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Coronographien 4 – Bürgerrechte

Das Coronavirus Sars-CoV-2 und seine (möglichen) Folgen (insbes. COVID-19) verändern derzeit massiv unsere Gesellschaft, unser Miteinander. Zwei Schlagworte kennzeichnen die grundlegende Entwicklung derzeit: „freiwillige soziale Distanz“ und „Einschränkung demokratischer Bürgerrechte„.

Hier Teil 2 zu Coronavirus und Bürgerrechte [Teil 1 zu Coronavirus und soziale Distanz hier]

zweitens: ich lasse mir meine Bürgerrechte nicht auf Dauer nehmen

Coronavirus und Bürgerrechte – Freiheitseinschränkende Maßnahmen werden in atemberaubendem Tempo beschlossen. Bürgerrechte und Versammlungsfreiheit werden eingeschränkt oder außer Kraft gesetzt. Ausgangssperren schon für ‚möglich‘ erklärt (§28 Infektionsschutzgesetz).

Maßnahmen, kaum von kritischer Debatte begleitet.

Was noch vor ganz kurzer Zeit unvorstellbar war, scheint heute neue Normalität.

Mit „freiwilliger sozialer Distanz„, Ausgangs- und Versammlungsverboten ist auch gefährdet – eine Grundlage unserer Demokratie. (Und das Internet ersetzt dies nur marginal und bei weitem nicht für jede:n).

„Einheitliche Strategie unter einheitlicher Führung“ verlangen Spittzenpolitiker. Überwachung von Infizierten und Kranken durch den Geheimdienst (in mehreren Staaten) – kaum jemand staunt. Bewegungsprofile von Handynutzer:innen werden in Deutschland und Österreich an die Regierung weitergegeben. Und immer wieder klingt die Sehnsucht nach Durchgreifen und harten Maßnahmen an.

Wir verlieren immer mehr an persönlicher Freiheit, an Autonomie, an Grundrechten, an – gesellschaftlichem Leben.

Agora - Coronavirus und Bürgerrechte
Coronavirus und Bürgerrechte – die Agora (Markt- und Versammlungsplatz), Merkmal der Polis und Ort der Bürgerrechte
Athens Roman Agora 4-2004 1 – open street map – Lizenz CC BY-SA 3.0

Nein wir sind nicht die Borg. Totale Assimilation, gleiches Verhalten (siehe oben, einheitliche Strategie, einheitliche Führung) ist nicht unser Ziel. Verraten wir nicht unsere jeweils eigene Individualität. Unsere Bürgerrechte.

Wie oben: in der momentanen Situation mag das angebracht sein – aber was ist damit auf lange Sicht?

Die beschlossenen Einschränkungen könnten notfalls zwei Jahre in Kraft bleiben, lässt uns das RKI am 17. März wissen [Tageschau LiveBlog 17.3., 11:02]. Es bezeichnet das als ‚Extremfall‘ – aber wieviele Maßnahmen, die noch letzte Woche extrem schienen, sind längst Realität …

Was macht es mit einer Gesellschaft, mit unserer Gesellschaft, auf längere Zeit mit dermaßen grundlegenden Einschränkungen zu leben?

Passen wir auf dass unsere demokratischen Rechte nicht unterhöhlt werden.

Sorgen wir dafür dass wir weiterhin die Möglichkeit haben unsere Bürgerrechte auszuüben. Uns zu versammeln, uns auszutauschen, zu diskutieren und vor allem auch zu streiten, verschiedener Meinung zu sein.

Gibt es überhaupt irgend eine Exit-Strategie aus der Einschränkung der Bürgerrechte? Wie sieht die aus? Wann greift sie?

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Herzlichen Dank an Jan und Marcel für Anregungen !

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Coronographien 3 – soziale Distanz ?

Das Coronavirus Sars-CoV-2 und seine (möglichen) Folgen (insbes. COVID-19) verändern derzeit massiv unsere Gesellschaft, unser Miteinander. Zwei Schlagworte kennzeichnen die grundlegende Entwicklung derzeit: „freiwillige soziale Distanz“ und „Einschränkung demokratischer Freiheitsrechte

In der derzeitige Situation scheint beides sinnvoll zu sein, angesichts der epidemiologischen Lage. Das Problem, scheint mir: beides wird wohl nicht eine Frage von wenigen Tagen sein, sondern eher auf länger.

Das wirft Fragen auf …

Erstens: ich bin ein soziales Wesen

Schon laut Aristoteles ist der Mensch ein ‚zoon politikon‚, ein ‚Lebewesen in der Polis-Gemeinschaft‘, ein soziales politisches Wesen.

Ich bin ein soziales Wesen. Und als soziales Wesen bin ich auf den Austausch und die Gemeinschaft mit anderen Menschen angewiesen.
Lassen wir im weiteren einmal außer Acht dass ‚soziale Distanz‚ #stayathome für eine Strategie der Eindämmung mir keine sonderlich gelungene Formulierung scheint. ‚Freiwillige körperliche Distanz‘ schiene mir zutreffender.

Wir lassen uns unsere Räume nehmen, ob für Spaß Trinken Tanzen oder für gemeinsames Denken Hoffen und kritische Reflektion. Nein, wir lassen sie uns nicht nehmen, wir verzichten sogar freiwillig auf sie.

Wir tragen damit zum Schutz derer bei, die besonders gefährdet sind. Und das ist gut. Und das ist solidarisch.

Nur – was ist, wenn das ein Dauerzustand wird?
Ich bin kann mir nicht vorstellen, auf Dauer auf Kontakte mit Freunden und auch auf Liebe und Leben mit Partner:in, Freud:innen, Geliebten nahezu völlig zu verzichten.

„Solidarität indem wir Abstand halten“, kann das wirklich auf längere Zeit eine Devise für unsere Gesellschaft sein?

Es muss nicht gleich Berghain oder Bierzelt sein – aber fast gar kein soziales Leben, das scheint mir für einen längeren Zeitraum nicht vorstellbar, zumindest nicht wenn ich mit ‚Leben‘ auch ‚Lebensqualität‘ verbinde.

Zwischen nahezu völliger ’sozialer Isolation‘ und ‚grenzenlosem Partyleben in Eng-Kontakt‘ muss und wird es Zwischenstufen geben.
Und manche von ihnen sind vielleicht auch epidemiologisch vertretbar. Suchen wir nach ihnen …

Und – wollen wir ernsthaft glauben, Solidarität bestünde in sozialer Isolation?

’soziale Distanz‘ und Egoismus

Nur am Rande gedanklich erwähnen möchte ich die Frage welch egoistische Dimensionen diese Isolation enthalten könnte. Wir ziehen uns zurück, auf unsere eigenen Möglichkeiten an Zukunft.

Was ‚da draußen‘ vor der Haustür unserer ’sozialen Isolation‘ geschieht, gerät fast völlig in Vergessenheit.

… all das – gerät immer mehr aus unserem Blickwinkel, in Vergessneheit. Solidarität geht anders.

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hier gehts zum zweiten Teil – Coronavirus und Bürgerrechte

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Am 20. März 2020 ändert auch die WHO ihre Formulierung. Statt ’social distancing‘ heißt es nun ‚physical distancing‘.

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Herzlichen Dank an Jan und Marcel für Anregungen !


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Coronographien 2 – Datenschutz und Bewegungsprofile

Große Mobilfunk-Unternehmen in Europa geben Mobilfunkdaten für Bewegungsprofile an nationale und EU-Institutionen weiter. Ziel ist die Unterstützung der Coronavirus-Epidemie.

Das größte Tekekommunikations- Unternehmen in Österreich A1 hat, wie zahlreiche Medien am 17. März 2020 berichten, zur Coronavirus-Epidemie die Bewegungsprofile aller Handy- Nutzer:innen anonymisiert an die Regierung gegeben. Ohne rechtliche Grundlage, aus eigenem Ermessen, auf eigene (!) Initiative.

Die Daten zeigen für einen beliebigen Tag das Verhalten der Mobilfunk-Nutzer:innen. Ermöglicht wurde der Regierung so ein Vergleich aktueller Bewegungsdaten mit denen vor den beschlossenen Ausgangssperren angesichts der COVID-19 – Epidemie.

bald auch Coronavirus Bewegungsprofile von Infizierten? -  Real Time Mobile Tracking Application - Lizenz CC BY-SA 4.0
bald auch Coronavirus Bewegungsprofile von Infizierten? – Real Time Mobile Tracking Application – Lizenz CC BY-SA 4.0

Coronavirus – Bewegungsprofile – Ein Schritt in den Überwachungsstaat, wie Kritiker monieren? Verstoß gegen den Datenschutz? Ein rechtswidriges Vorgehen? Ein Präjudiz?

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A1 bestätigte inzwischen Bewegungsanalysen zu erstellen … und diese ‚relevanten staatlichen Stellen zur Verfügung zu stellen‘ … DSGVO-konform …

Ein israelisches Unternehmen wirkt inzwischen damit, es habe eine Tracking Software entwickelt, mit der Gesundheitsbehörden die Virus-Ausbreitung verfolgen könnten. Die Software sei bereits in zahlreichen Staaten testweise im Einsatz.

Singapur nutzt eine App auf Bluetooth-Dasis für contact tracing.

Facebook betonte am 19.3.20, in den USA teile das Unternehmen keine Informationen mit der US-Regierung im Rahmen der Coronavirus-Bekämpfung. Er widersprach damit einem anderslautenden Wericht der Washington Post.

Weitergabe von Mobilfunkdaten an das RKI

Auch die Telekom liefert in Deutschland über ihre Tochter Motionlogic Bewegungsdaten (Daten von Mobilfunkzelle, nicht GPS) an das Robert- Koch- Institut RKI, „um Ansteckungsketten besser nachzuvollziehen“. Die Übermittlung der Daten von 46 Millionen Mobilfunknutzern (Quelle) erfolge ‚in anonymisierter Form‘. Kleinste Dateneinheit seien 30 Kunden.

Am RKI wird in der Projektgruppe P4 (Modellierung der Ausbreitung und Dynamik von Infektionskrankheiten) von Prof. Brockmann bereits seit längerem ein entsprechendes mathematisches Modell erarbeitet (s.u. Links).

Und am 19. März 2020 erklärte sich auch O2– Muttergesellschaft Telefonica zu ähnlichen Datenübermittlungen bereit.
(Hinweis: Kunden müssen laut netzpolitik.org einer etwaigen Datenübermittlung über opt-out selbst widersprechen. Links s.u.)

Am 18. März 2020 ergänzte RKI-Chef Wieler, die Daten würden genutzt um zu prüfen ob „die Mobilität der Bevölkerung nachgelassen“ habe [ laut Tagesschau Liveblog 11:59].

Datenschützer befürchten einen Dammbrauch und kritisierten das Vorgehen und befürchten massive Eingriffe in die Privatsphäre.

Im Gegensatz zu Israel sei ein Tracking individueller Bürger aber ausgeschlossen.

Doch auch individuelles Handy-Tracking ist in der Diskussion. Unter anderem könne so die Ermittlung möglicher Kontaktpersonen erleichtert werden. RKI-Chef Wieler sagte am 17. März 2020 in Berlin laut Tagesspiegel, auch personalisierte Handy-Daten auszuwerten hielte er für „ein sinnvolles Konzept“.

Eine Sprecherin des Justizministeriums bemerkte, hierfür sei „auf den ersten Blick keine spezifische Rechtsgrundlage ersichtlich“. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber bezeichnete das Ansinnen als rechtlich bedenklich. Und er äußerte Befürchtungen, die Daten könnten re-personalisierbar sein.

Dr. Niels Zurawski vom Institut für kriminologische Sozialforschung der Universität Hamburg sieht die Gefahr, dass Ausnahmezustände zur Etablierung von Überwachungsmaßnahmen genutzt werden könnten. Mit der Kombination von zwischenmenschlichen Beziehungen und Krankheitsdaten (Verknüpfung von Bewegungs- und Gesundheitsdaten) dringe die Überwachung in bisher nur erahnbare Bereiche vor.

Am 27. März berichtet RND von einem vertraulichen Strategiepapier der Innenminster. In diesem fordern sie eine deutliche Ausweitung von testabgeboten sowie die Isolierung von Infizierten – und langfristig ‚location tracking‘ von Mobiltelefonen.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber warnte am 28. März, die Coronavirus-Epidemie dürfe nicht dazu führen dass „Grundrechte über den Haufen geworfen werden“.

Weitergabe von Mobilfunkdaten an die EU

Am 25. März wurde bekannt, dass acht Mobilfunk-Unternehmen sich mit der EU-Kommission geeinigt haben. Anonymisierte ‚aggregierte‘ Mobilfunkdaten werden zur Bekämpfung der Coronavirus-Epidemie an die kommssion weitergegeben. Die Initiative ging von EU-Kommissar Thierry Breton (früher France Telekom) aus.

Zu den beteiligten Unternehmen zählen mit der Deutschen Telekom und Vodafone die beiden wichtigsten Mobilfunkanbieter in Deutschland. zudem sind Orange, Telefonica, Telecom Italia, Telenor, Telia und A1 einbezogen.

Kein Provider habe sich dem Begehren verweigert, so die Kommission. Erstmals sollen ‚in den kommenden Tagen‘ Daten übermittelt werden. Zuständig auf EU-Seite sei die ‚Gemeinsame Forschungsstelle‚.

Die EU-Kommission betonte, nach Ende der Epidemie sollten die Daten wieder gelöscht werden.

Die EU beabsichtigt, mit den Daten die Wirksamkeit der Einschränkungen der Bewegungsfreiheit zu überwachen.

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Passen wir auf, dass aus der Corona-Epidemie nicht auch eine Überwachungs-Epidemie wird …

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RKI Projektgruppe P4 Prof. Dirk Brokmann: Epidemiologische Modellierung von Infektionskrankheiten

zu mobile tracking während der Corona-Krise in China siehe dieser lesenswerte taz-Artikel.

siehe auch Coronavirus and data protection – Guidance by data protection authorities (pdf)

Bundesbeauftragter für den Datenschutzn und die informationsfreiheit: Datenschutzrechtliche Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Arbeitgeber und Dienstherren im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (html)

EFF Electronic Frontier Foundation 10. März 2020: Protecting Civil Liberties During a Public Health Crisis

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Weitergabe anonymisierter Daten – opt out Service

Telekom

Vodafone (Kundendaten -> Opt-in & Opt-out verwalten)

Telefonica

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Hamburg Homosexualitäten

Hans Bürger-Prinz (1897 – 1976)

Hans Bürger-Prinz wurde als Hans Bürger am 16. November 1897 in Weinheim geboren. Sein leiblicher Vater war der Oberpostsekretär Joseph Bürger.
1929 wurde Hans Bürger durch den Justitiar Gerhard Prinz adoptiert, dadurch entstand der Nachname Bürger-Prinz.

Nach dem Abitur in Köln studierte er in Bonn und Köln. Promotion und 1930 Habilitation erfolgten in Köln. 1936 zog Bürger-Prinz nach Hamburg, wo er am 1. April 1936 Nachfolger des 1934 entlassenen und im April 1939 nach KZ-Haft (KZ Sachsenhausen) in die USA emigrierten Hermann Josephy (1897 – 1960) zunächst kommissarischer Leiter der Psychiatrischen und Neurologischen Klinik (bis 1942 Friedrichsberg, ab dann Universitäts-Krankenhaus Eppendorf UKE) wurde.

Nach kurzer (knapp 2 Jahre) Suspendierung 1945 bis 1947 setzte er seine Tätigkeit „als ordentlicher Professor und Direktor der Psychiatrischen und Nervenklinik“ ab 4. März 1947 fort. Am 1. Juli 1948 wurde er als ‚entlastet‘ klassifiziert.

Bürger-Prinz starb am 29. Januar 1976 in Hamburg. Er wurde auf dem Friedhof Hamburg-Blankenese beigesetzt.

Der Hamburger Psychiater spricht vor der 46. Tagung der Deutschen Gesellschaft für gerichtliche und soziale Medizin in Kiel, 8. September 1967 – Magnussen, Friedrich (1914-1987) – Stadtarchiv Kiel – Lizenz CC BY-SA 3.0 de

Hans Bürger-Prinz in der NS-Zeit

Hans Bürger-Prinz wurde im April 1933 Mitglied der NSDAP, im Mai 1933 auch der SA, später auch weiterer NS-Organisationen.

Er fungierte seit 1938 ehrenamtlich Richter am Hamburger Erbgesundheitsgericht, das insbes. über Zwangssterilisationen entschied.

„Er war Richter bzw. Beisitzer an den Erbgesundheitsgerichten in Leipzig und Hamburg, die mit der Umsetzung des ‚Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses‘ vom 14. Juli 1933 befasst waren. Er organisierte mit Ofterdinger [damals Gesundheitssenator; d.Verf.] die Selektion der Psychiatriepatienten in Hamburg in heilbare und unheilbare und unterstützte somit auch ohne Meldebogen die ‚Aktion T 4‘ an seiner Klinik.“

Hippius, Holdorff, Schliack 2006, S. 44

Die ‚Psychiatrische und Nervenklinik der Hansischen Universität‘, deren Leiter er seit 1936 war, spielte eine wesentliche Rolle bei der Durchführung der ‚Euthanasie-Morde‚ im Raum Hamburg: als ‚behandlungsunwürdig‘ erachtete Patient*innen wurden von hier nach Langenhorn verlegt, von wo sie in Tötungsanstalten deportiert wurden.

Die Vergasungsaktion (auch Mordaktion T4) versuchte Bürger-Prinz für seine Klinik zu nutzen. Angesichts zunehmenden Mangels an männlichen Kräften infolge des Kriegs schrieb er zwei Monate vor Ende der Aktion

„… wäre es der Klinik sehr erwünscht, Pflegepersonal zu erhalten, das infolge der in den Heil- und Pflegeanstalten durchgeführten … Maßnahmen des Reichsminister des Innern freigeworden ist oder noch frei wird. … Die Klinik beantragt daher, an die zuständigen Stellen heranzutreten, um besonders dem großen Mangel an männlichem Pflegepersonal abzuhelfen.
Der Direktor gez. Bürger-Prinz“.

Hans Bürger-Prinz, damals Direktor Psychiatrische und Nervenklinik der Hansischen Universität Hamburg Eppendorf, Juni 1941 [zitiert nach Dr. Dietrich Kuhlbrodt
Oberstaatsanwalt i.R., ‚Euthanasie als Verwaltungshandeln im Nationalsozialismus‘, in: Gedenkschrift zur Erinnerung an Kinderopfer in der NS-Zeit, Hamburg 1999

Über die Folgen seiner Tätigkeit als Psychiater des Wehrkreises X vermutet Roth

„Wir wissen nicht, wie viel Kriegsneurotiker von Bürger-Prinz an die Exekutionskommandos der Kriegsgerichte ausgeliefert wurden, ihre Zahl geht wahrscheinlich in die Dutzende.“

Karl Heinz Roth: Großhungern und Gehorchen. Das Universitätskrankenhaus Eppendorf, in: Angelika Ebbinghaus, Heidrun Kaupen-Haas, Karl Heinz Roth: Heilen und Vernichten im Mustergau Hamburg. Bevölkerungs- und Gesundheitspolitik im Dritten Reich, Hamburg 1984

Bürger-Prinz‘ Rolle während der NS-Zeit ist bis heute nicht abschließend untersucht und aufgearbeitet.

Seine Rolle während dieser Zeit, insbesondere im Zusammenhang mit den nationalsozialistischen ‚Euthanasie‘-Verbrechen, konnte bis heute nicht restlos geklärt werden.

Dr. Kai Sammet, UKE, Institut für Geschichte und Ethik der Medizin, UKE news Dezember 2006

Bürger-Prinz und Homosexualität

Eine undatierte ‚Aufstellung der HR‘ für den Wehrkreis X (Hamburg) führt den

„Stabsarzt Prof. Bürger-Prinz, Hamburg, Nervenklinik der Universität“

auf als

„vorzuschlagenden Gutachter für homosexuelle Delikte zwecks Unterscheidung zwischen einmaligen Handlungen und Anlagebedingtheit“

Quelle: Günter Grau, Homosexualität in der NS-Zeit

Hans Bürger-Prinz in der Bundesrepublik – Sexualforschung in NS-Denkmustern ?

Jan Feddersen bemerkt am 18. März 2000 in der taz

„In der jungen Bundesrepublik gaben vor allem zwei Mediziner den Ton im sexualwissenschaftlichen Diskurs an, Hans Bürger-Prinz und Hans Giese, beide tätig am Hamburger Institut für Sexualforschung. Sowohl Bürger-Prinz als auch Giese erhielten ihre antiliberale und im Übrigen an einem Blut-und-Boden-Bild orientierte Ausbildung während der Nazizeit. Durch ihr Wirken wurde der Paragraf 175 in seiner verschärften NS-Fassung in den Fünfzigerjahren beibehalten.“

Jan Feddersen 2000

Bürger-Prinz veröffentlichte 1963 gemeinsam mit Fritz Bauer, Hans Giese und Herbert Jäger ‚Sexualität und Verbrechen – Beiträge zur Strafrechtsreform‘.

‚Steven Milverton‘ bemerkt 2012 zu beiden

„Bürger-Prinz förderte die wissenschaftliche Karriere Gieses bereits in der Nazi-Zeit und verschaffte ihm später eine Professur in Hamburg. Zwar folge Giese Bürger-Prinz‘ Lehrmeinung nicht in allen Punkten, allerdings übernahm er von ihm die Auffassung, Homosexualität werde durch Verführung erworben. Der Historiker Bernd-Ulrich Hergemöller ist der Auffassung, dass diese beiden die deutsche Sexualforschung der Nachkriegszeit weitgehend im Sinne der Denkmuster der NS-Zeit beeinflussten.“

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Coronographien 1 – Überwachung von Infizierten

Israel setzt nach Angaben des Inlandsgeheimdienstes Shin Bet „Überwachungstechnologien ein … Mobiltelefone von Kranken zu überwachen, um zu sehen mit wem sie vor der Diagnose in Kontakt waren … überwachen ob Infizierte gegen Auflagen verstoßen …“
[laut Tagesschau.de Liveblog 17.3.20, 09:15]

… ein Virus verändert unseren Alltag …

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„Auf einer Webseite des litauischen Rundfunks werden die Bewegungsdaten von Staatsbürgern veröffentlicht, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben“, meldet das tagesschau.de blog am 19. März (12:46).
Die Date seien anonymisiert; genannt werde Datum der Einreise, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und Aufenthalt an öfentlichen Orten.

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RKI App Bewegungsprofil

In Deutschland arbeitet das RKI an einer App, die das Tracking von Infizierten und Aufspüren von Kontaktpersonen erlauben soll. Nutzer können dort freiwillig angeben, ob sie sich mit dem Cortonavirus infiziert haben. dann wird ihr Bewegungsprofil geteilt.

‚Vorbild‘ für eine solche App ist Singapur. Dort können andere Nutzer dieser App mithilfe von Bluetooth feststellen, wenn sich eine Person nähert, die mit dem Coronavirus infiziert ist.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber warnte bereits davor, auch in Zeiten der Coronavirus-Epidmeie dürften nicht „Grundrechte über den Haufen geworfen werden“.

Der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesinnenministeriums, Stephan Mayer plädierte am 28. März 22020 für die Nutzung von Handydaten.

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Politisches

das Siechenhaus

Das Siechenhaus war im Mittelalter eine ‚Absonderungs-Anstalt für Aussätzige‘. Das Wort Siechenhaus leitet sich ab von Siechtum – mittelhochdeutsch für Krankheit.

‚Befallene‘ wurden hier unter Quarantäne gestellt, von der Gemeinschaft der Gesunden ausgestoßen. Sie verloren alle Rechte, erhielten aber Schutz. Sie waren ökonomisch weitestgehend angewiesen auf Almosen, Mildtätigkeit und Gnade von Kirche und Mitmenschen. Für die ‚gesunde‘ Gesellschaft waren sie nicht mehr existent, unsichtbar.

Zugleich war das Siechenhaus eine Endstation, Sackgasse – es gab in der Regel kein zurück. Meist war ein Friedhof angeschlossen (wie z.B. in Oldenburg der Gertrudenfriedhof noch heute davon zeugt). Heilung und Rückkehr in die Gesellschaft blieben im Siechenhaus die große Ausnahme. Eine Gleichheit mit ’normalen‘ Bürgern gab es erst nach dem Tod wieder – vor dem ‚Jüngsten Gericht‘.

Das Siechenhaus, Darstellung im Volkacher Salbuch -  
Niklas Brobst von Effelt - Volkacher Salbuch 
Public Domain

Das Siechenhaus, Darstellung im Volkacher Salbuch –
Niklas Brobst von Effelt – Volkacher Salbuch
Public Domain

Die Geschichte des Siechenhauses beginnt früh. Schon im 8. Jahrhundert gab es erste Absonderungs-Häuser. Und bereits 1179 wird auf dem Dritten Lateran-Konzil unter Papst Alexander III. beschlossen:

„Die Leprakranken dürfen nicht mit den Gesunden zusammen leben.“

Drittes Laterankonzil, Lateran, März 1179

Zudem durften sie nicht die selben Kirchen besuchen und nicht auf den selben Friedhöfen bestattet werden. Diese Haltung zu infektiös Kranken blieb über Jahrhunderte erhalten.

Hildegard von Bingen (1098 – 1197) proklamiert gar die Lepra als göttliche Strafe für unnatürlich gesteigerten Sexualtrieb, warf Lepra-Kranken ‚Unzucht‘ vor. Ein Konzept das später immer wieder auftaucht, auch in Zeiten der Aids-Krise – und auch an das Konzept des ‚Bös-Kranken‘ erinnert.

Aus diesen Siechenhäusern gingen später die Leprosenhäuser hervor. Zunehmend wurde nun auch medizinisch gebildetes Personal hinzu gezogen. Damit begann eine Tendenz, die sich mit dem Rückgang der Lepra im 16. Jahrhundert verstärkte und die dazu führte dass letztlich auch Pflegeheime und Kliniken aus Siechenhäusern entstanden. Die Berliner Charité z.B. begann einst als Pest-Haus.

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Ausgrenzung, Absonderung, Schließungen blieben auch später Strategien der Bekämpfung von Infektionskrankheiten.

Robert Koch, Leiter des Preußischen Instituts für Infektionskrankheiten, und später Namenspatron des Robert-Koch-Institus (oberste bundesbehörde für Infektionskrankheiten), kommentierte z.B. das späte Reagieren der Behörden in Hamburg auf die Cholera-Epidemie im heißen Sommer 1892 mit den Worten

„Ich habe noch nie solche ungesunden Wohnungen, Pesthöhlen und Brutstätten für jeden Ansteckungskeim angetroffen wie in den sogenannten Gängevierteln, die man mir gezeigt hat, am Hafen, an der Steinstraße, an der Spitalerstraße oder an der Niedernstraße. … Ich vergesse, daß ich mich in Europa befinde.“

Robert Koch ( in: Hamburger Freie Presse vom 26. November 1892 )

Koch forderte die Schließung von Schulen und das Untersagen von Versammlungen.

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Fotografie Ulli

looking to the sky

looking to the sky Photo Februar 2020 Foto Ulrich Würdemann CC BY 4.0
looking to the sky (Februar 2020; Foto Ulrich Würdemann, CC BY 4.0)
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Fotografie Ulli Oldenburg

Gertrudenfriedhof Oldenburg

Nördlich der Innenstadt von Oldenburg befindet sich der Gertrudenfriedhof mit einigen sehenswerten Grabanlagen.

Der im Mittelalter entstandene Gertrudenfriedhof lag damals vor den Toren der Stadt Oldenburg. Er gehörte zu einem 1345 erstmals erwähnten nebenan nahe der Kapelle gelegenen Siechenhaus für unheilbare und ansteckende Kranke.

Die Gertrudenkapelle (Baubeginn um 1250) ist das älteste mittelalterliche Bauwerk der Stadt Oldenburg.

Schatten Leben Gertrudenfriedhof Oldenburg November 2019 Foto Ulrich Würdemann CC BY 4.0

Gertrudenfriedhof – Schatten Leben (November 2019; Foto Ulrich Würdemann, CC BY 4.0)

Am Eingang zum Kirchhof steht in Stein gemeißelt „Oh ewich ist so lanck“ (Hiob 19, 25).

Gertrud von Nivelles

Die heilige Gertrud von Nivelles (geboren um 626) gilt als Schutzpatronin von Pilgern und Siechen. Ihr Gedenktag ist der 17. März. Portraitiert ist sie im Vita Sanctae Geretrudis .

Sankt Gertrud
Sankt Gertrud ( Console Oudegracht 321 – Kattenkruid – Own work – Lizenz CC BY 3.0 )

sehenswerte Grabstätten auf dem Gertrudenfriedhof Oldenburg

Auf dem Gertrudenkirchhof befindet sich unter anderem

Schattenleben – FotoSlam Oldenburg 2020

Mit meinem Foto ‚Schatten Leben‘ (Gertrudenkirchhof) habe ich am WorldPress FotoSlam Oldenburg am 5. März 2020 im Polyester in Oldenburg teilgenommen.

Präsentation Foto 'Schatten Leben' beim FotoSlam Oldenburg am 5. März 2020 im Polyester in Oldenburg
Präsentation Foto ‚Schatten Leben‘ beim FotoSlam Oldenburg am 5. März 2020 im Polyester in Oldenburg (Foto: privat)
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Fotografie Ulli Oldenburg

Bahnwasserturm Oldenburg 1908

Der Bahnwasserturm in Oldenburg wurde 1908 nahe der Eisenbahnklappbrücke im Oldenburger Hafen errichtet. Auftraggeber war damals die ‚Großherzogliche Einsenbahndirektion‘, Architekt Köhler.

Bahnwasserturm Oldenburg im Regen
Bahnwasserturm (Januar / Februar 2020; Foto Ulrich Würdemann, CC BY 4.0)

Blick auf den Bahnwasserturm in Oldenburg im Hafen. Schlechtes Wetter, nichts ungewöhnliches. Aus einer Bahn heraus, Regenwasser an der Scheibe herab laufend verschliert den Blick.

Nahe der Eisenbahnklappbrücke Oldenburg gelegen, wurde der Bahnwassertrum mit dem Wasser der nahen Hunte (nicht Trinkwasser) gefüllt. Der 33 Meter hohe Turm hatte ein Fassungsvermögen von 500 m³ diente der Versorgung der Dampflokomotiven.

1992 / 93 wurde der Bahnwasserturm saniert, nachdem er zuvor lange leer gestanden hatte. Inzwischen haben hier Architektur-Büros ihren Sitz.

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Oldenburg Persönliches

Discothek Etzhorner Krug (1975 – 1981)

Die Discothek Etzhorner Krug wurde 1975 als Discothek eröffnet – zuvor war es lange ein ‚gutbürgerlicher‘ Landgasthof und ein Ausflugslokal, in einem ehemaligen Zollhaus an der Butjadinger Strasse im Oldenburger Stadtteil Etzhorn..

Wim Frank und Udo Wellmann eröffneten 1975 das was damals ‚progressive Disco‘ genannt wurde. Geöffnet war an drei Tagen die Woche (Fr, Sa & ?) ab 21:00 Uhr bis 3 Uhr nachts, soweit ich mich erinnere kein Eintritt und kein Mindestverzehr.

Der Etzhorner Krug hatte einen sehr großen hohen Saal mit einer Bühne, auf der gelegentlich Konzerte stattfanden (u.a. Trio, Inga Rumpfs Atlantis).

„Kralle Krawinkel [Gitarrist von Trio, UW] wohnte ja damals mit Mick Kaiser [dem Wirt des legendären Wally in Bremerhaven, UW] im Friedhofsweg 1″ [beide spielten in der 1969 gegründeten norddeutschen Rockgruppe ‚Cravinkel

Ulli Brinkhaus 2006 (quelle )

Der Krug hatte eine sehr gute Sound- und Licht-Anlage. Vertrocknete Birken, von Strahlern angestrahlt, standen im Saal.

Die DJs (u.a. Ulli Brinkhaus, Otto Sell) befanden sich ab 1980 auf einer Empore über der Theke (erreichbar über eine Treppe links der Theke)

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Der Etzhorner Krug hatte fast von Beginn an Ärger mit Nachbarn. Gelegen nahe einem Wohngebiet, hatte der Krug keine volle Discotheken-Lizenz, sondern nur eine Lizenz als Ausschank mit Gelegenheits-Tanz. Zwar konnte der Wirt auf dem Parkplatz für Ruhe sorgen, immer wieder beschwerten sich jedoch Nachbarn über Ruhestörung durch Disco- und Konzert- Gäste, erzwangen später sogar Schallschutz-Gutachten.

Im September 1981 (kurz nach einem Inga Rumpf Konzert) wurde der Etzhorner Krug geschlossen.

Nach langem Leerstand und Besitzerwechsel (1998/99) wurde das inzwischen baufällige Gebäude abgerissen. Heute befindet sich hier ein in optischer Anlehnung an das historische Gebäude neu gebauter Hotel- und Restaurant-Komplex.

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Neben dem Rockpalast in Delmenhorst war der Etzhorner Krug ‚Lieblings-Disco‘ … so wie bald darauf das Wally in Bremerhaven

siehe auch umsonst & draußen Wardenburg 1980