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Homosexualitäten Paris

Drei Milliarden Perverse , Diekmann / Pescatore 1980 – wiedergelesen nach 33 Jahren

Drei Milliarden Perverse “ – unter diesem Titel veröffentlichten Bernhard Diekmann und Francois Pescatore 1980 eine Sammlung von Texten, die in Frankreich erstmals 1973 veröffentlicht wurden [1].

Die Texte waren in Frankreich kollektiv, ohne Angaben von Autoren der einzelnen Beiträge [3] entstanden – dürften jedoch überwiegend aus dem engeren Umfeld des Front Homosexuel d’Action Révolutionaire (FHAR) [2] entstammen.

Vierzig Jahre alte „Schwule Texte“ – was haben uns “ Drei Milliarden Perverse “ heute noch zu sagen?

Drei Milliarden Perverse (Diekmann / Pescatore, Verlag rosa Winkel 1980)
Drei Milliarden Perverse (Diekmann / Pescatore, Verlag rosa Winkel 1980)
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Politisches

Aktivismus als Form politischen Handelns

Aktivismus als Form politischen Handelns – in ‚das System‘ hinein gehen, es reformieren, oder von außen protestieren, mit Aktionen auf Missstände aufmerksam machen und verändern?
Was ist ein Aktivist? Was ist Aktivismus? Führt er zum Ziel, oder eher der integrationistische Weg? Aktivismus als Gegenmodell zum passiven Hinnehmen:

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Aktivismus – das ist was?

Der Duden bestimmt Aktivismus als

aktives (1) Verhalten, [fortschrittliches] zielstrebiges Handeln, Betätigungsdrang„.

Ein Aktivist wird bei Wiktionary definiert als

oft politisch engagierte, zielbewusst handelnde Person„.

Der Philosoph Karl Popper (1902 – 1994) bezeichnete die Haltung des Aktivisten als

„die Neigung zur Aktivität und die Abneigung gegen jede Haltung des passiven Hinnehmens.

Karl Popper, in: Das Elend des Historizismus

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Aktivismus – Geschichte eines Begriffs

Der deutsche Philosoph Rudolph Eucken (1846 Aurich – 1926 Jena) propagierte einen nach-kantianischen „neuen Idealismus“. Er bezeichnete ihn auch als „schöpferischen Aktivismus“ (ab 1907, Aktivierung der gemeinsamen schöpferischen Kraft aller Menschen).
Der Begriff erfuhr bald eine Wandlung und wird verwendet als Bezeichnung für politisches Handeln.

Ende der 1960er und in den 1970er Jahren entstanden mit den ‚neuen sozialen Bewegungen‚ (Frauenbewegung, Schwulenbewegung, Umweltbewegung) vielfältige Formen von Aktivismus. Sie waren oft gekennzeichnet von einer Kombination aus dem Übernehmen als wirksam etablierter Strategien der Organisation und neuen offenen, demokratischen Handlungsformen.

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Aktivismus als politisches Handlungskonzept

Auf konkrete Missstände und Defizite hinweisen, auf konkrete Veränderung bestehender Verhältnisse hinwirken, mit diesen Anliegen ist Aktivismus eine Form politisches Handelns.

Michel Foucault beschäftigte sich intensiv mit dem Machtbegriff und der Analyse von Machtverhältnissen. Er zeigt bei der Frage des politischen Handelns, des Infragestellens vorhandener Machtverhältnisse auf die (seiner Ansicht nach den Machtverhältnissen bereits innewohnenden, „wesenhafter Antagonismus„) Handlungsmöglichkeiten der „widerspenstigen Freiheit„, die Machtbeziehungen ändert [2].

Foucault sieht Kritik als Mittel, sich von der Macht eines anderen zu befreien und sich frei in Bezug auf eine Sache zu verhalten.

„Aber zugleich muß die Freiheit sich einer Machtausübung widersetzen, die die letztlich danach trachtet, vollständig über sie zu bestimmen.“

Miche3l Foucault, Subjekt und Macht, S. 287

Hannah Arendt beschreibt den in ihrem handlungs-orientiertes Politikverständnis wesentlichen Begriff ‚ziviler Ungehorsam‚:

wenn eine Reihe von Menschen in ihrem Gewissen übereinstimmen und sich diese Verweigerer entschließen, an die Öffentlichkeit zu gehen und sich Gehör zu verschaffen.

Hannah Arendt, Rede ‚Ziviler Ungehorsam‘, S. 71

Einer der Väter der ‘gewaltfreien Aktion’ als Form politischen Engagements ist der US-Politikwissenschaftler Gene Sharp. Macht ist Sharp zufolge das Ergebnis einer Übereinkunft. Ausüben von Macht setzt das stillschweigende Zustimmen der (oft ‘schweigenden’) Mehrheit voraus.
Wer nicht mehr schweigt, bekommt Werkzeuge in die Hand, Gesellschaft so zu gestalten, dass sie im Interesse der Menschen ist. Mittel der Wahl dazu ist Sharp zufolge die ‘gewaltfreie Aktion’ (Gewaltfreiheit war später auch eines der wesentlichen Merkmale der Aids-Aktionsgruppen ACT UP).

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Aktivismus – Attentismus – Aktionismus

Das Spannungsfeld wäre damit definiert :

  • Aktivismus: nicht untätig abwarten, aber auch nicht in formelle politische Prozesse (als Teilnehmer) hinein gehen, sondern über z.B.  Öffentlichkeitsarbeit und Demonstrationen, über Aktionen aktiv werden.
  • Attentismus: dem gegenüber wäre Gegenpol zum Aktivist der Attentist (attendre frz. = abwarten): jemand der untätig bleibt, abwartet, in Passivität verharrt.
  • Aktionismus: Eine Fehlentwicklung des Aktivismus wäre der Aktionismus – die Aktionen geraten zum Selbstzweck, ein Ziel wird nicht mehr erkennbar. (Übersetzt in Zeiten des Internet: Follower alleine sind noch kein politisches Handeln)

(Nebenbei, der Begriff ‚Aktivismus‘ wird gelegentlich auch in anderen Kontexten verwandt. Kurt Hiller gründete eine (dem Expressionismus nahestehende) pazifistisch-sozialistische Bewegung, die er ‚Aktivismus‘ nannte, die eine „Aktivierung des Geistigen zur Herbeiführung einer neuen Menschheitsära“ [1] zum Ziel hatte. Mit-Denker und -streiterin waren u.a. Magnus Hirschfeld und die Frauenrechtlerin und Schriftstellerin Hedwig Dohm.)

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Aktivismus oder Integrationismus – was führt zum Ziel?

Ist Aktivismus geeignet, gesellschaftliche Veränderungen zu bewirken? Oder ist es sinnvoller, sich integrationistisch  ‚in das System‘ zu begeben?

Der US-Schriftsteller, Radio-Moderator und Schwulenaktivist Michelangelo Signorile hat eine klare Antwort. Er betont die Bedeutung von Aktivismus anhand von Beispielen wie ACT UP und der US-Aids-Politik oder Protesten gegen den Umgang des US-Militärs mit Homosexuellen:

„Aktivismus hat uns vorangebracht, nicht der schwule Mainstream“ (Artikel Michelangelo Signorile)

Soziale Bewegungen stehen immer wieder vor der sich ewig wiederholenden und immer wieder neue Auseinandersetzung hervorrufenden Frage: hinein gehen in’s System, es verändern? Oder von außen kritisieren und Neues schaffen? Welcher Weg führt zum Ziel?
Ist der Integrationist erfolgreich, der in’s System hinein geht, mitmacht, dessen Positionen damit zunächst akzeptiert und es eventuell schafft, von innen etwas zu verändern?
Oder ist es zielführender, autonom eigene Position zu entwickeln und sich zu bemühen, diese zu realisieren, ggf. in Protest gegen ‚das System‘ von außen?

Mit dem Strom, oder gegen den Strom, was führt zum Ziel?

in or out – das Beispiel Aids-Aktivismus

Auch bei Aids stellte sich diese Frage immer wieder. Gerade beim Aids-Aktivismus und seinen Projekten und Resultaten wurde dabei ein Wechselspiel zwischen integrationistischem Weg und autonomem Vertreten von Positionen deutlich.

Aktivismus : ACT UP Aktion beim 3. Deutschen Aids-Kongress Wiesbaden 1992
Aktivismus : ACT UP Aktion beim 3. Deutschen Aids-Kongress Wiesbaden 1992 – Aktivisten besetzen das Podium aus Protest gegen die damalige Bundesgesundheitsministerin

Anfang der 1990er Jahre weigerten sich die Veranstalter von Aids-Konferenzen (nicht nur in Deutschland), Menschen mit HIV und Aids, und auch Vertreter von Aidshilfen an Aids-Kongressen teilnehmen zu lassen. Damals war es vermutlich der schnellere und damit auch effizientere Weg, den ACT UP gegangen ist: nicht (nach einigen vorangegangenen, kläglich gescheiterten Versuchen) weiter auf Dialog, Bitten und Gespräche mit Kongresspräsidium und Veranstalter setzen. Sondern stattdessen durch konkrete Aktionen unser Aussperren, unsere Ausgrenzung erfahrbar, erlebbar (auch medial) machen. Und sie mit dieser Aktion zugleich zu durchbrechen.
Einige Aktionen, einige Aids-Kongresse, und einige Jahre später nahmen HIV-Positive und Aids-Kranke, Aidshilfen und andere Organisationen an Kongressen teil. Nach und nach erhielten sie auch Rederecht (zuerst in Form einer Podiums-Besetzung), später Mitbestimmungs-Möglichkeiten. In den folgenden Jahren etablierte sich die Zusammenarbeit, wurde Positiven-Beteiligung im Genfer Prinzip festgeschrieben und schriftlich vereinbart, und ist heute Normalität.

Aktivismus (hier in Form von ACT UP) war vermutlich die geeignete Form politischen Handelns, auf die ursprüngliche Ausgrenzung und Diskriminierung hinzuweisen und sie zu durchbrechen. Integationismus, Gespräche und Verhandlungen mit Veranstaltern, Vereinbarungen waren auf den Anfangs-Schritten des Aktionismus aufbauend die geeigneten Wege, darauf aufbauend die erzielten Erfolge auszubauen und langfristig zu sichern.

Aktivismus und Integrationismus müssen nicht in Widerspruch zu einander stehen – bei geschicktem Agieren können sie sich sinnvoll ergänzen und gemeinsam als sehr zielführende Strategien erweisen.

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Tucholsky

„Im Übrigen gilt in Deutschland derjenige,
der auf den Schmutz hinweist,
für viel gefährlicher als derjenige,
der den Schmutz macht.“
Kurt Tucholsky

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[1] Kurt Hiller: Der Aufbruch zum Paradies. Ein Thesenbuch. München 1952
Vgl. auch: Kurt Hiller Gesellschaft: Aktivismus und Expressionismus – Der Literat greift in die Politik ein
[2] „Das Machtverhältnis und das Aufbegehren der Freiheit sind also nicht zu trennen …; im Zentrum der Machtbeziehung stecken die Widerspenstigkeit des Wollens und die Intransitivität der Freiheit, die diese Machtbeziehung ständig ‚provozieren‘.“ (Michel Foucault, Warum ich Macht untersuche, 1987, S. 256) Ähnlich in ‚Analyse der Macht‚ (Hg. Daniel Defert), Frankfurt am Main 2005, S. 257.

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Das Thema Aktivismus war eines der Themen des Summerbreak 2013, das unter dem Motto „Mit oder gegen den Strom?“ vom 15. bis 18. August 2013  im Waldschlößchen stattfand. In Vorbereitung auf den Workshop „Solidarität endet nicht am eigenen Horizont“, den ich dort gemeinsam mit Marcel Dams angeboten habe, ist dieser Text entstanden.

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Mein eigener Aktivismus? Der erwachte wohl unter anderem bei einem umsonst und draußen Festival – bei dem ich lernte, wenn du etwas ändern willst, pack mit an. Handele.

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Wäre eigentlich der Gegenpart des Aktivist der Inaktivist?

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Kulturelles

Jüngling mit Möwe (Fritz Fleer 1955)

Jüngling mit Möwe – Skulptur von Fritz Fleer (1921 Berlin – 1997 Hamburg) am Alsterufer (Binnenalster zwischen Kennedy- und Lombardbrücke)

Jüngling mit Möwe (Fritz Fleer 1955) – Foto

Jüngling mit Möwe , Fritz Fleer 1955
Jüngling mit Möve , Fritz Fleer 1955

Der Bildhauer Fritz Fleer wurde am 21. November 1921 in Berlin geboren. Er starb am 6. Juni 1997 in Hamburg.

Die Plastik des Möwen-Jünglings schuf Fleer, Schüler von Edwin Scharff (1887 – 1955; ab 1946 Professor an der Hamburger Landeskunstschule), im Jahr 1955.

Fleer war im Nachkriegs-Deutschland einer der gefragten Künstler für ‚Kunst am Bau‘ (in Hamburg besonders für die SAGA, von der allein er 16 Aufträge erhielt). Zudem arbeitete er viel für Kirchengemeinden.

Von Fleer stammen auch die – weitaus bekannteren – ‚Speerträger‘ vor den ‚Grindel-Hochhäusern‘. Werke von Fleer finden sich über Hamburg hinaus auch in Braunschweig, Hannover, auf Helgoland und in Schleswig.

Fleer war 1972 einer der Mitbegründer der Lichtwark-Gesellschaft.

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Politisches

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (1983)

Recht auf informationelle Selbstbestimmung : Jeder hat das Recht, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen (Datenschutz-Grundrecht). Basierend auf dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Volkszählungs-Urteil) aus dem Jahr 1983. Als Grundrecht nicht explizit im Grundgesetz erwähnt. Artikel 8 der EU-Grundrechte-Charta schützt personenbezogene Daten.

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Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Das Bundesverfassungsgericht formuliert 1983 einen „Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten“ (Leitsatz 1).

„Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Einschränkungen dieses Rechts auf „informationelle Selbstbestimmung“ sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig. Sie bedürfen einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entsprechen muss.“ (Leitsatz 1, 2)

Das Bundesverfassungsgericht leitet dieses Recht auf informationelle Sebstbestimmung ab aus Art. 2 Abs. 1 (allg. Handlungsfreiheit) in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (Menschenwürde).

Bundesverfassungsgericht, ‚Volkszählungs-Urteil‘ vom 15.12.1983

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EU-Grundrechte-Charta Artikel 8 „Schutz personenbezogener Daten“

(1) Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.

(2) Diese Daten dürfen nur nach Treu und Glauben für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage verarbeitet werden. Jede Person hat das Recht, Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten und die Berichtigung der Daten zu erwirken.

(3) Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von einer unabhängigen Stelle überwacht.

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BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 15. Dezember 1983, 1 BvR 209/83 u. a. – Volkszählungs-Urteil
Charta der Grundrechte der Europäischen Union (html)
Amtsbaltt der Europäischen Union: Erläuterungen zur Grundrechte-Charta der EU (pdf)

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Politisches

Öko – Scheinheiligkeit mit Terrassenheizstrahler

Terrassenheizstrahler (‚Heizpilze‘) – sind beliebt, praktisch (wenn’s in Hamburg im Sommer abends mal wieder kühl wird). Und – sind alles andere als umweltfreundlich.

Und dennoch findet man dieses Bild immer wieder, auch in Hamburg:

Terrassenheizstrahler auf der Terrasse eines Restaurants in Hamburg
Terrassenheizstrahler auf der Terrasse eines Restaurants in Hamburg
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Hamburg Homosexualitäten

Homophobie in Russland – Proteste bei CSD Hamburg

Homophobie in Russland 2013: In Russland werden Homosexuelle verfolgt, gejagt, diskriminiert. Die Zahl der Hetzjagden, Übergriffe und Gewalttaten gegen Schwule steigt. Positiv oder auch nur neutral über Homosexualität zu sprechen kann einem unter Putin verabschiedeten und seit 30. Juni 2013 in Kraft getretenen Gesetz gegen „Propaganda nicht-traditioneller sexueller Beziehungen“ zufolge bestraft werden. Organisationen von Schwulen, Lesben, Queers werden gegängelt, in ihrer Arbeit beeinträchtigt. Paraden und CSDs werden verboten.

Gegen Homophobie in Russland protestierten (ähnlich wie bei zahlreichen anderen CSDs in Deutschland, z.B. auch beim CSD München 2013) auch zahlreiche Teilnehmer/innen (unter ihnen junge Lesben und Schwule aus Russland)  der Parade auf dem CSD in Hamburg (Hamburg Pride) am 3. August 2013:

CSD Hamburg: Proteste gegen Homophobie in Russland (Fotos)

Homophobie in Russland Proteste bei der Parade CSD Hamburg 2013
Homophobie in Russland Proteste bei der Parade CSD Hamburg 2013
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Kulturelles

John Heartfield Grab

Der Maler, Grafiker und Fotomontage-Künstler John Heartfield (geb. 19.6.1891 als Helmut Herzfeld) starb am 26. April 1968 in Ost-Berlin. Das John Heartfield Grab befindet sich auf dem Dorotheenstädtischen Friedhof in Berlin.

John Heartfield Grab
John Heartfield Grab

John Heartfield Grab
John Heartfield Grab

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Gedenkstätte Deutscher Widerstand: Kurzbiografie John Heartfield
John Heartfield and photography as a weapon (pdf)
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HIV/Aids

Genfer Prinzip – 1998 erstmals umgesetzt

HIV-Positive gleichberechtigt bei Aids-Kongressen einzubeziehen, dies wurde erstmals bei der Welt-Aids-Konferenz 1998 in Genf umgesetzt: das Genfer Prinzip .

„Nicht über uns, sondern mit uns“. Seit Beginn der Aids-Krise war dies eine der wesentlichsten Forderungen von Menschen mit HIV. Wir waren es leid, dass andere, selbstverständlich meist gutmeinende ‚Experten‘, glaubten über unsere Lebensbedingungen diskutieren und entscheiden zu können. Über unsere Köpfe hinweg, ohne uns auch nur zu hören, geschweige denn zu beteiligen.

1990 mussten sich HIV-Positive, Aids-Kranke und Mitarbeiter/innen von Aids-Hilfe noch mit ACT UP Aktionen erstmals Zutritt zu einem Aids-Kongress in Deutschland verschaffen. Wir sollten damals wie schon die Jahre zuvor ausgegrenzt werden, es sei ja „ein rein wissenschaftlicher Kongress“. In den folgenden Jahren konnten wir mit Aktionen nach und nach dafür sorgen, dass Menschen mit HIV nicht nur Zutritt sondern auch Stimme auf Aids-Kongressen bekamen.

Genfer Prinzip – 1998

Das Genfer Prinzip der XII. Welt-Aids-Konferenz, die in Genf 1998 vom 28. Juni bis 3. Juli stattfand, stellte einen Meilenstein dar. Erstmals sagte die International Aids Society IAS als Veranstalterin zu, die von HIV betroffenen Communities auf allen Ebenen der Kongress-Planung und Durchführung gleichberechtigt zu beteiligen.

“Community involvement in the planning of an International AIDS Conference is as important as that of the scientific community and that representatives of both groups should participate on an equal footing towards this goal.” (IAS)

Essener Prinzip – 1999

Ein Jahr später konnten wir dies auch in Deutschland voll umsetzen. 1999 beim Deutschen Aids-Kongress in Essen („Essener Prinzip“), u.a. mit einem Community Board und einer gleichberechtigten Mitgliedschaft eines Community-Vertreters im Steering Committee des Kongresses (diese Funktion habe ich damals wahrgenommen).

Das ‚Essener Prinzip‘ versteht sich als Weiterentwicklung des Genfer Prinzips. So formulierte das Community Board des 8. Deutschen Aids-Kongresses 2001 in einem Grußwort in der 1. Ausgabe des ‚Community-Courier‘

„Inzwischen spricht man bereits vom ‚Essener Prinzip‘, das eine Weiterentwicklung darstellt: Statt – wie in Genf – separate ‚Community tracks‘ zu veranstalten, werden hier die Themen der Community in die wissenschaftlichen Beiträge integriert.“

Seit der Gemeinsamen Erklärung aus dem Jahr 2010 ist nun auch formal Normalität, was einst Skandal war: die Positiven-Beteiligung an Aids-Kongressen.

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Das Genfer Prinzip steht im Kontext der Einbeziehung HIV-Positiver in die sie betreffenden Prozesse und Entscheidungen – des GIPA-Prinzips, das erstmals 1994 in der Erklärung von Paris regierungsamtlich formuliert wurde. Grundlage sind die Denver Prinzipien, in denen Menschen mit HIV und Aids bereits 1983 formulierten

„Macht von eurem Recht Gebrauch, an allen Entscheidungsprozessen, vor allem in den Vorständen Eurer Hilfsorganisationen, mitzuwirken.“

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Denver Prinzipien 1983
UNAIDS 1999: Greater Involvement of People Living with or Affected by HIV/AIDS (GIPA) (pdf)
Erklärung von Paris – Pariser AIDS-Gipfel – 1. Dezember 1994 (nichtamtliche Übersetzung des Bundesgesundheits-Ministeriums) (bei alivenkickin)
DAH Blog 03.08.2013: „Auch wir sind Experten!“
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Frankreich Homosexualitäten

Strafrecht gegen Homosexuelle in Frankreich (1942 – 1982)

Am 4. August 1982 wurde das 1942 eingeführte Strafrecht gegen Homosexuelle in Frankreich abgeschafft.

Zu Zeiten des Ancien Regime wurde ‚Sodomie‘ kriminalisiert. Seit dem Ende des Ancien Régime, seit der Revolution 1789 waren homosexuelle Handlungen in Frankreich straffrei.

Der französische Philosoph Voltaire hatte schon 1777 formuliert

„Die Homosexualität, solange sie ohne Gewalt betrieben wird, darf nicht gesetzlich bestraft werden. Sie verletzt das Recht keines einzigen Menschen.“

Voltaire in Le Prix de la Justice et de l’Humanité, 1777

1791 wurde die vorher bestehende Kriminalisierung beeendet, seit der französischen Revolution erwähnen Gesetze homosexuelle Praktiken nicht mehr. Weder der Code penal von 1791 noch derjenige von 1810 erwähnen Homosexualität.

Damit war Frankreich – ganz anders als z.B. Deutschland oder Großbritannien – eines der ganz wenigen Länder in Europa, die Homosexualität seit 1791 nicht kriminalisierten.

Allerdings bestanden weiterhin Gesetze zum ‚Schutz der öffentlichen Sittlichkeit‘ (bes. code penal von 1870, Art. 330 und 331) – die eine Basis auch für die Verfolgung schwuler Männer bzw. deren ‚anstößigen‘ öffentlichen Verhaltens boten.

Strafrecht gegen Homosexuelle in Frankreich – eingeführt 1942 von Pétain

Homosexuelle wurden in Frankreich seitdem und bis zum Beginn der Vichy-Regierung unter Marschal Philippe Pétain nicht strafrechtlich verfolgt. Erstmals seit der französischen Revolution wird ein Strafrecht gegen Homosexuelle in Frankreich 1942 wieder eingeführt

Admiral François Darlan, damals Vizepräsident des Staatsrats, schrieb in einer Geheim-Note über die ‚Repression der Homosexualität‘ am 17. April 1942

„Meine Aufmerksamkeit wurde gelenkt auf eine bedeutende Homosexualitäts-Affäre, in die Marine-Soldaten und Zivilisten verstrickt sind. Ich halte eine energsche Unterdrückung dieserlei Aktivitäten für unbedingt erforderlich …“

Auf Grundlage dieser Note wurde von Pétain am 6. August 1942 eine Verordnung (Gesetz Nr. 744 vom 6. August 1942; veröffentlicht am 27. August 1942) verfügt. Durch eine Veränderung des Artikel 334 des Code penal wurde die Strafbarkeit homosexueller Handlungen eingeführt [2]:

Mit Gefängnis zwischen 6 Monaten und 3 Jahren sowie einer Geldstrafe … wird bestraft, wer … zur Befriedigung seiner Passion einen oder mehrere schamlose oder widernatürliche Akte mit einem Gleichgeschlechtlichen unter 21 Jahren begangen hat.“ [1]

Mit einem weiteren Gesetz vom 8. Februar 1945 wird beim ‚Schutzalter‘ zwischen heterosexuellem (Schutzalter 15 Jahre) und homosexuellem Verkehr (21 Jahre) unterschieden.

Etwa 500 Menschen wurden in Frankreich wegen ihrer Homosexualität in der NS-Zeit deportiert, darunter ca. zehn Ausländer.

Strafrecht gegen Homosexuelle in Frankreich – übernommen von de Gaulle

Nach dem Ende des Vichy-Regimes und der Befreiung Frankreichs enthält das französische Strafrecht,  der Code Penal, mit der (auf Antrag eines christdemokratischen Abgeordneten verabschiedeten) Verordnung vom 8. Februar 1945 (nun als Artikel 331) die Bestimmung, dass

mit Gefängnis zwischen 6 Monaten und 3 Jahren sowie einer Geldstrafe … [bestraft wird], wer einen schamlosen oder widernatürlichen Akt mit einem Individuum seines Geschlechts unter 21 Jahren begangen hat.“ (Gesetzestext: „Sera puni d’un emprisonnement de six mois à trois ans et d’une amende de 60 FF à 15000 FF quiconque aura commis un acte impudique ou contre nature avec un individu de son sexe mineur de vingt et un ans.“)

Die Regelung nach 1945, nach der Befreiung vom Faschismus, bereits unter der Regierung von de Gaulle, ist nahezu im Wortlaut identisch mit der Pétains von 1942 – eine Kontinuität, die Hocquenghem kommentiert, man müsse den Text „wohl das Pètain-De Gaulle – Gesetz nennen„.

Weitere repressive Maßnahmen gegen Homosexuelle folgen. So formuliert Artikel 16 des ‚Allgemeinen Beamten-Statuts‘ (19.Oktober 1946), dass ’niemand für den öffentlichen Dienst nominiert werden könne, der nicht eine gute Moralität habe‘. Mit Anordnung vom 1. Februar 1949 untersagt der Präfekt von Paris Männern das Tragen von Frauen-Kleidern bei Bällen außerhalb des Karnevals. Und auf Betreiben der katholischen Jugendbewegung folgt am 16. Juli 1949 ein Pressegesetz, in dem erstmals in Artikel 2 ein neues Delikt eingeführt wird, die ‚Demoralisierung durch die Presse‘. Es wird in den folgenden Jahren zu einer Grundlage für weitreichende Zensurmaßnahmen gegen homosexuelle Presseerzeugnisse.

Strafrecht gegen Homosexuelle in Frankreich – Schwule als ’soziale Plage‘

Nach de Gaulles Rückkehr an die Macht 1960 wird ein weiterer Vorstoß der Verschärfung unternommen: Paul Mirguet (1911 – 2001), für seine Homophobie bekannter Abgeordneter der UNR (Gaullisten) aus Metz, beantragt einen Zusatz, mit dem Homosexualität gesetzlich den „gesellschaftlichen Plagen“ (fléaux sociaux; wie Alkoholismus, Drogenabhängigkeit, Tuberkulose etc.) gleichgestellt werden soll.

Dieses ‚Amendement Mirguet‚ wurde auf der Sitzung der Assemblée Nationale am 18. Juli 1960 verabschiedet (pdf; 323 Ja-Stimmen, 131 nein) und am 30. Juli 1960 verkündet. Es blieb bis zum 27. Juli 1982 in Kraft.

Die Schwulenbewegung reagiert auf ihre eigene Art: der FHAR Front homosexuel d’action révolutionaire gibt 1972 die Zeitschrift le fléau social heraus. Ihr Name spielt direkt auf Mirguets Amendement an. Nur vier Ausgaben erscheinen 1972, gefolgt von der zeitschrift Antinorm (1972 – 1974).

Unter Präsident de Gaulle folgt im November des gleichen Jahres, Mirguet folgend, ein weiteres Gesetz, das sich mit Homosexualität befasst: das Gesetz über die öffentliche Verletzung des Schamgefühls. Seit dem 25. November 1960 lautet Artikel 330 Absatz 2:

Wenn die öffentliche Verletzung des Schamgefühls aus einem widernatürlichen Akt mit einem Individuum des gleichen Geschlechts besteht, so ist die Strafe Gefängnis zwischen 6 Monaten und 3 Jahren sowie eine Geldstrafe in Höhe von 1.000 bis 15.000 Francs.“ [1]

Erstmals wird jetzt zwischen heterosexueller und homosexueller ‚Verletzung des Schamgefühls‘ unterschieden: bei Heteros liegt die (niedrigere) Geldstrafe zwischen 500 und 4.500 Francs.

Gesetz gegen Homosexuelle in Frankreich abgeschafft – François Mitterrand

Erst 1980 wird Artikel 330 Absatz 2 im Rahmen einer Neudefinition verschiedener sexueller Straftaten völlig aufgehoben (wesentlich forciert vom radikalsozialistischen Abgeordneten Henri Caillavet (1914 – 2013)).

Im Mai 1977 forderten 80 Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens in der Zeitung ‚Le Monde‘ eine Revision des Code pénal. Zu den unterzeichnern zählten u.a. Louis Althusser, Jean-Paul Aron, Roland Barthes, Simone de Beauvoir, Jean-Louis Bory, Copi, Gille Deleuze, Jacques Derrida, Michel Foucault, Felix Guattari und Jean-Paul Sartre. Doch die Streichung sollte noch über 4 Jahre dauern …

François Mitterrand hat die Streichung dann auf dem Fest zum zweijährigen Bestehen der Zeitschrift Gai Pied im legendären ‚Le Palace‘ ankündigen lassen – vom Schriftsteller Yves Navarre:

Ich möchte Ihnen hiermit zu dem Engagement und dem notwendigen Erfolg Ihrer Demonstration vom 4.4.1981 ebenso gratulieren wie zu Ihrem heutigen Festtag. Ich bin in Gedanken bei Ihnen. Der Kampf für Ihre Sache und Frohsinn gehören zusammen. Ich bitte Yves Navarre für mich zu bezeugen, dass ich mich Ihrer Suche nach einer neuen Form menschlichen Zusammenlebens mit Sympathie anschließe. Hindernisse, die dem entgegenstehen, müssen gegebenenfalls durch gesetzgeberische Maßnahmen beseitigt werden. Mit freundlichen Grüßen, Ihr François Mitterand.

Bereits kurz nach Mitterrands Wahl ergeht Anordnung an die Polizei, Homosexuellen-Treffpunkte und Bars nicht mehr besonders zu kontrollieren. Eine entsprechende Sondereinheit der Polizeipräfektur Paris wird aufgelöst. Die französische Regierung teilt mit, die UN-Klassifikation von Homosexualität als Krankheit nicht mehr anzuerkennen.

Mitterrands Ankündigung der Strafrechtsreform folgten Taten. Am 20. Dezember 1981 betonte der damlige Justizminister Robert Badinter von dem Parlament

„L’Assemblée sait quel type de société, toujours marquée par l’arbitraire, l’intolérance, le fanatisme ou le racisme a constamment pratiqué la chasse à l’homosexualité. Cette discrimination et cette répression sont incompatible avec les principes d’un grand pays de liberté comme le nôtre. Il n’est que temps de prendre conscience de tout ce que la France doit aux homosexuels comme à tous ses autres citoyens dans tant de domaines.“
(Dem Parlament ist bewußt, welche Art von Gesellschaft, immer noch von Willkür, Intoleranz, Fanatismus oder Rassismus geprägt, Jagd auf Homosexualität gemacht hat. Diese Diskriminierung, und diese Unterdrückung vertragen sich nicht mit den Prinzipien eines großen Landes der Freiheit wie dem unsrigen. Es ist nur noch Zeit sich dessen bewußt zu werden was Frankreich auf so vielen Gebieten Homosexuellen verdankt wie auch all seinen anderen Bürgern.)

Mit dem Gesetz Nr. 82-683 vom 4. August 1982 (von der Nationalversammlung verabschiedet am 27. Juli 1982) unter der Präsidentschaft von Francois Mitterrand (gewählt 10. Mai 1981; gestorben 8. Januar 1996) wird schließlich die 1942 eingeführte und 1945 bestätigte Ungleichbehandlung und das Strafrecht gegen Homosexuelle abgeschafft und eine einheitliche gleiche Altersgrenze von 15 Jahren eingeführt. Das Strafrecht gegen Homosexuelle in Frankreich war endlich (wieder) ad acta gelegt.

beendete 1982 das Strafrecht gegen Homosexuelle in Frankreich: der damalige Justizminister Robert Badinter im Jardin du Luxembourg, Paris, Juni 2010
beendete 1982 das Strafrecht gegen Homosexuelle in Frankreich: der damalige Justizminister Robert Badinter im Jardin du Luxembourg, Paris, Juni 2010 (Foto: Manfred)

Das französische Fernsehen berichtete über die Abschaffung, der Journalist und Moderator Didier Varrod (damals Generalsekretär Radiosender Fréquence Gaie) erläuterte (Neu-veröffentlicht 2017 INA):

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[1] zitiert nach Guy Hocquenghem: Das homosexuelle Verlangen – “Nicht das homosexuelle Verlangen ist problematisch, sondern die Angst vor der Homosexualität”, München 1974
[2] in wie weit bei der Verordnung Pétains die Verschärfung des Paragraph 175 durch die Nazis 1935 in Deutschland Impulse gegeben hat, ist mir nicht bekannt.

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Abschaffung des Sonderstrafrechts gegen Homosexuelle in Frankreich – Debatte in der Assemblée nationale am 27. Juli 1982, Video

Im folgenden Video ist ab ca. Minute 3:30 der damalige Justizminister Robert Badinter zu hören, der den Antrag auf Abschaffung des  Strafrechts gegen Homosexuelle in Frankreich begründet:

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Bei einer Veranstaltung der Vereinigung Frankreichs der LGBT+-Anwälte am 22. Juni 2022 anläßlich des 40. Jahrestags der Abschaffung äußerte sich Robert Badinter

Je ne suis pas content parce que les gays des pays occidentaux qui bénéficient de ces lois qui s’imposent et bien ont obtenu le pacs, le mariage, je trouve qu’ils ne sont pas assez mobilisés pour les communautés homosexuelles discriminées. Je trouve qu’il n’y a pas assez de sensibilité aux autres. Parce qu’on a réglé le problème ici on est indifférent aux problèmes des autres ? J’en appelle à cette mobilisation. Gays de tous les pays mobilisez vous ! Ce n’est pas parce que c’est terminé ici que ce fléau de la répression de l’homosexualité doit subsister.
(‚Ich bin nicht glücklich, weil die Schwulen in westlichen Ländern, die von diesen notwendigen Gesetzen profitieren und die Lebenspartnerschaft, die Ehe bekommen haben, sich wie ich finde nicht genug für die diskriminierten homosexuellen Gemeinschaften einsetzen. Ich finde, es gibt nicht genug Sensibilität für andere. Weil wir das Problem hier gelöst haben, sind uns die Probleme anderer gleichgültig? Ich rufe zur Mobilisierung auf. Schwule aller Länder werdet aktiv! Diese Geißel der Unterdrückung der Homosexualität darf nicht fortbestehen.‘ [Übers. UW])

Robert Badinter am 22. Juni 2022

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Politisches

Johannes Rau Grab

Johannes Rau (geb. 16. Januar 1931 in Wuppertal) war auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene aktiver Politiker der SPD. Von 1999 bis 2004 war Johannes Rau der achte Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland.

Johannes Rau auf dem Evangelischen Kirchentag 2001 (Foto: Alexander Blum; Auszug; gemeinfrei)
Johannes Rau auf dem Evangelischen Kirchentag 2001 (Foto: Alexander Blum; Auszug UW; gemeinfrei)

Johannes Rau auf dem Evangelischen Kirchentag 2001 (damals in Funktion des Bundespräsidenten). Im Hintergrund Beamte des Bundeskriminalamts (verfremdet). – Orator , Auszug UW – Public Domain

Johannes Rau war Oberbürgermeister von Wuppertal (1969 – 1970), Minister in Nordrhein-Westfalen (1970 – 1978), Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen (1978 – 1998). 1987 war er bei der Bundestagswahl Kanzlerandidat der SPD.

Während seiner Amtszeit als Bundespräsident (1999 bis 2004) hatte Johannes Rau seinen Wohnsitz von seiner Heimatstadt Wuppertal nach Berlin verlegt.

Johannes Rau starb nach langer Krankheit am 27. Januar 2006 in Berlin.

Grabstätte von Johannes Rau – Fotos

Johannes Rau Grab / Grabstein
Johannes Rau Grab / Grabstein
Grab von Johannes Rau
Johannes Rau Grab
Johannes Rau, Grab

Nach einem Staatsakt wurde Johannes Rau am 7. Februar 2006 in einem Ehrengrab des Landes Berlin beigesetzt. Das Johannes Rau Grab befindet sich in Berlin auf dem Dorotheenstädtischen Friedhof.

Der Fuß des Grabsteins von Johannes Rau trägt die Inschrift „Dieser war auch mit dem Jesus von Nazareth“ (Matthäus 26,71)

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„Was immer ein Mensch tut, er bleibt doch ein Mensch.“

Johannes Rau am 3. Mai 2002 bei der Gedenkfeier für die 17 Opfer des Amoklaufs am Erfurter Gutenberg-Gymnasium
Grabstätte von Johannes Rau im November 2019
Grabstätte von Johannes Rau im November 2019