Gegen das Recht auf Eheschließung für Schwule und Lesben, aber nicht homofeindlich – geht das? Diesen Spagat versuchen gerade die französischen Homoehe-Gegner der ‚ manif pour tous ‚.
Noch vor wenigen Monaten hatten sie mit Groß-Demonstrationen, polemischen Parolen, öffentlichkeitswirksamen Aktionen gegen das Recht auf Eheschließung sowie das Adoptionsrecht für Homosexuelle protestiert. In bewusstem Wortspiel mit den Befürwortern der so genannten Homo-Ehe („marriage pour tous“, Ehe für alle) gaben die Aktivisten ihren Protesten den Namen „Manif pour tous“(manif: verkürzt für Manifestation; Demonstration für alle).
Nachdem das Gesetz, das auch Homosexuellen in Frankreich Eheschließung und Adoption ermöglicht, vom Parlament im Mai 2013 beschlossen, vom Verfassungsgericht akzeptiert und vom Präsidenten im Sommer unterzeichnet wurde, war es in den vergangenen Wochen still geworden um die erst vor einem Jahr gegründete „Manif pour tous“ (abgekürzt LMPT). Nur vereinzelt war es zu kleineren Protestaktionen gekommen.
Nachdem die einstige ‚Ikone‘ der Manif pour tous, die Kabarettistin und Schauspielerin Frigide Barjot sich im Frühjahr 2013 zurückgezogen hatte, war es zunächst zu Hahnenkämpfen verschiedener potentieller Führungsfiguren sowie internen Richtungs-Streitigkeiten gekommen.
Am vergangenen Wochenende 14. / 15. September 2013 trafen sich die Gegner der ‚Homo-Ehe‘ im Parc Floral in Paris zu einer ‚Sommer-Universität‘ (einer in Frankreich bei politischen Parteien und Bewegungen üblichen Form einer jährlichen Versammlung). Unter Ausschluss der Öffentlichkeit kamen annähernd Tausend Aktive der LMPT unter dem etwas anachronistisch wirkenden Motto „Hollande, ta loi, on n’en veut pas‘ (Präsident Hollande, dein Gesetz wollen wir nicht) zusammen, um über die Ziele und zukünftigen Aktivitäten ihrer ‚Bewegung‘ zu diskutieren.
Dabei machten die Organisatoren im Vorfeld deutlich, sich nicht weiterhin Vorwürfen der Homophobie aussetzen zu wollen. Mit dem Ziel „engagement pour tous“ wolle man darüber diskutieren, „seinen Überzeugungen treu zu bleiben und die Flamme der Hoffnung weiterzutragen, ohne zu Homophobie Anlass zu geben“, so Lionel Lumbroso, einer der Sprecher der Gruppierung, gegenüber der französischen Tageszeitung ‚Liberation‘. Wie um diesem Anliegen Glaubwürdigkeit zu verleihen war am Vortag ein Workshop unter dem Titel „Homophobie bekämpfen“ auf dem Programm.
Welche Positionen wird die „manif pour tous“ in Sachen Homosexuelle künftig vertreten? Beobachter vermuten, mit dem Recht auf Heirat für Homosexuelle werden die Gruppierung eventuell stillschweigend ihren Frieden machen – aber weiterhin deutlich das Adoptionsrecht für Homosexuelle angreifen. Und ein weiteres ‚Aufreger-Thema‘ zeichnet sich ab: insbesondere die Gender-Theorie und deren Behandlung in öffentlichen Schulen wurden heiß diskutiert, könnte zu einem kommenden thematischen Schwerpunkt werden.
Insgesamt bleibt die „manif pour tous“ LMPT bei allen Bemühungen, den Vorwurf der Homo-Feindlichkeit abzuwehren, eine tief im politisch konservativen Spektrum verankerte und von konservativ-katholischen Kreisen beeinflusste Gruppierung.
Bei den kommenden Kommunalwahlen in Frankreich im März 23014 will die LMPT nicht mit eigenen Kandidaten antreten. Allerdings, so Tugdual Derville, der zweite der beiden Sprecher der Gruppierung, schließe man nicht aus, ihren Anhängern und Sympathisanten konkrete Wahlempfehlungen zu geben.
.
Artikel für queer.de, dort erschienen am 17.9.2013
Homophobie in Russland 2013: In Russland werden Homosexuelle verfolgt, gejagt, diskriminiert. Die Zahl der Hetzjagden, Übergriffe und Gewalttaten gegen Schwule steigt. Positiv oder auch nur neutral über Homosexualität zu sprechen kann einem unter Putin verabschiedeten und seit 30. Juni 2013 in Kraft getretenen Gesetz gegen „Propaganda nicht-traditioneller sexueller Beziehungen“ zufolge bestraft werden. Organisationen von Schwulen, Lesben, Queers werden gegängelt, in ihrer Arbeit beeinträchtigt. Paraden und CSDs werden verboten.
Gegen Homophobie in Russland protestierten (ähnlich wie bei zahlreichen anderen CSDs in Deutschland, z.B. auch beim CSD München 2013) auch zahlreiche Teilnehmer/innen (unter ihnen junge Lesben und Schwule aus Russland) der Parade auf dem CSD in Hamburg (Hamburg Pride) am 3. August 2013:
CSD Hamburg: Proteste gegen Homophobie in Russland (Fotos)
Am 4. August 1982 wurde das 1942 eingeführte Strafrecht gegen Homosexuelle in Frankreich abgeschafft.
Zu Zeiten des Ancien Regime wurde ‚Sodomie‘ kriminalisiert. Seit dem Ende des Ancien Régime, seit der Revolution 1789 waren homosexuelle Handlungen in Frankreich straffrei.
Der französische Philosoph Voltaire hatte schon 1777 formuliert
„Die Homosexualität, solange sie ohne Gewalt betrieben wird, darf nicht gesetzlich bestraft werden. Sie verletzt das Recht keines einzigen Menschen.“
Voltaire in Le Prix de la Justice et de l’Humanité, 1777
1791 wurde die vorher bestehende Kriminalisierung beeendet, seit der französischen Revolution erwähnen Gesetze homosexuelle Praktiken nicht mehr. Weder der Code penal von 1791 noch derjenige von 1810 erwähnen Homosexualität.
Damit war Frankreich – ganz anders als z.B. Deutschland oder Großbritannien – eines der ganz wenigen Länder in Europa, die Homosexualität seit 1791 nicht kriminalisierten.
Allerdings bestanden weiterhin Gesetze zum ‚Schutz der öffentlichen Sittlichkeit‘ (bes. code penal von 1870, Art. 330 und 331) – die eine Basis auch für die Verfolgung schwuler Männer bzw. deren ‚anstößigen‘ öffentlichen Verhaltens boten.
Strafrecht gegen Homosexuelle in Frankreich – eingeführt 1942 von Pétain
Homosexuelle wurden in Frankreich seitdem und bis zum Beginn der Vichy-Regierung unter Marschal Philippe Pétain nicht strafrechtlich verfolgt. Erstmals seit der französischen Revolution wird ein Strafrecht gegen Homosexuelle in Frankreich 1942 wieder eingeführt
Admiral François Darlan, damals Vizepräsident des Staatsrats, schrieb in einer Geheim-Note über die ‚Repression der Homosexualität‘ am 17. April 1942
„Meine Aufmerksamkeit wurde gelenkt auf eine bedeutende Homosexualitäts-Affäre, in die Marine-Soldaten und Zivilisten verstrickt sind. Ich halte eine energsche Unterdrückung dieserlei Aktivitäten für unbedingt erforderlich …“
Auf Grundlage dieser Note wurde von Pétain am 6. August 1942 eine Verordnung (Gesetz Nr. 744 vom 6. August 1942; veröffentlicht am 27. August 1942) verfügt. Durch eine Veränderung des Artikel 334 des Code penal wurde die Strafbarkeit homosexueller Handlungen eingeführt [2]:
„Mit Gefängnis zwischen 6 Monaten und 3 Jahren sowie einer Geldstrafe … wird bestraft, wer … zur Befriedigung seiner Passion einen oder mehrere schamlose oder widernatürliche Akte mit einem Gleichgeschlechtlichen unter 21 Jahren begangen hat.“ [1]
Mit einem weiteren Gesetz vom 8. Februar 1945 wird beim ‚Schutzalter‘ zwischen heterosexuellem (Schutzalter 15 Jahre) und homosexuellem Verkehr (21 Jahre) unterschieden.
Strafrecht gegen Homosexuelle in Frankreich – übernommen von de Gaulle
Nach dem Ende des Vichy-Regimes und der Befreiung Frankreichs enthält das französische Strafrecht, der Code Penal, mit der (auf Antrag eines christdemokratischen Abgeordneten verabschiedeten) Verordnung vom 8. Februar 1945 (nun als Artikel 331) die Bestimmung, dass
„mit Gefängnis zwischen 6 Monaten und 3 Jahren sowie einer Geldstrafe … [bestraft wird], wer einen schamlosen oder widernatürlichen Akt mit einem Individuum seines Geschlechts unter 21 Jahren begangen hat.“ (Gesetzestext: „Sera puni d’un emprisonnement de six mois à trois ans et d’une amende de 60 FF à 15000 FF quiconque aura commis un acte impudique ou contre nature avec un individu de son sexe mineur de vingt et un ans.“)
Die Regelung nach 1945, nach der Befreiung vom Faschismus, bereits unter der Regierung von de Gaulle, ist nahezu im Wortlaut identisch mit der Pétains von 1942 – eine Kontinuität, die Hocquenghem kommentiert, man müsse den Text „wohl das Pètain-De Gaulle – Gesetz nennen„.
Weitere repressive Maßnahmen gegen Homosexuelle folgen. So formuliert Artikel 16 des ‚Allgemeinen Beamten-Statuts‘ (19.Oktober 1946), dass ’niemand für den öffentlichen Dienst nominiert werden könne, der nicht eine gute Moralität habe‘. Mit Anordnung vom 1. Februar 1949 untersagt der Präfekt von Paris Männern das Tragen von Frauen-Kleidern bei Bällen außerhalb des Karnevals. Und auf Betreiben der katholischen Jugendbewegung folgt am 16. Juli 1949 ein Pressegesetz, in dem erstmals in Artikel 2 ein neues Delikt eingeführt wird, die ‚Demoralisierung durch die Presse‘. Es wird in den folgenden Jahren zu einer Grundlage für weitreichende Zensurmaßnahmen gegen homosexuelle Presseerzeugnisse.
Strafrecht gegen Homosexuelle in Frankreich – Schwule als ’soziale Plage‘
Nach de Gaulles Rückkehr an die Macht 1960 wird ein weiterer Vorstoß der Verschärfung unternommen: Paul Mirguet (1911 – 2001), für seine Homophobie bekannter Abgeordneter der UNR (Gaullisten) aus Metz, beantragt einen Zusatz, mit dem Homosexualität gesetzlich den „gesellschaftlichen Plagen“ (fléaux sociaux; wie Alkoholismus, Drogenabhängigkeit, Tuberkulose etc.) gleichgestellt werden soll.
Dieses ‚Amendement Mirguet‚ wurde auf der Sitzung der Assemblée Nationale am 18. Juli 1960 verabschiedet (pdf; 323 Ja-Stimmen, 131 nein) und am 30. Juli 1960 verkündet. Es blieb bis zum 27. Juli 1982 in Kraft.
Die Schwulenbewegung reagiert auf ihre eigene Art: der FHAR Front homosexuel d’action révolutionaire gibt 1972 die Zeitschrift le fléau social heraus. Ihr Name spielt direkt auf Mirguets Amendement an. Nur vier Ausgaben erscheinen 1972, gefolgt von der zeitschrift Antinorm (1972 – 1974).
Unter Präsident de Gaulle folgt im November des gleichen Jahres, Mirguet folgend, ein weiteres Gesetz, das sich mit Homosexualität befasst: das Gesetz über die öffentliche Verletzung des Schamgefühls. Seit dem 25. November 1960 lautet Artikel 330 Absatz 2:
„Wenn die öffentliche Verletzung des Schamgefühls aus einem widernatürlichen Akt mit einem Individuum des gleichen Geschlechts besteht, so ist die Strafe Gefängnis zwischen 6 Monaten und 3 Jahren sowie eine Geldstrafe in Höhe von 1.000 bis 15.000 Francs.“ [1]
Erstmals wird jetzt zwischen heterosexueller und homosexueller ‚Verletzung des Schamgefühls‘ unterschieden: bei Heteros liegt die (niedrigere) Geldstrafe zwischen 500 und 4.500 Francs.
Gesetz gegen Homosexuelle in Frankreich abgeschafft – François Mitterrand
Erst 1980 wird Artikel 330 Absatz 2 im Rahmen einer Neudefinition verschiedener sexueller Straftaten völlig aufgehoben (wesentlich forciert vom radikalsozialistischen Abgeordneten Henri Caillavet (1914 – 2013)).
Im Mai 1977 forderten 80 Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens in der Zeitung ‚Le Monde‘ eine Revision des Code pénal. Zu den unterzeichnern zählten u.a. Louis Althusser, Jean-Paul Aron, Roland Barthes, Simone de Beauvoir, Jean-Louis Bory, Copi, Gille Deleuze, Jacques Derrida, Michel Foucault, Felix Guattari und Jean-Paul Sartre. Doch die Streichung sollte noch über 4 Jahre dauern …
François Mitterrand hat die Streichung dann auf dem Fest zum zweijährigen Bestehen der Zeitschrift Gai Pied im legendären ‚Le Palace‘ ankündigen lassen – vom Schriftsteller Yves Navarre:
„Ich möchte Ihnen hiermit zu dem Engagement und dem notwendigen Erfolg Ihrer Demonstration vom 4.4.1981 ebenso gratulieren wie zu Ihrem heutigen Festtag. Ich bin in Gedanken bei Ihnen. Der Kampf für Ihre Sache und Frohsinn gehören zusammen. Ich bitte Yves Navarre für mich zu bezeugen, dass ich mich Ihrer Suche nach einer neuen Form menschlichen Zusammenlebens mit Sympathie anschließe. Hindernisse, die dem entgegenstehen, müssen gegebenenfalls durch gesetzgeberische Maßnahmen beseitigt werden. Mit freundlichen Grüßen, Ihr François Mitterand.„
Bereits kurz nach Mitterrands Wahl ergeht Anordnung an die Polizei, Homosexuellen-Treffpunkte und Bars nicht mehr besonders zu kontrollieren. Eine entsprechende Sondereinheit der Polizeipräfektur Paris wird aufgelöst. Die französische Regierung teilt mit, die UN-Klassifikation von Homosexualität als Krankheit nicht mehr anzuerkennen.
Mitterrands Ankündigung der Strafrechtsreform folgten Taten. Am 20. Dezember 1981 betonte der damlige Justizminister Robert Badinter von dem Parlament
„L’Assemblée sait quel type de société, toujours marquée par l’arbitraire, l’intolérance, le fanatisme ou le racisme a constamment pratiqué la chasse à l’homosexualité. Cette discrimination et cette répression sont incompatible avec les principes d’un grand pays de liberté comme le nôtre. Il n’est que temps de prendre conscience de tout ce que la France doit aux homosexuels comme à tous ses autres citoyens dans tant de domaines.“ (Dem Parlament ist bewußt, welche Art von Gesellschaft, immer noch von Willkür, Intoleranz, Fanatismus oder Rassismus geprägt, Jagd auf Homosexualität gemacht hat. Diese Diskriminierung, und diese Unterdrückung vertragen sich nicht mit den Prinzipien eines großen Landes der Freiheit wie dem unsrigen. Es ist nur noch Zeit sich dessen bewußt zu werden was Frankreich auf so vielen Gebieten Homosexuellen verdankt wie auch all seinen anderen Bürgern.)
Mit dem Gesetz Nr. 82-683 vom 4. August 1982 (von der Nationalversammlung verabschiedet am 27. Juli 1982) unter der Präsidentschaft von Francois Mitterrand (gewählt 10. Mai 1981; gestorben 8. Januar 1996) wird schließlich die 1942 eingeführte und 1945 bestätigte Ungleichbehandlung und das Strafrecht gegen Homosexuelle abgeschafft und eine einheitliche gleiche Altersgrenze von 15 Jahren eingeführt. Das Strafrecht gegen Homosexuelle in Frankreich war endlich (wieder) ad acta gelegt.
Das französische Fernsehen berichtete über die Abschaffung, der Journalist und Moderator Didier Varrod (damals Generalsekretär Radiosender Fréquence Gaie) erläuterte (Neu-veröffentlicht 2017 INA):
Abschaffung des Sonderstrafrechts gegen Homosexuelle in Frankreich – Debatte in der Assemblée nationale am 27. Juli 1982, Video
Im folgenden Video ist ab ca. Minute 3:30 der damalige Justizminister Robert Badinter zu hören, der den Antrag auf Abschaffung des Strafrechts gegen Homosexuelle in Frankreich begründet:
.
Bei einer Veranstaltung der Vereinigung Frankreichs der LGBT+-Anwälte am 22. Juni 2022 anläßlich des 40. Jahrestags der Abschaffung äußerte sich Robert Badinter
„Je ne suis pas content parce que les gays des pays occidentaux qui bénéficient de ces lois qui s’imposent et bien ont obtenu le pacs, le mariage, je trouve qu’ils ne sont pas assez mobilisés pour les communautés homosexuelles discriminées. Je trouve qu’il n’y a pas assez de sensibilité aux autres. Parce qu’on a réglé le problème ici on est indifférent aux problèmes des autres ? J’en appelle à cette mobilisation. Gays de tous les pays mobilisez vous ! Ce n’est pas parce que c’est terminé ici que ce fléau de la répression de l’homosexualité doit subsister.„ (‚Ich bin nicht glücklich, weil die Schwulen in westlichen Ländern, die von diesen notwendigen Gesetzen profitieren und die Lebenspartnerschaft, die Ehe bekommen haben, sich wie ich finde nicht genug für die diskriminierten homosexuellen Gemeinschaften einsetzen. Ich finde, es gibt nicht genug Sensibilität für andere. Weil wir das Problem hier gelöst haben, sind uns die Probleme anderer gleichgültig? Ich rufe zur Mobilisierung auf. Schwule aller Länder werdet aktiv! Diese Geißel der Unterdrückung der Homosexualität darf nicht fortbestehen.‘ [Übers. UW])
“ Liberales Hamburg ? Homosexuellenverfolgung durch Polizei und Justiz nach 1945 “ – am 22. Juli 2013 wurde die Ausstellung eröffnet, mit der sich Hamburg als erstes Bundesland überhaupt der Aufarbeitung der Homosexuellen-Verfolgung durch Polizei und Justiz nach 1945 widmet.
Homosexuellen-Verfolgung endete nicht 1945. Der von den Nazis 1935 verschärfte §175 hatte in der Bundesrepublik auch nach 1945 in der verschärften Fassung weiterhin unverändert seine Gültigkeit. Und er war auch in Hamburg Hintergrund für eine Homosexuellenverfolgung, die auch nach 1945 anhielt – bis weit in die 1970er und selbst die beginnenden 1980er Jahre hinein, auch in Hamburg. Ein prägnantes Beispiel hierfür: Klappen-Verbote und die so genannte ‘Hamburger Spiegel-Affäre‘.
Verfolgung Homosexueller nach 1945 : in der Bundesrepublik ist sie bisher kaum aufgearbeitet. Gleich mit einem vierfach starken Zeichen geht nun Hamburg voran.
Die Verfolgung Homosexueller in der NS-Zeit von 1933 bis 1945 wird seit Jahren nach und nach aufgearbeitet. In manchen KZ-Gedenkstätten finden sich Tafeln oder Gedenksteine für verfolgte Homosexuelle. Seminare und Bücher untersuchen Aspekte der Verfolgung Homosexueller. Im Mai 2008 wurde in Berlin das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen eingeweiht.
Ganz anders die Verfolgung Homosexueller nach 1945 . Aufarbeitung: bisher weitgehend Fehlanzeige, besonders Aufarbeitung von offizieller Seite. Der berüchtigte Paragraph 175 (§175) galt in der Bundesrepublik (anders als in der DDR) weiterhin, in der von den Nazis 1935 verschärften Fassung. Justiz und Polizei verfolgten Homosexuelle weiter intensiv, ermittelten, klagten an, verurteilten zu Geld- und Haftstrafen, erfassten Schwule in Rosa Listen. Dieser Teil der Homosexuellen-Verfolgung, die Verfolgung Homosexueller nach 1945 , ist weitestgehend nicht aufgearbeitet.
Zwei Patronenhülsen mit der Post – die Botschaft, die ein Unbekannter dem offen schwulen Bürgermeister von Sigolsheim Thierry Speitel im Elsass zukommen ließ, war eindeutig.
Thierry Speitel ist seit 2008 (und derzeit in zweiter Amtszeit) Bürgermeister der Gemeinde Sigolsheim (knapp 1.200 Einwohner) im Elsass (Tal von Kaysersberg). Und er ist offen schwul (der einzige offen schwule Bürgermeister im Elsass). Vor wenigen Tagen wurde über ihn in einem Regionalblatt (Les Dernières Nouvelles d’Alsace) in Form eines Portraits groß berichtet. Dort berichtet Speitel, dass er die Forderung nach dem Recht auf Ehe für Homosexuelle unterstütze, und dass er sich selbst auch wünsche, seinen Partner heiraten zu können. Vielleicht wolle man sogar ein Kind adoptieren. Ebenfalls berichtete er in einer Sendung auf France 3 über seine Homosexualität.
In der Nacht von Sonntag auf Montag wurden am Gebäude der französischen Aidshilfe-Organisation Aides in Paris im 10. Arrondissement homophobe Droh-Plakate geklebt.
Die Plakate zeigen eine vermummte Figur mit Schlagstock in eindeutiger Geste, mit dem Text „Souriez vous allez pouvoir vous marier“ („Lächelt – bald werdet ihr heiraten können„).
In Frankreich wurde am Sonntag der Gedenktag für die Opfer der Deportation begangen. In Bordeaux wurden 2013 – anders als in anderen Städten Frankreichs – Homosexuelle von der offiziellen Gedenkveranstaltung ausgeschlossen. 2014 war eine Teilnahme dann möglich.
Bordeaux am vergangenen Sonntag: in erster Reihe bei der offiziellen Gedenk-Veranstaltung an die Deporation: Vertreter der Veteranen-Verbände, Staats-Funktionäre, Würdenträger. Ganz hinten, allerletzte Reihe, weit abgedrängt, nicht eingeladen, nicht in Reden erwähnt Homosexuelle. Dieses traurige Bild bot eine Gedenkveranstaltung an die Deportation, die am Sonntag 28. April 2013 in Bordeaux stattfand.
Roger Joly, Präsident der Nationalen Vereinigung der Deportierten, hält die Rede. Spricht von der Deportation vieler Franzosen durch NS-Besatzer und hilfswillige französische Behörden. Erwähnt Widerstandskämpfer, Juden, Roma und Sinti. Er erwähnt mit keinem Wort: Homosexuelle.
Der Bürgermeister von Bordeaux, Alain Juppé, traf sich am vergangenen Freitag 26.4.2013 mit den Vereinen von Schwulen und Lesben, um über Wege zur Bekämpfung der Homophobie in der südwestfranzösischen Stadt zu diskutieren.
Im Zuge der Debatten über die Einführung der Ehe sowie des Adoptionsrechts für Homosexuelle ist es in Frankreich an vielen Orten nicht nur zu Demonstrationen von Befürwortern und Gegnern der Homo-Ehe, sondern auch zu homophob motivierten Übergriffen und Gewalttaten gekommen, auch in Bordeaux. So wurde u.a. der Inhaber wie auch ein Gast einer Bar (‚Le Go West‘) Mitte April angegriffen (auch wenn der konkrete homophobe Hintergrund noch fraglich ist).
Alain Juppé, Bürgermeister von Bordeaux, hat in dieser Situation ein bereits seit längerem geplantes Treffen mit Schwulen- und Lesbengruppen der Stadt vorgezogen. Im Mittelpunkt: in Bordeaux Homophobie zu bekämpfen.
Die Homosexuellenverfolgung insbesondere mittels des Paragraphen 175 endete nicht 1945. Und diese Verfolgung durch Polizei und Justiz ist noch weitgehend unaufgearbeitet und verdrängt. Hamburg macht nun als erstes Bundesland den Anfang: mit der für den Juli 2013 geplanten und an bemerkenswertem Ort gezeigten Ausstellung „Liberales Hamburg? Homosexuellenverfolgung durch Polizei und Justiz nach 1945“, die systematisch die Verfolgung von Homosexuellen nach 1945 durch die eigene Polizei und Justiz thematisiert. Die Ausstellung wird durch die Justiz-Senatorin eröffnet, der Polizeipräsident hält den Festvortrag.
Der §175 hatte in der Bundesrepublik auch nach 1945 in der von den Nazis 1935 verschärften Fassung seine Gültigkeit. Und er war der Hintergrund für eine Homosexuellenverfolgung , die auch nach 1945 anhielt – bis weit in die 1970er und selbst die beginnenden 1980er Jahre hinein, auch in Hamburg. Ein prägnantes Beispiel hierfür: Klappen-Verbote und die so genannte ‚Hamburger Spiegel-Affäre‚. Jahrelang wurden Besucher zahlreicher öffentlicher Toiletten der Hansestadt von Polizeibeamten bespitzelt, durch Einwegspiegel mit dahinter liegenden kleinen Kabinen. ‚Ertappte‘ Schwule wurden erfasst, teils strafrechtlich verfolgt, in ‚Rosa Listen‘ erfasst, mit ‚Klappen-Verbot‘ belegt. Erst eine Aktion engagierter Schwuler Anfang Juli 1980 (!) machte diese Überwachungs-Praxis publik und sorgte letztlich für ihre Beendigung.
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional
Immer aktiv
Der Zugriff oder die technische Speicherung ist unbedingt für den rechtmäßigen Zweck erforderlich, um die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Abonnenten oder Nutzer ausdrücklich angefordert wurde, oder für den alleinigen Zweck der Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Voreinstellungen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Nutzer beantragt wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Aufforderung, die freiwillige Zustimmung Ihres Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht zu Ihrer Identifizierung verwendet werden.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.