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Tous Anti Covid – Coronavirus Tracing App in Frankreich

Sieit 22. Oktober 2020 steht mit Tous Anti Covid eine neue Coronavirus Tracing App in Frankreich zum Download zur Verfügung. Nach dem Scheitern der ersten App StopCOVID ist dies der zweite Anlauf. Im Frühjahr 2021 nutzen etwa 13 Mio. Franzosen die App.

Tous Anti Covid - Coronavirus Tracing App in Frankreich
Tous Anti Covid – Coronavirus Tracing App in Frankreich (gouvernement.fr)

TousAnti Covid – zweite Coronavirus Tracing App in Frankreich

Seit 22. Oktober 2020 macht Frankreich mit der Corona Tracing App Tous Anti Covid (Alle gegen Covid) einen Neustart beim Coronavirus Tracing per App.

Am 12. Oktober 2020 kündigte Premierminister Jean Castex an, ab 22. Oktober werde die neue Version der Tracing App zur Verfügung stehen. Diese werde dann auch den Namen wechseln und zukünftig Tous Anti COVID heißen. Ein Unterschied soll Medienberichten inhaltlich sein, dass nun Kontakte ab 5 (statt zuvor 15 Minuten) als Schwelle für eine Meldung gelten. Zudem soll die Regierung zukünftig über die App lokale Warnmeldungen verbreiten können.

Anfang 2021 wurde die Möglichkeit ergänzt, mithilfe eines QR-Codes in Oret wie Restaurants oder Bars einzuchecken (ab 9. Juni 2021 wieder zulässig). Seit Start können zudem Ausgangsbescheinigungen in der App hinterlegt werden.

Wie die erste App StopCOVID verfolgt auch die neue App Tous Anti COVID (anders als die Mehrzahl der Coronavirus Tracing Apps in Europa) den zentralen Ansatz – sie ist damit weiterhin nicht kompatibel mit der europäischen Datenaustausch-Platform für Coronavirus Tracing Apps. Gründe der ’nationalen Souveränität‘ seien entscheidend für das Festhalten am zentralen Ansatz, so die Regierung.

Im Gegensatz zur alten App soll Tous Anti Covid nur im Bedarfsfall (z.B. Restaunrantbesuch) eingeschaltet werden. Die frühere App StopCOVID,
die ständig aktiv sein musste, war auch wegen ihres hohen Akku- Verbrauchs unbeliebt.

EU- Interoperabilität von Corona Tracing Apps - auch mit TousAntiCovid weiterhin ohne Frankreich (Grafik: EU-Kommission)
EU- Interoperabilität von Corona Tracing Apps – auch mit TousAntiCovid weiterhin ohne Frankreich (Grafik: EU-Kommission)

Tous Anti Covid sei eine ‚angereichtere und interaktive‘ Weiterentwicklung der ersten App StopCOVID, kündigte der Gesundheitsminister an. [Angesichts weitgehend gleichgebliebener Kernfunktionalität scheint es sich mehr um ein Re-Design und Re-Branding der alten App zu handeln] Die Oberfläche sei optisch und ergonomisch optimiert worden. Ergänzt wurde eine Informationsbereich zur Covid-19 – Situation in Frankreich (teils in Echtzeit). Zudem ebsteht nun mit „DépistageCovid“ direkter Zugang zur Liste der Corina test Zentren in Frankreich. Unter „MesConseilsCovid“ können personalisierte Ratschläge eingeholt werden. Der Besuch in einem Restaurnat kann per App ‚gebucht‘ werden.

Die Einführung soll von einer Marketing- Kampagne auf sozialen Netzwerken begleitet werden. An die Anwender der bisherigen App wird die neue Version per Update verteilt.

Am 26. Oktober sollen bereits 4 Millionen Downloads erreicht worden sein – allerdings seit 2. Juni 2020, also inklusive der (ca. 2,6 Mio.) Downloads der Vorgänger- App StopCOVID (s.u.). Am 29. Oktober berichteten Medien über 4,6 Mio. Downloads, am 30. Oktober von 6 Mio.. Mitte November berichteten Medien von gut 9 Mio. Downloads der App, Anfang Dezember von 10 Mio. Allerdings wurde die App auch mehrere hunterttausend mal wieder deinstalliert.

Die französische Regierung strebt an, bis Mitte Dezember 15 Millionen User der App zu erreichen.

Ersten Anwender- Berichten aus Deutschland zufolge muss scheinbar für die Nutzung von Tous Anti Covid die deutsche Corona Warn App deaktiviert werden, eine parallele Nutzung beider Apps sei nicht möglich. Gerade für Pendler im Grenzbereich keine optimale Lösung …

Pass sanitaire

Am 1. Juli 2021 trat die Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der EU in Kraft. Dieses Zertfikat (QR-Code) dient als Nachweis, dass mensch geimpft, genesen oder negativ auf Corona getestet wurde.

Das COVID-Zertifikat wurde in Frankreich ab 9. Juni 2021 als Pass sanitaire umgesetzt. Der Nachweis kann erfolgen mit der App TousAntiCovid.
EU-Bürger können ihren QR-Code (Impf- oder Test-Zertifikat des Heimatlandes) in die französische App hochladen – es werden aber auch andere digitale Nachweise wie Corona Warn App CWA oder CovPass akzeptiert.

Seit 21. Juli 2021 ist er u.a. in Kultureinrichtungen verpflichtend vorgeschrieben, seit 9. August 2021 auch in Bars, Restaurants, Cafés etc. Auf Beschluss der Assemblée nationale vom 20. Oktober 2021 ist der Pass sanitaire bis 31. Juli 2022 Pflicht.

Ab 15. Januar kann der pass sanitaire auch automatisch deaktiviert werden (und seine Gültigkeit damit verlieren). Diese Deaktivierung erfolgt bei Personen, die nicht spätestens sieben Monate nach der letzten impfung eine Auffrisch-Impfung (Booster) erhalten haben.

Ab 1. Januar 2022 soll der Pass Sanitaire zum reinen Impf-Nachweis weiterentwickelt werden als pass vaccinal – er wird dann keine Test-Nachweise merh enthalten.

Flop Stop Covid – gescheiterte erste Corona Tarcing App in Frankreich

Vom 2. Juni bis 21. Oktober 2020 wurde in Frankreich die Coronavirus Tracing App Stop Covid angeboten – sie scheiterte. Eine Chronologie:

Premierminister Edouard Philippe bezeichnete in seinem Ausstiegsplan am 28. April eine tracing App als wesentlichen Bestandteil. Das französische Parlament stimmte dem Einsatz der App am 27. Mai 2020 zu, am Folgetag auch der Senat. Unter Frankreichs Parlamentariern war der Einsatz einer Tracing App zuvor umstritten. Die Debatte über eine solche App war zuvor wegen Kritik an Grundrechte-Verletzungen vertagt worden.

Unter dem Namen StopCovid (‚tracage‘ oder ’suivi de contact‘) wurde in Frankreich eine Bluetooth-basierte Tracing App entwickelt, die auf den zentralen Ansatz setzte. Entwickler waren die Unternehmen Withings, Orange (Telekommunikation) und Dassault unter Beteiligung des Institut national de recherche en informatique et en automatique (Inria, Projekt-Seite) mit ihrem Protokoll für einen zentralen Ansatz, Robert (vgl. PEPP-PT oder DP-3T).

Cédric O, Staatssekretär für Digitales, bestätigte, dass StopCovid die einzige App sein werde, die vollkommen in das Gesundheitssystem Frankreichs integriert werde. Frankreich werde am zentralen Ansatz festhalten. Dies sei eine Frage nationaler Souvernität.

Die App StopCovid war aufgrund des zentralen Ansatzes nicht komplett kompatibel mit der Bluetooth-Lösung von Apple und Google (Apple gibt permanente Bluetooth Nutzung im Hintergrund nicht frei; die App muss ständig im Vordergrund laufen). IPhones haben in Frankreich einen Marktanteil von geschätzt 20%

Am 11. Mai zeichneten sich zunächst Schritte des Inria ab, doch noch eine Lösung anzustreben, die mit anderen europäischen Apps kompatibel sein könnte. Mitte Mai zeichnet sich zunehmend Kritik am Festhalten am zentralen Ansatz ab, mehrere Medien spekulieren ein ‚Einstampfen‘ der App stehe kurz bevor. Dennoch wurde am zentralen Ansatz festgehalten.

Aufgrund des zentralen Ansatzes konnte die französische Corona App nicht in die geplante EU- Austauschplatform für Corona Apps einbezogen werden (mit deren Entwicklung SAP und Telekom beauftragt wurden).

Einer Stellungnahme der nationalen Datenschutzbehörde CNIL vom 26. April 2020 zufolge soll die App mit Datenschutz-Regeln / DSGVO übereinstimmen (pdf). Voraussetzungen seien Freiwilligkeit und Anonymität. Am 26. Mai genehmigte CNIL den Einsatz der App.

Ein erster Teil des Quellcodes der App wurden am 12. Mai veröffentlicht werden. Die App StopCovid sollte ursprünglich am 11. Mai einsatzbereit sein. Der Start erfolgte dann mit einer ersten einsatzfähigen App am 2. Juni.

Seit Dienstag 2. Juni stand die App zum Download zur Verfügung. Nach einem Tag hätten bereits 600.000 Menschen das Programm heruntergeladen, zeigte sich Digital- Staatssekretär Fréderic O erfreut. Am 6. Juni sei sie bereits eine Million Mal aktiviert worden. Am 20. Juni hatten 1,7 Millionnen Personen die App geladen. Ende Juli waren knapp 2,5 Millionen Downloads erreicht, vor der Einstellung im Oktober 2,6 Mio.

„Ja, ich fordere die Franzosen dazu auf, sie zu nutzen, aber ich will ehrlich sein – ich selbst nutze sie nicht.“

Jean Castex, Premierminister Frankreichs

Anfang Oktober 2020 sprachen französische Medien von 2,2 Mio. aktiven Nutzern der App (etwa 3% der Bevölkerung). 6.512 QR-Codes (die einen Nutzer als Corona-positiv melden) seien eingescannt worden. 800 Personen hätten Benachrichtigungen über die App erhalten.

Inzwischen hat die Organisation AntiCor Anzeige erstattet, weil sie Betrugsvorwürfe bei der App-Entwicklung und -Pflege befürchtet. So sollen monatliche Kosten für die Pflege der App in Höhe von 100.000 € entstanden sein.

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COVID19 Politisches

Coronographien 11 – erste und zweite Änderung Infektionsschutzgesetz 2020

Im März und im November 2020 erfolgte in zwei Schritten die Änderung Infektionsschutzgesetz 2020: das Bundeskabinett beschloss am 23. März 2020 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Der Entwurf wurde am 25. März in drei Lesungen im Bundestag und am 27. März im Bundesrat im Eilverfahren beschlossen und direkt anschließend in Kraft gesetzt. Mit einer zweiten Änderung wurde per 19. November 2020 ein neuer Paragraf 28a eingeführt, der konkrete Maßnahmen benennt und durch eine Gesetzesgrundlage mehr Rechtssicherheit schafft.

Am Sonntag 22. März 2020 einigten sich Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten der Länder unter anderem auch darauf, das Infektionsschutzgesetz zu ändern. Die Verpflichtung zur Übermittlung von Mobilfunkdaten wurde im letzten Moment aus dem Gesetzentwurf gestrichen.

Mehrere Bundesländer hatten im Vorfeld die geplanten Änderungen kritisiert, eine Änderung von Zuständigkeiten sei nicht erforderlich und führe nur zu Verunsicherung. Medien kritisieren, mit dem Gestez würde der Bundesgesundheitsminsietr „zum starken Mann“ gemacht.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf (pdf) bereits am Montag 23. März 2020 behandelt und beschlossen. Noch in derselben Woche hat am Mittwoch 25.3. der Bundestag in erster, zweiter und dritter Lesung debattiert. Am Freitag 27.3. wird der Bundesrat im Eilverfahren darüber beschließen. Die Zustimmung des Bundesrats ist erforderlich, da eine neue Weisungsmöglichkeit des Bundes enthalten ist.

Deutscher Bundestag Siotzveretilung 2020 (KingWither – Own work – Lizenz cc-by-sa 4.0

Im Mai 2020 folgte im Kontext der Einführung eines Immunitätsausweises bereits die zweite Änderung des Infektionsschutzgesetzes im Jahr 2020.

Änderung Infektionsschutzgesetz 2020 – Einführung einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes werden dem Bund weitreichende zusätzliche Kompetenzen eingeräumt. Grundlage ist die neu eingeführte Möglichkeit, eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ (neuer §5) auszurufen. Dies kann erfolgen wenn eine „ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland festgestellt“ wird.

„Die Bundesregierung wird zur Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ermächtigt.“

„Auf Verlangen des Bundestages oder des Bundesrates ist die Feststellung aufzuheben.“

aus dem Gesetzentwurf zur Änderung des infektionsschutzgesetzes, 2. Satz ergänzt bei Lesuing im Bundestag am 24.3.

Medien (zuerst die FAZ) berichteten am 21. März 2020 erstmals von einem 23 Seiten umfassenden Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Der Bund wolle so mehr Kompetenzen an sich ziehen und die Bundesländer entmachten.

Die Ausrufung des Epidemiefalls wird einer Einigung am Montag 23.3. abends zufolge nun nicht wie ursprünglich im Entwurf des BMG geplant durch die Bundesregierung sondern durch den Bundestag erfolgen. In einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ erhält der Bund dann für einen befristeten Zeitraum zusätzliche Kompetenzen.

zusätzliche Kompetenzen für den Bund

Mit der Gesetzesänderung würde der Bund / das Bundesgesundheitsministerium sehr weitreichende Kompetenzen erhalten. Unter anderem wären weitreichende Einschränkungen von Grundrechten möglich

Es gehe unter anderem darum dem Bund zu Lasten der Bundesländer Kompetenz zuzugestehen, so z.B.

  • grenzüberschreitende Personentransporte zu untersagen
  • Verpflichtung einreisender Personen, Reiseroute und Kontakte offenzulegen
  • Kontaktpersonen von Coronavirus-Infizierten per Handy-Ortung zu suchen (contact tracing), Mobilfunkunternehmen sollen zur Datenweitergabe verpflichtet werden
  • zentrale Steuerung der Versorgung mit Arzneimitteln udn Schutzausrüstung
  • Zwangsrekrutierung von medizinischem Personal

Voraussetzung dieser neuen Kompetenzen sei eine „epidemische Lage nationaler Tragweite„. Die Bundesregierung müsse das Vorliegen dieser ‚National-Epidemie‚ erklären.

Mit der Änderung soll der Bundesgesundheitsminister auch ermächtigt werden, Ausnahmen von Gesetzen wie z.B. dem Arzneimittelgesetz zuzulassen – im Alleingang, ohne Hinzuziehen des (Gesetze erlassenden) Parlaments. Zudem soll der Bundesgesundheitsminister selbst ‚Ausnahmen vom Infektionsschutzgesetz‘ erlassen können.

Änderung Infektionsschutzgesetz – Präzisierung zu Ausgangssperren

Das Anordnen von Ausgangssperren oder Ausgangs-Beschränkungen sei nicht im Gesetzentwurf enthalten, so die FAZ.

Allerdings wird §28 (1) [Einschränkung von Grundrechten] in dieser Hinsicht präzisiert. Die ‚zuständige Behörde‘ kann demnach zukünftig Personen verpflichten, „den Ort, an dem sie sich befinden, nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu verlassen“ oder „bestimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu betreten“.

Änderung Infektionsschutzgesetz – vorerst gestoppt: Mobilfunkdaten an Gesundheitsbehörden

Mehrere Politiker äußerten insbesondere vor dem Hintergrund der Bereitstellung von Handydaten an Gesundheitsbehörden Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes. Ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung?

Bundesgesundheitsminister Spahn gehe „sehr hemdsärmelig mit Bürgerrechten um“, so FDP-Politiker Stephan Thomae. Er sprach von einem „unverhältnismäßigen Eingriff in wichtige Persönlichkeitsrechte“. Spahns Plan des Handytracking sei „unausgegoren“, so Konstantin von Notz (Grüne).

Am Sonntag Nachmittag wurde bekannt, dass der Bundesgesundheitsminister auf die Ermittlung von Kontaktpersonen mittels Mobilfunkdaten verzichtet. Er ist aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Kanzlerin und Ministerprädsident:innen hätten es blockiert. Gerade dieser Punkt hatte in sozialen Netzwerken wie auch bei Netzaktivisten für Empörung und Proteste gesorgt.

Ulf Buermeyer, Richter am Berliner Landgericht, zeigte sich erleichtert – ein „missratener Vorschlag“ sei einkassiert.

Bundesjustizministerin Lambrecht betonte das Vorhaben personenbezogene (!) Mobilfunkdaten zu übermitteln werde vorerst nicht weiter verfolgt. Vorerst genüge die Übermittlung anonymisierter Daten. Die Übermittlung personenbezogener Daten schloss sie nicht generell aus. Spahns Vorschlag sei nur „zu früh gekommen„, zudem sei unklar ob er zielführend sei.

Allerdings enthält der Gesetzentwurf einen neuen Passus (neuer § 12 (5a) IGV-Durchführungsgesetz), demzufolge Gesundheitsämter Daten zur Erreichbarkeit von Personen direkt von den Fluggastdatenzentralen erhalten können. Dies ist nicht nur ‚im Verdachtsfall‘ möglich, sondern generell bei ‚Flügen aus betroffenen Gebieten‘.

Spahns Ansinnen ‚Mobilfunk Tracking Daten für Gesundheitsbehörden‚ ist ebenfalls nicht endgültig vom Tisch. Vielmehr soll das Vorhaben in Ruhe durchdacht und dann nach Ostern erneut aufgegriffen werden.

Beispiel könnte Singapur sein – contact tracing per Handy-App.

Zudem wird parallel an der Entwicklung einer ‚GesundheitsApp‘ gearbeitet, mit der infizierte Personen getrackt werden können.

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zweite Änderung Infektionsschutzgesetz 2020 – November 2020

Im November 2020 wurde eine dritte Änderung Infektionsschutzgesetz 2020 beschlossen (Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite).

Die Änderungen wurden in erster Lesung am 6. November 2020 im Bundestag behandelt. Am 18. November 2020 folgte die zweite und die dritte Lesung. Mit einer Mehrheit von 415 Abgeordneten stimmte der Bundestag der Änderung am Infektionsschutzgesetz zu. Direkt anschließend erteilte nachmittags der Bundesrat in einer Sondersitzung seine Zustimmung. Am Abend des gleichen Tages erfolgte die Unterzeichnung (Ausfertigung) durch den Bundespräsidenten. Das Gesetz trat am darauffolgenden Donnerstag 19. November 2020 in Kraft.

Hintergrund der Änderung im November 2020: viele Maßnahmen waren zunächst auf die ‚Generalklausel‚ gestützt. Paragraf 28 legt fest, dass ’notwendige Maßnahmen‘ ergriffen werden dürfen. Konkrete Maßnahmen würden dann durch Verordnungen der Bundesländer ergriffen.
Doch in zahlreichen Bundesländern waren Corona-Maßnahmen von gerichten wieder gekippt worden (z.B. Beherbergungsverbot), z.B. mit der Begründung diese seien unverhältnismäßig oder nicht ausreichend begründet.

Mit der zweiten Änderung Infektionsschutzgesetz 2020 im November 2020 wird ein neuer Paragraf 28a eingeführt. In diesem werden einzelne mögliche Maßnahmen konkret benannt. Zu den benannten und dadurch gesetzlich verankerten Maßnahmen gehören

  • Abstandsgebote
  • Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum
  • Beschränkungenen oder Untersagungen von Übernachtungsangeboten, Reisen, Kultur-, Sport- und Freizeitveranstaltungen
  • Schließung von Geschäften
  • Anordnen einer Maskenpflicht im öffentlichen Raum

Die Maßnahmen basieren damit nicht mehr unspezifisch auf der Generalklausel sondern erhalten damit eine vom Parlament verabschiedete Gesetzesgrundlage (statt zuvor Verordnungnen der Länder; Schaffung von Rechtssicherheit). Die (umsetzenden) Verordnungen der Bundesländer müssen nun zeitlich befristet (grundsätzlich 4 Wochen, verlängerbar) und begründet sein (diese Begründungs- und Limitierungspflicht bestand zuvor nicht).

Änderung Infektionsschutzgesetz als Zeichen der Depolitisierung ?

Professor Christoph Möllers (HU Berlin) kritisiert unter dem Titel ‚parlamentarische Selbstentmächtigung‚ zahlreiche Bestimmungen der Änderugn des Infektionsschutzgesetzes und spricht von zunehmender Depolitisierung:

„Dass all diese Kompetenzen, die im Notfall wie jetzt im Zentrum der politischen Aufmerksamkeit stehen, von einem einzelnen Ministerium ausgeführt werden können, das sich nur noch mit der eigenen Hierarchie und punktuell mit dem ins Einvernehmen zu setzenden anderen Ministerien auseinanderzusetzen hat, führt die Depolitisierung weitreichender Entscheidungen auf die Spitze.“

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Ein Detail-Problem: Kontaktverbote und Ausgangssperren kann und wird man irgendwann zurücknehmen. Glaubt irgendwer, dass eine einmal eingeführte Übermittlung von Bewegungsdaten aus Mobilfunk an Gesundheitsbehörden jemals wieder zurückgenommen wird?

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Das Infektionsschutzgesetz (IfsG, Gesetzestext IfsG) regelt die Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Es legt u.a. fest welche Krankheiten meldepflichtig sind, welche Angabe gemacht und wie übermittelt werden. Es trat am 1. Januar 2001 in Kraft und ist Nachfolger des 1961 bis 2000 geltenden Bundesseuchengesetzes.

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siehe auch

Überwachung von Infizierten

Datenschutz und Bewegungsprofile

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COVID19 Politisches

Coronographien 3 – soziale Distanz ?

Das Coronavirus Sars-CoV-2 und seine (möglichen) Folgen (insbes. COVID-19) verändern derzeit massiv unsere Gesellschaft, unser Miteinander. Zwei Schlagworte kennzeichnen die grundlegende Entwicklung derzeit: „freiwillige soziale Distanz“ und „Einschränkung demokratischer Freiheitsrechte

In der derzeitige Situation scheint beides sinnvoll zu sein, angesichts der epidemiologischen Lage. Das Problem, scheint mir: beides wird wohl nicht eine Frage von wenigen Tagen sein, sondern eher auf länger.

Das wirft Fragen auf …

Erstens: ich bin ein soziales Wesen

Schon laut Aristoteles ist der Mensch ein ‚zoon politikon‚, ein ‚Lebewesen in der Polis-Gemeinschaft‘, ein soziales politisches Wesen.

Ich bin ein soziales Wesen. Und als soziales Wesen bin ich auf den Austausch und die Gemeinschaft mit anderen Menschen angewiesen.
Lassen wir im weiteren einmal außer Acht dass ‚soziale Distanz‚ #stayathome für eine Strategie der Eindämmung mir keine sonderlich gelungene Formulierung scheint. ‚Freiwillige körperliche Distanz‘ schiene mir zutreffender.

Wir lassen uns unsere Räume nehmen, ob für Spaß Trinken Tanzen oder für gemeinsames Denken Hoffen und kritische Reflektion. Nein, wir lassen sie uns nicht nehmen, wir verzichten sogar freiwillig auf sie.

Wir tragen damit zum Schutz derer bei, die besonders gefährdet sind. Und das ist gut. Und das ist solidarisch.

Nur – was ist, wenn das ein Dauerzustand wird?
Ich bin kann mir nicht vorstellen, auf Dauer auf Kontakte mit Freunden und auch auf Liebe und Leben mit Partner:in, Freud:innen, Geliebten nahezu völlig zu verzichten.

„Solidarität indem wir Abstand halten“, kann das wirklich auf längere Zeit eine Devise für unsere Gesellschaft sein?

Es muss nicht gleich Berghain oder Bierzelt sein – aber fast gar kein soziales Leben, das scheint mir für einen längeren Zeitraum nicht vorstellbar, zumindest nicht wenn ich mit ‚Leben‘ auch ‚Lebensqualität‘ verbinde.

Zwischen nahezu völliger ’sozialer Isolation‘ und ‚grenzenlosem Partyleben in Eng-Kontakt‘ muss und wird es Zwischenstufen geben.
Und manche von ihnen sind vielleicht auch epidemiologisch vertretbar. Suchen wir nach ihnen …

Und – wollen wir ernsthaft glauben, Solidarität bestünde in sozialer Isolation?

’soziale Distanz‘ und Egoismus

Nur am Rande gedanklich erwähnen möchte ich die Frage welch egoistische Dimensionen diese Isolation enthalten könnte. Wir ziehen uns zurück, auf unsere eigenen Möglichkeiten an Zukunft.

Was ‚da draußen‘ vor der Haustür unserer ’sozialen Isolation‘ geschieht, gerät fast völlig in Vergessenheit.

… all das – gerät immer mehr aus unserem Blickwinkel, in Vergessneheit. Solidarität geht anders.

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hier gehts zum zweiten Teil – Coronavirus und Bürgerrechte

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Am 20. März 2020 ändert auch die WHO ihre Formulierung. Statt ’social distancing‘ heißt es nun ‚physical distancing‘.

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Herzlichen Dank an Jan und Marcel für Anregungen !


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COVID19 Politisches

Coronographien 1 – Überwachung von Infizierten

Israel setzt nach Angaben des Inlandsgeheimdienstes Shin Bet „Überwachungstechnologien ein … Mobiltelefone von Kranken zu überwachen, um zu sehen mit wem sie vor der Diagnose in Kontakt waren … überwachen ob Infizierte gegen Auflagen verstoßen …“
[laut Tagesschau.de Liveblog 17.3.20, 09:15]

… ein Virus verändert unseren Alltag …

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„Auf einer Webseite des litauischen Rundfunks werden die Bewegungsdaten von Staatsbürgern veröffentlicht, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben“, meldet das tagesschau.de blog am 19. März (12:46).
Die Date seien anonymisiert; genannt werde Datum der Einreise, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und Aufenthalt an öfentlichen Orten.

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RKI App Bewegungsprofil

In Deutschland arbeitet das RKI an einer App, die das Tracking von Infizierten und Aufspüren von Kontaktpersonen erlauben soll. Nutzer können dort freiwillig angeben, ob sie sich mit dem Cortonavirus infiziert haben. dann wird ihr Bewegungsprofil geteilt.

‚Vorbild‘ für eine solche App ist Singapur. Dort können andere Nutzer dieser App mithilfe von Bluetooth feststellen, wenn sich eine Person nähert, die mit dem Coronavirus infiziert ist.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber warnte bereits davor, auch in Zeiten der Coronavirus-Epidmeie dürften nicht „Grundrechte über den Haufen geworfen werden“.

Der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesinnenministeriums, Stephan Mayer plädierte am 28. März 22020 für die Nutzung von Handydaten.

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Politisches

das Siechenhaus

Das Siechenhaus war im Mittelalter eine ‚Absonderungs-Anstalt für Aussätzige‘. Das Wort Siechenhaus leitet sich ab von Siechtum – mittelhochdeutsch für Krankheit.

‚Befallene‘ wurden hier unter Quarantäne gestellt, von der Gemeinschaft der Gesunden ausgestoßen. Sie verloren alle Rechte, erhielten aber Schutz. Sie waren ökonomisch weitestgehend angewiesen auf Almosen, Mildtätigkeit und Gnade von Kirche und Mitmenschen. Für die ‚gesunde‘ Gesellschaft waren sie nicht mehr existent, unsichtbar.

Zugleich war das Siechenhaus eine Endstation, Sackgasse – es gab in der Regel kein zurück. Meist war ein Friedhof angeschlossen (wie z.B. in Oldenburg der Gertrudenfriedhof noch heute davon zeugt). Heilung und Rückkehr in die Gesellschaft blieben im Siechenhaus die große Ausnahme. Eine Gleichheit mit ’normalen‘ Bürgern gab es erst nach dem Tod wieder – vor dem ‚Jüngsten Gericht‘.

Das Siechenhaus, Darstellung im Volkacher Salbuch -  
Niklas Brobst von Effelt - Volkacher Salbuch 
Public Domain

Das Siechenhaus, Darstellung im Volkacher Salbuch –
Niklas Brobst von Effelt – Volkacher Salbuch
Public Domain

Die Geschichte des Siechenhauses beginnt früh. Schon im 8. Jahrhundert gab es erste Absonderungs-Häuser. Und bereits 1179 wird auf dem Dritten Lateran-Konzil unter Papst Alexander III. beschlossen:

„Die Leprakranken dürfen nicht mit den Gesunden zusammen leben.“

Drittes Laterankonzil, Lateran, März 1179

Zudem durften sie nicht die selben Kirchen besuchen und nicht auf den selben Friedhöfen bestattet werden. Diese Haltung zu infektiös Kranken blieb über Jahrhunderte erhalten.

Hildegard von Bingen (1098 – 1197) proklamiert gar die Lepra als göttliche Strafe für unnatürlich gesteigerten Sexualtrieb, warf Lepra-Kranken ‚Unzucht‘ vor. Ein Konzept das später immer wieder auftaucht, auch in Zeiten der Aids-Krise – und auch an das Konzept des ‚Bös-Kranken‘ erinnert.

Aus diesen Siechenhäusern gingen später die Leprosenhäuser hervor. Zunehmend wurde nun auch medizinisch gebildetes Personal hinzu gezogen. Damit begann eine Tendenz, die sich mit dem Rückgang der Lepra im 16. Jahrhundert verstärkte und die dazu führte dass letztlich auch Pflegeheime und Kliniken aus Siechenhäusern entstanden. Die Berliner Charité z.B. begann einst als Pest-Haus.

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Ausgrenzung, Absonderung, Schließungen blieben auch später Strategien der Bekämpfung von Infektionskrankheiten.

Robert Koch, Leiter des Preußischen Instituts für Infektionskrankheiten, und später Namenspatron des Robert-Koch-Institus (oberste bundesbehörde für Infektionskrankheiten), kommentierte z.B. das späte Reagieren der Behörden in Hamburg auf die Cholera-Epidemie im heißen Sommer 1892 mit den Worten

„Ich habe noch nie solche ungesunden Wohnungen, Pesthöhlen und Brutstätten für jeden Ansteckungskeim angetroffen wie in den sogenannten Gängevierteln, die man mir gezeigt hat, am Hafen, an der Steinstraße, an der Spitalerstraße oder an der Niedernstraße. … Ich vergesse, daß ich mich in Europa befinde.“

Robert Koch ( in: Hamburger Freie Presse vom 26. November 1892 )

Koch forderte die Schließung von Schulen und das Untersagen von Versammlungen.

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Frankreich

Santé public France – Frankreichs neue public health Organisation

Santé public France (öffentliche Gesundheit Frankreich) – so lautet der Name der neu geschaffenen der public health Organisation für Frankreich. Hervorgegangen ist sie aus der Fusion dreier bisheriger Agenturen.

Alle Themen und Fragen der öffentlichen Gesundheit in einer Organisation bündeln, dies ist das Ziel der per 1. Mai 2016 neu geschaffenen Santé public France. Zum ersten Präsident der neuen public health Frankreich (Santé public France) wurde für drei Jahre François Bourdillon, bisher Generaldirektor der InVS (s.u.) ernannt. Die Organisation mit derzeit 625 Mitarbeiter/innen und einem Budget von 190 Mio. Euro ist direkt der französischen Gesundheitsministerin unterstellt.

sante publique France Logo (c) santé public France
sante publique France Logo (c) santé public France

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Frankreich Homosexualitäten

Uniklinik Nancy kooperiert mit LGBT-Zentrum – Premiere in Frankreich

Die Uniklinik Nancy kooperiert mit dem LGBT-Zentrum der Stadt und bietet in dessen Räumen HIV-Tests und Prävention an. Es ist die erste Koperationsvereinbarung zwischen einer Universitätsklinik und einem Homozentrum in Frankreich.

Erstmalig in Frankreich hat eine Uniklinik eine Kooperationsvereinbarung mit einem LGBT-Zentrum geschlossen: die Universitätsklinik Nancy wird HIV-Tests sowie Prävention und Beratungen sowie Untersuchungen auf sexuell übertragbare Erkrankungen (STDs) direkt in Räumen des ‚Maison LGBT de Nancy Le Kreuji ‚ anbieten. Das Angebot soll kostenlos sein. Die Kooperationsvereinbarung soll bereits Mitte Mai 2015 in Kraft treten.

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Frankreich

Reform Recht auf Abtreibung in Frankreich – 17. Januar 1975

Am 17. Januar 1975 trat in Frankreich die Fristenregelung in Kraft – nach einer ‚Selbstbezichtigungs-Kampagne‘ französischer Frauen wurde mit dem ‚loi Veil‘ das Recht auf Abtreibung in Frankreich reformiert, der Schwangerschaftsabbruch legalisiert.
Seit 2024 hat die ‚Freiheit auf Abtreibung‘ in Frankreich Verfassungsrang.

Die Legalisierung des Schwangerschaftsabbbruchs in Frankreich 1975 kam nach erbitterten Kämpfen zustande. Erst 1967 waren in Frankreich Verhütungsmittel zugelassen worden (loi Neuwirth). In einer am 5. April 1971 erschienen und von Simone de Beauvoir redigierten Petition (‚Manifeste des 343‚) bekannten 343 Frauen im ‚Nouvel Observateur‘ öffentlich „Ich habe abgetrieben“ (Original-Text des Manifests und Liste der Unterzeichnerinnen hier). Am 3. Februar 1973 folgte eine zweite Kampagne, 331 Mediziner bekannten (ebenfalls im ‚Nouvel Obervateur‘, ‚Manifeste des 331‚), Abtreibungen trotz gesetzlichen Verbots durchgeführt zu haben.

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Hamburg

Medizin für Menschen ohne Papiere – AnDOCken in Hamburg

AnDOCken, eine Einrichtung der Diakonie, ist in Hamburg eine der wenigen Anlaufstellen für Menschen ohne Papiere, die medizinsiche Versorgung benötigen.

Allein in Hamburg leben mehrere Tausend Menschen (Schätzungen zufolge zwischen 7.000 und 20.000) ohne legalen Aufenthaltsstatus, ohne Papiere („sans-papiers“). Ohne Papiere, das bedeutet zunächst meist auch: ein Leben ohne Krankenversicherung, ohne medizinische Behandlung, ohne Medikamente.

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Frankreich HIV/Aids

Frankreich ermöglicht Druckraum – Einführung, erste Erfahrungen

Frankreich schaffte 2015 die rechtliche Grundlage für Druckräume (Drogenkonsumräume). Am 7. April 2015 stimmte die Nationalversammlung in erster Lesung für ein entsprechendes Gesetz. Der erste Druckraum wurde in Paris am 10. Oktober 2016 eröffnet, ein weiterer im November 1016 in Strasbourg. Im Februar 2017 gaben die Betreiber erste Erfahrungen bekannt.

Paris und Strasbourg sind die beiden ersten Städte, in denen in Frankreich im Rahmen eines Pilotversuchs 2016 Druckräume eröffnet werden.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für Druckräume wurden 2015 nach langen Debatten geschaffen. Nach mehr als vier Stunden erregter Debatten stimmte die Assemblée national, die französische Nationalversammlung, am Abend des 7. April 2015 für die Ermöglichung experimenteller Drogenkonsumräume.

Im Vorfeld hatte es monatelang Auseinandersetzungen um die ‚Schießbuden‘ (salle de shoot, Druckraum, ‚Fixerstube‘) gegeben. Insbesondere Politiker der konservativen ‚Les Républicain`‘ (früher UMP) wandten sich teilweise dagegen. Nun stimmte die Mehrheit aus Abgeordneten der PS mit Unterstützung weiterer linker Gruppen (50 gegen 24 Stimmen) dafür, Druckräume für einen Zeitraum von sechs Jahren experimentell zu ermöglichen. Ein entsprechender Passus ist in Artikel 9 des geplanten ‚Gesetzes zur Modernisierung des Gesundheitssystems‘ (loi de modernisation du système de santé) enthalten.

Marisol Touraine, Gesundheitsministerin Frankreichs, hatte bereits am 19. Juni 2014 die Grundzüge des zukünftigen ‚Gesetzes über die öffentliche Gesundheit‘ (loi de santé publique) vorgestellt. Einer der Schwerpunkte neben Reformen  bei der Abrechnung von Arztbesuchen und der Verbesserung der Zugangsmöglichkeiten zum Gesundheitssystem ist die Prävention.

Marisol Touraine, Ministerin für Gesundheit und Soziales in Frankreich, im Juli 2007 (Foto: Ludovic Lepeltier)
Marisol Touraine, Ministerin für Gesundheit und Soziales in Frankreich, im Juli 2007 (Foto: Ludovic Lepeltier, cc by-sa 2.5)

Marisol Touraine Juillet 2007 – Marisoltouraine.png: Ludovic Lepeltier derivative work: M0tty CC BY-SA 2.5