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Nationaler Aids Beirat abgeschafft – zukünftig nur noch Umsetzungs-Gremium

Der 1987 eingerichtete Nationale Aids-Beirat (NAB) wurde im November 2016 im 30. Jahr seines Bestehens abgeschafft. Für die Begleitung der neuen ab 2017 gültigen HIV-, Hepatitis- und STD-Strategie des Bundesgesundheitsministeriums ist inzwsichen ein Umsetzungs-Gremium angekündigt. Was sind seine Merkmale, und wie ist es im Vergleich zum ehemaligen NAB aus Sicht von HIV-Communities zu bewerten? Eine erste Einordnung:

Anfang April 2016 hat das Bundeskabinett die neue ‚Strategie zur Eindämmung von HIV, Hepatitis B und C sowie anderer sexuell übertragbarer Infektionen‘ (BIS 2030; pdf) verabschiedet, die die bisherige HIV/AIDS-Bekämpfungsstrategie von 2005 ersetzt.

In diesem Zug wurde auch der Nationalen Aids-Beirat (NAB) abgeschafft. Die letzte Sitzung des NAB fand am 21. November 2016 statt. Ab 2017 wird ein Gremium eingesetzt, dessen Aufgabe die Begleitung bei der Umsetzung der neuen Strategie ist.

Nationaler AIDS Beirat abgeschafft : Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe mit den Mitgliedern des Nationalen AIDS-Beirats bei ihrer letzten gemeinsamen Sitzung am 21.11.2016 ((c) BMG/Schinkel)
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe mit den Mitgliedern des Nationalen AIDS-Beirats bei ihrer letzten gemeinsamen Sitzung am 21.11.2016 ((c) BMG/Schinkel)
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Resolution Positive Begegnungen 2016: Nationalen AIDS-Beirat nicht abschaffen sondern weiterentwickeln!

Der Nationale Aids-Beirat NAB droht abgeschafft zu werden. Die ‚Positiven Begegnungen‘, die größte Konferenz von Menschen mit HIV in Europa, hat hierzu mit großer Mehrheit folgende Resolution verabschiedet (Dokumentation):

Nationalen AIDS-Beirat (NAB) nicht abschaffen, sondern im Zuge der neuen Strategie (BIS 2030) weiterentwickeln!

Die Bundesregierung hat ihre Präventionsstrategie überarbeitet und verfolgt ab sofort einen Ansatz, der HIV, STIs und Hepatitis C in einer Strategie zusammenführt.

Das hat auch Auswirkungen auf den Nationalen AIDS-Beirat, der die Bundesregierung in Fragen der HIV-Prävention und der Selbsthilfe von Menschen mit HIV/AIDS berät.

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ANST beenden – Speicherung von Menschen mit HIV, Hepatitis B und C in Polizeidatenbanken endlich abschaffen

Unter dem Kürzel ANST speichert die Polizei im bundesweiten Informationssystem INPOL eine Infektion mit HIV, Hepatitis B oder Hepatitis C. Diese Speicherung des ‚personengebundenen Hinweises‘ (PHW) ‚ANST‘ ist seit langem ein von Aidshilfen wie auch Aktivisten stark kritisiertes Problem. Begründet wird die auf Grundlage des Bundeskriminalamt-Gesetzes (BKAG) erfolgende Speicherung mit dem Schutz der Bediensteten sowie deren Eigensicherung.

Es ist zu begrüßen, dass der Nationale Aids-Beirat hierzu ein Votum ‚Speicherung von gesundheitsbezogenen Daten in polizeilichen Datenbanken unter dem Kürzel „ ANST “‘ (vom 5. April 2016, publiziert am 8. Juni 2016) beschlossen hat. Das Votum zeigt, dass aus dem Vorhandensein einer Infektion kein Rückschluss auf aktuelle Infektiosität gezogen werden kann. Es belegt dass die Speicherung unter ‚ANST‘ somit nicht geeignet ist zur Erreichung des Zieles beizutragen.

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Speicherung von gesundheitsbezogenen Daten in polizeilichen Datenbanken unter dem Kürzel „ ANST “ – Votum des NAB

Unter dem Merkmal (PHW) ‚ ANST ‚ werden in polizeilichen Informationssystemen Daten zu Infektionen mit HIV, Hepatitis B und Hepatitis C über Bürger gespeichert (INPOL-Verbund) – mit der Idee so zum Schutz der Bediensteten beizutragen. Der Nationale Aids-Beirat (NAB) betont in einem am 5. April 2016 beschlossenen Votum, dass das Wissen von einer zu irgendeinem Zeitpunkt bestehenden Infektion keinen Rückschluss auf ein derzeit real bestehendes Infektionsrisiko ermöglicht. Der NAB „empfiehlt der NAB, die Speicherung der Angaben zu Infektionen mit HIV, Hepatitis B und Hepatitis C unter dem Kürzel „ANST“ in polizeilichen Datenbanken zu beenden.“

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Speicherung von gesundheitsbezogenen Daten in polizeilichen Datenbanken unter dem Kürzel „ ANST “

Die Polizei- und Ordnungsgesetze der Bundesländer enthalten Bestimmungen, die insbesondere Bedienstete der Polizei und Rettungspersonal vor Infektionsgefahren im Rahmen ihrer Dienstausübung schützen sollen. Vor diesem Hintergrund werden in polizeilichen Informationssystemen von Bund und Ländern personenbezogene Daten von Bürgern und Bürgerinnen mit dem Zusatz „ANST“ (ansteckend) versehen. Dies erfolgt ausschließlich bei Hepatitis B-, Hepatitis C- oder HIV-Infektionen. Erforderlich ist, dass entsprechende Hinweise von einem Arzt oder einer Ärztin oder einer entsprechenden Unterlage (Gesundheitsamt, Verwaltungsbehörde, Justizvollzugsanstalt u.ä.) oder dem Betroffenen selbst vorliegen. Die Art der Infektion wird nicht gespeichert.

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Abschaffung Nationaler Aids Beirat – in Zukunft nur noch Simulation von Partizipation ?

Der Nationale Aids Beirat steht zur Disposition – schon ab Ende 2016 mit Umsetzung der neuen ‚Strategie zur Eindämmung von HIV, Hepatitis B und C sowie anderer sexuell übertragbarer Infektionen‘. Wird ein festes Gremium bestehen bleiben – oder wird er ersetzt durch unverbindliche Fachgespräche? Abschaffung Nationaler Aids Beirat – ist dies sinnvoll? Und – kann dies im Interesse von Menschen mit HIV, von Aidshilfe und Selbsthilfe sein? Oder droht zukünftig eine Simulation von Partizipation?

Der Nationale Aids Beirat äußert sich seit beinahe 30 Jahren zu zentralen Fragen der Aids-Bekämpfung und -Politik. Er berät das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bei der Umsetzung der Aids-Strategie. In der Folge der Verabschiedung einer neuen ‚Strategie zur Eindämmung von HIV, Hepatitis B und C sowie anderer sexuell übertragbarer Infektionen‚ (online, am 6.4.2016 vom Bundeskabinett verabschiedet) stellt sich die Frage nach der Zukunft des Nationalen Aids-Beirats (NAB).

Abschaffung Nationaler Aids Beirat ? (hier: Begrüung zur 9. Sitzung des NAB März 2015)
Abschaffung Nationaler Aids Beirat ? (hier: Begrüung zur 9. Sitzung des NAB März 2015)

Der bestehende Nationale Aids-Beirat soll soweit bisher bekannt per Ende des Jahres verabschiedet und nicht neu berufen werden. Abschaffung Nationaler Aids Beirat – dies könnte damit bevorstehen. Eine diskutierte Variante: statt eines festen Gremiums sollen gelegentliche Fachgespräche diese Aufgabe übernehmen.

Sind Fachgespräche geeignet, das Ziel dem bisher der Nationale Aids-Beirat erfolgreich diente, zu erreichen? Und wäre eine Abschaffung des NAB im Interesse von Selbsthilfe und HIV-Positiven?

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HIV-Diagnostik in der Erstuntersuchung von Asylsuchenden – Votum des Nationalen Aids-Beirats

Nationaler AIDS-Beirat (NAB) beim Bundesministerium für Gesundheit zur HIV-Diagnostik in der Erstuntersuchung von Asylsuchenden (Votum Nr. 47)

Berlin/Bonn, 13. Oktober 2015: Der NAB stellt fest, dass im Rahmen der Erstuntersuchungen bei Asylsuchenden auch routinemäßig HIV-Testungen durchgeführt werden. Dieses Verfahren entspricht nicht den anerkannten Standards zur Durchführung eines HIV-Tests.

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Nationaler Aids-Beirat: Zugang zu HIV-Therapie

Der Nationale Aids-Beirat fordert Zugang zu HIV-Therapie für alle Menschen, die sich in Deutschland aufhalten, für die Zeit ihres Aufenthalts und unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Er benennt dazu in seinem Votum Nr. 46 konkrete Maßnahmen.

Jeder Mensch, der sich in Deutschland aufhält, soll für die Zeit des Aufenthalts Zugang zu HIV-Therapie entsprechend den geltenden Leitlinien haben. Dies betont der Nationale Aids-Beirat in seinem Votum  Nr. 46 vom 19. März 2014, veröffentlicht am 6., online seit 10. Juni 2014.

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Mitglied des Nationalen Aids-Beirats

Der Bundesminister für Gesundheit hat am 22. Juli 2013 den Nationalen Aids-Beirat neu berufen. Als ein Mitglied des Nationalen Aids-Beirats bin ich ab 22.7.2013 neu berufen worden.

Der Nationale AIDS-Beirat berät die Bundesregierung zu aktuellen sozialen und medizinischen Fragestellungen zu HIV/AIDS.

Mitglieder des Nationalen Aids-Beirats sind:

Bernd Aretz, Selbsthilfe
Prof. Dr. med Dr. phil. Klaus Bergdolt, Medizinhistoriker
Prof. Dr. med.Norbert H. Brockmeyer, Klinischer HIV-Spezialist
Kelly Calvacanti, Selbsthilfe
Prof. Dr. med. Dr. med. dent. Dr. phil. Dominik Groß; Medizinethiker
Dr. med. Annette Elisabeth Haberl, Klinische HIV-Spezialistin
Dipl.-Päd. Silke Klumb, Prävention und Versorgung; Interessenvertretung
Heidrun Nitschke, Ärztin im öffentlichen Gesundheitsdienst
Prof. Dr. med. Jürgen Rockstroh,Klinischer HIV-Spezialist
Prof. Dr. rer. pol. Dipl.-Kaufm. Rolf Rosenbrock, Sozialwissenschaftler
Professor Dr. med. Reinhold E. Schmidt, Klinischer HIV-Spezialist
Prof. Dr. jur. Margarete Schuler- Harms, Juristin für öffentliches Recht
Dipl.-Psych. Ulrike Sonnenberg-Schwan, Psychologin
Prof. Dr. med. Hans-Jürgen Stellbrink; Klinischer HIV-Spezialist
Prof. Dr. jur. Jochen Taupitz; Gesundheitsrechtler /Medizinethiker
Dipl.-Soz.Päd. Gaby Wirz; Selbsthilfe
Ulrich Würdemann; Selbsthilfe

Die nächste Sitzung des Nationalen AIDS-Beirats NAB findet am 17. September 2013 statt

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Ich freue mich über die Berufung in den Nationalen Aids-Beirat und sehe hier eine gute Möglichkeit, Interessen von Menschen mit HIV und Aids einzubringen und zu vertreten.
Aktuell wichtig als Themen sind mir (neben den Themen, die der NAB bereits behandelt, wie Kriminalisierung, Migration) u.a. die Verbesserung der Gesundheitsversorgung von Menschen in Haft, sowie die Frage der Versorgungssituation in der Fläche / außerhalb von Ballungsräumen. Generell möchte ich dazu beitragen, die Umsetzung des GIPA-Prinzips zu fördern, dass Menschen mit HIV in die sie betreffenden Diskussionen und Entscheidungsprozesse adäquat und aktiv einbezogen werden.

Du hast Anregungen, Hinweise auf wichtige Themen oder auch Fragen? Ich freue mich drauf – gern hier als Kommentar, oder in einer persönlichen Nachricht.

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Nachtrag 06.11.2015:
Die Berufungsperiode für den Nationalen Aids-Beirat beträgt zwei Jahre. Der Bundesgesundheitsminister hat Anfang November 2015 entschieden, die Berufungszeit der Mitglieder des Nationalen Aids-Beirats um ein weiteres Jahr zu verlängern.

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Bundesministerium für Gesundheit 22.07.2013: Nationaler AIDS-Beirat neu berufen
DAH 22.07.2013: Stärkere Community-Vertretung im Nationalen AIDS-Beirat
queer.de 24.07.2013: Ulrich Würdemann im Nationalen Aids-Beirat

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HIV/Aids ondamaris Texte zu HIV & Aids

Nationaler Aids-Beirat: Ergänzung um zusätzlich zwei HIV-Positiven – Vertreter

Der Nationale Aids-Beirat wird nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit um zwei Vertreter aus HIV-Positiven-Selbsthilfe ergänzt.

Der ‘Nationale Aids-Beirat’ konstituierte sich erstmals im Dezember 1986 zu Zeiten von Bundesgesundheitsministerin Rita Süssmuth. Sein Ziel war es, die Bundesregierung in Fragen der nationalen Aids-Politik zu beraten. Im Oktober 2010 löste der damalige Bundesgesundheitsminister Rösler den  Nationalen Aids-Beirat auf (siehe ‘Nationaler Aids-Beirat – quo vadis?‘). Kurz darauf wurde eine Neu-Konstituierung des Nationalen Aids-Beirats veranlasst.

HIV-Positive fühlten sich und ihre organisierte Selbsthilfe nicht adäquat vertreten – und diskutierten Notwendigkeit und Inhalte einer Positiven-Interessenvertretung im Nationalen Aids-Beirat. In Gesprächen insbesondere zwischen Bundesministerium für Gesundheit und Deutscher Aids-Hilfe wurde die Frage thematisiert.

Das Bundesministerium für Gesundheit teilte nun auf Anfrage eines ondamaris-Lesers (siehe Kommentar) mit

„Nach einem Dialog mit Betroffenen und Interessenvertretern haben wir entschieden, bis zu zwei weitere Mitglieder aus dem Kreise der Selbsthilfe zu benennen. Wir haben die AIDS-Beirat Mitglieder gebeten, uns geeignete HIV-positive Menschen zu benennen und erwarten in Kürze entsprechende Vorschläge.“

Die Deutsche Aids-Hilfe geht von einer Nach-Berufung der beiden HIV-Positiven noch vor der nächsten Sitzung des Nationalen Aids-Beirats aus.

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Die (insbesondere auch auf ondamaris geführten) Debatten um die Frage, wie die Interessen HIV-Positiver im Nationalen Aids-Beirat vertreten werden, scheinen Früchte getragen zu haben.

Dem Bundesministerium für Gesundheit gebührt Anerkennung für seine Bereitschaft, die Nominierung zu überdenken und um zwei Vertreter aus der Selbsthilfe HIV-Positiver zu erweitern – und HIV-Positiven sowie der Deutschen Aids-Hilfe gebührt Dank für ihr Engagement in ‚eigener Sache‘.

Nun sind zwei  aktive Mitstreiter/innen gefragt – für eine engagierte und an den Interessen HIV-Positiver orientierte Mitarbeit im nationalen Aids-Beirat.

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Text 19. April 2017 von ondamaris auf 2mecs

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HIV/Aids ondamaris Texte zu HIV & Aids

Nationaler Aids-Beirat: demnächst Neu-Konstituierung – Chance zu Neu-Start mit Aidshilfen- und Positiven-Interessenvertretung vertan (akt.)

Der Nationale Aids-Beirat, jüngst erst von Bundes-Gesundheitsminister Rösler aufgelöst, wird sich absehbar neu konstituieren – ohne Interessenvertretung von Deutscher Aidshilfe oder Menschen mit HIV. GIPA? Fehlanzeige.

Erst im Oktober 2010 hatte Bundesgesundheitsminister Rösler den im Dezember 1986 gegründeten Nationalen Aids-Beirat aufgelöst. Nun zeichnet sich eine baldige Neu-Konstituierung ab.

Im neuen Nationale Aids-Beirat wird auch die Deutsche Aids-Hilfe (DAH) vertreten sein. Silke Klumb, Geschäftsführerin der DAH, wurde persönlich als Mitglied benannt. Dies bestätigte die DAH auf Nachfrage.

Der ’neue‘ Nationale Aids-Beirat wird sich am 8. Februar 2011 mit seiner ersten Sitzung in Berlin konstituieren.

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Aktualisierung 06.01.2011, 17:30:
Silke Klumb ist (anders als in der ursprünglichen Fassung des Artikels formuliert) persönlich als Mitglied des ’neuen‘ Nationalen Aids-Beirats benannt, nicht als Vertreterin der Deutschen Aids-Hilfe, und ohne deren vorherige Einbindung (siehe Kommentar #3 & 5).
Damit sind weder der Dachverband der Aidshilfen in Deutschland noch Interessenvertreter von Menschen mit HIV und Aids im ’neuen‘ Nationalen Aids-Beirat vertreten.

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Es ist erfreulich, dass Aids-Organisationen wie Deutsche Aidshilfe und Aidshilfe Baden-Württemberg im neuen Nationalen Aids-Beirat vertreten sind. Dass Menschen mit HIV – explizit als Interessenvertreter von Menschen mit HIV, nicht als Vertreter von Aids-Organisationen – weiterhin nicht als Mitglieder benannt wurden, befremdet.
Die Bundesregierung versäumt es wieder einmal, das – von ihr selbst bereits 1994 unterzeichnete – GIPA-Prinzip (Menschen mit HIV aktiv an sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen) selbst umzusetzen.