auch von einer Heimatbehörde vollzogen würde. Dafür müsste beispielsweise der Reisepass des französischen Partners geändert werden. Das werden die französischen Behörden aber nicht tun.
Lebenspartner, die ihren Namen geändert haben, müssen daher die Lebenspartnerschaftsurkunde immer bei sich führen, um den in Deutschland geltenden Namen unter Beweis zu stellen. Der ausländische Partner des
binationalen Paares hat in so einem Fall also gewissermaßen zwei Namen.“

Nachtrag 30.10.2008: Das französische Konsulat hat bestätigt, dass ‚der Fall Lionel D.‘ strafrechtlich verfolgt wird. Seine Anwältin hingegen ist der Ansicht, er könne von der französischen Justiz nicht wegen ‚usurpation d’identité‘ verfolgt werden, da die entsprechenden Bestimmungen auf den komkreten fall nicht anwendbar seien. Allerdings könne Lionel D. in Frankreich auch seinen in Deutschland rechtmässig übernommenen Namen nicht verwenden. Berichtet tetu (alter Link war: http://www.tetu.com/actualites/france/Usurpation-didentite-selon-Caroline-Mecary-Lionel-a-subi-une-intimidation-13592)

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Text am 17.01.2016 von ondamaris auf 2mecs

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Homosexualitäten ondamaris Texte zu HIV & Aids

Gefährliche Verpartnerung – Lionel D.

Eine Verpartnerung zwischen einem Franzosen und einem Deutschen hat bizarre rechtliche Folgen – der Franzose hat sich in seinem Heimatland strafbar gemacht.

Über eine bizarre Konsequenz des Eingehens einer eingetragenen Lebenspartnerschaft berichtet das französische Schwulen-Magazin ‚Tetu‘ in seiner neuen Ausgabe: „verpartnert in Deutschland, verfolgt in Frankreich„.

Lionel D. ist Franzose, der seit fünf Jahren in Deutschland lebt. Er ist in Deutschland eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit seinem deutschen Freund Michael eingegangen. Wie es das Lebenspartnerschaftsgesetz in Deutschland auch ermöglicht, hat er den Namen seines Lebenspartners angenommen.

Die Probleme begannen, als Lionel D. zum französischen Konsulat in München ging, um nach der Verpartnerung seinen neuen Personenstand eintragen zu lassen. Der zuständige Beamte dort wies ihn darauf hin, dass er mit dem Wechsel seines Namens riskiert habe, nach französischem Recht wegen ‚usurpation d’identité‘ (etwa: Namens-Anmaßung) strafbar gemacht zu haben.

Auch in Frankreich ist das Institut einer Lebenspartnerschaft bekannt, auch zwischen Männern – der PACS (Pacte civile de de solidarité). Allerdings behalten hier beide Partner jeweils ihren eigene Namen.

Nach dem französischem Strafgesetzbuch wird das ‚Delikt‘ der ‚Namens-Anmaßung‘ mit bis zu fünf Jahren Gefängnis sowie einer Geldstrafe von 75.000 Euro geahndet.

Lionel D. hat inzwischen Anwälte eingeschaltet.

[via tetu]

Ein schönes Beispiel deutsch-französischer Freundschaft, möchte man denken …
… das bald zur Glosse zu werden droht, wenn sich jemand im einen Land strafbar macht, weil er im anderen (befreundeten) seine Rechte wahrnimmt.
Der Fall zeigt deutlich, wie rudimentär die europäische Zusammenarbeit in vielen Fällen immer noch ist.

Nachtrag 22.10.2008: Stellungnahme des LSVD auf Nachfrage:
„Der LSVD rechnet damit, dass es in dem von Euch geschilderten Fall (Lionel D.) zu keiner Verurteilung kommen wird. Die Angelegenheit wird nach französischem internationalen Privatrecht verhandelt.
Die Namensänderung im Rahmen einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft ist nur in der BRD gültig. In Frankreich wäre die Namensänderung nur gültig, wenn diese auch von einer Heimatbehörde vollzogen würde. Dafür müsste beispielsweise der Reisepass des französischen Partners geändert werden. Das werden die französischen Behörden aber nicht tun.
Lebenspartner, die ihren Namen geändert haben, müssen daher die Lebenspartnerschaftsurkunde immer bei sich führen, um den in Deutschland geltenden Namen unter Beweis zu stellen. Der ausländische Partner des
binationalen Paares hat in so einem Fall also gewissermaßen zwei Namen.“

Nachtrag 30.10.2008: Das französische Konsulat hat bestätigt, dass ‚der Fall Lionel D.‘ strafrechtlich verfolgt wird. Seine Anwältin hingegen ist der Ansicht, er könne von der französischen Justiz nicht wegen ‚usurpation d’identité‘ verfolgt werden, da die entsprechenden Bestimmungen auf den komkreten fall nicht anwendbar seien. Allerdings könne Lionel D. in Frankreich auch seinen in Deutschland rechtmässig übernommenen Namen nicht verwenden. Berichtet tetu.

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Text 15. März 2017 von ondamaris auf 2mecs

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Homosexualitäten Politisches

Emslandlager: würdigeres Gedenken an homosexuelle NS-Opfer?

Das Gedenken an die früheren KZ und Strafgefangenenlager im Emsland, die so genannten Emslandlager, ist bisher eher karg. Besonders der (in einzelnen Emslandlagern zeitweise sehr zahlreichen) homosexuellen NS-Opfer wird bisher kaum gedacht. Die neu zu konzipierende Dauerausstellung der zukünftigen ‘Gedenkstätte Esterwegen’ bietet die Chance, dies zu ändern.

Anfang August hatte ich einige der Emslandlager (der KZs und späteren Strafgefangenenlager im Emsland) besucht (Esterwegen, Börgermoor und Neusustrum). Und war unangenehm überrascht, sowohl was allgemein die Art des Gedenkens in der Region und an den Orten der früheren Lager angeht, als auch in welcher Form den homosexuellen NS-Opfern in den Lagern gedacht (bzw. nicht gedacht) wird.

Am Ort des ehemaligen KZ und Strafgefangenenlagers Esterwegen befindet sich inzwischen eine Gedenkstätte im Aufbau. Getragen wird sie von der vom Landkreis Emsland eingerichteten ‘Stiftung Gedenkstätte Esterwegen’. In der zukünftigen Gedenkstätte soll eine neu zu konzipierende Ausstellung über die Emslandlager informieren. Diese Ausstellung wird von der Stiftung in Zusammenarbeit mit dem Dokumentations- und Informationszentrum Emslandlager (getragen vom privaten Verein “Aktionskomitee für ein DIZ Emslandlager e.V.”)  konzipiert.

Dem Leiter des Dokumentations- und Informationszentrums DIZ Emslandlager habe ich am 14.8.2008 über meine Eindrücke geschrieben und das weitgehende Fehlen eines Gedenkens der homosexuellen Opfer moniert:

“Ich habe nach der Gedenkstätte Esterwegen noch das ehem. Lager Neusustrum sowie schon vorher das ehem. Lager Börgermoor besucht. Und war erschrocken über die Art, wie derzeit gedacht wird. Wie schwer die Gedenkorte zu finden sind, wie ‘mickrig’ diese sind – und wie verfälschend, einseitig beleuchtend ich die Texte teilweise empfinde.
Besonders betroffen hat mich gemacht, dass der homosexuellen Opfer meiner Ansicht nach kaum entsprechend würdig gedacht wird.
“an keinem Ort im Deutschen Reich [waren] mehr Homosexuelle in Haft … als in den Emslandlagern*”, schreibt Hoffschild 1999. Doch – an diesem für die Verfolgung der Homosexuellen in der NS-Diktatur so bedeutenden Ort findet ein angemessenes Gedenken an diesen Sachverhalt bisher nicht statt.
Mir ist bewusst, dass Homosexuelle nur eine Opfergruppe unter vielen waren, und auch nicht die zahlenmäßig stärkste. Aber für die Verfolgung Homosexueller im Nationalsozialismus scheinen die Emslandlager von ausgesprochen besonderer Bedeutung – wie ja auch aus zahlreichen Zeitzeugen-Berichten hervor geht (Links in meinem Neusustrum-Blogpost, s.u.).
Ich würde mich freuen, wenn die Neu-Konzeption der Gedenkstätte Esterwegen und der für dort vorgesehenen Ausstellung die Möglichkeit bieten würde, auch klarer auf die besondere Bedeutung einzugehen, die die Emsland-Lager bei der Verfolgung der Homosexuellen in der NS-Zeit haben.”

Kurt Buck, Leiter des Dokumentations- und Informationszentrums Emslandlager, hat am 27.8.2008 geantwortet:

“Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14. August und für die zahlreichen Hinweise, die ich durch Ihre Verweise auf Links erhalten habe. … Ich stimme Ihnen völlig zu, dass Homosexuelle als Verfolgte und Inhaftierte in den Emslandlagern bisher kaum und in jedem Fall unzureichend in Darstellungen über die Emslandlager und auch in unserer 1993 fertig gestellten Ausstellung eine Erwähnung finden.”

Er erläutert auch, dass dies zeitweise anders war und wie es zu dieser jetzigen Unter-Repräsentation kam:

“Wir hatten ab 1993 im Aufgang zwischen unseren beiden Ausstellungsräumen einzelne ehem. Häftlinge, die exemplarisch für sechs Verfolgtengruppen standen, mit Foto und Kurzbiographie auf Stofffahnen dargestellt, darunter auch Paul Gerhard Vogel, der uns vor vielen Jahren für mehrere Tage besucht hatte. Einige Jahre später ergaben Recherchen, dass Gerhard Vogel u.a. wegen “sexueller Handlungen mit Kindern” verurteilt worden war, und wir haben uns dann entschlossen, die Fahne abzunehmen und ihn nicht beispielhaft für die Verfolgtengruppe der Homosexuellen darzustellen.”

Buck berichtet über konkrete weitere Anläufe, der Opfergruppe der Homosexuellen zu gedenken:

“Vor einigen Jahren hatte ich Besuche und mehrere Gespräche mit Mitgliedern der schwul-lesbischen Studentengruppe an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, die initiativ werden wollte, um einzelne Biographien von Homosexuellen der Emslandlager aufzuarbeiten, uns zur Verfügung zu stellen und beispielhaft eine Person auf einer Fahne im Treffenaufgang vorzustellen. Möglicherweise durch Wechsel in der Gruppe (Studienabschluss?) kam es dann aber nie zu einem Ergebnis.”

Buck sieht auch weiterhin Möglichkeiten beim DIZ, deren Umsetzung derzeit jedoch an der sehr engen Mittel-Situation des Dokumentations- und Informationszentrums Emslandlager (zur Erinnerung: getragen von einem kleinen privaten Verein) scheitern:

“Denkbar wäre es durchaus, aufgrund vorliegender Arbeiten einzelne Biographien zu erarbeiten, aber auch das können wir personell aufgrund des “Tagesgeschäfts” nicht leisten. Ein grundsätzliche Problem für unsere Einrichtung ist es, dass wir mit nur zwei festen hauptamtlichen Mitarbeitern (Leitung und Verwaltung) keine eigenständige Forschung zu Einzelthemen der Lagergeschichte betreiben können und in der Darstellung der Geschichte auf anderswo stattfindende Forschungsarbeiten angewiesen sind.”

Eine gewisse Hoffnung besteht allerdings – denn die Gedenkstätte Esterwegen wird neu konzipiert:

“Ich gehe davon aus (und anders kann es eigentlich nicht sein), dass für eine neue Ausstellung in der Gedenkstätte Esterwegen, die unter Trägerschaft der vom Landkreis Emsland eingerichteten Gedenkstätte Stiftung Esterwegen und in Zusammenarbeit mit uns konzipiert werden soll, Recherchen zu allen in den Emslandlagern inhaftierten Opfergruppen stattfinden und diese Gruppen auch anders als bisher eine breitere Erwähnung/Darstellung finden müssen. Durch mehrere Arbeiten, die Sie auch erwähnen, gibt es hierfür einige Grundlagen. Bisher haben allerdings noch keine Diskussionen über eine Ausstellungskonzeption stattgefunden.”

Herrn Buck sei auch an dieser Stelle nochmals gedankt für seine sehr informative, ausgewogene und wertfreie Führung durch die Gedenkstätte sowie die Offenheit, auch bisher unterrepräsentierten Opfergruppen zukünftig größeren Raum zu gewähren. Es bleibt zu hoffen, dass die Stiftung bei der Konzeption der neuen Ausstellung zu einer über die bisherigen, eher beklemmenden Formen des Gedenkens in der Region hinausreichenden Form des Gedenkens kommt – und auch homosexuelle NS-Opfer würdig in dieses Gedenken und in die neuen Dauerausstellung mit einbezieht.

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Emslandlager

Als Emslandlager wird eine Gruppe von Strafgefangenen-, Konzentrations- sowie Keriegsgefangenenlagern im Emsland sowie der angrenzenden Grafschaft Bentheim bezeichnet:

Zentral verwaltet wurden die Enslandlager von Papenburg aus.

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Homosexualitäten

schwule Spießer

Gedanken zum Samstag.

“Schwule wollen nicht schwul sein, sondern so spießig und kitschig leben wie der Durchschnittsbürger. … Da die Schwulen vom Spießer als krank und minderwertig verachtet werden, versuchen sie, noch spießiger zu werden, um ihr Schuldgefühl abzutragen mit einem Übermaß an bürgerlichen Tugenden. Ihre politische Passivität und ihr konservatives Verhalten sind der Dank dafür, dass sie nicht totgeschlagen werden.”

Dieses Zitat ist – nein, nicht von 2008, nicht von 2007, sondern von 1971. Obwohl es mir wie ein Kommentar zu vielen heutigen Darstellungen / Zerrbildern schwuler Realitäten scheint. Und, ja, es ist unser gutes Recht, (auch) spießig zu sein. Aber nur, und alle? Nur schwule Spießer ? Das ist mir zu wenig …

Das obige Zitat ist von Martin Dannecker / Rosa von Praunheim aus dem Film “Nicht der Homosexuelle ist pervers, sondern die Situation in der er lebt” von 1971.

… auch wenn Adrian meint, dass es “keinen Schwulen interessieren muss, was Rosa von Praunheim für ihn als angemessen erachtet.”
… Muss nicht, darf aber

😉

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Homosexualitäten

Homosexuelle – lange Zeit ‘vergessene’ NS-Opfer?

Homosexuelle wurden in großer Zahl während des deutschen Nationalsozialismus verfolgt, gequält, ermordet. Als Opfer des Nationalsozialismus anerkannt wurden sie lange Zeit nicht. Es bedurfte einer besonderen Rede, 40 Jahre nach Kriegsende.

Homosexuelle wurden nach 1945 für ihre Verfolgung, für Haft und KZ-Aufenthalte nicht entschädigt. Ihrer wurde nicht gedacht. Sie fanden offiziell nicht statt.

Erst 1985 wurde in West-Deutschland erstmals ‘offiziell’ der Verfolgung Homosexueller in der NS-Zeit gedacht. Bundespräsident Richard von Weizsäcker (1920 – 2015) erinnerte in seiner Rede zum 40. Jahrestag der Beendigung des Krieges in Europa auch an die homosexuellen Opfer.

Weizsäcker stellte in seiner Rede klar, dass der 8. Mai ein Tag der Befreiung war und formulierte:

“Der 8. Mai ist ein Tag der Erinnerung. Erinnern heißt, eines Geschehens so ehrlich und rein zu gedenken, daß es zu einem Teil des eigenen Innern wird. Das stellt große Anforderungen an unsere Wahrhaftigkeit.
Wir gedenken heute in Trauer aller Toten des Krieges und der Gewaltherrschaft.
Wir gedenken insbesondere der sechs Millionen Juden, die in deutschen Konzentrationslagern ermordet wurden.
Wir gedenken aller Völker, die im Krieg gelitten haben, vor allem der unsäglich vielen Bürger der Sowjetunion und der Polen, die ihr Leben verloren haben.
Als Deutsche gedenken wir in Trauer der eigenen Landsleute, die als Soldaten, bei den Fliegerangriffen in der Heimat, in Gefangenschaft und bei der Vertreibung ums Leben gekommen sind.
Wir gedenken der ermordeten Sinti und Roma, der getöteten Homosexuellen, der umgebrachten Geisteskranken, der Menschen, die um ihrer religiösen oder politischen Überzeugung willen sterben mußten.
Wir gedenken der erschossenen Geiseln.
Wir denken an die Opfer des Widerstandes in allen von uns besetzten Staaten.
Als Deutsche ehren wir das Andenken der Opfer des deutschen Widerstandes, des bürgerlichen, des militärischen und glaubensbegründeten, des Widerstandes in der Arbeiterschaft und bei Gewerkschaften, des Widerstandes der Kommunisten.
Wir gedenken derer, die nicht aktiv Widerstand leisteten, aber eher den Tod hinnahmen, als ihr Gewissen zu beugen.”

Vierzig Jahre nach Kriegsende findet erstmals ein westdeutscher Spitzenpolitiker und offizieller Repräsentant des Staates Worte des Gedenkens auch für die homosexuellen NS-Opfer.

Der komplette Text der Rede kann auf den Seiten des Bundestags gelesen werden (auf den Seiten des Bundespräsidenten hier). Die Rede ist bei einigen Landeszentralen für politische Bildung als Video verfügbar (z.B. NRW).

Die Verfolgung Homosexueller nach §175 in der von den Nazis 1935 verschärften Fassung ging in West-Deutschland bis 1969 weiter. Von Januar 1950 bis Dezember 1969 wurden 50.887 Verurteilungen nach den Paragraphen 175 und 175a eingeleitet (nach Lautmann).

1995 wurde einer Anregung von Bundespräsident Roman Herzog entsprochen, den Auszug aus der Rede Richard von Weizsäckers in die Gestaltung des offiziellen Gedenkorts der Bundesregierung, die ‘Neue Wache’, mit einzubeziehen. Seitdem heißt es dort u.a.

„Die Neue Wache ist der Ort der Erinnerung und des Gedenkens an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft. Wir Gedenken der Völker, die durch Krieg gelitten haben. Wir gedenken ihrer Bürger, die verfolgt wurden und ihr Leben verloren. Wir gedenken der Gefallenen der Weltkriege, wir gedenken der Unschuldigen, die durch Krieg und Folgen des Krieges in der Heimat, die in Gefangenschaft und bei der Vertreibung ums Leben gekommen sind. Wir gedenken der Millionen ermordeter Juden, wir gedenken der ermordeten Sinti und Roma, wir gedenken aller, die umgebracht wurden wegen ihrer Abstammung, ihrer Homosexualität oder wegen Krankheit und Schwäche. Wir gedenken aller, deren Recht auf Leben geleugnet wurde. Wir gedenken der Menschen, die Sterben mussten um ihrer Religion oder politischen Überzeugung willen. Wir gedenken aller, die Opfer der Gewaltherrschaft wurden und unschuldig den Tod fanden.“

Erst am 12. Dezember 2003 beschloss der Deutsche Bundestag die Errichtung eines Denkmals. Am 27. Mai 2008 wurde das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen offiziell eingeweiht.

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Waren Homosexuelle lange Zeit (mindestens bis zur Rede von Weizsäckers) ‘vergessen Opfer’ des Nationalsozialismus? Nein. Im Gegenteil, sie waren nicht nur “vergessene Opfer” des Nationalsozialismus (wie lange formuliert wurde), sondern “sie wurden in voller Absicht von den Opfergruppen und von einer Wiedergutmachung ausgenommen. Sie wurden also nicht als Opfer ‘vergessen’, sondern weiterhin zu Opfern gemacht” (Rüdiger Lautmann).

Nebenbei, bei Richard von Weizsäcker scheint die in seiner Rede vom 8. Mai 1985 zum Ausdruck kommende Haltung auch gelebte Realität zu sein. Als jüngst sein Sohn starb, stand in der Traueranzeige in der FAZ u.a. bei den trauernden Familienangehörigen auch der Name der Tochter nebst ihrer Lebenspartnerin.

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Homo-Mahnmal: Es wird wieder geküsst …

Es wird wieder geküsst am Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen.

Erst am 27. Mai 2008 war das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen der Öffentlichkeit feierlich übergeben worden. Schon drei Monate später die erste Attacke – das Mahnmal wird beschädigt, die Sichtscheibe zerstört.

Nun ist der materielle Schaden behoben, eine neue Sichtscheibe eingesetzt – sie küssen sich wieder …

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Text 15. März 2017 von ondamaris auf 2mecs

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Frankreich: UN soll Homosexualität entkriminalisieren

Rama Yade, die französische Staatsministerin für Menschenrechte, hat bestätigt, dass sie bei den Vereinten Nationen einen Antrag zur umfassenden Entkriminalisierung der Homosexualität einbringen will.

Bereits im Mai hatte die französische Staatsministerin für Menschenrechte und Äußere Angelegenheiten Ramatoulaye (genannt Rama) Yade bei einem Treffen mit Schwulenaktivisten in Paris angekündigt, Frankreich wolle eine EU-Initiative für eine umfassende Ent-Kriminalisierung der Homosexualität starten.

Yade hat sich oftmals als eigenwillige, selbstbewusste Vertreterin von Menschenrechten, besonders von Immigranten in Frankreich, erwiesen.

Nun kündigte Yade während einer Rede vor der 61. NGO-Jahreskonferenz am 3.9.2008 in Paris an, Frankreich wolle im Dezember einen Entwurf für eine entsprechende Erklärung in die UN-Vollversammlung einbringen. Die britische Regierung habe bereits ihre Unterstützung angekündigt.

Homosexualität wird derzeit nach Angaben der ILGA International Lesbian and Gay Organisation in mindestens 86 Staaten der Welt kriminalisiert (siehe ILGA Welltkarte der Rechte von Schwulen, Lesben und Transgender sowie Report ‚State Sponsored Homophobia‘).

Parallel plant Frankreich auch eine Initiative der EU gegen Gewalt gegen Frauen. Der Text eines Entwurfs hierzu soll in den nächsten Tagen den EU-Mitgliedsstaaten vorgelegt werden. Frankreich hat derzeit den EU-Vorsitz.

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Text 17.101.2016 von ondamaris auf 2mecs

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Homosexualitäten

Das Symbol ‘ Rosa Winkel ’

Das Symbol ‘Rosa Winkel’
oder: warum ich überlege, wieder den Rosa Winkel hervor zu kramen …

Der Rosa Winkel, das Symbol, mit dem Homosexuelle in den KZs der Nazis gekennzeichnet worden sind, wurde Ende der 1970er Jahre auch zu einem Symbol der Schwulenbewegung. Selbst ein Verlag, ein ambitioniertes Projekt der Schwulenbewegung, benannte sich nach diesem Symbol, der inzwischen leider eingegangene Verlag Rosa Winkel.

Jahrelang war der Rosa Winkel das Symbol der (westdeutschen) Schwulenbewegung, und auch vieler ‘nicht bewegter’ schwuler Männer. Erst in den 1990er Jahren wurde er auch in Deutschland zunehmend von der Regenbogenflagge als neuem Symbol verdrängt.

Irgendwann habe ich mich überzeugen lassen von den Argumenten der Regenbogen-Befürworter, und den Rosa Winkel beiseite gelegt. Nie weggeworfen, er hatte immer seinen Platz hinten im Schrank. Aber benutzt habe ich seitdem (selten) die Regenbogenflagge.

Überzeugen lassen habe ich mich letztlich von dem Argument, der Rosa Winkel sei ein Zeichen, ein Symbol, das zu sehr ex negativo argumentiere. Das zu sehr sich nur beziehe auf die düstersten, leidvollen Seiten schwulen Lebens. Nicht die freudigen, hoffnungsvollen, friedfertigen Seiten betone. Nicht die farbenfrohe bunte Vielfalt abbilde. Alles dies könne der Regenbogen …

Nun, in dem Jahr, in dem ‘30 Jahre Regenbogenflagge‘ begangen wird, sind die Zweifel an diesem Regenbogen sehr stark geworden. Die Zweifel an der Tauglichkeit der Regenbogenflagge als Symbol für eine (auch) politische Schwulenbewegung, oder auch ‘nur’ als Zeichen schwulen Stolzes oder Selbstbewusstseins.

Die Regenbogenflagge hat in den letzten Jahren immer mehr einen Bedeutungswandel erfahren. Oder vielmehr einen Verwendungswandel.
Heute ist die Regenbogenflagge in deutschen Großstädten nicht nur zu sehen an schwulen Bars und Cafés, schwulen Buchläden und Saunen. Sie ziert vielmehr auch Bäckereien und Tankstellen, Küchenstudios und Chemische Reinigungen. Ganz zu schwiegen von all dem Homo-Nippes, den es in allen erdenklichen Kreationen, aber immer hübsch in Regenbogenfarben, zu erwerben gibt.
Manchmal scheint mir, diese Art Regenbogenflagge ziere ein kleiner, nur selten bemerkter Untertitel “sehr her, selbst wenn ihr schwul seid, euer Geld ist hier willkommen”.
Denn – geht es bei so mancher Verwendung der Regenbogenflagge wirklich noch um mehr als den Impuls “Schwule, gebt euer Geld bitte bei mir aus”?

Ist die Regenbogenflagge, ähnlich wie auch so mancher CSD, heute nicht längst verkommen zu einem Stück homosexueller Folklore? Zu einem Symbol von Kommerz und schwulen Glitzerwelten, wie sie auch auf diesen zunehmend bedeutungsleer werdenden CSDs gerne präsentiert werden? Welten, in denen als ‘Krönung’ dann gelegentlich zu hören ist, ja, Diskriminierung Schwuler, das gäbe es doch heute gar nicht mehr?

Die schwulen CSD- und Gazetten-Glitzerwelten, sind sie mehr als die Inkarnation von jung – schön – gesund – Geld – Großstadt? Mehr als eine Illusion, ein Trugbild?

Die Regenbogenflagge, auch hier gerne vor sich her getragen, empfinde ich immer mehr als Zeichen aus Welten, die mit der Realität schwuler Männer oft  nur wenig zu tun haben.

Realitäten für Schwule und Lesben, das heißt -neben allen Glitzerwelten- 2008 auch
– Neonazis schmieren und drohen am Rostocker CSD, in Stuttgart demonstrieren fundamentalistische Christen gegen den CSD.
– auf das Homo-Mahnmal ein Anschlag verübt wird, das Mahnmal beschädigt, Schwule und Lesben halten unter dem Motto “Respekt immer, Hass nimmer” eine Mahnwache ab, das Mahnmal wird zukünftig (ohne Einsatz von Video-Kameras) vom Wachdienst des gegenüber gelegenen Holocaust-Mahnmals mit bewacht
– immer wieder direkte körperliche Gewalt gegen Schwule, erst jüngst: im Tiergarten wird ein Mann “ins Koma geprügelt”
– eine in Berlin erscheinende Zeitung veröffentlicht einen Hetzartikel gegen Schwule, fordert offen zu Homophobie auf
– immer wieder greifen Hacker mit homophoben Inhalten schwule Internetseiten an (nein, nicht nur mein Blog, jüngst erst mrgayeurope.com).
-usw.

Schöne schwule Glitzerwelt?

Ja, das alte politische Symbol des ‘Rosa Winkel’, es wird mir wieder lieber in dieser Zeit.
Und, ja, es war das Zeichen, in dem sich Repression, Unterdrückung, Vernichtung von Schwulen in den KZs der Nazis manifestierte.
Aber es ist mehr.

Die Verfolgung Homosexueller in der Zeit des Nationalsozialismus fand nicht im luftleeren Raum statt.
Lautmann spricht 1997/2000 davon “die Homosexuellenverfolgung zu einem im Rahmen der NS-Gesellschaft normalen, nicht aber stilbildenden Vorgang herunter[zu]stufen”, und formuliert “Die ns. [nationalsozialistischen, d.Verf.] Maßnahmen sind sozusagen Zutaten, die auf die geltende Antihomosexualität draufsatteln.”  (1)

Die Verfolgung der Schwulen im Nationalsozialismus, die sich u.a. im Symbol des Rosa Winkel ausdrückte, fand statt vor dem Hintergrund einer “herrschenden Antihomosexualität”.

Diese Antihomosexuallität gab es -in anderen Ausprägungen- vorher, und sie gab es hinterher. Sie gibt es, in wieder anderer Gestalt, noch heute. Vielleicht mehr verdeckt von Schleiern ‘homosexueller Folklore’ aber nicht minder virulent im ‘Untergrund’, jederzeit wieder sichtbar werden könnend.

Ich überlege, wie weit -mehr als die zunehmend entwertete Regenbogenflagge- der Rosa Winkel (auch, aber nicht nur in Tradition der 1980er Schwulenbegewung) als Symbol des Kampfes gegen diese Antihomosexualität, für freies selbstbestimmtes repressionsfreies schwules Leben stehen kann – auch heute.

Oder?

(1) Rüdiger Lautmann: “Homosexuelle in den Konzentrationslagern – Zum Stand der Forschung”. Vortrag anlässlich der wissenschaftlichen Tagung “Homosexuelle in Konzentrationslagern” am 12./13. September 1997 in der KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora. Publiziert in “Homosexuelle in Konzentrationslagern – Vorträge”, Bad Münstereifel 2000

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Homosexualitäten ondamaris Texte zu HIV & Aids

Bareback verbieten ?

Mit einem völlig neuen, innovativen und sehr freiheitlichen Vorschlag greifen die Schwusos Hamburg in die aktuelle Bareback-Debatte ein:

2008: die Schwusos hamburg wollen Bareback verbieten
2008: die Schwusos hamburg wollen Bareback verbieten

Motto der Schwusos komplett und in ‚voller Schönheit‘ … [© Schwusos Hamburg]

Zur Frage, wie dümmlich oder gefährlich dieser Vorschlag ist, verkneife ich mir jeglichen Kommentar …

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Text 15. März 2017 von ondamaris auf 2mecs