Der deutsche Jurist Fritz Bauer trieb als einer der wenigen Juristen seiner Zeit lange Jahre die juristische Aufarbeitung der NS-Verbrechen voran und prägte sie. Bauer war als hessischer Generalstaatsanwalt Initiator und 1963 Chefankläger des Frankfurter ‚Auschwitz-Prozesses‘.
Bauer gilt als ‚Jurist im Dienste der Humanität‘ (BMJ). Er setzte sich Zeit seines Lebens für Demokratie und Menschenrechte ein.
„Wir können aus der Erde keinen Himmel machen, aber jeder kann etwas tun, dass sie nicht zur Hölle wird.“
Fritz Bauer
Die Homosexualität Fritz Bauers (der selbst 1936 bis 1940 wegen seiner Homosexualität in Dänemark verfolgt wurde) wurde – ebenso wie sein Jüdischsein – in den zahlreichen Würdigungen lange Jahre tabuisiert, verschwiegen oder schlicht nicht thematisiert.
Fritz Bauer und das Ringen um die Abschaffung des § 175
Fritz Bauer beschäftigte sich in seinem Wirken als Jurist immer wieder auch mit sexualpolitischen Fragen, kritiserte staatliche Eingriffe in die Intimsphäre.
„Der Staat hat […] keinen Anspruch auf eine Regelung der Intimsphäre; es ist nicht seine Sache, den Inhalt von Eros und Sexus der einzelnen zu bestimmen.“
Fritz Bauer: Geburtenkontrolle nach dem Recht der Bundesrepublik (1967), zitiert in [1]
Schon ab Beginn der 1950er Jahre forderte Bauer die Abschaffung des § 175.
1952 (Bauer war Gerneralstaatsanwalt in Braunschweig) versuchte er den Paragraphen durch das BVerfG auf seine Verfassungmäßigkeit überprüfen zu lassen, Bauers Antrag wurde allerdings abgelehnt vgl. [1]. Kurt Hiller schrieb dazu an Bauer
„Das Unrecht, das statthat, überrascht mitnichten; überraschend vielmehr ist die Tatsache, dass es heute Generalstaatsanwälte Ihrer [Ihrer kursiv] Haltung gibt. Dazu beglückwünsche ist Sie, ehrlich verehrter Mann, und dazu beglückwünsche ich unser Deutschland.“
Kurt Hiller am 5.4.1952 an Fritz Bauer, zitiert in [1]
Gemeinsam mit Hans Bürger-Prinz, Hans Giese und Herbert Jäger war Fritz Bauer 1969 Herausgeber von ‚Sexualität und Verbrechen – Beiträge zur Strafrechtsreform‘.
Und Rolf Italiaander stellte seinem ein jahr zuvor erschienenen Buch ‚Weder Krankheit noch Verbrechen‘ die Widmung voran
„Dieses Buch ist dem Ansehen zweier Juristen gewidmet: Generalstaatsanwalt Ernst Buchholz, Hamburg [und] Generalstaatsanwalt Dr. Fritz Bauer, Frankfurt am Main. Beide halfen im Nachkriegsdeutschland, das Recht zu humanisieren. Beide förderten dieses Buch durch Ratschläge.“
Rolf Italiaander: Weder Krankheit noch Verbrechen (Widmung), Hamburg 1968
Ausstellung Fritz Bauer – Der Staatsanwalt
Fritz Bauer – Der Staatsanwalt
Ausstellung
Jüdisches Museum Frankfurt am Main
10. April bis 7. September 2014
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[1] Werner Renz: Wider die Sittenwächter – Fritz Bauers Kritik am überkommenen Sexualstrafrecht der 1950er und 1960er Jahre, Aufsatz auf Basis eines Vortrags ‚Queer Lecture‘ am 08.06.2016 in Berlin