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Coronographien 27 – Immunitätsausweis nur vorerst gestoppt

Die zunächst geplante Einführung des Immunitätsausweis ist zunächst gestoppt. Die Bundesregierung hatte im Rahmen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus Epidemie zunächst die Voraussetzungen für einen Immunitätspass schaffen wollen – ohne vorherige breite gesellschaftliche Debatte. Doch Bundesgesundheitsminister Spahn hält an seinem Vorhaben Corona Pass fest … und die SPD signalisiert Zustimmung.

Ende April wurde deutlich, dass Bundesgesundheitsminister Spahn die Einführung eines Immunitätsausweises plante. Doch nach Protesten auch aus Koalitionskreisen stoppte Spahn das Vorhaben am Abend des 4. Mai 2020 vorerst.
Allerdings stellte er am 14. Mai fest, er halte generell an seinen Plänen zur Einführung eines Immunitätsausweises fest.

Immunitätsausweis vorerst gestoppt

Die Einführung eines Coronavirus Immunitätsausweises ist vorerst gestoppt. Er wolle einer gesellschaftlichen Debatte nicht vorgreifen. Zunächst würden keine Regelungen getroffen. Dies teilte Bundesgesundheitsminister Spahn am Abend des 4. Mai mit.

Die Stellungnahme des Deutschen Ethikrates (s.u.) sei weiterhin angefragt.

Die Frage, ob im Falle von #Corona zusätzlich ein Immunitätsausweis sinnvoll ist, sollten wir als Gesellschaft in Ruhe abwägen und debattieren. Dieser laufenden Debatte wollen wir nicht vorgreifen und regeln dazu vorerst gesetzlich nichts.

Ob das Projekt Immunitätsausweis damit endgültig gestoppt ist, oder ein erneuter Versuch folgt, ist derzeit nicht bekannt.

Am 14. Mai teilte Spahn mit, er halte weiterhin am Immunitätsausweis fest. Man müsse sich mit der Frage beschäftigen, „welche Einschränkungen wann für wen zulässig sind“. Allerdings gebe es berechtigte Kritik, die Debatte brauche Zeit.

Am 24. Juni allerdings gab es erste Signale der Zustimmung aus der SPD. Es gebe „wie bei jedem anderen Test auch“ Anspruch auf Dokumentation der Eregbnisse. Nur müsse dies ohne Stigmatisierung geschehen, so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Basm.

Immunitätsausweis – Vorhaben Spahn April 2020

Am Mittwoch 29. April 2020 schuf die Bundesregierung im ‚zweiten Corona-Gesetzespaket‘ die Voraussetzungen (Gesetzentwurf ‚Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite‚, pdf) für einen derartigen Immunitätsausweis oder Immunitätspass (Immunitätsdokumentation). Dafür soll Paragraph 22 des Infektionsschutzgesetzes ergänzt werden:

„Der Serostatus einer Person in Bezug auf die Immunität gegen eine bestimmte übertragbare Krankheit kann durch eine Ärztin oder einen Arzt dokumentiert werden (Immunitätsdokumentation).“

Gesetzentwurf ‚Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite‚ (29.4.2020)
noch auf Papier: ‚Vorbild‘ für Immunitätsausweis? – World Health Organissation: International Certificate of Vaccination – LämpelPublic Domain

Bereits am Donnerstag 7. Mai 2020 Dienstag 5. Mai 2020 sollte nach ursprünglicher Planung der Gesetzentwurf im Bundestag in erster Lesung behandelt werden. Am 14. Mai, nur wenig später sollte die Beschlussfassung folgen. In Kraft treten tedas Gesetz dann Mitte Juni 2020.

Es hätte bereits die zweite Änderung binnen Wochen dargestellt, nach der ersten Änderung des Infektionsschutzgesetzes 2020 vom März 2020.

Gesundheitsämter könnten danach Personen, die gegen das Cioronavirus immun sind, von Einschränkungen ausnehmen. Der Gesetzentwurf nennt explizit ‚Absperrung eines Ortes‘ als Beispiel, sowie den ‚weiteren Umgang mit Schutzmaßnahmen‘.

Vorsorglich‚ erfolge die Einführung eines derartigen Immunitätspasses, wie Bundesgesundheitsminster Spahn auf einer Pressekonferenz erläuterte.

Angegeben werden soll in diesem Immunitätsausweis

  • Name der Krankheit
  • Datum der Feststellung der Immunität
  • Grundlage der Feststellung
  • Kontaktdaten der Person, die die Immunität festgestellt hat
  • Unterschrift dieser Person

Personen, die mit einem derartigen Immunitätsausweis ausgestattet seien, hätten dann die Chance, unbeschwert bestimmten Tätigkeiten nachzugehen, so Spahn.

Doch per Infektionsschutzgesetz wären mit einem Immunitätsausweis nicht (nur) Möglichkeiten im Arbeitsleben geregelt – sondern alle Berechtigungen und Einschränkungen (auch von Grundrechten), die gemäß Infektionschutzgesetz möglich sind.

Bundesgesundheitsminster Spahn hat unterdessen, wie Medien am 3. Mai berichten, den Deutschen Ethikrat um Stellungnahme gebeten, „wie und in welchem Zusammenhang der Nachweis einer Immunität genutzt werden sollte“.
Der Ethikrat hat sich zu diesem Zeitpunkt in seiner neuen Zusammensetzung noch nicht zu einer ersten Sitzung konstituiert.

Und Bundesgesundheitsminister Spahn betonte inzwischen zur Gefahr allgemeiner Abfragen von Gesundheitsdaten

„Für bestimmte Jobs im Risiko-Bereich natürlich ja, da ist das aber auch heute schon so. Generell ist das aber verboten und das bleibt auch verboten.“

Bundesgesundheitsminister Spahn am 3.5.2020

Stellungnahme Deutscher Ethikrat zum Immunitätsausweis

Bundesgesundheitsminister Spahn bat vor der (vorläufigen?) Einstellung seines Projekts den Deutschen Ethikrat um Stellungnahme zu einem Immunitätsausweis.

Mitte September 2020 legte der Deutsche Ethikrat seine Stellungnahme vor. Derzeit spreche der medizinische Sachstand gegen eine Einführung eines Immunitätsausweises. Diese könne derzeit nicht empfohlen werden.

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erweiterte Datenverarbeitung bei Arbeitgebern – für Coronavirus, oder auch andere Krankheiten?

Auch wenn die Voraussetzungen zur Einführung eines Immunitätsausweises mit dem ‚zweiten Corona Gesetzespaket‘ geschaffen wurden – dort wird zum Immunitätsausweis nicht spezifisch auf eine Infektion mit dem Coronavirus abgezielt.
Und auch nicht mehr ’nur‘ um hinsichtlich einer Impfung relevante Erkrankungen – sondern um eine generelle Regelung:

Im Zuge der Einführung des Immunitätsausweises soll nämlich auch das Infektionsschutzgesetz in Paragraph 23 a geändert werden.

In der bisherigen Formulierung im Infektionsschutzgesetz (IfSG; hier: Paragraph 23a ‚Personenbezogene Daten über den Impf- und Serostatus von Beschäftigten‘) geht es noch um ‚Krankheiten die durch eine Schutzimpfung verhütet werden können‚:

„Soweit es zur Erfüllung von Verpflichtungen aus § 23 Absatz 3 in Bezug auf Krankheiten, die durch Schutzimpfung verhütet werden können, erforderlich ist, darf der Arbeitgeber personenbezogene Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus verarbeiten, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des allgemeinen Datenschutzrechts.“

Infektionsschutzgesetz Parapraph 23 a, derzeit gültige Fassung

Welche Verpflichtungen dort gemeint sind, regelt §23 (3):

„(3) Die Leiter folgender Einrichtungen haben sicherzustellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, zu vermeiden: (…) (…)

Infektionsschutzgesetz Parapraph 23 (3), derzeit gültige Fassung

Im nun beschlossenen Text des Gesetzentwurfes zu § 23 a wird nun pauschal von ‚übertragbare Krankheiten‚ gesprochen.

So pauschal formuliert lässt sich diese Regelung nach der geplanten Änderung (anders als bisher), einmal eingeführt vermutlich mühelos auch auf zahlreiche andere Infektionen, so zum Beispiel eine HIV-Infektion oder eine Infektion mit Hepatitis anwenden.

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Experten warnen vor Immunitätsnachweis und möglichen Folgen

Die Weltgesundheitsorganisation WHO warnt vor ‚Immunitätsausweisen‘ – mangels wissenschaftlicher Beweise.

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz Ulrich Kelber weist in einer ersten Reaktion darauf hin, dass mit einem Immunitätsausweis personenbezogene Gesundheitsdaten tangiert werden, die einem besonderen Schutz unterliegen. Gesundheitsdaten dürften nicht zu Diskriminierungen führen.

Am 30. April 2020 ergänzte Kelber „Besonders problematisch ist in diesem Zusammenhang, dass es längst erste Bestrebungen zu einer digitalisierten Form der Dokumentation (Impfpass-App) gibt“. Sollten Private Nutzungen ihrer Angebote von einem Immunitätsnachweis abhängig machen wollen, so sei dies gem. Art. 9 DSGVO unzulässig. Der Gesetzgeber solle es mögloichst von vornhinein unterbinden.

Die Bundestagsabgeordnete Kirsten Kappert-Gonther, Medizinerin und 2015 bis 2017 stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, bezeichnete das Vorhaben bereits als ‚Diskriminierung mit Ansage

Dietmar Bartsch, Fraktionsvorsitzender Die Linke, lehnte Spahns Vorhaben deutlich ab. Er wolle ‚keinen Überwachungsstaat‘.

Saskia Esken, SPD-Vorsitzende, äußerte sich ebenfalls kritisch „Ehrlich gesagt kann ich das nicht wirklich verstehen. Wenn wir eigentlich Kontakte reduzieren wollen, ist es doch mehr als kontraproduktiv, so einen Ausweis jetzt einzuführen.

Eugen Brysch, Vorstand der Stiftung Patientenschutz warnte Anfang Mai „Der Immunitätsausweis wäre ein tiefer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte„.

Volker Boehme-Neßler, Professor für Öffentliches Recht, Medien- und Telekommunikationsrecht an der Carl von Ossietzky Universität in Oldenburg, bezeichnet den gepanten Immunitätsausweis als „inhuman und verfassungswidrig“.

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Unterdessen gibt es in Großbritannien Überlegungen, einen digitalen Immunitätsausweis mit Antikörper-Test und Gesichtserkennung einzuführen. Dieser ‚health passport‘ könne in wenigen Monaten bereitstehen, so Medien.

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Die Frage ob im konkreten Fall ‚Coronavirus‘ ein Nachwies von Antikörpern tatsächlich besagt dass Immunität, dass Schutz vor Infektion besteht, und für welchen Zeitraum, sei hier mal außer Acht gelassen. Eine Frage, die zunächst Forscher, Virologen und Epidemiologen zu klären haben …

Ein Projekt mit so potentiell weitreichenden und potentiell auch negativen Folgewirkungen für die Gesellschaft wie die Einführung eines Immunitätsausweises wird kurz vor einem langen Feiertags-Wochenende auf die Spur gebracht? Ohne jegliche vorherige gesellschaftliche und auch ethische Debatte?

Ein Immunitätsausweis öffnet Tür und Tor für eine Spaltung der Gesellschaft. Eine neue Zwei-Klassen-Gesellschaft? Vorteile und Privilegien für ‚Immune‘, für ‚Ex-Infizierte‘? Während die einen wieder alles dürfen, müssen sich die anderen weiter an alle Beschränkungen halten?
Adieu gesellschaftlicher Zusammenhalt? Wird der Immunitätsausweis zum sichtbaren Markzeichen einer neuen Form von Stigmatisierung?

Bisher ist weitgehend unklar: Wozu soll, wozu könnte ein solches Immunitätspapier dienen? Was soll mit ihm erricht werden?

Ist er z.B. ein Einstieg in ein ‚digitales Gesundheitszertifikat‚ (siehe auch hier pdf)? Das Gesundheitsamt Köln soll schon an einem Test arbeiten … Immunstatus per App – NRW scheint schon einen Pilottest zu planen …

Wie wird mit den potentiellen Folgen umgegangen?

Schafft ein solcher Immunitätsausweis – zumal wenn er mit potentiellen möglichen Vorteilen ‚aufgeladen‘ wird – nicht gerade erst den Anreiz, sich bewusst und gezielt absichtlich mit dem Coronavirus zu infizieren? Kann zumindest missverstanden werden als Aufforderung zur ‚Corona-Party‘?
Um danach die ‚Vorteile des Genesenen, des Immunen‘ genießen zu können?

Ein ‚Corona Persilschein‚, wie RND süffisant titelt?
‚Der Vorbildliche [der sich richtig verhält, um niemanden einem Infektionsrisiko auszusetzen] ist der Dumme‘ …

Und wer wird sich noch freiwillig für die Verwendung einer Coronavirus contact tracing App entscheiden (die ja letztlich besagt ‚ich war noch nicht infiziert‘) – wenn er damit indirekt Stigmatisierung und Benachtewiligung ermöglicht werden?

Saboitiert die Bundesregierung nicht geradezu die eigentlich anstehende Entscheidung über die Einführung einer Coronavirus tracing App – indem sie das dazu notwendige (und teilweise mühevoll gerade erworbene) Vertrauen von Bürger:innen leichtfertig verspielt?

Und warum die Öffnung des § 23 a für alle übertragbaren Krankheiten? Dürfen Arbeitgeber bald auch Daten zu HIV und Aids, zu Hepatitis und allen möglichen Infektionskrankheiten verarbeiten?

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Coronographien 26 – Coronavirus Tracing Apps in Europa

Europa ist im Frühjahr 2020 ein weltweiter Schwerpunkt der Coronavirus Pandemie. Alle Staaten Europas sind betroffen. Und in zahlreichen Staaten werden als ein Mittel der Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus Tracing Apps entwickelt oder bereits eingesetzt. Coronavirus Tracing Apps in Europa – ein Überblick:

Grundlage mehrerer Coronavirus tracing Apps in Europa ist die paneuropäische Proximity tracing Initiative PEPP-PT. Von ihr spaltete sich im April 2020 aus einer Debatte um zentrale oder dezentrale Lösungen die Initiative DP-3T ab.

Der Einsatz der meisten in Entwicklung befindlichen oder bereits eingesetzten Coronavirus Tracing Apps in Europa ist freiwillig – jedoch nicht alle.

In Deutschland wurde die vom Robert Koch Institut bereitgestellte Coronavirus Tracing App bis Mitte Juli fast 16 Millionen mal heruntergeladen.

Inzwischen besteht Interoperabilität zwischen mehreren europäischen Coronavirus Tracing Apps auf europäischer Ebene.

Belgien brauchte zunächst keine App – seit Oktober 2020 Coronalert

In Belgien ist contact tracing per App wie in zahlreichen anderen Staaten Teil der Exit-Strategie aus den Grundrechte- Einschränkungen.

Die belgische App sollte Bluetooth- basiert arbeiten. Grundlage sollte die paneuropäische Initiative PEPP-PT sein. Angekündigt war zudem eine ‚real time tracking platform‘. Gleichzeitig äußert sich in Belgien auch Protest: ‚Big Corona is watching you‘, thematisieren in Schaebeek z.B. anonyme Plakate das Thema Datenschutz.

Am 28. April 2020 wurde deutlich: Belgien wird vorerst keine eigene Coronavirus contact tracing App haben. Dies gab Minister De Backer bekannt. Eine App sei nicht erforderlich, Kontaktverfolgung könne wie bisher auch weiterhin manuell durchgeführt werden.
Medien sprachen von einem Flop.

https://twitter.com/danielverlaan/status/1253302680719687681

Am 1. Oktober 2020 ging dann die App Coronalert an den Start. Seit Janaur 2021 ist sie am Datenaustausch europäischer Corona Tracing Apps beteiligt.

Bulgarien – ViruSafe seit 7. April 2020

Bulgarien setzt auf die App ViruSafe mit zentralem Ansatz. Die App ist ein location tracker und verwendet GPS-Koordinaten. Der Einsatz ist auf freiwilliger Basis.

Dänemark – Smittestop seit 18. Juni 2020

Am 18. Juni startete die App Smittestop des dänischen Gesundheitsministeriums. Sie arbeitet mit dezentraler Speicherung und basiert auf der Apple- / Google – Schnittstelle. Der dänische Ethikrat Dataetisk Råd bestätigte die App wahre die Privatsphäre.

Estland

Estland plant eine Bluetooth- basierte contact tracing App nach dezentralem Konzept auf Basis von DP-3T.

Neun Unternehmen sind an der Entwicklung beteiligt (Bytelogics, Cybernetica, Fujitsu Estonia, Guardtime, Icefire, Iglu, Mobi Lab, Mooncascade, Velvet).

Färöer – keine App

Die Färöer sind autonomes Gebiet aus 18 Inseln, die bei autonomer Verwaltung hoheitlich zu Dänemark gehören.

Auif den Färöer wurde intesives contact tracing durchgeführt – auf die herkömmliche Weise, ohne App.

Finnland – Ketju

Die finnische tracing App trägt den Namen Ketju (Kette). Die App wurde von finnischen Unternehmen Reaktor, Futurice, Fraktal und 2M-IT entwickelt und von Sitra unterstützt (Proposal 28.4.2020).

Ketju arbeitet auf Basis von Bluetooth. Die Mobilfunknummer des Benutzers wird registriert.

Im Mai 2020 soll ein kleiner Pilotversuch mit der App im Zentralkrankenhaus Vaasa starten.

Frankreich – StopCovid seit 2. Juni 2020, ab 22. Oktober Tous Anti COVID

In Frankreich wurde zunächst seit 2. Juni 2020 die Coronavirus Tracing App Stop COVID angeboiten – diese scheiterte. Seit 22. Oktober steht die Cortona Tracing App Tous Anti Covid zur Verfügung -> siehe detaillierter Artikel Tous Anti Covid – Coronavirus Tracing App in Frankreich.

Im französischen Übersee-Departement La Réunion im Indischen Ozean ist unterdessen eine eigene App an den Start gegangen. Alertanoo wurde von einer public private Partnership (PPP) Ansamb um das Unternehmen Medialight entwickelt. Die Kosten trug zu 50% die Präfektur. Die auf Bluetooth LE basierende App basiert ebenfalls auf dem Protokoll Robert (vgl. PEPP-PT oder DP-3T) und soll den europäischen Datenschutzbestimmungen entsprechen.

Georgien – Novid 20 App seit 7.4.2020

In Georgien wird eine Bluetooth- basierte tracing App eingesetzt, die vom Verein Novid 20 aus Österreich entwickelt wurde. Georgien ist der erste Staat, der diese gleichnamige App einsetzt.

Novid 20 / opt-in Screen (Grafik: Novid 20)

Diese App ist als open source veröffentlicht (GitHub). Eine Kompatibilität mit PEPP-PT werde angestrebt.

Griechenland

Tracing App geplant und Anfang Dezember 2020 noch in Entwicklung.

Großbritannien – 5 tracing apps parallel

In Großbritannien sind verschiedene Coronavirus contact tracing Apps im einsatz. In England und Wales findet seit 24. Sptember 2020 die NHS-COVID-19 app Verwendung, in Schottland die Protect Scotland app. In Nord-Irland wird StopCOVID NI eingesetzt, in der britischen Krondomäne Jersey COVID alert und in Gibraltar Beat COVID.

Die NHS App verzeichnete Anfang Okotber 2020 für Englöand und Wales insgesamt 14 Mio. Dopwnloads, die schottische App 1 Mio. udn diejenige in Nordirland 500.000.

Die drei in Großbritannien im Einsatz befindlichen Apps waren Medienberichten zufolge anfangs nicht miteinander kompatibel. Dies ist erst seit 5.11. der Fall. Die englische und die schottische App können nicht gleichzeitig verwendet werden.

Obwohl technisch möglich, nehmen die britischen Apps nicht am Datenaustausch europäischer Corona Tracing Apps teils, aufgrund des Brexit. Vereinbarungen hierzu wurden von britischer Seite bisher nicht nachgefragt.
In vier US- Bundesstatten wird für Corona Apps der gleiche Code verwednet, so dass hier Interoperabilität besteht: Delaware, New York, New Jersey und Pennsylvania.

Die NHS App war im Oktober in der Kritik, weil häufiger Fehlalarme versendet wurden. Dies wurde mittels eines Updates behoben.

Großbritannien – erste NHS App gescheitert

Die digitalpolitische Abteilung NHSX des National Health Service NHS entwickelte mit dem (als vermutlich CIA-nah geltenden) US- big-data- Unternehmen Palantir eine contact tracing App NHS covid-19. Sie sollte zudem eine Art Corona Tagebuch mit Berichten über individuelle Symptome ermöglichen.

Die App verfolgte dem Vernehmen nach weiterhin den zentralen Ansatz. Da Apple diesen nicht unterstützt, wurden Experten des Cyber-Sicherheitszentrums des Nachrichtendienstes GCHQ eingesetzt um einen ‚work around‘ zu entwickeln.

Medienberichten zufolge wurden u.a. Postleitzahl, Geschlecht, Symptome, Art eines Rezept-Versands und Zeitpunkt gespeichert. Auf freiwilliger Basis sei die Speicherung von Standortdaten möglich. Geleakte Papiere des Gesundeitsministeriums liessen den Schluss ebenfalls zu.

Die Equality and Human Rights Commission soll bei der Entwicklung eingebunden gewesen sein.

Am 22. April teilte die britische Regierung mit, Alpha-Tests der App hätten begonnen (Royal Air Force Base Leeming).
Am 5. Mai begannen zudem Tests auf der Isle of Wight. Am 8. Mai hatten bereits 50.000 Einwohner (der insgesamt etwa 90.000 Erwachsenen auf White) die App heruntergeladen. Erste Ergebnisse sollen auf zahlreiche Probleme mit der App hindeuten, berichten Medien. Mitte Juni wurde bekannt, dass Kontakte bei Android-Systemen nur zu 75% korrekt identifiziert wurden, bei Apple-Systemen zu 4% (!). Zwei führende Manager traten zurück. Nun soll eventuell gegen Jahressende eine neue App entwickelt werden, basierend auf der gemeinsamen Schnittstelle von Google und Apple. Ein Regierungsvertreter bezeichnete die App nun als ’nicht so wichtig‘.

Irland – Covid tracker seit 7. Juli 2020

Irland plant die Einführung einer tracing App (HSE Covid-19). Der Start sollte ursprünglich bereits Mitte April sein. Am 7. Juli 2020 wurde Covid Tracker eingeführt.

Anders als Großbritannien setzt Irland auf eine App, die mit der Schnittstelle von Apple und Google kompatibel ist.

Die irische App soll auch die Grundlage einer eigenen App in Nordirland werden. Die nordirische App Stop Covid NI startete am 30. Juli 2020. Sie arbeitet dezentral.

Island – Rakning C-19 seit 1. April 2020

Die App Rakning C-19 (Internetseite) wurde im Auftrag der Zivilschutzbehörde von Island erstellt. Sie ist seit 1. April 2020 in Anwendung. 38% aller Isländer setzen die App Anfang Mai 2020 bereits ein.

Die App arbeitet mit GPS Standort– Informationen, die mehrmals pro Stunde im Hintergrund abgerufen und für einen Zeitraum von 14 Tagen auf dem Mobiltelefon gespeichert werden (React Native Background Geolocation plugin). Im Fall einer Coronavirus-Information muss auf Anforderung der Gesundheitsbehörden die ID-Nummer angegeben werden.

Der Code der App wurde als open source auf GitHub veröffentlicht.

Italien – Immuni ab Oktober 2020

Die für Italien geplante App Immuni (‚immun‘) basiert grundsätzlich auf Bluetooth und ursprünglich auf dem zentralen Standard PEPP-PT. Standort-Daten (GPS) werden nicht verwendet. Die App wurde vom Unternehmen Bending Spoons aus Mailand im Auftrag des Ministeriums für Innovation entwickelt.

Allerdings war zunächst noch keine endgültige Entscheidung gefallen, ob ein zentraler oder dezentraler Ansatz verfolgt werden soll, oder beide Möglichkeiten angeboten werden. Ende Mai fiel die Entscheidugn für dne dezentralen Ansatz.
Zuvor verfolgte die App einen zentralen Ansatz (via PEPP-PT). Aufgrund der Entscheidung von Google und Apple für den dezentralen Ansatz steht dies jedoch wieder infrage. Manche Mdienberichte sprachen auch von einer Verwendung von GPS Standortdaten.

Die App soll zunächst in mehreren Regionen Italiens auf Praxistauglichkeit getestet werden. Im Laufe des Mai soll sie betriebsbereit sein.
Die App soll open source veröffentlicht werden.

Am 30. April 2020 fasste die italienische Regierung den Beschluss zum Einsatz der App. Eine Lokalisierung solle es nicht geben. Seit 1. Juni 2020 steht die App zum Download bereit, am 8. Juni soll die Nutzung beginnen – in zunächst vier Regionen (Abruzzen, Ligurien, Marken, Apulien). Im Oktober 2020 soll die landesweite Nutzung von Immuni starten.

Anfang Dezember 2020 erzielte immuni knapp 10 Mio. Downlods.

Lettland – Apturi Covid seit 29. Mai 2020

Unternehmen in Lettland entwickeln unter dem Namen Apturi COVID (Stop Covid) eine contact tracing App auf Bassis von Bluetooth. Beteiligt sind u.a. das Mobilfunk-Unternehmen LMT sowie die Unternehmen MakIT, TestDevLab, Zippy, Vision und ITcentrs.

Die App des Center for Disease Prevention and Control (SPKC) soll ab 29. Mai 2020 Mai 2020 verfügbar sein. Die App soll DSGVO- konform sein, der Einsatz auf freiwilliger Basis.

Anfang Juli waren 80.000 Downloads erreicht, Ende Oktober 175.000. In 110 Fällen seien über die App (Ende Oktober) Kontaktpersonen von mit dem Cortonavirus Infizierten benachrichtigt worden.

Litauen – Korona Stop LT seit 6. November 2020

Am 6. November 2020 hat Litauen die Tracing App Korona Stop LT eingeführt. Zunächst auf litauisch gestartet, soll die App bald auch auf russisch, englisch und polnisch verfügbar sein. Die App arbeitet nach dem dezentralen Modell.

Luxemburg – keine Corona Tracing App

Niederlande – die App- Suche geht weiter

Sieben verschiedene Apps hatte das Gesundheitsninisterium in die engere Wahl gezogen, doch keine erfüllte die Erwartungen insbes. hinsichtlich Transparenz, Datenschutz und Privatsphäre, so ein Bericht von Gutachter Staatsanwalt Reimer Veldhuis (niederländisch, Link hier). Alle Kandidatern hatten zentrale Datenspeicherungs-Ansätze verfolgt.

Umnter den betrachteten Alternativen war die App PrivateTracker (Website), die den den dezentralen Standard DP-3T als Grundlage.

Mitte April hatte ein ‚AppAthon‘ zu contact tracing Apps stattgefunden. Daraufhin setzte Gesundheitsminister de Jonge am 21. April 2020 eine Kommission ein. Diese solle eine App erarbeiten, die den Anforderungen des Gesundheitsministeriums gerecht werde.

Gegenwärtig gebe es angesichts der bereits ergriffenen Maßnahmen (’stay at home‘) keinen Zeitdruck für die Einführung einer contact tracing App in den Niederlanden.

Nord- Mazedonien – StopCorona! seit 13. April 2020

In Nord- Mazedonien wird seit 13. April 2020 die tracing App StopCorona! (Internetseite) eingesetzt. Es war die erste tracing App die in einem der Balkan-Staaten genutzt wurde.

Diese Bluetooth basiert arbeitende App wurde von dem Software- Unternehmen NextSense aus Skopje im Auftrag des Gesundheitsministeriums von Nord-Mazedonien entwickelt.

Zur registrierung muss die Mobilfunknummer angegeben werden. Daten werden auf Nachfrage (Infektionsfall) zentral auf Servern des Gesundheitsministeriums gespeichert, darunter auch die MobilfunkNummer des Nutzers.

Norwegen – Smittestopp seit 16. April 2020, am 15. Juni wegen Datenschutz-Bedenken gestoppt, am 21. Dezember 2020 neu eingeführt

Norwegen nutzt für Coronavirus contact tracing die App Smittestopp (etwa: Infektions- Stopp). Entwickelt wurde sie auf Bassis eines Expertenberichts (Link, norwegisch) vom Simula Research Laboratory im Auftrag des norwegischen Institute of Public Health (FHI) und des norwegischen Ministeriums für Gesundheit und Pflege.

Smittestopp steht nur in norwegischer Sprache zur Verfügung. Die App ist erst ab 16 Jahre freigegeben.

1,4 Mio. Einwohner Norwegens (gesamt; ca. 5.5. Mio) hätten die App in der erste Woche heruntergeladen, teilten die Gesundheitsbehörden mit. Am 20. April 2020 berichteten Medien, über 60% der Bevölkerung würden inzwischen die App nutzen. Ende Mai soll es allerdings zu einem starken Einbruch der Nutzung gekommen sein.

Die am 16. April 2020 vorgestellte App des norwegischen Instituts für Public Health (FHI) arbeitete Bluetooth– basiert. Medienberichten zufolge verwendet sie allerdings auch stündlich den GPSStandort– Daten. Die App ist mit Zustimmung des Gesundheitsministeriums nicht open source (proprietär, closed source). Die Sicherherit des Codes sei aber von einer Expertengruppe überprüft worden, sagte Gun Peggy Knudsen, stellvertretende Direktorin des FHI.

Kritiker wiesen schnell auf Sicherheits-Probleme hin. So gelang es einem Entwickler einer anderen App, Smittestopp- Nutzer in der Nähe zu lokalisieren.

Am 15. Juni kündigte das Norwegische Institut für öffentliche Gesundheit (NIPH) an die App vorläufig zu stoppen. Alle bisher gesammelten personenbezogenen Daten würden gelöscht. Zuvor hatte die Datenschutzbehörde deutliche Kritik wegen Gefährdung der Privatsphäre (u.a. wegen des GPS Tracking) geäußert.

Am 21. Dezember 2020 wurde eine neue Smittestopp App gestartet. Daten werden lediglich lokal gespeichert, GPS wird nicht verwendet.

Anfang Dezember 2022 warf ein Sicherheitsforscher der Regierung vor, sensible Daten (zumindest aus der zeit zwischen 17. April und 4. Juni 2020, erste App-Version) seien mit hoher Wahrscheinlichkeit weder gelöscht noch anonymisiert worden. Reidentifizierung sie möglich.

Österreich – Stopp-Corona-App seit 25. März 2020

In Österreich wird die Stopp-Corona-App des österreichischen Roten Kreuzes ÖRK (FAQ zur österreichischen Stopp-Corona-App) verwendet.

Die Stopp-Corona-App wurde von Accenture Österreich entwickelt. Sie wurde bereits am 25. März 2020 veröffentlicht.

Sie wurde inzwischen als open source veröffentlicht. Nach anfänglicher Kritik wurde der Quellcode am 22.4.2020 veröffentlicht (GitHub), daraufhin prüften drei Bürgerrechts-Organisationen die App (technische Analyse vom 22.4.2020). Sie bescheinigten ein „gutes Ausgangsniveau“ bei Sicherheit und Datenschutz, auch wenn noch Verbesserungsbedarf bestehe. Die Entwickler reagierten mit einem Update, das Bedenken aufgreifen sollte.

Technologisch soll die Stopp-Corona-App sobald möglich auf die dezentralen Lösung DP-3T umgestellt werden. Ein Termin für die Umstellung ist noch nicht bekannt.

Am 20. Mai kündigte das Rote Kreuz ein Update für die erste Juni-Hälfte an. Dann soll die von Google und Apple neu bereitgestellte Schnittstelle unterstützt werden.

Ende Juli 2020 wurden 870.000 Downloads der App berichtet. Im April 2021 lag der Wert bei 1,4 Mio.

Im Gegensatz zu anderen Corona Apps soll die österreichische App keine Check-In – Funktionen erhalten, wurde Mitte April 2021 bekannt.

Polen – Protego & kwarantanna domowa seit 1. April 2020 Pflicht bei Quarantäne

Zum contact tracing wird in Polen die App Protego eingesetzt. Sie wurde im Auftrag des Digital-Ministeriums entwickelt.

Protego ist unter GNU Lizenz auf GitHub veröffentlicht.

In Polen wird eine App namens kwarantanna domowa (‚häusliche Quarantäne) eingesetzt für Personen, die sich in Quarantäne befinden. Der Einsatz dieser App ist in Polen nicht freiwillig, sondern verpflichtend.

Die App ist anders als Protego mehr eine Coronavirus Quarantäne App als eine contact tracing App.

Bei dieser App erhält der Nutzer zu verschiedenen tageszeiten eine Benaxchrichtigung, auf die hin er / sie ein Foto einschicken muss. Anhand der übermittelten GPS-Daten wird kontrolliert, ob Standort-Auflagen (i.d.R. ‚zuhause‘) eingehalten werden.

Die Daten werden Medienberichten zufolge für sechs Jahre gespeichert.

Portugal- StayAwayCOVID

Eine Tracing App sei in Entwicklung, teilten Gesundheitspolitiker Ende April 2020 mit. Seit Herbst ist StayAwayCOVID verfügbar.

Portugal ist an der DP-3T Initiative beteiligt.

Eine kurzzeitig diskutierte Pflichtnzur Installation der App wurde verworfen.

Rumänien

Tracing App geplant und Anfang Dezember 2020 noch in Entwicklung.

Schweden – keine Corona Tracing App

Schweiz – Corona App Swiss Covid App ab Juni 2020

Die Contact Tracing App der Schweiz Swiss Covid App wird im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit von der EPFL Lausanne und ETH Zürich in Kooperation mit dem IT-Unternehmen Ubique entwickelt. Sie basiert auf dem dezentralen DP-3T Ansatz.

Bei der Armee wird in der zweiten April-Hälfte eine Test-Version der App Swiss PT App geprüft. Auch online ist eine Test-Version bereits verfügbar, ebenso eine Kurzanleitung für Kassenärzte.

Der Schweizer Bundesrat soll am 13. Mai eine befristete Verordnung für den Piloteinsatz erlassen. Bis zum 20. Mai soll ein Gesetzesentwurf für den Einsatz der App vorliegen (erster Entwurf 22.4. hier), über den bis Anfang Juni beschlossen werden soll. Pilottests starteten am 25. Mai 2020. Nach dem Ständerat stimmte am 9. Juni auch der Nationalrat der App zu.

Eine einsatzbereite Version der App soll bis Ende Juni 2020 zur Verfügung stehen. Sobald sie für die Bekämpfung des Coronavirus nicht mehr erforderlich sei, solle die App wieder außer Betrieb gehen, teilte die Regierung der Schweiz am 20. Mai mit.

Mitte Juli 2020 wurde die App der Schweiz etwa 1,8 Millionen mal heruntergeladen. Mitte Oktober lag die zahl der Downloads bei 2,5 Mio.

Serbien

Serbien ‚trackt Menschen mit italienischen Mobilfunknummern‘, äußerte Präsident Aleksandar Vucic Mittel April 2020 Medienberichten zufolge.

Slowakei

Eine tracing App die auf Bluetooth aufbaut befindet sich in Entwicklung.

Die gestezlichen Grundlagen wurden mit Verordnung vom 25. März 2020 beschlossen. Damit ist der Zugriff auf Standortdaten und das Erstellen von Bewegungsprofilen zulässig.

Spanien

Ursprünglich für den zentralen Ansatz (ein erstes Modell folgte dem Beispiel Südkoreas), hat sich Spanien inzwischen für einen dezentralen Ansatz entscheiden. Grundlage soll DP-3T sein.

Tschechien – eRouška seit Anfang April 2020

In Tschechien wurde Anfang April 2020 die Bluetooth basierte App eRouška (offizielle Internetseite) auf Initiative der COVID19CZ Gruppe eingeführt. Sie wurde in Kooperation mit dem tschechischen Ministerium für Gesundheit und Hygiene vom Unternehmen Ackee entwickelt.

eRouška (etwa: elektronisache Gesichtsmaske) ist ebenfalls auf Bluetooth basiert. Bisher ist die App nur für Android verfügbar, eine Version für Apples Betriebssystem iOS befindet sich in Entwicklung. Bisher (28.4.20) wurde die App über 100.000 mal heruntergeladen.

Die Verwendung ist freiwillig. Die App soll der DSGVO entsprechen. Der Code ist open source.

Die App eRouška ist Bestandteil des ‚Smart Quarantine System‘ (das Meidenberichten zufolger auch auf Handy- und Bankdaten zugreift) der tschechischen Gesundheitsbehörden, das seit 1. Mai 2020 landesweit aktiv ist.

Ungarn – VirusRadar seit 14. Mai 2020

Am 14. Mai 2020 kündigte das Ministerium für Innovationn und Technologie an, eine Corona tracing App stünde für Android zum Download zur Verfügung. Eine Version für Apple folge in Kürze. An der Entwicklung waren die Unternehmen NextSense und Biztributor beteiligt.

Die Verwendung der auf Bluetooth basierenden App VirusRadar erfolge auf freiwlliger Basis. Für die Registrierung ist die Angabe der Mobilfunknummer erforderlich, Daten werden zentral gespeichert.

Wegen der zentralen Datenspeicherung ist die ungarische Tracing App (wie die französische) nicht kompatibel mit anderen europäischen Apps.

Mit den am 30. März verabschiedeten Notstandsgesetzen wurden nicht nur die Rechte des Parlaments massiv beschnitten. Verstöße gegen Quarantäne-Auflöagen wurden unter Strafe (bis zu acht Jahre Haft) gestellt.

Zypern – CovTracer

In Zypern soll die App CovTracer eines private-public-Partnership eingesetzt werden. Die App ist Anfang Dezember 2020 noch in Entwicklung.

CovTracer arbeitet mit GPS Standortdaten.

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Coronographien 25 – Corona Quarantäne App

Mit einer Corona Quarantäne App sollen Gesundheitsämter in die Lage versetzt werden, die Einhaltung von Auflagen zur häuslichen Quarantäne zu überwachen. Dies teilte Bundesgesundheitsminister Spahn am 22. April 2020 vage und kurz bei einer Pressekonferenz (Video) mit. Viel mehr ist bisher nicht bekannt. Kritiker bemängeln wiederholt fehlende Transparenz.

Mit der Corona Quarantäne App sollen die 400 Gesundheitsämter in Deutschland in ihrer Arbeit entlastet werden, teilte Spahn bei der Pressekonferenz mit.
Aufgabe der Gesundheitsämter ist es u.a., mit dem Coronavirus infizierte Personen zügig aufzuspüren, zu isolieren, deren Kontaktpersonen aufzuspüren (contact tracing) und unter häusliche Quarantäne zu stellen.

Einige Tage zuvor hatte er in einer Talkshow bereits in einem Nebensatz erwähnte, man könne „auch möglicherweise Apps eben nutzen (…) zur Unterstützung sowohl bei der Kontrolle der Quarantäne …„.

Die App solle eine Art Quarantäne – Tagebuch sein. Wer in häuslicher Quarantäne ist, könne so dem Gesundheitsamt digital seinen Gesundheitszustand mitteilen. Für Gesundheitsämter soll der Einsatz verpflichtend, für Bürger:innen freiwillig sein.

Vorläufer einer Corona Quarantäne App ? – Bell System Flu Quarantine –
bell system – https://twitter.com/GurneyJourney/status/1243500963396227072Public Domain

In Bayern wird hierfür in Gesundheitsämtern u.a. auch das zentrale System BaySIM („Bayerisches System für Infektionskettenmanagement“) eingesetzt. Dieses System soll tarcing teams unterstützen bei der Erfassung von Kontaktpersonen. Zudem soll es Infizierten und deren Kontaktpersonen ermöglichen, täglich selbst ihre Symptome einzutragen.

Corona Quarantäne App – bisher wenig transparent

Details wie die digitale Kontrolle von Quarantäne Maßnahmen per Corona Quarantäne App aussehen soll sind noch nicht bekannt.

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz Kelber ließ auf Twitter wissen, er sei bisher nicht in die Entwicklung eingebunden.

Bisher soll das Gesundheitsamt bei unter Quarantäne stehenden personen zweimal pro Tag per Telefon oder Hausbesuch prüfen, ob Auflagen eingehalten werden. Dies könnte nun in Form eines ‚digitalen Quarantäne Tagebuchs‘ geschehen (diese Formulierung benutzt ein Beschlussdpapier des Corona Krisen Kabinetts).

Kritiker bemängeln fehlende Transparenz und verweisen auf die Gefahr einer ‚elektronischen Fussfessel light‘ und Gefahren des Überwachungsstaats.

Die Bundestags-Abgerodnete Anke Domscheid-Berg (Linke), Mitglied im Digitalaussschuß des Bundestags, warnte vor einer möglichen Kopplung von Coronavirus Tracing App und Quarantäne App:

„Sollte er eine Quarantäne-Kontroll-App mit der Kontaktverfolgungs-App verbinden wollen, wäre es vorbei mit Vertrauen und Akzeptanz und die App würde zu Recht eine Totgeburt. „

In manchen Staaten werden Apps zur Quarantäne-Überwachung bereits eingesetzt. In Polen ist der Einsatz verpflichtend, mit mehrmals pro Tag angefragter Standort-Übermittlung. In Hongkong werden Tracking-Armbänder verwendet, ihr Einsatz ist ebenfalls verpflichtend.

Diese App wäre mindestens die dritte Coronavirus App des RKI.

Die vom RKI ebenfalls verbreitete Corona Datenspende App ist inzwischen zunehmend in die Kritik geraten.
Eine Entscheidung über die Coronavirus Tracing App des RKI ist noch nicht gefallen.

Quarantäne

Der Begriff der Quarantäne wurde in Venedig ‚erfunden‘, im Jahr 1374.

Er bedeutet ‚vierzig Tage‘ und bezeichnete die Frist, für die Kranke und deren Kontaktpersonen auf eine Insel verbannt wurden (Lazzaretto Nuevo im Norden und Lazzaretto Vecchio im Süden der Lagune)

Die Bedeutung der Quarantäne wurde 1630 sichtbar, als die Pest wütete. Zunächst nur auf dem Festland, doch Venedig versäumte es sich umfassend abzuschotten – mit verheerenden Folgen, die Zahl der Toten stieg massiv an.

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Coronographien 24 – Coronavirus Tracing App Entscheidung

Coronavirus Tracing App Entscheidung – Einführung der App am 16. Juni 2020. In der Woche nach Ostern wurde über die schrittweise Lockerung der Schutzmaßnahmen und hierzu mögliche Schritte debattiert und entschieden. Ein wesentliches Werkzeug hierbei kann eine Coronavirus Tracking App sein, wie sie derzeit auch von Robert Koch Institut entwickelt wird. Seit 16. Juni ist die App in einer ersten Version verfügbar.

„Contacts of individual A (and all individuals using the app) are traced using GPS co-localisations with other App users, supplemented by scanning QR-codes displayed on high-traffic public amenities where GPS is too coarse. Individual A requests a SARS-COV-2 test (using the app) and their positive test result triggers an instant notification to individuals who have been in close contact. The App advises isolation for the case (individual A) and quarantine of their contacts.“ – Ferretti, Luca; Wymant, Chris; Kendall, Michelle; Zhao, Lele; Nurtay, Anel; Abeler-Dörner, Lucie; Parker, Michael; Bonsall, David; Fraser, Christophe – Ferretti, Luca; Wymant, Chris; Kendall, Michelle; Zhao, Lele; Nurtay, Anel; Abeler-Dörner, Lucie; Parker, Michael; Bonsall, David; Fraser, Christophe (2020-03-31). „Quantifying SARS-CoV-2 transmission suggests epidemic control with digital contact tracing“. Science. doi:10.1126/science.abb6936. ISSN 0036-8075. PMID 32234805. – Lizenz CC BY 4.0

Coronavirus Situation in Deutschland nach Ostern 2020

RKI Chef Prof. Lothar Wieler betonte am Dienstag 14.4.2020 erstmals, dass die Anstrengungen erste Erfolge zeigen.

Das Ziel der Entkopplung von Grippewelle und Covid19-Welle sei erreicht. Fallzahlen seien nicht mehr stark am Ansteigen, seien aber noch auf relativ hohem Niveau bei starken regionalen Unterschieden.
Ausreichend Behandlungskapazitäten, Intensivbetten und Beatmungskapazitäten seien derzeit vorhanden. Bei der derzeitigen Dynamik seien keine Engpässe zu befürchten.
Die Reproduktionszahl sei derzeit bei 1,2 geschätzt (Ziel: unter 1).
Es sei bedeutend, betonte Wieler, Fälle schnell zu identifizieren und Kontaktpersonen aufzuspüren und zu testen. Konkrete Angaben zur Tracking App machte Wieler noch nicht.
Die Empfehlungen der Leopoldina (s.u.) entsprächen in weiten Teilen der Erwartungshaltung.

Der Ausbruch sein „inzwischen wieder beherrschbar“, so Bundesgesundheitsminister Spahn am 17. April 2020. Seit dem 12.4. liege die Zahl der Genesenen über der der täglich diagnostizierten Neuinfektionen. Engpässe seien derzeit nicht zu befürchten.
RKI-Chef Wieler betonte in der gleichen Pressekonferenz, der Anstieg der Fallzahlen sei deutlich verringert. Die Reproduktionszahl liege bei aktuell 0,7 0,96 (28.4.). Das Ziel der Eindämmung (Kontaktpersonen identifizieren) sei weiterhin von großer Bedeutung.

Die Gesundheitsämter seien derzeit in der Lage, 1.000 Neuinfektionen pro Tag zurück zu verfolgen, sagte RKI-Chef Wieler am 28. April.

Coronavirus Tracking App Entscheidung – weiteres Vorgehen

Am Dienstag 14. April verschoben Mittwoch 15. April um 9:30 Uhr beriet das ‚Corona Krisen Kabinett‘ (ein engerer Kreis der Bundesregierung) über das weitere Vorgehen.
Im Eckpunktepapier zur Sitzung des Corona Kabinetts werde eine contact tracing App als wichtiges Instrument der Epidemie-Bekämpfung genannt, berichteten im Vorfeld Medien.

Eine Entscheidung über Maßnahmen und Lockerungen fiel anschließend am Mittwoch 15. April am Nachmittag in der Videokonferenz der Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer.
Über etwaige Äußerungen oder Beschlüsse zum Einsatz einer Tracking App wurde nichts bekannt. (Hintergrund könnte die Verschiebung der Vorstellung des Standards PEPP-PT auf Ende April 2020 sein).
Eine funktionsfähige App werde „eher vier Wochen als zwei Wochen“ zur Verfügung stehen, so Bundesgesundheitsminister Spahn am 17. April 2020 gegenüber Medien. Am 23.4. teilte der digitalpolitische Sprecher der Unions-Fraktion Schipanski mit, inzwischen sei unter verschiedenen Modfellen die Entscheidung für PEPP-PT gefallen.

Allerdings haben sich Bund und Länder geeinigt, dass eine Coronavirus Tracking App in Deutschland dem datenschutzfreundlichen Standard PEPP-PT folgen soll. Damit folgten sie nicht der Empfehlung der Leopoldina, auch auf GPS und Bewegungsprofile zu setzen. Der Einsatz solle freiwillig sein.

In dem gemeinsamen Beschluss (pdf) heisst es zu Tracking Apps

„4. (…) Bund und Länder unterstützen hierbei das Architekturkonzept des
„Pan-European Privacy-Preserving Proximity Tracing“, weil es einen
gesamteuropäischen Ansatz verfolgt, die Einhaltung der europäischen und deutschen Datenschutzregeln vorsieht und lediglich epidemiologisch relevante Kontakte der letzten drei Wochen anonymisiert auf dem Handy des Benutzers ohne die Erfassung des Bewegungsprofils speichert. Darüber hinaus soll der Einsatz der App auf Freiwilligkeit basieren. (…)“

Beschluss der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020

Auch alle Drittanbieter werden in derm Beshcluss gebeten, auf Basis der Plattform PEPP-PT zu arbeiten, damit „alle Angebote kompatibel“ sind. Ein Flickenteppich sei zu vermeiden.

Die nächste Konferenz der Bundesregierung und der Ministerpräsidenten der Bundesländer soll am 30. April stattfinden und Beschlüsse für die Zeit nach dem 3. Mai 2020 fassen.

Die EU-Kommission nennt am 15.4.2020 technische Hilfsmittel wie Smartphone Apps als eine der Voraussetzungen für den Beginn der Öffnung.

In ihrer Regierungserklärung zur Coronavirus Pandemie am 23. April 2020 bezeichnete Bundeskanzlerin Merkel es als „entscheidende Aufgabe, die Kontakte der Infizierten zu verfolgen“ sowie „jede Infektionskette zu ermitteln und zu unterbrechen„. Dazu sollten „digitale tracing Modelle“ zum Einsatz kommen.

Nach einer Debatte um einen (von der Bundesregierung zunächst präferierten) zentralen oder (von Datenschützern bevorzugten) dezentrlaen Ansatz wurde am 25. April deutlich, dass die Entscheidung für den dezentralen Ansatz gefallen ist (zu Details vgl. PEPP-PT oder DP-3T als Basis für Coronavirus Tracing App).

Am 26. April teilte Gesundheitsminster Spahn mit, die Entwicklung der App werde noch mehrere Wochen Zeit in Anspruch nehmen. Einen genauen Zeitplan gebe es noch nicht, bestätigte die Staatsministerin für Digitales, Dorothee Bär (CSU) am 29.4. Die App werde durch das RKI herausgegeben.

Die Grünen forderten ein Datenschutzgesetz zur Einführung der tracing App. Dies wies Digitalministerin Bär (CSU) jedoch zurück. Selbstverständlich werde die App datenschutzkonform gestaltet.
Auch Rechtswissenschaftler hatten allerdings eindeutige rechtliche Regeliungen für die App gefordert – auch da es an der erforderlichen Freiwilligkeit (s.u.) de facto fehlen werde. Sie hatten einen Entwurf vorgelegt.

Das Konzept zur coronavirus tracing App – genannt Corona Warn App – wurde am 13. Mai 2020 auf GitHub veröffentlicht. Am 31. Mai 2020 wurde der komplette Quellcode auf GitHub veröffentlicht.

Die für Mitte Juni 2020 geplante Einführung der App soll von einer Werbekampagne begleitet werden.

Am 8. Juni teilte Bundesgesundheitsminister Spahn mit, die App werde in der 25. KW zur Verfügung stehen. Seit dem 16. Juni ist der Download der App möglich.

Corona Tracing App Entscheidung – Grundlagen

Leopoldina Stellungnahme 13. April 2020 empfiehlt Nutzung von GPS und Bewegungsprofilen

Grundlage der Beratungen ist u.a. die Leopoldina – Stellungnahme zu Ausstiegs-Szenarien aus dem Shutdown (13.4.).

In dieser wird zur Tracking App die “Nutzung von freiwillig bereitgestellten GPS-Daten in Kombination mit Contact-Tracing” und von Bewegungsprofilen vorgeschlagen.

In der Stellungnahme wird nicht begründet, warum GPS-Daten und Bewegungsprofile erforderlich wären und nicht Bluetooth-basierte Verfahren genügen (Stellungnahme Leopoldina, pdf).

Tracing App EU-weit koordinieren

Bundesaußenminister Heiko Maas sprach sich am Dienstag 14.4.20 für ein konzertiertes Vorgehen der EU-Staaten aus: „Wichtig ist, dass wir nicht bei einem Flickenteppich aus 27 Corona-Apps und 27 Datenschutzregimen landen, sondern möglichst abgestimmt vorgehen“. Dies würde auch erlauben, Grenzkontrollen wieder zu reduzieren.

Mass betonte, es sei wichtig, nicht „Big-Brother-Methoden autoritärer Staaten [zu] kopieren„.

EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen betonte am 15.4., nationale Alleingänge seien zu vermeiden. Eine ‚pan-europäische Referenz-App‘ sei zu bevorzugen, zumindest sollten Apps untereinander kommunizieren können.

Angeordnete des Europaparlaments betonten u.a. es sei darauf zu achten, dass eine freiwillige Nutzung der App nicht nach und nach obligatorisch werde. Der Einsatz müsse DSGVO-konform sein. Der Europäische Datenschutz-Ausschuss betonte in einer Stellungnahme, der Einsatz von Tarcing Apps berühre europäische Grundrechte und dürfe nur freiwillig und anonymisiert erfolgen. Der Quellcode müsse öffentlich zugänglich sein.

Am 28. April stellten die EU- Innenminister fest, ein Einsatz von contact tracing Apps dürfe nicht mit Zwang, nur auf freiwilliger Basis erfolgen.

Missbrauch von Daten per Gesetz untersagen?

In Australien wurde am 26. April April 2020 die ‚Covidsafe‘ – Tracking App (entwickelt nach dem Vorbild der Singapur Coronavirus Tracking App) eingeführt. Bereits wenige Stunden nach dem Launch hatte sie über eine Million Downloads.

DatenschutzBedenken haben dort dazu geführt, dass Regierungsmitglieder Ende April einen Gesetzentwurf einbrachten [Tageeschau liveblog 27.4.20, 10:08]. Damit soll die Nutzung der Daten für andere Zwecke als das Auffinden möglicher Infizierter verboten werden (evtl. über den ‚Biosecurity Act‘).

In Deutschland fordern u.a. die Grünen, dass die Verwendung der tracing App durch ein Gesetz geregelt wird. Darin solle der Einsatzbereich definiert und späterer Missbrauch ausgeschlossen werden.

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Coronographien 23 – RKI Corona Datenspende App

Mit der Corona Datenspende App will das Robert Koch Institut RKI auf freiwilliger Basis Vitaldaten erfassen, um die Verbreitung bestimmter Sypmtome besser erkennen zu können.

Corona Datenspende App des RKI

Die Corona Datenspende App funktioniert in Kombination mit Smartwatches (Fitnessuhren) und Fitnessarmbändern. Diese zeichnen in der Regel Vitaldaten auf. Bei akuten Atemwegserkrankungen ändern sich diese Vitaldaten. Symptome einer akuten COVID-19 – Erkrankung könnten durch die App erkannt werden.

Die App ist kein Test auf Infektion mit dem Coronavirus. Die Nutzer selbst werden nicht über eine mögliche Infektion informiert.

Corona Datenspende App (Screenshot corona-datenspende.de, RKI)

Die Corona Datenspende App soll damit dazu beitragen, Infektionsschwerpunkte zu erkennen. Sie dient nicht dem Tracking von mit dem Coronavirus Infizierten. Für das Tracking entwickelt das RKI eine eigene App.

„Wenn in einer ausreichend großen Stichprobe die Anzahl der symptomatischen Patienten erfasst werden kann, könnte uns das dabei helfen, früher Rückschlüsse auf Infektionsgeschehen, Verbreitung und auch auf die Wirksamkeit der bisherigen Maßnahmen zu ziehen.“

Prof. Lothar Wieler, Leiter des RKI

Über die App werden folgende Nutzerdaten erhoben:

  • Postleitzahl
  • Körperdaten: einmalig Geschlecht, Alter, Größe, Gewicht
  • Automatisch und manuell erfasste Aktivitäten des Fitnessarmbands, wie bspw.: Sport (bspw. Fahrradfahren, Laufen), Schlafen und Schlafphasen, Aktivsein (bspw. Gehen, Aktivität), Ruhezeiten
  • Automatisch und manuell erfasste Vitaldaten des Fitnessarmbands, wie bspw.: Puls, Herzratenvariabilität, Stress, Temperatur, Gewicht, Blutdruck

Die Nutzerdaten werden pseudonymisiert erhoben (individuelle NutzerID, Pseudonym), eine Identifizierung der Person sei nicht möglich. Name oder Anschrift oder andere identifizierende Daten werden nicht erhoben.

Unterstützt werden alle über GoogleHealth oder AppleHealth verbundenen Geräte.

Entwickelt wurde die App vom E-Health- Unternehmen Thryve (mHealth Pioneers GmbH), einem 2016 aus dem Fraunhofer Institut für Graphische Datenverarbeitung ausgegründeten Berliner StartUp, in Zusammenarbeit mit dem RKI. Der Bundesdatenschutzbeauftragte wurde einbezogen.

Die Daten gehen TSL/SSL-verschlüsselt zentral an das Robert Koch Institut. Sie werden aufbereitet und in eine interaktive Karte auf PLZ-Ebene umgestezt.

Mobilfunk- oder Ortungsdaten werden nicht erhoben.

Die Corona Datenspende App steht für iOs und Android zur Verfügung. Am Tag des Starts der App war die zugehörige Internetseite allerdings zeitweise nicht erreichbar. Das RKI räumte Probleme ein, eine Lösung sei in Arbeit.

Bis 9. April 2020 haben bereits über 160.000 Personen die App installiert, so RKI-Wissenschaftler Dirk Brockmann. Am 14.4. berichtete RKI-Chef Prof. Wieler, die App sei bereits über 300.000 mal heruntergeladen worden. Inzwischen (20.4.) nutzen über 400.000 Personen die App.

Kritik an der Corona Datenspende APP

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz Ulrich Kelber zeigte sich im t3n Podcast frühzeitig skeptisch gegenüber dem Namen der App ‚DatenSpende‘. Es sei keine Spende, das Einverständnis könne jederzeit zurück genommen werden und die Daten gelöscht werden.
Seine Behörde sei erst relativ spät im Prozess eingebunden worden. Vorläufig sehe die Behörde eine datenschutzkonforme Umsetzung der App als möglich an.

In einem interview (Link) bestätigte Kelber, der Bundes – Datenschutzbeauftragte sei vom RKI erst sehr spät einbezogen worden. Man habe nur wenige Hinweise geben können. Das RKI habe Nachbesserungen zugesagt. Auch kelber bemängelte den vom CCC beklagten möglichen Zugriff auf Klarnamen.

Die Gesellschaft für Informatik (GI) bezeichnete die Corona Datenspende App am 9. April 2020 als ‚schlecht gemacht‚. Sie erfülle „im Hinblick auf Datenschutz und IT-Sicherheit nicht die grundlegenden Anforderungen“. Zudem sei der Code proprietär und nicht öffentlich frei zugänglich.

deutliche Kritik vom CCC – Risiken „auf Dauer nicht hinnehmbar“

Der Chaos Computer Club CCC stellte in seiner Sicherheits-Analyse vom 19. April 2020 (hier als pdf) bei der Datenspende App zahlreiche Sicherheitsprobleme fest. Das RKI sei von sich aus nicht transparent genug gewesen.

Die Daten würden nicht direkt von Smartphone, sondern vom Fitnesstracker per Cloud direkt geholt. Erst anschließend erfolge die Pseudonymisierung beim RKI. Prinzipiell sei damit sogar der Zugriff auf den Klarnamen möglich.

Es würden mehr Daten gespeichert als notwendig, Hürden für Angreifer seien zu niedrig. Pseudonymisierung und Datenfluss seien sehr intransparent. Selbst bei Deinstallation der App laufe die Datenspende im Hintergrund weiter (CCC: „Abofalle Datenspende„), statt automatisch beendet zu werden (Tipp: Zuigangsberechtigung in den System-Einstellungen entziehen).

CCC bezeichnete die bestehenden Risiken als „auf Dauer nicht tragbbar„.
Der CCC hat sich bereits vor Veröffentlichung App-Entwickler und RKI über seine Analyseergebnisse informiert.

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Der Europäische Datenschutz-Ausschuss betonte in einer Stellungnahme „Die Anonymisierung erlaubt die uneingeschränkte Nutzung der Daten, aber pseudonymisierte Daten fallen immer noch in den Geltungsbereich des DSGVO.

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Doe Coronavirus Epidemie schafft auch allgemeine Bereitschaft für den Gedanken der Datenspende, Gesundheitsdaten für die Forschung zur Verfügung ztu stellen – ein Gedanke der nicht neu ist:

Corona Datenspende App: Geschichte des Gedankens der Datenspende im Gesundheitswesen

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Coronographien 22 – PEPP-PT oder DP-3T als Basis für Coronavirus Tracing App

Am 1. April wurde ein paneuropäisches Projekt vorgestellt, das PEPP-PT als Basis für Coronavirus Tracing App Lösungen. Am 7. April 2020 soll die Basis-Software präsentiert werden. Sie soll auch Grundlage der Coronavirus Tracing App des RKI (Corona App) werden, mit der für Mitte Ende April gerechnet wird.

Pan European Privacy-Protecting Proximity Tracing (PEPP-PT)

Am 1. April 2020 berichten diverse Medien ausführlich über die Technologie. Es handele sich um ein europäisches Projekt unter den Namen „Pan European Privacy-Protecting Proximity Tracing“ (PEPP-PT).

PEPP-PT als Basis für Coronavirus tracing App-  Pan-European Privacy-Preserving Proximity Tracing  (screenshot)
PEPP-PT als Basis für Coronavirus tracking App – Pan-European Privacy-Preserving Proximity Tracing (screenshot)

Beteiligt sind an der gemeinsamen Initiative 17 Institute und Firmen. Sie stammen neben Deutschland auch aus Belgien, Dänemark, Frankreich (wo die App StopCovid und das Protokoll (der zentralen Lösung) Robert (ROBust and privacy-presERving proximity Tracing protocol) genannt wird), Italien, Österreich, Spanien und der Schweiz. (vgl. Übersicht Coronavirus tracing Apps in Europa)

Großbritannien hingegen plant eine eigene App. Diese soll ebenfalls über Bluetooth arbeiten und über opt-in verfügen. Beteiligt ist u.a. das Big Data Institute der Universität Oxford. Der NHS werde einen Ethik-Rat einsetzen, der das Projekt begleite.
Eventuell werden das europäische und das britische System interoperabel sein.

Das Projekt entwickelt im eigentlichen Sinne keine App, sondern eine technologische Basis dafür. Es stelle den möglichen ‚backbone für digitale Kern-Komponenten‘ europäischer COVID-19 Coronavirus Tracking Apps dar (‚Referenzimplementierung‘) , so der Unternehmer Hans-Christian Boos, Mitglied im Digitalrat der Bundesregierung. Auf dieser Grundlage würden dann nationale Apps geschaffen. Diese werden von dem neu entsteheden Konsortium zertifiziert. Die einzelnen Länder-Versionen sollen unter einander interoperabel sein (Erleichterung von Grenzöffnungen). Zusätzlich will PEPP-PT eine Referenz-Implementierung entwickeln.

Das kalifornische Unternehmen Palantir soll bereits ein Angebot für die Realisierung abgegeben haben, berichtet ND. Palantir sei bekannt für Zusammenarbeit mit der CIA und deutschen Sicherheitsbehörden.

PEPP-PT selbst will sich als non-profit Organisation mit Sitz in der Schweiz konstituieren.

Die Basis-Software PEPP-PT soll am Dienstag 7. Ende April vorgestellt werden. Launch einer deutschen Coronavirus Tracking App des RKI könnte nach Ostern im Mai sein.

100 Soldaten testen die technologische Basis derzeit in einer Berliner Kaserne auf Praxistauglichkeit.

Der Quellcode soll später offen gelegt werden unter open source Lizenz der Mozilla Foundation.

Bluetooth LE – Distanz statt Position als Grundlage der Risikobewertung bei PEPP-PT

Grundidee von PEPP-PT: relevant ist die Frage von Kontakten mit hohen Coronavirus – Übertragungsrisiko. Dies ist der Fall bei Abstand von weniger als 1,50 m zwischen zwei Personen (Distanz) für mehr als 15 Minuten (Zeitraum). Nicht relevant ist der konkrete Ort (Position).

Die App arbeite rein über Bluetooth LE, Standortdaten und Bewegungsprofile z.B. über GPS werden nicht genutzt. Sie arbeitet mit einer temporär generierten ID, die keinerlei Rückschlüsse auf Person oder Gerät zulassen soll. Der Einsatz sei freiwillig.

Bluetooth LE (LE = low energy; auch BLE oder Bluetooth Smart genannt) ist eine Erweiterung des Bluetooth Standards. Bei deutlich geringerem Stromverbrauch (und neidrigerer Übertragungsgeschwindigkeit) besteht eine Reichweite bis 10 Meter. Bluetooth LE wird z.B. in Fitness Trackern eingesetzt.
Bluetooth LE hat neue Protoikolle hinzugefügt. Geräte mit Bluetooth LE können 4 Rollen haben, Observer (nur Empfang von Daten), Broadcaster (nur Senden von daten), Peripheral (als Slave Verbindungsanfragen senden) oder Central. Anders als bei Bluetooth wird bei Bluetooth LE sowohl key manager als auch security manager beim Host aufgesetzt. Verschiedene security modes sind möglich. Bluetooth LE gilt als sicherer als das ‚alte‘ Bluetooth. Wie Bluetooth selbst ist jedoch auch Bluetooth LE nicht frei von Sicherheitsproblemen (allerdings ist bei der Bewertung zu bedenken dass der ‚Angreifer‘ in Funkreichweite sein muss).
Wegen des geringen Stromverbrauchs kann Bluetooth LE permanent eingesetzt werden und wird z.B. für Wearables, Sensoren / Internet der Dinge (IoT) und proximity sensing (PXP) genutzt.

Bluetooth muss für die Verwendung von PEPP-PT dauerhaft aktiviert sein. Gemessen wird der Abstand zwischen Geräten und die Dauer des Kontakts (proximity tracking).

zentral oder dezentral?

PEPP-PT als Basis für Coronavirus tracing App verfolgte zu Beginn prinzipiell sowohl einen zentralen als auch einen dezentralen Ansatz.

Welcher Ansatz sinnvoller ist, ist unter Datenschützern umstritten. Zahlreiche Experten befürchten, ein zentraler Ansatz erleichtere eine De-Anonymisierung.

Laut Medienmeldungen entbrannte Mitte April allerdings projektintern ein Streit über die Frage des dezentralen (DP-3T, Decentralised Privacy-Preserving Proximity Tracing) oder zentralen Ansatzes. Bei DP-3T verbleiben persönliche Daten auf dem Mobiltelefon des Nutzers. Bei PEPP-PT und dem (besonders von Frankreich und bis 25.4. Deutschland verfolgten) Protokoll ROBERT hingegen werden alle Daten bei einem Backend-Server der nationalen gesundheitsbehörde zusammengeführt.

Die Bundesregierung soll deutlich Druck zugunsten eines zentralen Ansatzes ausgeübt haben. Auch die französische Regierung soll ein zentrales Modell bevorzugen. Das EU-Parlament hingegen hat sich für eine dezentrale Lösung ausgesprochen.
Am 24.4. bestätigte eine Regierungssprecherin erneut die Präferenz für das zentrale Modell.

Mitte April 2020 warnten über 300 Wissenschaftler aus 26 Ländern vor der zentralen Speicherung.
Am 23. April warnten auch in Deutschland 6 Digital-Vereine, darunter der CCC und Stiftung Datenschutz, in einem gemeinsamen offenen Brief deutlich vor den angestrebten zentralen Konzept und einem ’nationalen Alleingang‘. Die derzeitigen Pläne seien ‚hochproblematisch‚. „Dem zentralen Ansatz müssen wir vertrauen, ohne ihn kontrollieren zu können„, kritisierte Linus Neumann, Sprecher des CCC.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Ulrich Kelber bezeichnete in einem Interview ebenfalls die dezentrale Variante als datenschutzfreundlicher und datenminimierender. Eine Veröffentlichung als open source sei der beste Weg.

Auch die Unterstützung von Google und Apple orientiert sich am die dezentrale Lösung (Protokoll 1.1 ist dezentral). Zunächst soll ab 28. April 2020 eine API (Schnittstelle) zur Verfügung stehen, später soll die direkte Einbettung von proximity tracing ins Betriebssystem folgen.
Dies wirft die Frage auf, wie zuverlässig dann eine zentrale Lösung laufen kann.

Am 25. April wurde ein deutlicher Richtungswechsel der Bundesregierung bekannt. Kanzleramtsminister Braun bestätigte in einem Interview, dass die Beteiligten nun „eine dezentrale Architektur vorantreiben, die die Kontakte nur auf den Geräten speichert und damit Vertrauen schafft„. Es werde eine App entwickelt, die die „in Kürze zur Verfügung stehenden Programmierschnittstellen der wesentlichen Anbieter von mobilen Betriebssystemen nutzt und gleichzeitig die epidemiologische Qualitätssicherung bestmöglich integriert„, so Gesundheitsminister Spahn. Die weitere Entwicklung wird nicht mehr vom Fraunhofer Heinrich-Hertz-Institut (Entwickler des zentralen Systems) vorangetrieben.

Der Chaos Computer Club, der das bisherige Festhalten an einer zentralen Architektur deutlich kritisiert hatte, begrüßte die Entscheidung.

Die bereits in Österreich eingeführte (und als open source veröffentlichte) Tracing App des Roten Kreuzes setzt ebenfalls auf die dezentrale Lösung DP-3T.

Datenschutz und Privatsphäre

Medien zitieren Thomas Wiegand, Leiter des FFI

„Wir haben extrem viele Designaspekte so gewählt wie sie sind, damit die Privatsphäre gewahrt bleibt.“

„Wir messen nur Abstand und Zeit. Es ist egal, wer sich getroffen hat. Es ist egal, wo sie sich getroffen haben.“

Prof. Dr. Thomas Wiegand, Direktor Fraunhofer Heinrich Hertz Institut

Die Daten werden für 21 Tage gespeichert. Es sollen keine persönlichen Daten erfasst werden.

Die App sei völlig GDPR konform (General Data Protection Regulation = DSGVO Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union).

Der Bundesdatenschutzbeauftragte (seit 17. März) sowie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) haben die Entwicklung von PEPP-PT begleitet.
Da noch nicht alle Entscheidungen getroffen seien, könne aber noch keine grobe Entscheidung zur Datenschutz-Konformität getroffen werden, erklärte Bundsesdatenschutzbeauftrager Ulrich Kelber am 10.4.

Im Fall eines positiven Coronavirus Tests (der von Ärzten oder Labors verifiziert werden kann) könne die betreffende Person freiwillig ihre Daten auf einen Server hochladen. Erst dann würde – mit Zustimmung der Person – auf dem Server gespeichert, welche anderen temporärten IDs Kontakt zu dieser ID hatten. Eine Entschlüsselung dieser IDs und Zuordnung zu Personen sei nicht möglich.

Daraufhin werde nur eine Warnung weitergeleitet, dass in der Vergangenheit möglicherweise ein Infektionsrisiko bestanden habe. Die betreffende Person könne sich dann testen lassen und in Quarantäne gehen (womöglich überwacht durch eine Corona Quarantäne App).

Für Überwachung, etwa von Auflagen oder Quarantäne, sei die technologische Basis dezidiert nicht vorgesehen.

Ein Vorteil einer App-Lösung könnte sein, dass so ein Aufspüren von Kontaktpersonen wesentlich schneller und umfassender erfolgen könnte als bei manueller Ermittlung von Kontaktpersonen.

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Juristen wie Dr. Ulf Buermeyer (Vorsitzender Gesellschaft für Freiheitsrechte) und Christian Thönnes zeigten sich – auf Basis der Beurteilung des Konzepts, nicht der fertiogen Software oder App – „vorsichtig optimistisch“, dass PEPP-PT in der Lage sein könnte, Infektionsschutz und Datenschutz miteinander zu vereinen.

Sie ergänzen „Jede Form der Kooperation mit geheimdienstnahen Datenkraken wie dem US-Konzern Palantir – dem konkretes Interesse an Corona-Apps nachgesagt wird – dürften sich etwa von selbst verbieten.“

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„Das ist rechtlich in Ordnung, slange es freiwillig ist und man anonym bleibt.“

Hans-Jürgen Papier, 2002 bis 2010 Präsident des Bundesverfassungsgerichts, am 2.4.2020 in der SZ auf die Frage, was er von einem solchen (s.o.) Modell halte

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Internetseite von PEPP-PT

Am 10. April 2020 kündigten Google und Apple eine Partnerschaft für eine Berteibssystem-übergreifende Contact Tracing Lösung an. Im Laufe des Main 2020 sollen hierfür Schnittstellen (APIs) entwickelt und bereitgestellt werden, die gegenseitiges Tracking mit Handys beider Betriebssysteme ermöglichen (erste Details hier). Apps von Gesundheitsbehörden sollen auf diese APIs zugreifen können. In einem zweiten Schritt sollen später eigene Bluetooth-basierte Kontaktmessungs- Plattformen direkt in die Betriebssysteme integriert werden. Dies würde eine Kontaktverfolgung aller Nutzer ohne zusätzliche App ermöglichen.

Die EU-Kommission forderte inzwischen ein EU-weit koordiniertes Vorgehen und kündigte bis zum 15. April ein Konzept zur Datenschutz-konformen Umsetzung an

Die Digitale Gesellschaft fordert am 15.4.20 für Corona Apps, „eine vollständige Datenschutzprüfung durchzuführen und diese zu veröffentlichen“.

siehe auch Kann eine Coronavirus Tracing App vertretbar sein?

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Coronographien 21 – kann eine Coronavirus Tracing App vertretbar sein ?

Kann der Einsatz einer Coronavirus Tracing App vertretbar sein in dieser Ausnahmesituation und unter Einhaltung bestimmter Bedingungen? Persönliche Gedanken.

Als eine ExitStrategie, um aus den Ausgangsbeschränkungen durch Kontaktverbote und Ausgangssperren heraus zu kommen gilt vermehrtes Containment zur Senkung der Neuinfektionsrate. Coronavirus-Infizierte sollen durch stark ausgeweitetes Testen aufgespürt und dann durch contact tracing Infektionsketten unterbrochen werden.

Als ein möglicherweise effizientes und sinnvolles Werkzeug des contact tracing gelten Tracing Apps für Mobiltelefone.

In einigen Staaten werden solche Tracking Apps bereits eingesetzt, so dieSingapur Coronavirus Tracking App.

Auch in Deutschland entwickelt das Robert Koch Institut eine Tracing App. Ihre Basis ist das paneuropäische Projekt PEPP-PT.

Doch diese Apps greifen womöglich stark in Freiheits– und Grundrechte ein. Wie verträgt sich die Anwendung von Tracking Apps mit Datenschutz und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung?

Welche grundsätzlichen Möglichkeiten von Tracking Apps es gibt, und wie diese einzuschätzen sind, habe ich hier dargestellt: Tracking von Coronavirus Infizierten.

Auch ausgangsbeschränkende Maßnahne sind starke Eingriffe in Bürgerrechte. Zudem dürften sie über einen längeren Zeitraum nur schwer aufrecht zu erhalten und durchzusetzen sein.

Wenn Tracking Apps hier einen Weg heraus aus diesen Einschreänkuzngen weisen können, gilt es ihren Einsatz ernsthaft zu erwägen. Die Frage ist also in der aktuellen Situation vielleicht nicht „ist eine Coronavirus Tracking App schlecht und abzulehnen?“, sondern eher

„wie kann eine Grundrechte- und Datenschutz- konforme Coronavirus Tracking App aussehen?“

Grund-Anforderungen an eine Coronavirus Tracing App

Standort, Bewegungsverläufe, Kontakt – Tracking betrifft potenziell zahlreiche Daten, die tief die Privatsphäre tangieren. Und die besonderem Schutz unterstehen.

Wie können Grundanforderungen lauten, damit eine Coronavirus Tracking App Privatsphäre– und Grundrechteverträglich sein könnte?

Drei Prinzipien:

  • Dezentralität – Daten sollten nur dezentral verarbeitet und gespeichert werden, keine zentrale Datenspeicherung,
  • Anonymität – Daten nur anonymisiert verwenden (namentlich nicht zuorndbar), und dergestalt, dass sie nicht de-anonymisierbar / re-personalisierbar sind, und
  • Datensparsamkeit Weitergabe nur im Fall einer Infektion, Weitergabe nur ohne Identität von Indexperson oder Kontaktpersonen.

Dies sind Grundanforderungen in Anlehnung an Linus Neumann (Sprecher des CCC) „Corona-Apps“: Sinn und Unsinn von Tracking„.

Neumann skizziert in seinem Text zudem in 6 Schritten, wie eine elegante Lösung aussehen könnte. Er kommt zu dem Schluss

„Die Daten der höchsten Qualität und Aussagekraft lassen sich vollständig anonym und dezentral erfassen.“

Linus Neuman

Weitere Anforderungen kommen hinzu. Generell gilt, die App sollte

  • angemessen,
  • verhältnismäßig
  • transparent (der Nutzer muss wissen, was gespeichert, wie verarbeitet und an wen weitergegeben wird),
  • zeitlich begrenzt speichern (14 Tage?), anschließend rückstandlos löschen, und
  • datensparsam sein.

Die Coronavirus Epidemie wird irgendwann vorüber gehen. Gehen die Grundrechte-Aufweichungen dann auch vorüber?
Um Missbrauch zu verhindern und die Etablierung eines allgemeingültigen Überwachungs-Tools auszuschließen, sollte

  • der zeitlich begrenzte Ausnahme-Charakter eines solchen Trackings muss festgeschrieben sein, und
  • eine automatische Beendigung / Ablauf der Berechtigung inkludiert sein,
  • geregelt sein was mit den Daten nach Beendigung der Epidemie oder Erreichen des vorher definierten Ziels geschieht (Löschung)
  • der Quellcode vollständig frei und ohne Zugangsbeschränkungen zugänglich sein.

Klaus Müller, Vorstand Bundesverband Verbraucherzentralen, formulierte am 11.4. fünf Bedingungen: „freiwillig, geeignet, nötig, verhältnismäßig und zeitlich befristet“.

die Singapur Coronavirus Tracking App ist keine vertretbare Lösung

Die Singapur Coronavirus Tracking App wird häufig als Beispiel einer innovativen Tracking App genannt, die auch mit dem Datenschutz und Grundrechten vereinbar sein könne.

Coronavirus Tracking App vertretbar ? - das Beispiel Singapur
Coronavirus Tracking App vertretbar ? – das Beispiel Singapur (Quelle: https://www.tracetogether.gov.sg/)

Diese App arbeitet (vermeintlich?) nicht mit GPS- Standortdaten, sondern mit Bluetooth und Nähe- Daten.

Peter Schaar, bis 2013 Bundesdatenschutzbeauftragterm, wies darauf hin, dass bei Kombination von Bluetooth und GPS „Anonymität eine Illusion“ sei.

Allerdings erfüllt auch diese App nicht komplett die obigen Grund- Anforderungen. Vermutlich werden Bewegungsdaten gespeichert. Der Querllöcode liegt bisher nicht offen. Im Fall einer Infektion wird in dieser App die Identität der Personen offen gelegt.

Die Singapur Coronavirus Tracking App ist m.E. keine vertretbare Lösung für eine Tracking App…

Vertretbare Möglichkeiten einer Tracing App denkbar?

Doch – sind die Faktoren, die z.B. die Singapur-Lösung m.E. nicht vertrebar machen überhaupt für die Zielerreichung zwingend erforderlich?

Nein, gerade eine Identitäts-Offenlegung ebenso wie Bewegungsprofile sind für das Erreichen des Zwecks der App nicht zwingend erforderlich. Wichtig ist dafür die Tatsache des Kontakts, jedoch weder der Ort des Kontakts noch die Identität der Personen.

Auch ohne Weitergabe persönlicher Daten und von Bewegungsprofilen ist ein Tracing zur Unterbrechung von Infektionsketten möglich – wenn die App entsprechend gestaltet wird.

Wie diese Anonymität und Datenschutz gewährleistende Version einer Bluetooth basierten Tracking App mit strikt dezentraler anonymer Speicherung aussehen könnte, hat Dr. Ulf Buermeyer (Richter am Landgericht Berlin) konkret skizziert: Corona-Tracking & Datenschutz: kein notwendiger Widerspruch.

Eine Umsetzung dieser Anforderungen könnte datenschutzkonform möglich werden mit dem Pan European Privacy-Protecting Proximity Tracing (PEPP-PT).

Die Digitale Gesellschaft fordert für Corona Apps, „eine vollständige Datenschutzprüfung durchzuführen und diese zu veröffentlichen“. Im Fall von contact tracing sei eine umfangreiche Risikobetrachtung notwendig. Bei Anbindung an Infrastrukturen von Google oder Apple seien Vertantwortlichkeiten untereinander zu klären.

Ob eine auf PEPP-PT aufbauende angekündigte Coronavirus Tracing App des RKI die Anforderungen erfüllt, bleibt abzuwarten …

Die Leopoldina – Stellungnahme zu Ausstiegs-Szenarien aus dem Shutdown hingegen schlägt die “Nutzung von freiwillig bereitgestellten GPS-Daten in Kombination mit Contact-Tracing” und von „Bewegungsprofilen“ vor, ohne zu begründen warum GPS-Daten und Bewegungsprofile erforderlich wären und nicht Bluetooth-basierte Verfahren genügen (Stellungnahme Leopoldina, pdf).

bleibt das Problem der Freiwilligkeit

Selbst wenn eine Tracing App dann Grundrechte- verträglich und Datenschutz- konform eingesetzt werden kann – es bleibt eine Frage:

Wie viel Freiwilligkeit ist beim Einsatz einer derartigen App realistisch möglich? Gerade in Zeiten einer Epidemie? Bei sozialem Druck, shaming & blaming ?

Wenn selbst der wissenschaftliche Dienst des Bundestags bereits in einer Stellungnahme eine App-Pflicht diskutiert?

Auch das FiFF warnt in seiner Stellungnahme (14.4.) vor der Gefahr einer ‚impliziten Nötigung‘ zur Nutzung der App.
Und SPD-Vorsitzende Eskens forderte am 11. Mai, der Einsatz der App müsse erfolgen unter der Maxime “ kein Zwang, keine Anreize, keine Verhaltenssteuerung“.

Jeder Zwang wäre ein fatales Zeichen … erst recht, falls es zu einer Kombination mit einer Corona Quarantäne App käme …

Fragen zur Freiwilligkeit sind z.B.

  • tragen mögliche ‚Incentives‘ für die Nutzung der App (wie Vorteile bei der Lockerung von ausgangsbeschränkenden Maßnahmen) zur Verschärfung dieses Freiwilligkeits-Problems bei?
  • wie kann sichergestellt werden das Nicht-Nutzern der App keine Nachteile drohen ?
  • Und wie kann sichergestellt werden, dass ein zunächst freiwillig eingeführtes Tracing nicht im nachhinein doch noch verpflichtend wird?

die Frage der Aufteilung der Gesellschaft

Wier bekommen absehbar eine Dreiteilung der Gesellschaft – in diejenigen, die immun sind, diejenigen die gerade infiziert oder erkrankt sind, und diejenigen die bisher nicht mit dem Coronavirus infiziert waren.

Drei Gruppen mit sehr unterschiedlichen Interessen – von Epiemiologie und Virologie über Gesellschaft bis Ökonomie.

Wie gehen wir in der Gesellschaft damit um, dass es bald eine Teilung entlang der Virologie geben könnte? Kommt es womöglich zu einem neuen Coronavirus Stigma? Einer Spaltung der Gesellschaft? Haben Bürger:innen die immun sind bald mehr Rechte als die anderen? Z.B. per ‚Immunitätsausweis‚, wie ihn der Bundesgesundheitsminister bereits vorgeschlagen hat? Und für den die Bundesregierung kurz darauf bereits die Voraussetzungen geschaffen hat?
Müssen aktuell Infizierte und Erkrankte gar damit rechnen, mit einem sichtbaren Makel herum zu laufen? Oder wird die App auch dafür eingesetzt, Quarantäne zu überwachen?

Eine Tracking App verursachte diese Frage nicht – sie trägt aber dazu bei sie sichtbar zu machen. Und könnte dazu beitragen sie zu vermeiden oder lindern.

mein persönliches Résumé

Eine Coronavirus Tracing App kann womöglich dazu beitragen, dass ausgangsbeschränkende Maßnahmen und andere in Freiheits- und Bürgerrechte massiv eingreifende Maßnahmen zurückgenommen werden können. Erleichtern wenn nicht ermöglichen dass wir in „ein normales Leben zurückkehren“ können.

Solch eine Tracing App kann vermutlich Grundrechte- und Datenschutz- konform, insbesondere auch unter Wahrung der Anonymität realisiert werden.

Wenn weitere Kriterien erfüllt sind (s.o.), insbesondere die zeitliche Begrenzung, und Fragen wie Stigma und mögliche Dreiteilung der Gesellschaft bedacht werden,

scheint mir persönlich unter diesen Bedingungen und in dieser Ausnahmesituation die Verwendung einer Coronavirus Tracing App vertretbar zu sein.

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CCC 6.4.2020: 10 Prüfsteine für die Beurteilung von „Contact Tracing“-Apps

Reporter ohne Grenzen 6.4.2020: Anonymität und Quellenschutz gewährleisten

FiFF 14.4.2020: Datenschutz-Folgeabschätzung für die Corona App
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COVID19 Politisches

Coronographien 20 – Corona Warn App des RKI seit 16. Juni 2020

Seit 16. Juni steht die Corona Warn App des Robert Koch Instituts zur Verfügung. Anfang August 2020 waren weit über 16 Millionen Downloads erreicht. Versionen in anderen Sprachen sollen bald folgen (türkisch, französisch, arabisch, rumänisch, russisch).

Auch das Robert Koch Institut arbeitet an einer contact tracing Anwendung. Die „offizielle COVID-19-App zur Kontaktfallbenachrichtigung“ trägt inzwischen den Namen Corona Warn App. Sie steht seit 16. Juni zur Verfügung.

Doch über diese RKI Tracing App war bis Ende März 2020 wenig bekannt – ganz im Unterscheid zu anderen Systemen. Am 1. April wurde die zugunde liegende technologische Basis PEPP-PT präsentiert. der Launch der App durch das RKI (Betreiber) könnte Ende Mitte April Mai 2020 erfolgen.
Ende April folgte ein Wechsel auf die dezentrale Lösung DP-3T. Zudem sind TCN und die Schnittstelle (API) von Google und Apple Grundlage.

Parallel hat das RKI am 7. April 2020 eine (mit der Tracking App nicht zu verwechselnde) Coronavirus Datenspende App vorgestellt, die dazu dienen soll auf freiwilliger Basis Vitaldaten zu erfassen, um die Verbreitung bestimmter Sypmtome besser erkennen zu können.

Ausgangsbeschränkungen – egal ob Ausgangssperre oder Kontaktverbote – können nicht einzige, dauerhafte Strategie der Bekämpfung der Coronavirus Epidemie sein. Zunehmend wird eine Kombination von stark ausgeweiteter Testung und Tracking von Infizierten über Handy Applikationen diskutiert.

Auch das Robert Koch Institut RKI arbeitet zusammen mit beratender Unterstützung des Fraunhofer Heinrich-Hertz-Institut (HHI) und des helmholtz-Insituts CISPA an einer Coronavirus Tracking App, einem Infektions-Tracker. Das Institut arbeite an dem Infektions Tracker „mit einem Team aus 25 Leuten, die aus 12 Institutionen kommen“, ließ RKI Chef Wieler Mitte März wissen.

Bisher trägt die App noch keinen präganten Namen. Laut Spiegel soll es RKI-intern ‚Kontakte-Nachverfolgungs-Vorhaben‘ heißen.

Corona Warn App  des RKI - RKI Logo
Logo des Robert Koch Instituts

Am 1. April berichten diverse Medien ausführlich über die geplante App. Sie soll auf einer technologischen Basis aufbauen, die als europäisches Projekt unter den Namen Pan European Privacy-Protecting Proximity Tracing“ (PEPP-PT) entwickelt wird.

Die App sei völlig GDPR konform (General Data Protection Regulation = DSGVO Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union).

Die auf PEPP-PT aufbauende Coronavirus Tracing App des RKI soll nach Ostern 2020 (Vorstellung am 14. oder 16. April?) in einer ersten Version einsatzbereit sein. Einer der beteiligten Forscher äußerte am 8. April gegenüber Medien, eine erste Version sei voraussichtlich zwischen dem 15. und 19. April verfügbar.
Am 6. April ließ Helge Braun, Chef des Kanzleramts, wissen, schon in den kommenden Tagen, spätestens Wochen sei die App einsatzbereit – natürlich auf freiwilliger Basis.

Bundesgesundheitsminster Spahn korrigierte am 17. April 2020, mit der App sei eher Mitte Mai zu rechnen (siehe Coronavirus Tracing App Entscheidung).

Nach dem Wechsel auf die dezentrale Lösung DP-3T (siehe PEPP-PT oder DP-3T) bestätigten am 28. April 2020 die Telekom und SAP, an der Entwicklung der App beteiligt zu sein. Der Bundesdatenschutzbeauftragte ist eng einbezogen.

Die RKI-App solle mit anderen europäischen Anwendungen kompatibel sein. Sie sei wesentlich für die Lockerung von ausgangsbeschränkenden Maßnahmen:

„Dabei spielt die Tracking-App, die dem EU-Datenschutz genügen muss, eine entscheidende Rolle“

Helge Braun, Chef des Kanzleramts, am 6.4.2020

Das Konzept zur Coronavirus tracing App – nun genannt Corona Warn App – wurde am 13. Mai 2020 auf GitHub veröffentlicht. Am 31. Mai 2020 wurde der komplette Quellcode auf GitHub veröffentlicht.

Seit 16. Juni 2020 steht die Corona Warn App zum Download zur Verfügung. Am 18. Juni mittags waren bereits knapp 8 Millionen Downloads erreicht. Am Mittag des 19.6. lag die Zahl bei 9,6 Mio. Am 25. Juni waren 13 Millionen Downloads erreicht. Am 18. Juni wurde ein erstes Update veröffentlicht.
Am 4. August 2020 lag die Zahl der Downloads bei 16,6 Millionen. Bis dahin waren 1.052 Tele-Tans generiert (Warnmeldung, mit einer infiozierten person Kontakt gehabt zu haben).

Versionen in anderen Sprachen sollen bald folgen (türkisch, französisch, arabisch, rumänisch, russisch). Besucher aus dem Ausland können die App auch in den App Stores von elf weiteren europäischen Ländern herunterladen.

Nebeinbei, dank Zero Rating wird der jeweilige Datentarif des Mobilfunkvertrags durch die Nutzung der Corona Warn App nicht belastet.

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Der institutsintere Name ‚Kontakte-Nachverfolgungs-Vorhaben‘ könnte darauf hindeuten, dass echte Bewegungsprofile angedacht sind – was auf eine GPS-Anwendung hindeuten könnte. Mit beträchtlichen Problemen bei Grundrechten und Datenschutz.

In seinen Richtlinien zur Kontaktpersonen­nachverfolgung nennt das RKI für Personen der Kategorie I (höheres Infektionsrisiko) die ‚namentliche Registrierung‚.

Auch um Datenschutz- Probleme zu vermeiden, setzen auch andere Tracking Apps nicht auf GPS und zentrale Lösungen, sondern Bluetooth und dezentrale Anwendung, so wie die Singapur Coronavirus Tracking App.

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Vizekanzler Olaf Scholz berichtete am 29. März 2020 in einer TV Talkshow ohne konkreten Verweis auf die RKI Tracking App, es werde „intensiv daran gearebeitet, eine technische Platform zu entwickeln“. Er sprach von freiwilliger Teilnahme, er „gehe davon aus dass das ziemlich jeder machen würde“.

siehe auch Kann eine Coronavirus Tracing App vertretbar sein?

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COVID19 Politisches

Coronographien 19 – ein Gedankenexperiment

Machen wir in Gedanken eine kleine Zeitreise. Zurück in die Jahre der Anfänge der Aids-Krise, Ende der 1980er Jahre.

Ein ‚Gesundheits-Berater‘ einer Landesregierung hatte eine Idee. Für die er bald die Unterstützung erst der Landesregierung, schnell aber auch des Bundes fand. Er fragte sich, wie kann man andere Menschen davor warnen, dass sie sich gerade einem HIV-Infizierten nähern. Die einfache Idee: wer weiß dass er gerade nahe einem HIV-Infizierten steht, wird sich sicherlich selbst schützen.

Und so werden ab dem Tag X (wir sind in den 1980er Jahren) alle HIV-Infizierten des Landes verpflichtet, eine Glocke um den Hals zu tragen. Damit jeder der sich ihnen nähert schon vom Läuten der Glocke die Warnung hören kann: ah, da steht einer der hat HIV, der ist infiziert. Von dem halt ich mich besser fern.

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Was für eine Idee, was haben sie denn konsumiert, denken sie. Nicht einmal dem G. wäre eine solche Idee ernsthaft gekommen, und auf den Straßen hätten wir protestiert und wären dagegen vorgegangen. Niemals wäre so etwas realisiert worden. Höchstens hätte ein Textilkonzern die Idee aufgegriffen und daraus eine die Aufmerksamkeits-Ökonomie nutzende Werbekampagne gemacht …

Oliviero Toscani im Sommer 2007 (Foto: Leandro Emede)
Schöpfer der Werbekampagne 1993 mit dem HIV-positiv Arsch Tattoo – Oliviero Toscani im Sommer 2007 (Foto: Leandro Emede)

Und?

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Das haben Sie sich aber fein ausgedacht … denken Sie jetzt womöglich immer noch.

Nun ja.

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„die App aus Hannover [soll] einzelne Nutzer warnen, falls sie sich länger in der Nähe von Infizierten aufgehalten haben“

Spiegel, 20.3.2020

berichtet der Spiegel über die GPS-basierte Tracking-App GeoHealth, die in Hannover entwickelt wird, in Kooperation mit dem Unternehmen UbiLabs aus Hamburg. Unter der Leitung von Oberarzt Dr. Gernot Beutel, Oberarzt an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) wird eine App erstellt, die aus Bewegungsprofilen prüft, ob man sich ‚an einem Risiko-Ort aufgehalten‘ hat.

„Ein rotes Ampelsymbol würde bedeuten: Achte auf Symptome und lass dich testen. Ein grünes Ampelsymbol dagegen würde nicht heißen, dass man definitiv sicher ist, aber wenigstens, dass es derzeit keinen konkreten Hinweis auf eine Ansteckung gibt.“

Spiegel, 20.3.2020

Die App könne „wie eine elektronische Impfung wirken“, zitiert der Spiegel Dr. Beutel.

Am 26. März wurde bekannt, dass Dr. Beutel sich von seinem Kompagnon Maxim Gleser getrennt habe. Beutel wolle die Weiterentwicklung aus Gründen des Datenschutzes nicht weiter verfolgen.
Sein Kollege Maxim Gleser, ein 25jähriger Medizin-Student und StartUp-Gründer, hat weniger Bedenken … die Entwicklung geht weiter…

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Eine ‚elektronische Impfung‚, die schützt – vor Infektion? Eine Coronavirus Tracking App die vor Infizierten warnt ? Vor sozialer Nähe? Eine Prise Coronavirus Stigma?

Viele Frage … und ein übler Beigeschmack … eine Erinnerung … da war doch was …

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Mir ist bewusst, dass die Infektion mit einem sexuell übertragbaren Virus etwas anderes ist als ein Coronavirus. Mir geht es darum zu fragen, welche Wirkungen solch eine Warn-App haben könnte …

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COVID19 Politisches

Coronographien 18 – Tracking von Infizierten

Tracking von Infizierten – Mit Fortschreiten der Coronavirus Epidemie gewinnt eine zweite Strategie an Bedeutung: mit dem Coronavirus infizierte Menschen erfassen und ihre Kontakte aufspüren. Ziel: weitere Infektionen zu verhindern und Quarantäne durchzusetzen (vgl. Corona Quarantäne App) und zu überwachen. Wie könnte ein Tracking vorgenommen werden? Und kann ein Coronavirus Tracking von Infizierten überhaupt konform mit Grundrechten erfolgen, und wenn ja wie?

Freiheitsbeschränkende Maßnahmen wie Ausgangssperren und Kontaktverbote werden sich in der Bekämpfung der Coronavirus Epidemie nicht auf Dauer aufrecht erhalten lassen. In der Folge wird neben großflächigen Tests vor allem das Unterbrechen von Infektionsketten an Bedeutung gewinnen.

Hier kommt das contact tracing (früher: Umgebungsuntersuchung) ins Spiel. Das Ziel: möglichst jede mit dem Coronavirus infizierte Person finden ( -> massive Ausweitung von Test), und dann die Übertragung auf andere Personen verhindern.

Coronavirus Tracking von Infizierten per Handy App ?
Coronavirus Tracking von Infizierten per Handy App ? (Quelle: https://www.tracetogether.gov.sg/)

contact tracing

Um die Übertragung des Coronavirus von einer infizierten Person (IndexPerson) auf andere zu verhindern oder zu begrenzen, wird beim contact tracing vesucht, alle Personen zu ermitteln, die mit der Index-Person (infektionsrelevanten) Kontakt hatten, um diese zu informieren, zu beraten und zu testen und im Bedarfsfall zu behandeln.

contact tracing ist ein seit langem etabliertes Verfahren und z.B,. bei Tuberkulose eingesetzt. Dennoch ist die Methode nicht unumstritten (z.B. bei sexuell übertragbaren Infektionskrankheiten wie HIV u.a. wegen Rückschlüssen auf Sexualverhalten und -Partner).

contact tracing per Handyüberwachung

Niemand weiß theoretisch besser, wo wir uns aufhalten und mit wem wir wie engen Kontakt haben als unser Handy (im Idealfall des Epidemiologen: das Smartphone). Es kennt unseren Standort, weiß oft auch mit wem wir uns wann und wo treffen, wie wir uns wann wo bewegen, und wer alles zu unseren Kontakten gehört.

Daten, die Epidemiologen zu gerne nutzen würden – unter anderem für contact tracing um Infektionsketten aufzuspüren und zu unterbrechen. Coronavirus Infizierte überwachen ?

Doch – diese Daten gehören in den sensibelsten Bereich unserer Privatsphäre und sind durch Grundrechte geschützt, bis hin zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

„Wenn es darum geht, flächendeckend Bewegungsprofile zu erstellen und auszuwerten, dann ist für mich die Grenze des Zulässigen überschritten.“

Hans-Jürgen papier, 2002 – 2010 Präsident des Bundesverfassungsgerichts, am 2.4.2020 in der SZ

contact tracing per Handyüberwachung und das Grundrechte-Problem

Handyüberwachung und Bewegungsprofile eines Mobilfunknutzers – dazu bedarf es letztlich zunächst nur seines Standort.

contact tracing per Funkzellenabfrage

Der Standort des Handys ist leicht zu ermitteln aus der Funkzelle bzw. dem Standort des Mobilfunkmasts, an dem das Handy ins Netz eingebucht ist (Triangulation dreier Masten).
Vorteile: Diese Daten hat der Mobilfunkanbieter betriebsbedingt verfügbar. Funktioniert selbst bei einfachsten Handys die kein Smartphone sind, die kein GPS haben.
Nachteile: hohe Ungenauigkeit (Funkzellen können einen Durchmesser von mehreren Kilometern haben), keine genaue Standortermittlung möglich. Verfassungsrechtlich höchst problematisch.

contact tracing per GPS (Galileo, Glonass, Beidou etc.)

Moderne Handys (Smartphones) haben in der Regel Ortung (GPS, Galileo etc.). Standort und Bewegungsprofil lassen sich hieraus einfach ermitteln.
Vorteil: Daten breit vorhanden. Präzisere Standortdaten als bei Funkzellen-Abfrage.
Nachteile: Daten nicht beim Provider vorhanden, sondern beim Mobilfunknutzer. In Gebäuden und Ballungsräumen vergleichsweise ungenau bis nutzlos. Verfassungsrechtlich höchst problematisch.

contact tracing per Bluetooth

In der Öffentlichkeit weniger bekannt doch in diversen Einsatzbereichen angedacht oder in Erprobung: Standortermittlung oder Mikro-Ortung per Bluetooth. Im Einzelhandel könnten so z.B. Kunden zur beworbene Ware dirigiert werden. Bluetooth kann Daten nur über kurze Distanzen übermitteln.
Vorteil: Technik breit verfügbar, in nahezu jedem Smartphone vorhanden (deaktivierbar).
Nachteil: Nur Datenübermittlung über kurze Distanz.

Grundsätzlich werfen alle contact tracing Verfahren große Probleme bei Datenschutz und Grundrechten auf.

„Bisher fehlt jeder Nachweis, dass die individuellen Standortdaten der Mobilfunkanbieter einen Beitrag leisten könnten, Kontaktpersonen zu ermitteln, dafür sind diese viel zu ungenau.“

Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für Datenschutz, Tweet 22.3.2020

Zu den datenschutzrechtlichen Fragen zählen auch:

  • Ist die Anwendung angemessen, verhältnismäßig und so datensparsam wie möglich?
  • Werden personenbezogene Daten gespeichert? Wo (dezentral? zentral?)?
  • Wer hat mit welcher rechtlichen Grundlage Zugriff auf die Daten?
  • Sind die Daten anonymisiert? Und nicht re-personalisierbar?
  • Was geschieht mit den Daten nach der Epidemie?
  • Hat die Befugnis (Gesetz, Verordnung) eine streng begrenzte Gültigkeit?
  • Wie wird sichergestellt dass eine als Ausnahme eingeführte Überwachungsmöglichkeit nicht die Regel wird, nicht dauerhaft genutzt wird?

Die Datenschutz- und Grundrechte- Probleme versucht die Singapur Coronavirus Tracking App zu umschiffen. Sie ermittelt nicht (über GPS oder Funkzellen) einen absoluten Standort, sondern ’nur‘ relativ, welche anderen Handys in der Nähe sind (und damit: welche Kontakte der Nutzer hat. Diese Daten werden verschlüsselt gespeichert. Bewegungsprofile werden nicht erstellt, sondenr nur relative Distanzdaten.
Erst falls der Nutzer mit dem Coronavirus infiziert ist (Indexperson), werden die Daten an contact tracer bei den Gesundheitsbehörden übermittelt und entschlüsselt. Anschließend werden daraus die Kontaktpersonen dieser Indexpersonen ermittelt, informiert und getestet. Indexperson und infizierte Kontaktpersonen müssen in Quarantäne.

Auch dieses contact tracing Verfahren arbeitet mit Standortdaten, Bewegungsprofilen und weiteren persönlichen Daten. Und wirft damit grundrechtlich gravierende Fragen auf.
Es sei denn, es wird auf freiwilliger Basis eingesetzt …

Freiwilligkeit als Ausweg?

In Singapur wird seit 20. März mit der Singapur Coronavirus Tracking App gearbeitet. Ihre Verwendung ist freiwillig, wird staatlicherseits aber dringend empfohlen.

Auch das Robert-Koch-Institut arbeitet gemeinsam mit einem Fraunhofer Institut an einer Tracking App – die ebenfalls auf ‚Freiwilligkeit‘ setzt.

Und Bundesjustizministerin Lambrecht äußerte am 31. März, sie halte den Einsatz einer Tracking App für denkbar – anonymisiert, und wenn dieser denn auf Freiwilligkeit beruhe.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert, eine solche App müsse „freiwillig, geeignet, nötig, verhältnismäßig und zeitlich befristet sein“.

Freiwilligkeit als Lösungsstrategie für grundrechtliche Probleme?

Wie viel Freiwilligkwit ist möglich? Gerade in Zeiten einer Epidemie? Bei sozialem Druck, shaming & blaming etc.?

Und spätestens wenn die Verwendung einer solchen contact tracing App mit Incentives ‚belohnt‘ würde (Ausgangsbeschänkungen unter Auflagen reduziert z.B. per ‚Immunitätsausweis‚), wäre es mit der Freiwilligkeit nicht weit her …

Tracking als Ausweg aus Ausgangssperren ?

Ausgangssperren werden sich nicht dauerhaft aufrecht erhalten lassen. Und sind zunehmend nicht für alle begründbar. Wer bereits infiziert war und immun ist – warum sollte der noch Ausgangssperren befolgen? (1)

Je mehr Infizierte ermittelt und isoliert, Infektionsketten unterbrochen werden können, desto leichter könnten Ausgangsbeschränkungen gelockert werden – ist ein Denkmodell.

Weitere Möglichkeit: eine App könnte auch genutzt werden, um auszuweisen dass der Besitzer immun ist. Und dies anzeigen, um so z.B. mehr Bewegungsfreiheit zu ermöglichen …

„FDP- Politiker Frank Sitta (Fraktions- Vizevorsitzender) schlägt genau dies schon vor: „Nachweislich immunisierte Personen könnten sich dann zum Beispiel auf ihrem Handy ausweisen, womit ihnen auch die Bewegungsfreiheit in sensibleren Gebieten gewährt werden könnte“

Frank Sitta, FDP

Womit die Frage Coronavirus und Stigma auch wieder auf der Tagesordnung wäre …

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Die Frage ist also vielleicht: Ist der Einsatz einer Coronavirus Tracking App tertretbar, und unter welchen Bedingungen?

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(1) Eine Immunität nach erfolgreich überstandener Infektion mit Sars-CoV-2 gilt Virologen als sehr wahrscheinlich. dass eine Immunantowrt erfolge, sei nachgewiesen, ihre Dauer sei hingegen bisher nicht bekannt. Ein verlässlicher Antikörper-Test befindet sich noch in der Entwicklung.

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Robert Koch Institut: Kontaktpersonen­nachverfolgung bei respiratorischen Erkrankungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2

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Dank an Frank und an Jan für Anregungen !