Neuilly en Donjon : Auf dem Weg von Digoin weiter gen Süden Richtung Auvergne entdecke ich am Wegesrand ein kleines Hinweisschild auf eine Kirche. Einem spontanem Gedanken nachgebend, folgen wir dem Hinweis – und stehen nach einigem Suchen und Kurven über schmale Dorfstraßen vor einem kleinen, aber sehr bemerkenswerten Kirchlein.
Das Tympanon von Neuilly en Donjon – Foto
Neuilly-en-Donjon liegt im Department Allier (Region Auvergne), ein kleines Dorf von nur noch etwas über 200 Einwohnern – und mit einer Kirche, die etwas Besonderes bietet. Über dem Eingang der ‚Église Sainte-Marie-Madeleine‘ findet sich folgendes Tympanon:
Das auf etwa 1140 datierte Tympanon mit drastisch-eindrucksvollen Darstellungen. Es zeigt in zwei Feldern zum einen die Epiphanias-Szene mit der Jungfrau Maria und zum anderen das Simons-Mahl (nicht das Abendmahl) mit als „inhaltlichem Kern“ der Ikonographie Maria Magdalena zu Füßen Jesu.
Die Ausstellung thematisiert u.a. den literarischen Expressionismus, Hillers Einsatz für die Abschaffung des §175, seine Aktivitäten als Pazifist in der Zeit der Weimarer Republik, die Zeit seiner KZ-Haft, das Exil in Prag und London sowie Hamburg-Reisen und die anschließende Heimkehr nach Hamburg 1955.
Auf der Ausstellung werden zum überwiegenden Teil noch nie gezeigte Exponate ausgestellt, die vorwiegend aus dem Nachlass Hillers sowie aus dem Bestand der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg stammen. Die Ausstellung zeigt auch einige besondere Raritäten, so ein Privatdruck von Walter Hasenclever, “Der Retter” (1916 in 15 Exemplaren) oder Thomas Mann, “Freud und die Zukunft” mit Widmung an Kurt Hiller (“in dauernd-bedauerndem Gedenken an eine vereitelte Begegnung”).
Am Vorabend der Ausstellungs-Eröffnung wird es am 5.8. einen Vortrags-Abend geben, an dem u.a. die Hamburger Senatorin für Wissenschaft und Forschung, Dr. Herlind Gundelach teilnehmen wird.
Hiller selbst starb am 1. Oktober 1972 in Hamburg. Sein Grab befindet sich (gemeinsam mit seinem Freund Walter Detlev Schultz) auf dem Ohlsdforfer Friedhof.
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Der Weltverbesserer Kurt Hiller. Zum 125. Geburtstag des Publizisten, Pazifisten, Juristen
Eine Ausstellung der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky in Kooperation mit der Kurt Hiller Gesellschaft
6.8. bis 26.9.2010
Hamburg, Staats- und Universitätsbibliothek (Ausstellungsraum, Erdgeschoss; Eintritt frei)
weitere Informationen:
Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Blog 07.07.2010: Der Weltverbesserer Kurt Hiller. Zum 125. Geburtstag des Publizisten, Pazifisten, Juristen (6.8.-26.9.) Kurt Hiller Gesellschaft
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Das ‘ Max & Consorten ’ schließt 2010, diesmal für immer. Zeitenwandel in St. Georg, renditegesteuert. Das Grundstück soll profitabler verwertet werden.
Auf der Internetseite von “ Max & Consorten ” heißt es lapidar
“Es hat sich bereits rumgesprochen, jetzt ist es leider offiziell: am 31.07.2010 schließen wir das letzte Mal die Tür auf, danach ist Sense. Aber wenn wir schon gehen müssen, dann mit einem Knall und der wird lauter als jede Abrissbirne. Dafür sorgen wir zusammen mit Euch! Also kommt ab 17.00 Uhr vorbei zu Speis, Trank und Live Musik. Das Max&Co Team freut sich auf Euch!”
Der Abirss kündigte sich seit Jahren an. Der Einwohnerverein St. Georg zitiert die ‘Hamburger Morgenpost’ vom 6. Juli 2006:
“Seit 30 Jahren ist eine Neubebauung im Gespräch – doch nichts passiert. Jetzt wird’s ernst: Der Bezirk will die Eigentümer zwingen, neu zu bauen. Das wäre nicht nur für die Traditionskneipe ‚ Max & Consorten ’ eine Gefahr. Die rot-grünen Koalitionäre in Mitte hatten ihre Geduld verloren. Vor einer Woche forderten sie Bezirksamtsleiter Markus Schreiber (SPD) auf, endlich ein ,repräsentatives Entree’ am Beginn der Langen Reihe zu sorgen.”
“ Max & Consorten ”, betrieben vom inzwischen 66 Jahre alten Max Schönke, entdeckte ich 1982 – und kenne es damit so lange wie meinen Mann. Wir kamen damals oft hierher, wegen des guten und preiswerten Essens (ob Bauernfrühstück, Labskaus, Salate oder Grünkohl), wegen des leckeren Biers, und wegen der guten Stimmung. Oft gemeinsam mit Freunden, teils mit ‘Schwusel’, der “schwul-lesbischen Schüler- und Jugendgruppe” [ja, auch die ist längst Geschichte …].
Irgendwann geriet das ‘Max’ ein wenig aus unserem Blickfeld, unsere Lebensmittelpunkte hatten sich nach Köln, später auch Berlin verlagert. Vor einigen Jahren aber entdeckten wir es wieder neu – nach der Sauna, beide haben wir Hunger auf etwas Deftiges, dazu ein lecker Bierchen. Keine Lust auf Homozickereien oder Lange-Reihe-Chichi – aber, damals waren wir doch immer … ob’s das noch gib? Ja, es gab “es” noch. Und wir wurden wieder zu häufigen Gästen … und ich bin froh, hier noch letztes Jahr mit Freunden gemeinsam gefeiert zu haben.
Mit dem “Max” geht ein Stück vertrautes Hamburg. Einer der (inzwischen auf der Langen Reihe wenigen) Orte, an denen es un-eitel, un-aufgeregt, entspannt, gemütlich zuging. Das “Max” hatte Wohnzimmer-Potential, auch wenn es gelegentlich inzwischen als “kultig” bezeichnet wurde.
Nun ist Schluss. Geschlossen. Eine Institution wird platt gemacht. Und warum? Der Mietvertrag wurde wie zu hören ist nicht verlängert. Das Haus soll abgerissen werden, einem Neubau weichen. Einem schnöden Neubau, der sicher viel mehr vermietbare Fläche, viel mehr Einnahmen, viel mehr Rendite bietet als das alte Haus am Spadenteich. Es gibt zu viele Menschen, denen das wichtiger ist …
Seit 1979 gab es “ max & consorten ”. Ab Ende Juli 2010 nun nicht mehr. Schade.
24. Dezember 2010: Schöne Bescherung – ‚ Max & Consorten ‚ ist wieder da!
Eine schöne Nachricht ereilte uns zu Weihnachten: das ‚ Max &
Consorten ‚, einer unserer Wohlfühl-Orte in Hamburg, ist wieder da!
Am 31. Juli 2010 musste es schließen, das ‚Max & Consorten“ – das Haus wurde schon bald darauf abgerissen, sollte Platz machen für ein weiteres der Rendite-Objekte in St. Georg. Nix mehr Max, nix mehr Consorten
Doch – was zunächst wie ein Abschied für immer aussah, zeigt sich nun
als vorübergehende Pause. Max ist zurück – seit 17. Dezember 2010:
Max Schönke, Chef und Gründer des ‚Max‘, teilte via Kommentar zu meinem Artikel mit
„Wir haben 30m weiter (Spadenteich / Ecke Koppel ) eine neue Chance bekommen und haben versucht, durch unser altes Inventar die, von Dir beschriebene, Atmosphäre wieder herzustellen. Dazu gehören natürlich auch die “alten” Mitarbeiter. Unsere Stammgäste haben ein neues Wohnzimmer.“
Wir freuen uns sehr – über diese weihnachtliche frohe Überraschung,
und darüber, bald wieder gemütliche Abende im ‚Max‘ haben zu können!
Ein Kind kann in Frankreich zwei Eltern gleichen Geschlechts haben. Dies entschied der französische Kassations-Gerichtshof am 8. Juli 2010 – kanpp drei jahre vor Einführung der Homoehe einschließlich Adoptionsrecht.
Kann ein Kindschaftsverhältnis bestehen zwischen einem Kind und der (gleichgeschlechtlichen) Lebenspartnerin der Mutter? Diese Frage hatte 2010 der französische Kassations-Gerichtshof hatte zu entscheiden. Sein Urteil: Ja, Eltern gleichen Geschlechts sind möglich. So entschied der Gerichtshof in einem damals als historisch bezeichneten Urteil am 8. Juli 2010.
Gebäude des Kassations-Gerichtshofs in Paris (Foto: DXR, Lizenz cc by-sa 4.0)
Dabei wandte der französische Kassations-Gerichtshof das so genannte Exequatur an: ein ausländisches Urteil wird dabei als im Inland vollstreckbar erklärt.
Der dem Urteil zugrunde liegende Fall: Madame B. ist französische Staatsbürgerin, arbeitet jedoch als Medizinerin in den USA. Dort lernte sie Madame N. kennen, ebenfalls Medizinerin, und US-Staatsbürgerin. 1999 brachte Madame N. nach anonymer künstlicher Befruchtung ein Mädchen zur Welt. Madame B. beantragte anschließend die Adoption der Tochter ihrer Partnerin.
Das oberste Gericht des Countys DeKalb (Illinois, USA) entschied, der Antrag von Madame B. sei im besten Interesse des Kindes. In den USA war Madame B. damit als zweite Mutter anerkannt.
Doch Madame B. wollte auch in ihrem Heimatland Frankreich als Mutter anerkannt sein. Dort waren ihre Partnerin und sie am 21. Mai 2002 einen PACS (Pacte civil de Solidaritè, ähnlich der Lebenspartnerschaft in Deutschland) eingegangen. 2007 stellte sie einen entsprechenden Antrag. Sie beantragte beim Landgericht Paris, das us-amerikanische Urteil als auch für Frankreich gültig anzuerkennen. Am 23. Juli 2007 lehnte das Landgericht dies ab. Auch eine Berufung im Jahr 2008 blieb erfolglos.
Doch dieses Urteil sei falsch, betonte 2010 der Kassations-Gerichtshof. Das us-amerikanische Urteil habe ja die Rechte der leiblichen Mutter nicht beschnitten, sondern aufrecht erhalten. Der Kassations-Gerichtshof ordnete das Exequatur des US-Urteils an.
Damit hat die kleine Tochter von Madam B. nun juristisch völlig legal Eltern gleichen Geschlechts – zwei Mütter, auch in Frankreich.
neue Rechtsbasis für Eltern gleichen Geschlechts
Der Kassations-Gerichtshof habe eine Bresche geschlagen für das Adoptionsrecht für Homo-Paare, kommentierte das französische Homo-Magazin Tetu. Wolle der Kassations-Gerichtshof ein Signal an den Gestezgeber senden, fragt Yagg.
Die Calatrava-Brücke in Orleans : die pont de l’Europe über die Loire in Orleans wurde am20. November 2000 dem Verkehr übergeben. Entworfen wurde sie von Santiago Calatrava.
Calatrava-Brücke in Orleans
Der 1996 bis 2000 gebaute Pont de l’Europe (Europa-Brücke) in Orléans war die erste Brücke, die Calatrava in Frankreich realisierte. Die auf drei Trägern gesetzte Brücke überspannt die Loire auf 378 Meter; ihre Baukosten betrugen 220 Mio. Francs.
Der jüngst verstorbene französische Schwulen-Aktivist Jean Le Bitoux hat seinen Nachlass der Stadt Paris vermacht – könnte der Jean le Bitoux Nachlass das Projekt eines LGBT-Archivs neu beleben.
In einem Brief teilte der Bürgermeister der französischen Hauptstadt mit, Jean Le Bitoux habe sein umfangreiches Archiv der Stadt Paris vermacht:
“Jean Le Bitoux, dans son testament, lègue son vaste fonds d’archives à la Ville (de Paris), dans l’attente de l’ouverture effective de ce Centre aujourd’hui piloté par le chercheur et militant Louis-Georges Tin.”
Das “LGBT Archiv Paris” ist ein Projekt, das bereits in der ersten Amtszeit des Bürgermeisters Delanoe und mit Beteiligung von Le Bitoux gestartet wurde. Für eine Vorstudie zur Machbarkeit wurden im September 2002 bereits 100.000 Euro von der Stadt Paris bereit gestellt. Nach einer positiven Bewertung des Projekts durch die Direktion der französischen Archive hat inzwischen Louis-George Tin die Leitung des Projekts übernommen.
Seit vier Jahren herrschte allerdings Ruhe um das Projekt. Der Jean Le Bitoux Nachlass dürfte nun dazu führen, dass neuer Schwung in das Projekt “LGBT Archiv Paris” und seine Realisierung kommt.
Am 17. August jährt sich der Geburtstag von Kurt Hiller. Hiller, revolutionärer Pazifist, schwuler Aktivist und Schriftsteller, war u.a. Weggefährte von Magnus Hirschfeld.
Hiller wird mehrfach von den Nazis verhaftet und in den KZs Columbiahaus, Brandenburg und Oranienburg mißhandelt. 1934 gelingt ihm die Flucht nach Prag, 1938 flüchtet er weiter nach London. 1955 kehrt Hiller nach Deutschland zurück und lebt bis zu seinem Tod am 1. Oktober 1972 in Hamburg.
Aus Anlass des 125. Geburtstags von Kurt Hiller finden in den kommenden Wochen mehrere Veranstaltungen statt:
– In Hamburg wird vom 6.8. bis 27.9. 2010 an der Universität (Universitäts-Bibliothek) eine umfassende Ausstellung mit zum Teil noch nie gezeigten Exponaten zu sehen sein. Am Vorabend der Ausstellungs-Eröffnung wird es am 5.8. einen Vortrags-Abend geben, an dem u.a. die Hamburger Senatorin für Wissenschaft und Forschung, Dr. Herlind Gundelach teilnehmen wird. – Vom 11. bis 13. Juni 2010 findet in Berlin (ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum Clara Sahlberg) die Tagung “Der Sturz in die Barbarei 1933 – Antworten deutschsprachiger jüdischer Künstlerinnen und Künstler” statt. Dort wird im Rahmen eines Workshops Dr. Harald Lützenkirchen referieren zum Thema “Gewarnt, gefoltert, geflüchtet. Der Leidensweg des Schriftstellers Kurt Hiller” – In Berlin wird das Antiquariat ‘Bücherhalle’ (Schöneberg, Hauptstrasse 154) im September 2010 eine kleine Ausstellung nebst Veranstaltung zu Kurt Hiller organisieren. – Ebenfalls in Berlin wird im Spätsommer eine Lesung zu Kurt Hiller in der ‘Joseph-Roth-Diele’ stattfinden. – In Prora auf Rügen wird vom 24. bis 26.9.2010 die Tagung “Rassismus, Ausgrenzung und Verfolgung – Kontinuitäten und Brüche. Eine politische Tagung aus Anlaß der 75. Wiederkehr des Inkrafttretens der Nürnberger Rassegesetze” stattfinden. Dr. Harald Lützenkirchen wird dort über “Künstler, Literaten und Einzelschicksale Anderer am Beispiel Kurt Hillers” referieren.
Hillers juristische Dissertation aus dem Jahr 1908 “Das Recht über sich selbst” ist erst jüngst (nach über 100 Jahren) erstmals wieder verfügbar als Reprint (im von-Bockel-Verlag Neumünster). Über diese Dissertation schrieb Hiller in seinen Memoiren:
“Beim Studium des in Deutschland geltenden Strafrechts entdeckte ich plötzlich, daß die Befugnis des Individuums, körperlich über sich selbst zu verfügen und über andere voll Willensfähige mit deren freier und ernstlicher Zustimmung, gar auf ihre flehentlichen Bitten, an allen Ecken und Enden unsres Gesetzbuches verneint und verweigert wird. Das Freiheitsfeindliche, Gedankenlose, Barbarische dieses legalen Zustands erschütterte mich, und ein Zwang überkam mich, ihn mindestens aufzudecken.”
weitere Informationen: Kurt-Hiller-Gesellschaft e.V. Kurt Hiller: “Das Recht über sich selbst”. Dissretation, 1908. Reprint, von-Bockel-Verlag .
Am 28. Juni 1935 beschlossen die Nationalsozialisten in Deutschland die Verschärfung des Paragraph 175 . Insgesamt existierte der Paragraph 175 von seiner Einführung am 1. Januar 1872 bis zu seiner Abschaffung am 11. Juni 1994 über 122 Jahre.
Die Verschärfung des Paragraph 175, damals begründet u.a. mit einem Interesse an der “sittlichen Gesunderhaltung des Volkes”, trat mit Wirkung zum 1. September 1935 in Kraft. Schon gut ein Jahr später, am 10. Oktober 1936, wurde mit der ‚Reichszentrale für Homosexualität und Abtreibung‚ eine der zentralen bürokratischen Verfolgungsinstanzen geschaffen.
In der Bundesrepublik hatte die von den Nazis 1935 verschärfte Version des §175 unverändert bis 1969 Gültigkeit. Noch 1957 hielt das Bundesverfassungsgericht (u.a. unter Verweis auf die ’sittlichen Anschauungen des Volkes‘) den Paragraphen 175 in der NS-Fassung für verfassungsgemäß.
In der DDR galt ab 1950 Paragraph 175 in der Version vor der NS-Verschärfung.
Wikipedia erläutert die Verschärfung des Paragraph 175 :
“Im Jahr 1935 verschärften die Nationalsozialisten den § 175, indem sie die Höchststrafe im Zuge einer Umdefinition vom Vergehen zum Verbrechen von vier Jahren auf fünf Jahre Gefängnis heraufsetzten. Durch Streichung des Adjektivs „widernatürlich“ wurde die traditionsreiche Beschränkung auf beischlafähnliche Handlungen aufgehoben. Der Straftatbestand war nun erfüllt, wenn „objektiv das allgemeine Schamgefühl verletzt und subjektiv die wollüstige Absicht vorhanden war, die Sinneslust eines der beiden Männer oder eines Dritten [zu] erregen“[6]. Eine gegenseitige Berührung war nicht mehr erforderlich. Darüber hinaus wurde – ähnlich wie bereits 1925 geplant – ein neuer § 175a geschaffen, der sogenannte qualifizierte Fälle als „schwere Unzucht“ mit Zuchthaus zwischen einem und zehn Jahren bestrafte. Hierzu zählten:
die Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses
homosexuelle Handlungen mit Männern unter 21 Jahren
„widernatürliche Unzucht mit Tieren“
Paragraph 175 – Wortlaut ab 1935 bis 1969 (BRD) bzw. 1950 (DDR)
Der Paragraph 175 lautete ab der Verschärfung von 1935 (gem. Art. 6 des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs vom 28. Juni 1935. RGBl. I S. 839):
§ 175 (1) Ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen läßt, wird mit Gefängnis bestraft. (2) Bei einem Beteiligten, der zu Zeit der Tat noch nicht einundzwanzig Jahre alt war, kann das Gericht in besonders leichten Fällen von Strafe absehen. § 175a Mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren, bei mildernden Umständen mit Gefängnis nicht unter drei Monaten wird bestraft:
ein Mann, der einen anderen Mann mit Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben nötigt, mit ihm Unzucht zu treiben, oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen zu lassen;
ein Mann, der einen anderen Mann unter Mißbrauch einer durch ein Dienst-, Arbeits- oder Unterordnungsverhältnis begründeten Abhängigkeit bestimmt, mit ihm Unzucht zu treiben oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen zu lassen;
ein Mann über einundzwanzig Jahre, der eine männliche Person unter einundzwanzig Jahren verführt, mit ihm Unzucht zu treiben oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen zu lassen;
ein Mann, der gewerbsmäßig mit Männern Unzucht treibt oder von Männern sich zur Unzucht mißbrauchen läßt oder sich dazu anbietet. § 175b Die widernatürliche Unzucht, welche von Menschen mit Tieren begangen wird, ist mit Gefängnis zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.
‚Neue Sorglosigkeit‘? Nein, weit gefehlt – wenn junge Schwule heute nicht ihre ganze Sexualität über HIV definieren, bedeutet dies noch lange nicht Sorglosigkeit. Ein Artikel in der Times setzt sich mit einem weit verbreiteten Vorurteil auseinander.
Die „neue Sorglosigkeit“ – wie ein Mantra wird sie von einigen, die sich gerne als ‚Aids-Mahner‘ sehen, immer wieder postuliert. Obwohl die „neue Sorglosigkeit“ längst als Mythos entlarvt wurde, sowohl von Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung BZgA als auch Deutscher Aids-Hilfe DAH, wird sie immer wieder konstatiert.
Und eine der Thesen, die gern im Umfeld dieses Mythos kommen: die Generationen-Frage. Gerade die jungen Homosexuellen seien so an die Verfügbarkeit wirksamer Medikamente gewöhnt, dass Aids seinen Schrecken verloren habe, und deswegen ’neue Sorglosigkeit um sich greift‘. Manche suchten, so Spekulationen, gar bewusst eine Infektion mit HIV, seien ‚bug chaser‚.
Immerhin – selbst das Robert-Koch-Institut betonte in seinem jüngsten “Jahresbericht 2009 zu HIV und Aids in Deutschland” unter anderem:
„Erhöhte Anteile rezenter [erst kürzlich erworbener, d.Verf.] HIV-Infektionen wurden vor allem bei jüngeren Probanden (< 30 Jahre) gemessen (z. B. 54 % rezente Infektionen bei MSM < 30 Jahre in Berlin).”
Gibt es sie, die Kluft zwischen ‚als‘ und ‚jung‘? Oder findet hier eine Projektion älter werdender Schwuler statt, über diese vermeintlich blasierte, doch nur vergnügungssüchtige Jugend? Haben wir älteren Schwulen vielleicht Geschichten, unsere Geschichte zu wenig weiter gegeben, zu wenig tradiert?
Fragen und Gedanken, mit denen sich ein lesenswerter Artikel in The Times beschäftigt. „Ist es Zeit, die alten 80er-Jahre-Sprüche wie ’stirb nicht an Ignoranz‚ wieder zu beleben?“, fragt der Artikel und seziert die Argumentationen zur Frage einer etwaigen ’neuen Sorglosigkeit‘.
Neue Sorglosigkeit? Keineswegs, keine Spur von neuer Sorglosigkeit, zu diesem Ergebnis kommt auch Alan Wardle, Leiter der Abteilung Gesundheitsförderung bei der britischen Organisation Terrence Higgins Trust THT.
Und Trevor Hoppe, Soziologe an der University of Michigan und Aktivist für schwule Gesundheit, ergänzt, nur weil für junge Menschen Aids nicht der Ausgangspunkt für das Verständnis ihrer Sexualität sei, bedeute dies noch lange nicht sie gingen sorglos mit HIV um:
“Aids just isn’t their starting point for understanding their sexualities. That doesn’t mean that they are careless about HIV.“
Ganz im Gegenteil, betont, Hoppe, seine Forschungen zeigten, dass gerade junge Schwule sich sehr wohl der Gefahren von HIV bewusst seien und wüssten sich zu schützen. Er weist darauf hin, dass manche Verhaltensweisen in den USA auch die Folge von Abstinenz- und Angst-Kampagnen der Bush-Ära sein könnten:
„at the same time I think it is the product of abstinence-only, fear-mongering health promotion that laid the Orwellian foundation for such a visceral and at times militant resistance.“
weitere Informationen:
The Times 15.06.2010: HIV and the rise of complacency – Is it time to revive the ‘Don’t die of ignorance’ message of the Eighties?
Internetsite von Trevor Hoppe (mit sehr lesenswertem Blog)
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