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Homosexualitäten ondamaris Texte zu HIV & Aids

Schweiz nackte Schüler werben für Toleranz

Nackte Tatsachen gegen Homophobie – nackte Schüler werben für Toleranz, mit dieser Aktion machen Schülerinnen und Schüler in der Schweiz auf ihre Aktion für mehr Toleranz aufmerksam.

Schweiz: nackte Schüler werben für Toleranz - Plakat ' er ist schwul - na und?' (Plakat: Verein HalloWelt!)
Schweiz: nackte Schüler werben für Toleranz – Plakat ‚ er ist schwul – na und?‘ (Plakat: Verein HalloWelt!)

Nackte Schülerinnen und Schüler werben für Toleranz, fragen ‚wie lesbigayfriendly bist du?‘ – eine Aktion, die in der Schweiz Aufsehen erregt.

Der Verein ‚HalloWelt! – Schwule und Lesben an Schulen‘ verschickte die Plakate an über 400 Schulen in der Schweiz.Man wolle durch diese Blickfänger zu Diskussionen anregen, betonte der 23jährige Präsident der Gruppe gegenüber der Presse.

Verbunden ist die Aktion mit einem ausführlichen ‚Akzeptanz-Test‘ „Wie LesBiGayfriendly bist du?“. Die Aktion entstand im Umfeld des Coming Out Day. Man wolle „auf die Dazugehörigkeit von Lesben und Schwulen in unserem Alltag aufmerksam“ machen, so die Veranstalter.

Der Verein ‚HalloWelt!‘ „ist aus der Maturarbeit ‚Aktion HalloWelt!‘ entstanden und wurde am 8. September 2005 von einer Hand voll Kantischüler aller sexuellen Ausrichtungen gegründet“.

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Text 22. Januar 2017 von ondamaris auf 2mecs

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HIV/Aids ondamaris Texte zu HIV & Aids

das Experiment ‚Leben mit HIV‘

Leben mit HIV ist ein einziges riesiges Experiment. Eines, an dem Positive mittendrin teilnehmen. Als Studienobjekte und -subjekte, ungefragt und unfreiwillig, qua Überleben, und mit Nutzen. Einige Nachdenklichkeiten.

Beim morgendlichen Scan der zahlreichen Feeds bleibt das Auge hängen an einer kleinen Notiz, kaum mehr als einem Link auf einen Fachartikel, der sich mit einem möglichen Zusammenhang von HIV, Medikamenten  und Ptosis beschäftigt.

Ptosis?
Ich werde stutzig. Erinnere mich.
Vor einigen Jahren. Etwas irritiert sitze ich bei meiner Augenärztin, berichte ihr von dem Gefühl, im Alltag schlechter sehen zu können als früher. Augenuntersuchungen zeigen keine Beeinträchtigungen. Einige Monate später, inzwischen ist dem Mann des öfteren aufgefallen „du siehst abends immer so müde um die Augen aus“. Erneut einen Termin bei der Augenärztin machen. Als es soweit ist, fällt auch ihr auf, dass beide Lider sehr tief hängen, bei einem Auge das Lid schon die Pupille beinahe zur Hälfte überdeckt.
Zahlreiche Untersuchungen folgen, Diagnose Ptosis, schließlich drei Operationen in einer renommierten Augenklinik. Degenerierte verfettete Lidheber-Muskeln (Levatoren), wird bei den Operationen festgestellt.

Nein, einen möglichen Zusammenhang mit HIV oder den Medikamenten sehe er nicht. Davon habe er auch noch nie gehört, antwortet der Professor, der mich operiert hat, auf meine Fragen. Auch die Augenärztin, seit vielen Jahren sehr erfahren in Sachen HIV-Patienten, sieht keinen Zusammenhang. Ja, das mit den degenerierten Muskeln, der Verfettung, das sei schon seltsam, und sehr ungewöhnlich in diesem Alter – aber die Verbindungen die ich zu Lipodystrohie und Fettumverteilungsstörungen sehe, da sei ihr nichts von einem möglichen Zusammenhang bekannt. Wahrscheinlich bin ich wieder zu hellhörig, bringe zu viel direkt mit HIV und den Medikamenten in Zusammenhang, denke ich.

Und nun, im Herbst 2008, nur wenige Jahre nach diesem ‚Erlebnis‘, lese ich mehr per Zufall diesen Report, der einen Zusammenhang zwischen genau dieser Art von Ptosis und der Einnahme von HIV-Medikamenten über einen langen Zeitraum herstellt.

Da ist es wieder, dieses Gefühl, Teil eines Experiments zu sein. Versuchskaninchen. Studieren, Erfahrungen sammeln am lebenden Objekt. Was anderes heißt es, lange mit HIV, mit HIV-Medikamenten zu leben, zu überleben?

Es waren HIV-Positive, die erstmals über seltsame Körper-Veränderungen berichteten. Die Stiernacken, abgemagerte Arme und Beine, dicker werdende Bäuche immer wieder thematisierten, dem Bauch schließlich gar den Namen ‚Crix-Belly‘ gaben und damit klar zum Ausdruck brachten, wo sie den Verursacher vermuteten.
Es dauerte lange, bis diese körperlichen Veränderungen von behandelnden Ärzten, später auch von forschenden Klinikern ernst genommen wurden. Noch ein wenig länger, bis das, was Positive zunächst nur vereinzelt wahrnahmen, irgendwann als Syndrom erkannt wurde, den Namen ‚Lipodystrophie-Syndrom‘ bekam.

Im Verlauf der inzwischen 25jährigen Geschichte von Aids waren es schon häufiger zuerst Betroffene, Patienten, Positive (je nach bevorzugtem Sprachgebrauch und Blickwinkel), die auf ungewöhnliche Effekte, seltsame Nebenwirkungen, neuartige Erkrankungen aufmerksam machten. Und die darauf drangen, dringen mussten (weil es sonst niemand tat), diese Symptome ernst zu nehmen.

Und es waren und sind besonders die HIV-Positiven der ersten Generationen, die zuerst diese seltsamen Effekte bemerken, an sich selbst feststellen – lange bevor sie häufiger auftreten, zu einem auch von der Fachöffentlichkeit anerkannten Bild werden. Bei denen Langzeit-Folgen oftmals einfach zeitbedingt am frühesten, am häufigsten, am intensivsten auftreten.

Leben mit HIV, Leben mit Aids-Medikamenten – das ist ein Experiment, ein derzeit laufendes Experiment, mit HIV-Positiven als Teilnehmer. Unser Leben, unser Leben mit HIV, unser Leben mit Aids-Medikamenten ist das Experiment.

Das ist weniger spektakulär, als es zunächst klingen mag.
Denn – es waren HIV-Positive, die -zu Recht- damals darauf drangen, dass die ersten Aids-Medikamente schnell zugelassen, schnell in der Praxis verfügbar wurden.
Und es liegt im Wesen von Nebenwirkungen, dass sie teils sehr selten und damit u.U. spät auftreten. Es liegt im Wesen von Langzeit-Nebenwirkungen, dass sie erst nach vielen Jahren oder bei bestimmten Kombinationen von Faktoren und Ereignissen auftreten.

Also – dieses Gefühl, Teil eines Experiments, einer Studie am lebenden Objekt zu sein, ist nicht sehr spektakulär. Aber es ist gelegentlich doch sehr erschreckend.
Und es ist gelegentlich ermüdend, sich immer wieder -freiwillig, und mit Nutzen- wie ein Versuchskaninchen zu fühlen, zudem wie eines, das vom Medizinsystem selbst nicht immer ernst genommen wird 😉

Ach ja, und die Ptosis?
Die Autoren kommen zu dem Schluss

„We report the novel findings of blepharoptosis and external ophthalmoplegia in patients who are receiving ART. Ptosis was preceded by lipodystrophy with long-term use of both thymidine-analogue– and protease inhibitor–containing ART. The findings are most consistent with myogenic ptosis in a generalized mitochondrial myopathy syndrome. Clinicians should also be watchful for other potential myopathic ptosis-associated complications, including proximal weakness, dysphagia, deafness, and cardiac conduction disturbances.“

Scott Baltic: Long-Term HIV Therapy Can Cause Ophthalmologic Problems (medscape, kostenlose Registrierung erforderlich)
Blepharoptosis and External Ophthalmoplegia Associated with Long Term Antiretroviral Therapy (ClinInfDis)

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Text 15. März 2017 von ondamaris auf 2mecs

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Kulturelles

Rosa von Praunheim: Filmpreis der Stadt Hof

Bei den Hofer Filmtagen wurde Rosa von Praunheim mit dem Filmpreis der Stadt Hof ausgezeichnet.

Seit über 25 Jahren ist Rosa von Praunheim als Filmemacher auf den Filmtagen der Stadt Hof präsent, 2007 u.a. mit dem Film ‘Meine Mütter – Spurensuche in Riga‘. Dieses Jahr wurde er mit dem Filmpreis der Stadt Hof ausgezeichnet.

Die Hofer Filmtage zeichnen den 65jährigen Rosa von Praunheim mit einer Porzellan-Skulptur aus, dem symbolischen Preis der Stadt Hof, der seit 1986 an mit dem Filmfestival eng verbundene Persönlichkeiten verliehen wird.

“Fast jedes Jahr kann Rosa von Praunheim einen Film in Hof präsentieren, in diesem Jahr DER ROSA RIESE, eine Studie in Zusammenarbeit mit dem Jugendtheater Brandenburg über den Beelitzer Frauenmörder, gespielt von Charly Hübner”, schrieben die Hofer Filmtage in einer Pressemitteilung.

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Homosexualitäten ondamaris Texte zu HIV & Aids

Lebenspartnerschaft Deutschland Frankreich – strafbar?

Lebenspartnerschaft Deutschland Frankreich – das kann problematisch werden: Eine Verpartnerung zwischen einem Franzosen und einem Deutschen hat bizarre rechtliche Folgen, der Franzose hat sich in seinem Heimatland strafbar gemacht.

Über eine bizarre Konsequenz des Eingehens einer eingetragenen Lebenspartnerschaft berichtet das französische Schwulen-Magazin ‚Tetu‚ in seiner neuen Ausgabe: „verpartnert in Deutschland, verfolgt in Frankreich“.

Lionel D. ist Franzose, der seit fünf Jahren in Deutschland lebt. Er ist in Deutschland eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit seinem deutschen Freund Michael eingegangen. Wie es das Lebenspartnerschaftsgesetz in Deutschland auch ermöglicht, hat er den Namen seines Lebenspartners angenommen.

Die Probleme begannen, als Lionel D. zum französischen Konsulat in München ging, um nach der Verpartnerung seinen neuen Personenstand eintragen zu lassen. Der zuständige Beamte dort wies ihn darauf hin, dass er mit dem Wechsel seines Namens riskiert habe, nach französischem Recht wegen ‚usurpation d’identité‘ (etwa: Namens-Anmaßung) strafbar gemacht zu haben.

Auch in Frankreich ist das Institut einer Lebenspartnerschaft bekannt, auch zwischen Männern – der PACS (Pacte civile de de solidarité). Allerdings behalten hier beide Partner jeweils ihren eigene Namen.

Nach dem französischem Strafgesetzbuch wird das ‚Delikt‘ der ‚Namens-Anmaßung‘ mit bis zu fünf Jahren Gefängnis sowie einer Geldstrafe von 75.000 Euro geahndet.

Lionel D. hat inzwischen Anwälte eingeschaltet.

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Ein schönes Beispiel deutsch-französischer Freundschaft, möchte man denken …
… das bald zur Glosse zu werden droht, wenn sich jemand im einen Land strafbar macht, weil er im anderen (befreundeten) seine Rechte wahrnimmt.
Der Fall zeigt deutlich, wie rudimentär die europäische Zusammenarbeit in vielen Fällen immer noch ist.

Nachtrag 22.10.2008: Stellungnahme des LSVD auf Nachfrage:
„Der LSVD rechnet damit, dass es in dem von Euch geschilderten Fall (Lionel D.) zu keiner Verurteilung kommen wird. Die Angelegenheit wird nach französischem internationalen Privatrecht verhandelt.
Die Namensänderung im Rahmen einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft ist nur in der BRD gültig. In Frankreich wäre die Namensänderung nur gültig, wenn diese auch von einer Heimatbehörde vollzogen würde. Dafür müsste beispielsweise der Reisepass des französischen Partners geändert werden. Das werden die französischen Behörden aber nicht tun.
Lebenspartner, die ihren Namen geändert haben, müssen daher die Lebenspartnerschaftsurkunde immer bei sich führen, um den in Deutschland geltenden Namen unter Beweis zu stellen. Der ausländische Partner des
binationalen Paares hat in so einem Fall also gewissermaßen zwei Namen.“

Nachtrag 30.10.2008: Das französische Konsulat hat bestätigt, dass ‚der Fall Lionel D.‘ strafrechtlich verfolgt wird. Seine Anwältin hingegen ist der Ansicht, er könne von der französischen Justiz nicht wegen ‚usurpation d’identité‘ verfolgt werden, da die entsprechenden Bestimmungen auf den komkreten fall nicht anwendbar seien. Allerdings könne Lionel D. in Frankreich auch seinen in Deutschland rechtmässig übernommenen Namen nicht verwenden. Berichtet tetu (alter Link war: http://www.tetu.com/actualites/france/Usurpation-didentite-selon-Caroline-Mecary-Lionel-a-subi-une-intimidation-13592)

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Text am 17.01.2016 von ondamaris auf 2mecs

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Homosexualitäten ondamaris Texte zu HIV & Aids

Gefährliche Verpartnerung – Lionel D.

Eine Verpartnerung zwischen einem Franzosen und einem Deutschen hat bizarre rechtliche Folgen – der Franzose hat sich in seinem Heimatland strafbar gemacht.

Über eine bizarre Konsequenz des Eingehens einer eingetragenen Lebenspartnerschaft berichtet das französische Schwulen-Magazin ‚Tetu‘ in seiner neuen Ausgabe: „verpartnert in Deutschland, verfolgt in Frankreich„.

Lionel D. ist Franzose, der seit fünf Jahren in Deutschland lebt. Er ist in Deutschland eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit seinem deutschen Freund Michael eingegangen. Wie es das Lebenspartnerschaftsgesetz in Deutschland auch ermöglicht, hat er den Namen seines Lebenspartners angenommen.

Die Probleme begannen, als Lionel D. zum französischen Konsulat in München ging, um nach der Verpartnerung seinen neuen Personenstand eintragen zu lassen. Der zuständige Beamte dort wies ihn darauf hin, dass er mit dem Wechsel seines Namens riskiert habe, nach französischem Recht wegen ‚usurpation d’identité‘ (etwa: Namens-Anmaßung) strafbar gemacht zu haben.

Auch in Frankreich ist das Institut einer Lebenspartnerschaft bekannt, auch zwischen Männern – der PACS (Pacte civile de de solidarité). Allerdings behalten hier beide Partner jeweils ihren eigene Namen.

Nach dem französischem Strafgesetzbuch wird das ‚Delikt‘ der ‚Namens-Anmaßung‘ mit bis zu fünf Jahren Gefängnis sowie einer Geldstrafe von 75.000 Euro geahndet.

Lionel D. hat inzwischen Anwälte eingeschaltet.

[via tetu]

Ein schönes Beispiel deutsch-französischer Freundschaft, möchte man denken …
… das bald zur Glosse zu werden droht, wenn sich jemand im einen Land strafbar macht, weil er im anderen (befreundeten) seine Rechte wahrnimmt.
Der Fall zeigt deutlich, wie rudimentär die europäische Zusammenarbeit in vielen Fällen immer noch ist.

Nachtrag 22.10.2008: Stellungnahme des LSVD auf Nachfrage:
„Der LSVD rechnet damit, dass es in dem von Euch geschilderten Fall (Lionel D.) zu keiner Verurteilung kommen wird. Die Angelegenheit wird nach französischem internationalen Privatrecht verhandelt.
Die Namensänderung im Rahmen einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft ist nur in der BRD gültig. In Frankreich wäre die Namensänderung nur gültig, wenn diese auch von einer Heimatbehörde vollzogen würde. Dafür müsste beispielsweise der Reisepass des französischen Partners geändert werden. Das werden die französischen Behörden aber nicht tun.
Lebenspartner, die ihren Namen geändert haben, müssen daher die Lebenspartnerschaftsurkunde immer bei sich führen, um den in Deutschland geltenden Namen unter Beweis zu stellen. Der ausländische Partner des
binationalen Paares hat in so einem Fall also gewissermaßen zwei Namen.“

Nachtrag 30.10.2008: Das französische Konsulat hat bestätigt, dass ‚der Fall Lionel D.‘ strafrechtlich verfolgt wird. Seine Anwältin hingegen ist der Ansicht, er könne von der französischen Justiz nicht wegen ‚usurpation d’identité‘ verfolgt werden, da die entsprechenden Bestimmungen auf den komkreten fall nicht anwendbar seien. Allerdings könne Lionel D. in Frankreich auch seinen in Deutschland rechtmässig übernommenen Namen nicht verwenden. Berichtet tetu.

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Text 15. März 2017 von ondamaris auf 2mecs

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HIV/Aids ondamaris Texte zu HIV & Aids Paris

Paris: Bareback-Party von ACT UP verhindert

Paris: Aktivisten der Aids-Aktionsgruppe ACT UP haben am 4. Oktober 2008 eine Bareback-Party in Paris mit Aktionen verhindert.

„Aids-Komplizen“, „Nein zum Bareback-Business“ oder „Hier zählt das Leben eines Schwulen nichts“ – mit provokanten Parolen und Rufen hat ACT UP Paris mit 15 Aktivisten am Samstag, 4. Oktober 2008 in Paris eine Bareback-Party verhindert.

ACT UP Paris protestiert vor dem Pariser Banque Club gegen eine Bareback-Party (Foto: ACT UP Paris)
ACT UP Paris protestiert vor dem Pariser Banque Club gegen eine Bareback-Party (Foto: ACT UP Paris)

Der ‚Banque Club‘ ist ein beliebter Club im 8. Arrondissement von Paris, der sich auf seiner Internetseite selbst als „underground sex area“ bezeichnet. Für den Abend des 4. Oktober war der gesamte Club für eine Bareback-Party reserviert. Für die Teilnahme an der Party war eine Anmeldung über das Internet erforderlich, ein Eintritt von 18,50 Euro wurde vorab erhoben – erst dann wurde die Adresse der Party-Location mitgeteilt.

Veranstalter der geschlossenen Party war die Internetseite ’squatNOk‘, ein französischsprachiges Internetangebot für Barebacker. Dieses ist seit Oktober 2008 ein völlig privates Portal, das -außer dem Info-Bereich zu STDs, Testmöglichkeiten etc.- nur nach Einladung mit Zugangscodes genutzt werden kann (1). Zukünftig solle alle zwei Monate eine solche Party stattfinden, hatten die Veranstalter vorab angekündigt.

ACT UP Paris forderte „alle Schwulen Paris‘ auf, ein Etablissement zu boykottieren, das auf eure Gesundheit pfeifft“. ACT UP wies darauf hin, dass der Banque Club Mitglied der SNEG ist und die französische Präventionsvereinbarung (siehe ‚HIV Präventionsvereinbarung‘) unterzeichnet hat. Schon in früheren Aktionen hatte sich ACT UP Paris gegen den Club gewandt, mit dem wiederholten Vorwurf hier würden nicht einmal Mindestanforderungen wie die Bereitstellung von Kondomen und Gleitgel erfüllt. Mit riskantem Sex dürfe kein Geschäft gemacht werden.

ACT UP Paris rief zum Boykott des betreffenden Clubs auf und kündigte an, auch zukünftig gegen Etablissements vorgehen zu wollen, die Bareback-Sex ermöglichen.

‚Das könnte die letzte Bareback-Party in einem Sex-Club in Paris gewesen sein‘, befürchete schon das französische  Homo-Magazin Tetu.

Anmerkungen:
(1) Auf der Site heißt es „A compter du 5 octobre 2008, le Squat NOK est devenu entièrement privé. Sans être coloc il est devenu impossible de voir la cour et pour demander une piaule il faut y avoir été invité par un autre coloc. Le coloc invitant devient responsable de ses invités.“

Aus den vorliegenden Berichten ist unklar, ob die Bareback-Party letztlich doch offen für jedermann war, oder (wie bei ähnlichen Anlässen in Deutschland inzwischen eher üblich) gezielt als Party nur für Menschen mit HIV deklariert.
Die Pariser ACT UP – Gruppe ist für ihre Radikalität und insbesondere für ihre von manchen als ’stalinistisch‘ empfundene Haltung in Sachen ‚Bareback‘ bekannt.
In diesem Fall scheint das Engagement der Gruppe grenzwertig. Nicht nur, dass (wieder einmal) undifferenziert bareback und unsafer Sex gleichgesetzt werden. ACT UP scheint in Frankreich manchmal nicht in der Lage zu sein zu unterscheiden zwischen aktivem Einsatz für Prävention und Gesundheitsförderung und dem berechtigten Anliegen mancher Menschen, ohne Kondom Sex mit einander zu haben (der auch dann unter manchen Umständen safer oder auch nicht-infektiös sein kann).
Die Frage bleibt, ob solche provokanten Aktionen auf berechtigte Anliegen aufmerksam machen und auf Probleme hinweisen – oder ob sie in eine Polarisierung und Eskalation neuer Verbote (und Abdrängen in noch schwerer erreichbare Räume) führen.
So wenig ein in unseren Sexleben schnüffelnder und herumregelnder Staat erstrebenswert ist, genauso wenig scheint ACT UP als selbsternannte aktivistische Gesundheitspolizei ohne jegliche Legitimation eine angenehme Alternative zu sein.

Fast mag man sich angesichts Pariser Verhältnisse freuen, dass Forderungen à la ‚Bareback-Parties verbieten‚ hierzulande bisher ’nur‘ von den Schwusos kommen.
An Orten, an denen schwuler Sex stattfindet, sollte die Bereitstellung des erforderlichen ‚Zubehörs‘ (sprich Kondome, Gleitgel, Handschuhe etc.) selbstverständlicher Kundendienst sein. Orte, die ihren Kunden diesen Service nicht bieten – könnten einfach zugunsten besserer Alternativen gemieden werden.
Letztlich ändert jedoch auch die best-funktionierende Präventionsvereinbarung nichts daran, dass jeder -erst recht jeder, der einen Ort schwulen Sex‘ besucht- selbst dafür verantwortlich ist, seine Schutz-Möglichkeiten, also z.B. Kondome, bei sich zu haben.
Andererseits sollten sich jene Wirte so manchen schwulen Etablissements auch hierzulande, die sich immer noch weigern, in ihren Unternehmen Kondome auszugeben, fragen, ob sie hier nicht nur ihren Communities und Kunden, sondern nicht letztlich auch sich selbst einen Bärendienst erweisen.

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Text 15. März 2017 von ondamaris auf 2mecs

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Köln

schwules Vinyl – Homosexualität auf Schallplatte

Schwules Vinyl, schwuler Schellack, schwules Polycarbonat … all das erwartete den Besucher 2008 in der Ausstellung ” 100 Jahre Homosexualität auf Schallplatte ”.

‘Die Geschichte der Homosexualität auf Platte’ – nicht weniger verspricht die kommende Ausstellung des Centrums Schwuler Geschichte Köln “Wir sind, wie wir sind – 100 Jahre Homosexualität auf Schallplatte ”.

Ralf Jörg Raber, Initiator der Ausstellung, im Interview mit blu.fm:

“Die Ausstellung bietet einen Überblick vom Kaiserreich bis in die Gegenwart, bezieht also die CD mit ein, stellt die Epochen, wichtige Lieder und Personen vor. Ich sammele seit langem Platten aus den letzten 100 Jahren Musikgeschichte – mit dem Fokus auf Homosexualität.”

Die Ausstellung geht aber auch auf aktuelle homophobe Entwicklungen ein:

“Leider nahmen in den letzten zehn Jahren auch wieder schwulenfeindliche Lieder zu, insbesondere im Rap- und Hip-Hop-Lager. Auch diese Entwicklung wird dokumentiert.”

Wir sind, wie wir sind – 100 Jahre Homosexualität auf Schallplatte
Ausstellung des Centrum Schwule Geschichte Köln (CSG) in der Galerie 68elf
ab 25. Oktober 2008 in der Galerie 68elf (Köln, Im Mediapark 4)
Vernissage am 25. Oktober 2008 um 19:00 Uhr

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Berlin

Euthanasie Mordaktion T4 – der erste NS- Massenmord

Mordaktion T4 : ab April 1940 wurde in Berlin in der Tiergartenstrasse 4 die Vernichtungsaktion psychisch Kranker und Behinderter geleitet und gesteuert. Hier saßen die Schreibtischtäter der Verfolgung und Vernichtung, insbesondere der berüchtigten ‘Mordaktion T4′.

Mordaktion T4
Mordaktion T4
Mordaktion T4 - Gedenktafel
Mordaktion T4 – Gedenktafel

Für die ‚Euthanasie‘-Mordaktion hatte der NS-Staat sechs Tötungsanstalten eingerichtet:

  • Bernburg
  • Brandenburg
  • Grafeneck
  • Hadamar
  • Hartheim und
  • Pirna-Sonnenstein.
Mordaktion T4 - Gedenktafel
Mordaktion T4 – Gedenktafel

Der erste Transport fand am 18. Januar 1940 statt, 25 Patienten von der Heil- und Pflegeanstalt Eglfing-Haar in die Tötungsanstalt Grafeneck.

Insgesamt wurden in der Mordaktion T4 über 70.000 Menschen ermordet. Nach öffentlichen Protesten wurde sie am 24. August 1941  formell unterbrochen (‚Euthanasiestopp‘), de facto jedoch fortgesetzt.

Wie auch bei anderen NS-Euthanasie-Programmen gab es nahezu keine Überlebenden der ‘Aktion T4‘.

Unter den Schreibtisch-Tätern der Aktion war auch (als Gutachter) Carl-Heinz Rodenberg, der später wissenschaftlicher Leiter der ‘Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung‘ wurde.

Kaum einer der Täter wurde nach 1945 strafrechtlich verfolgt. Der Leiter der Aktion, August-Dietrich Allers, wurde 1948 trotz Wissens um die Mordaktion T4 entnazifiziert und arbeitete als Anwalt. Er wurde 1968 / 1972 zu 8 Jahren Haft verurteilt, musste die Haftstrafe jedoch u.a. wegen Anrechnung der Untersuchungshaft nicht antreten. Der ‚Obergutachter‘ Werner Heyde konnte (ähnlich wie der Massenmörder Heinz Reinefarth) nach 1945 in Schleswig-Holsetin karriere machen.

Mordaktion T4 – Denkmal der grauen Busse 2008

Mordaktion T4 - 'Denkmal der grauen Busse'
Mordaktion T4 – ‚Denkmal der grauen Busse‘ 2008

Als vorläufiges Mahnmal für die Euthanasie-Opfer erinnerte 2008 das ‘Denkmal der grauen Busse‘:

Ein grauer Bus aus Beton in Originalgröße, ein Bus wie er typisch war für die Busse der Tarnorganisation ‘Gemeinnützige Krankentransportgesellschaft’ (GEKRAT), ein Denkmal ‘mit einem Gang in der Mitte und der überlieferten Frage eines Patienten “wohin bringt ihr uns?”

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Mordaktion T4 – Gedenktafel Stralsund

Am Hauptbahnhof Stralsund wird mit einer Gedenktafel an 1.160 psychisch Kranke erinnert, die im Rahmen der Euthanasie-Mordaktion von hier aus abtransportiert und ermordet wurden:

Mordaktion T4 - Gedenktafel Stralsund Hauptbahnhof
Mordaktion T4 – Gedenktafel Stralsund Hauptbahnhof

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Gedenk- und Informationsort für die Opfer der nationalsozialistischen ‚Euthanasie‘-Morde 2015

Der Deutsche Bundestag beschloss im November 2011, einen „Gedenkort für die Opfer der NS-‚Euthanasie‘-Morde“ am historischen Ort der Planung dieser Verbrechen einzurichten. Realisiert wurde nach einem 2012 ausgelobten Wettbewerb der Entwurf der Architektin Ursula Wilms, des Künstlers Nikolaus Koliusis und des Landschaftsarchitekten Heinz W. Hallmann. Am 2. September 2014 war die Eröffnung des Gedenkorts.

Gedenk- und Informationsort für die Opfer der nationalsozialistischen 'Euthanasie'-Morde, Juni 2015
Mordaktion T4 – Gedenk- und Informationsort für die Opfer der nationalsozialistischen ‚Euthanasie‘-Morde, Juni 2015
Gedenk- und Informationsort für die Opfer der nationalsozialistischen 'Euthanasie'-Morde, Juni 2015
sog. ‚Euthanasiemorde‘ – Gedenk- und Informationsort für die Opfer der nationalsozialistischen ‚Euthanasie‘-Morde, Juni 2015

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Ermordung psychisch Krankner und geistig Behinderter in Frankreich während der NS-Besatzung

Auch in Frankreich, unter der NS-Besatzung wie auch in Vichy-Frankreich, wurden psychisch Kranke und ‚geistig Behinderte‘ verfolgt und ermordet.

Präsident Hollande kündigte 2015 an, sie zu ehren.

Seit 10. Dezember 2016 erinnert eine Plakette auf der place du Trocadero in Paris:

« Ici, le 10 décembre 2016, la Nation a rendu hommage aux 300 000 victimes civiles de la seconde guerre mondiale en France. 45 000 d’entre elles, fragilisées par la maladie mentale ou le handicap et gravement négligées, sont mortes de dénutrition dans les établissements qui les accueillaient. Leur mémoire nous appelle à construire une société toujours plus respectueuse des droits humains, qui veille fraternellement sur chacun des siens. François Hollande, Président de la République. »

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Homosexualitäten Politisches

Emslandlager: würdigeres Gedenken an homosexuelle NS-Opfer?

Das Gedenken an die früheren KZ und Strafgefangenenlager im Emsland, die so genannten Emslandlager, ist bisher eher karg. Besonders der (in einzelnen Emslandlagern zeitweise sehr zahlreichen) homosexuellen NS-Opfer wird bisher kaum gedacht. Die neu zu konzipierende Dauerausstellung der zukünftigen ‘Gedenkstätte Esterwegen’ bietet die Chance, dies zu ändern.

Anfang August hatte ich einige der Emslandlager (der KZs und späteren Strafgefangenenlager im Emsland) besucht (Esterwegen, Börgermoor und Neusustrum). Und war unangenehm überrascht, sowohl was allgemein die Art des Gedenkens in der Region und an den Orten der früheren Lager angeht, als auch in welcher Form den homosexuellen NS-Opfern in den Lagern gedacht (bzw. nicht gedacht) wird.

Am Ort des ehemaligen KZ und Strafgefangenenlagers Esterwegen befindet sich inzwischen eine Gedenkstätte im Aufbau. Getragen wird sie von der vom Landkreis Emsland eingerichteten ‘Stiftung Gedenkstätte Esterwegen’. In der zukünftigen Gedenkstätte soll eine neu zu konzipierende Ausstellung über die Emslandlager informieren. Diese Ausstellung wird von der Stiftung in Zusammenarbeit mit dem Dokumentations- und Informationszentrum Emslandlager (getragen vom privaten Verein “Aktionskomitee für ein DIZ Emslandlager e.V.”)  konzipiert.

Dem Leiter des Dokumentations- und Informationszentrums DIZ Emslandlager habe ich am 14.8.2008 über meine Eindrücke geschrieben und das weitgehende Fehlen eines Gedenkens der homosexuellen Opfer moniert:

“Ich habe nach der Gedenkstätte Esterwegen noch das ehem. Lager Neusustrum sowie schon vorher das ehem. Lager Börgermoor besucht. Und war erschrocken über die Art, wie derzeit gedacht wird. Wie schwer die Gedenkorte zu finden sind, wie ‘mickrig’ diese sind – und wie verfälschend, einseitig beleuchtend ich die Texte teilweise empfinde.
Besonders betroffen hat mich gemacht, dass der homosexuellen Opfer meiner Ansicht nach kaum entsprechend würdig gedacht wird.
“an keinem Ort im Deutschen Reich [waren] mehr Homosexuelle in Haft … als in den Emslandlagern*”, schreibt Hoffschild 1999. Doch – an diesem für die Verfolgung der Homosexuellen in der NS-Diktatur so bedeutenden Ort findet ein angemessenes Gedenken an diesen Sachverhalt bisher nicht statt.
Mir ist bewusst, dass Homosexuelle nur eine Opfergruppe unter vielen waren, und auch nicht die zahlenmäßig stärkste. Aber für die Verfolgung Homosexueller im Nationalsozialismus scheinen die Emslandlager von ausgesprochen besonderer Bedeutung – wie ja auch aus zahlreichen Zeitzeugen-Berichten hervor geht (Links in meinem Neusustrum-Blogpost, s.u.).
Ich würde mich freuen, wenn die Neu-Konzeption der Gedenkstätte Esterwegen und der für dort vorgesehenen Ausstellung die Möglichkeit bieten würde, auch klarer auf die besondere Bedeutung einzugehen, die die Emsland-Lager bei der Verfolgung der Homosexuellen in der NS-Zeit haben.”

Kurt Buck, Leiter des Dokumentations- und Informationszentrums Emslandlager, hat am 27.8.2008 geantwortet:

“Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14. August und für die zahlreichen Hinweise, die ich durch Ihre Verweise auf Links erhalten habe. … Ich stimme Ihnen völlig zu, dass Homosexuelle als Verfolgte und Inhaftierte in den Emslandlagern bisher kaum und in jedem Fall unzureichend in Darstellungen über die Emslandlager und auch in unserer 1993 fertig gestellten Ausstellung eine Erwähnung finden.”

Er erläutert auch, dass dies zeitweise anders war und wie es zu dieser jetzigen Unter-Repräsentation kam:

“Wir hatten ab 1993 im Aufgang zwischen unseren beiden Ausstellungsräumen einzelne ehem. Häftlinge, die exemplarisch für sechs Verfolgtengruppen standen, mit Foto und Kurzbiographie auf Stofffahnen dargestellt, darunter auch Paul Gerhard Vogel, der uns vor vielen Jahren für mehrere Tage besucht hatte. Einige Jahre später ergaben Recherchen, dass Gerhard Vogel u.a. wegen “sexueller Handlungen mit Kindern” verurteilt worden war, und wir haben uns dann entschlossen, die Fahne abzunehmen und ihn nicht beispielhaft für die Verfolgtengruppe der Homosexuellen darzustellen.”

Buck berichtet über konkrete weitere Anläufe, der Opfergruppe der Homosexuellen zu gedenken:

“Vor einigen Jahren hatte ich Besuche und mehrere Gespräche mit Mitgliedern der schwul-lesbischen Studentengruppe an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, die initiativ werden wollte, um einzelne Biographien von Homosexuellen der Emslandlager aufzuarbeiten, uns zur Verfügung zu stellen und beispielhaft eine Person auf einer Fahne im Treffenaufgang vorzustellen. Möglicherweise durch Wechsel in der Gruppe (Studienabschluss?) kam es dann aber nie zu einem Ergebnis.”

Buck sieht auch weiterhin Möglichkeiten beim DIZ, deren Umsetzung derzeit jedoch an der sehr engen Mittel-Situation des Dokumentations- und Informationszentrums Emslandlager (zur Erinnerung: getragen von einem kleinen privaten Verein) scheitern:

“Denkbar wäre es durchaus, aufgrund vorliegender Arbeiten einzelne Biographien zu erarbeiten, aber auch das können wir personell aufgrund des “Tagesgeschäfts” nicht leisten. Ein grundsätzliche Problem für unsere Einrichtung ist es, dass wir mit nur zwei festen hauptamtlichen Mitarbeitern (Leitung und Verwaltung) keine eigenständige Forschung zu Einzelthemen der Lagergeschichte betreiben können und in der Darstellung der Geschichte auf anderswo stattfindende Forschungsarbeiten angewiesen sind.”

Eine gewisse Hoffnung besteht allerdings – denn die Gedenkstätte Esterwegen wird neu konzipiert:

“Ich gehe davon aus (und anders kann es eigentlich nicht sein), dass für eine neue Ausstellung in der Gedenkstätte Esterwegen, die unter Trägerschaft der vom Landkreis Emsland eingerichteten Gedenkstätte Stiftung Esterwegen und in Zusammenarbeit mit uns konzipiert werden soll, Recherchen zu allen in den Emslandlagern inhaftierten Opfergruppen stattfinden und diese Gruppen auch anders als bisher eine breitere Erwähnung/Darstellung finden müssen. Durch mehrere Arbeiten, die Sie auch erwähnen, gibt es hierfür einige Grundlagen. Bisher haben allerdings noch keine Diskussionen über eine Ausstellungskonzeption stattgefunden.”

Herrn Buck sei auch an dieser Stelle nochmals gedankt für seine sehr informative, ausgewogene und wertfreie Führung durch die Gedenkstätte sowie die Offenheit, auch bisher unterrepräsentierten Opfergruppen zukünftig größeren Raum zu gewähren. Es bleibt zu hoffen, dass die Stiftung bei der Konzeption der neuen Ausstellung zu einer über die bisherigen, eher beklemmenden Formen des Gedenkens in der Region hinausreichenden Form des Gedenkens kommt – und auch homosexuelle NS-Opfer würdig in dieses Gedenken und in die neuen Dauerausstellung mit einbezieht.

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Emslandlager

Als Emslandlager wird eine Gruppe von Strafgefangenen-, Konzentrations- sowie Keriegsgefangenenlagern im Emsland sowie der angrenzenden Grafschaft Bentheim bezeichnet:

Zentral verwaltet wurden die Enslandlager von Papenburg aus.

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Deutschland

Käseglocke Worpswede Bruno Taut 1926

Die “Käseglocke” – das Holz-Wohnhaus des Schriftstellers Edwin Koenemann in Worpswede wurde von diesem 1926 (Fertigstellung) nach Plänen von Bruno Taut aus den Mittel einer Erbschaft gebaut.

Käseglocke Bruno Taut 1926
‚Käseglocke‘ – Bruno Taut 1926

Bruno Taut (4. Mai 1880 – 24. Dezember 1938) war ein Vertreter des Neuen Bauens, der später u.a. durch die Großsiedlung ‘Hufeisensiedlung’ in Berlin Britz (zusammen mit Martin Wagner) bekannt wurde. Sie ist seit 7.7.2008 Weltkulturerbe.

Edwin Koenemann (1883 – 1960), Schriftsteller und Fremdenführer (‚1. Worpsweder Gästeführer‘), lebte ab 1908 in Worpswede. Er nannte sein Haus in Form eines Iglu das ‚Glockenhaus‚.
Noch in der Baugenehmigung gab er das Haus als eigenen Entwurf aus, nannte Taut nicht. Taut hatte den Entwurf zu einem solchen Gebäude (‚Wärterhaus‚, für eine Ausstellung in Magdeburg) mit Zeichnungen 1921 in der 1921/22 erschienenen Architekturzeitschrift ‚Frühlicht‘ veröffentlicht.

Bruno Taut besuchte zwar Worpswede, eine Meinung von ihm zu Koenemanns ‚Plagiat‘ ist jedoch nicht überliefert. Erst in den 1980er Jahren, weit nach Koenemanns und Tauts Tod, wurde der Schwindel publik, das Plagiat als solches erkannt.

Nach Koenemanns Tod erbte dessen Frau das Haus. Sie wohnte dort bis 1992. Nach ihrem Tod erwarb der Verein ‚Freunde Worpswede e.V.‘ das Gebäude.

Die Käseglocke steht inzwischen unter Denkmalschutz. Nach umfassender Renovierung wurde das Gebäude am 1. Mai 2001 wieder eröffnet.

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