„Verschwiegen und Vergessen – Schicksale und Lebenswege lesbischer Frauen im Nationalsozialismus“ – unter diesem Titel fand am 7. Mai 2014 am ‚Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen‘ in Berlin die zweite Gedenkstunde für in der NS-Zeit verfolgte Lesben statt.
Annähernd 100 Personen nahmen an der Gedenkstunde teil, die nach 2013 bereits zum zweiten Mal am ‚Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen‘ stattfand. Es sprachen Prof. Dr. Corinna Tomberger, Dr. Claudia Schoppmann / Sigrid Grajek sowie Prof. Dr. Sabine Hark. Musikalische Begleitung: Corinne Douarre.
Josef Meisinger wurde am 14. September 1899 in München geboren und am 7. März 1947 in Warschau hingerichtet. Meisinger war ab Errichtung 1936 bis in das Jahr 1938 Leiter der Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung – und damit neben Carl-Heinz Rodenberg eine der zentralen Figuren der Homosexuellen-Verfolgung in der NS-Zeit.
Nach zwei Jahren als Kriegsfreiwilliger im Ersten Weltkrieg arbeitete Josef Meisinger zeitweise zunächst in München bei einer Bank, bevor er ab 1922 bei der Polizei München (zeitweise bei der ‚Sitte‘) tätig war.
Carl-Heinz Rodenberg (Schreibweisen auch: Karl-Heinrich oder Karl-Heinz) wurde am 19.11.1904 in Heide geboren und starb 1995 im Odenwald. Carl-Heinz Rodenberg war ab 1943 wissenschaftlicher Leiter der Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung – und damit eine der zentralen Figuren der Homosexuellen-Verfolgung in der NS-Zeit.
Carl-Heinz Rodenberg studierte Medizin und promovierte 1930 an der Universität Marburg (Dissertation). Im April 1932 trat er der NSDAP sowie der SA bei und wurde 1933 Mitarbeiter des ‚Rassenpolitischen Amtes‚ der NSDAP. Bei der SS erreichte er später den Rang des ‚Obersturmbannführer‘ (Offiziersrang, vergleichbar etwa einem heutigen Oberstleutnant).
Hans Hirschberg starb am 28. Dezember 1943 im Alter von 31 Jahren – möglicherweise bei dem Versuch, nach der KZ-Haft wegen §175 seiner Verlegung in eine Tötungsanstalt zu entgehen. Seit 2012 erinnert ein Stolperstein an ihn.
Hans Hirschberg
Hans Kurt Albert Hirschberg wurde am 2. Februar 1912 in Altona [4] geboren. Hans Hirschberg lebte in Altona und im Hamburger Stadtteil St. Pauli.
Dort arbeitete er als Stricher / Strichjunge. Er wurde mehrfach verhaftet und kam 1938 in ‚Schutzhaft‘ in das KZ Fuhlsbüttel (vgl. Beispiele aus dem KZ Neuengamme: Häftlingsart Homo). Aufgrund von Vergehen gegen den 1935 verschärften Paragraph 175 ((a), Ziffer 4, „gewerbsmäßige Unzucht“) wurde Hirschberg verurteilt.
Später wurde Hans Hirschberg als „schwachsinnig“ in die Heil- und Pflegeanstalt Langenhorn eingewiesen. Dort wurde er sterilisiert (s.u.). [1]
Hirschberg heuerte auf dem HAPAG-Versorgungsschiff ‚Oldenburg‘ (8.597 BRT) an, das für die Wehrmacht fuhr. Auf diese Weise, hoffte er vielleicht, könne er aufgrund „Frontbewährung“ vorzeitig aus Langenhorn entlassen werden. Möglicherweise wollte er sich so einer Verlegung aus Langenhorn in eine Tötungsanstalt entziehen [2].
Hans Hirschberg starb am 28. Dezember 1943 in der Nordsee nördlich von Bergen / Norwegen (Stadlandet) auf dem Versorgungsschiff ‚Oldenburg‘, das von einem Torpedo (des britischen U-Boots Seadog) getroffen wurde und sank.
Seit April 2012 erinnert ein Stolperstein an Hans Hirschberg, verlegt in Altona an seinem früheren Wohnort Gilbertstraße 24 (heutiger Straßenname [3], früher: Gustavstraße 24, II Stock).
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Stolperstein Hans Hirschberg
Der Text des im April 2012 verlegten Stolpersteins für Hans Hirschberg:
Hier wohnte Hans Hirschberg Jg. 1912 Mehrmals verhaftet zuletzt 1938 KZ Fuhlsbüttel eingewiesen 1938 Heilanstalt Langenhorn „Frontbewährung“ Tot 28.12.1943
Im Erdgeschoß des Hauses, vor dem der Stolperstein Hans Hirschberg liegt, informiert seit Herbst 2018 eine (auf diesem Text basierende) Tafel über Hirschberg:
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Heil- und Pflegeanstalt Langenhorn
Die Heil- und Pflegeanstalt Langenhorn war Teil des nationalsozialistischen Euthanasie-Programms (siehe Mordaktion T4). Im Rahmen dieses Programms wurden zwischen 1933 und 1945 über 100.000 Menschen ermordet.
Die Heil- und Pflegeanstalt Langenhorn war ab 1936 die einzige große Institution in Hamburg für psychisch Kranke. Sie war die zentrale ‚Drehscheibe‘ in Hamburg für Deportationen in Tötungsanstalten. Mindestens 4.097 Fälle von Deportationen Geisteskranker und Behinderter (oder als solcher Erklärter) aus Langenhorn in Tötungsanstalten sind bisher dokumentiert. 3.755 von ihnen wurden ermordet.
Auf dem Gelände der Heil- und Pflegeanstalt Langenhorn befindet sich heute die Asklepios Kinik Nord – Ochsenzoll. Seit Mai 2009 erinnert dort eine Gedenktafel (vor Haus 42) an die Deportation und Tötung von Patienten.
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Sterilisation Homosexueller in der NS-Zeit
Die Sterilisation / Kastration Homosexueller war Bestandteil der ’nationalsozialistischen Rassenhygiene‘. Besonders eingesetzt für die Frage der Kastration Homosexueller hat sich Carl-Heinz Rodenberg, der dafür u.a. 1942 eine Anerkennung Himmlers für „überzeugende Aufsätze“ erhielt. Rodenberg war ab Juli 1943 „wissenschaftlicher Leiter“ der ‚Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung‚.
Bei Personen, die nach Reichsstrafgesetzbuch Paragraph 175 rechtskräftig verurteilt waren, konnten gemäß Änderungsgesetz vom 26. Juni 1935 (des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“) Kastrationen vorgenommen werden, wenn „sie nach amts- oder gerichtsärztlichem Gutachten erforderlich“ waren, um die Person „von einem entarteten Geschlechtstrieb zu befreien“, und wenn der Betreffende in diesen Eingriff ‚einwilligte‘.
Viele verurteilte Homosexuelle stimmten „freiwillig“ ihrer Kastration zu (sahen sich de facto dazu gezwungen), um einer (erneuten) Einweisung in Straflager oder KZ zu entgehen.
Ab 1942 wurden in KZ auch Zwangs-Kastrationen ‚legalisiert‘.
Eine weitere Verschärfung wird ab 1942 geplant: das „Gesetz über die Behandlung Gemeinschaftsfremder“ sieht vor, dass Zwangs-Sterilisation / Zwangs-Kastration / Entmannung nun vom Richter bei Verurteilungen nach den §§ 175 und 175a (als so genannte ‚Sittlichkeitsverbrecher‘) angeordnet werden kann ohne ärztliches Gutachten und ohne Einwilligung des Betroffenen. Nach Erarbeitung mehrerer Entwürfe bis 1944 soll das Gesetz per 30. Januar 1945 in Kraft treten, kriegsbedingt kommt es nicht mehr dazu.
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Schöpfer des Projekts Stolpersteine ist der Künstler Gunter Demnig. Die Hamburger Initiative ‚Stolpersteine für homosexuelle NS-Opfer‘ wurde von Bernhard Rosenkranz † und Ulf Bollmann Anfang 2006 ins Leben gerufen.
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Lesezeichen: „Wege in den Tod – Hamburgs Anstalt Langenhorn und die Euthanasie in der Zeit des Nationalsozialismus“, Hamburg 1993 Hinz&Kunst 29.04.2010: Von der Kneipe ins KZ
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[1] Quellen im Staatsarchiv Hamburg sind vor allem eine Strafakte (213-11, 2839/36 und eine Patientenakte der Staatskrankenanstalt Langenhorn,352-8/7, Abl .1995/2 Nr. 22976. [2] Die Gefahr der Verlegung aus Langenhorn in eine Tötungsanstalt war auch für Homosexuelle konkret, vgl. zum Beispiel Schicksal Alfred Beckmann [3] Als Spätfolge der Altonaer Eingemeindung von 1937 wurden um 1950 zahlreiche Straßen in Altona umbenannt. [4] Altona war damals eine selbständige Stadt in Holstein, kam erst im April 1937 mit dem Groß-Hamburg-Gesetz zu Hamburg
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Danke an Ulf Bollmann / Initiative „Gemeinsam gegen das Vergessen – Stolpersteine für homosexuelle NS-Opfer“ für Informationen zu Hans Hirschberg.
In Frankreich wurde am Sonntag der Gedenktag für die Opfer der Deportation begangen. In Bordeaux wurden 2013 – anders als in anderen Städten Frankreichs – Homosexuelle von der offiziellen Gedenkveranstaltung ausgeschlossen. 2014 war eine Teilnahme dann möglich.
Bordeaux am vergangenen Sonntag: in erster Reihe bei der offiziellen Gedenk-Veranstaltung an die Deporation: Vertreter der Veteranen-Verbände, Staats-Funktionäre, Würdenträger. Ganz hinten, allerletzte Reihe, weit abgedrängt, nicht eingeladen, nicht in Reden erwähnt Homosexuelle. Dieses traurige Bild bot eine Gedenkveranstaltung an die Deportation, die am Sonntag 28. April 2013 in Bordeaux stattfand.
Roger Joly, Präsident der Nationalen Vereinigung der Deportierten, hält die Rede. Spricht von der Deportation vieler Franzosen durch NS-Besatzer und hilfswillige französische Behörden. Erwähnt Widerstandskämpfer, Juden, Roma und Sinti. Er erwähnt mit keinem Wort: Homosexuelle.
Die Homosexuellenverfolgung insbesondere mittels des Paragraphen 175 endete nicht 1945. Und diese Verfolgung durch Polizei und Justiz ist noch weitgehend unaufgearbeitet und verdrängt. Hamburg macht nun als erstes Bundesland den Anfang: mit der für den Juli 2013 geplanten und an bemerkenswertem Ort gezeigten Ausstellung „Liberales Hamburg? Homosexuellenverfolgung durch Polizei und Justiz nach 1945“, die systematisch die Verfolgung von Homosexuellen nach 1945 durch die eigene Polizei und Justiz thematisiert. Die Ausstellung wird durch die Justiz-Senatorin eröffnet, der Polizeipräsident hält den Festvortrag.
Der §175 hatte in der Bundesrepublik auch nach 1945 in der von den Nazis 1935 verschärften Fassung seine Gültigkeit. Und er war der Hintergrund für eine Homosexuellenverfolgung , die auch nach 1945 anhielt – bis weit in die 1970er und selbst die beginnenden 1980er Jahre hinein, auch in Hamburg. Ein prägnantes Beispiel hierfür: Klappen-Verbote und die so genannte ‚Hamburger Spiegel-Affäre‚. Jahrelang wurden Besucher zahlreicher öffentlicher Toiletten der Hansestadt von Polizeibeamten bespitzelt, durch Einwegspiegel mit dahinter liegenden kleinen Kabinen. ‚Ertappte‘ Schwule wurden erfasst, teils strafrechtlich verfolgt, in ‚Rosa Listen‘ erfasst, mit ‚Klappen-Verbot‘ belegt. Erst eine Aktion engagierter Schwuler Anfang Juli 1980 (!) machte diese Überwachungs-Praxis publik und sorgte letztlich für ihre Beendigung.
Deportation Homosexueller : Lange wurden sie ignoriert – Männer, die wegen ihrer Homosexualität aus Frankreich deportiert wurden. Nun aber sorgt die Organisation „Les «Oublié-e-s» de la Mémoire“ (Die Vergessenen des Gedenkens) mit einer Ausstellung für Aufsehen. Die Verfolgung und Deportation Homosexueller durch das NS-Regime und seine Komplizen [1] steht im Mittelpunkt der Ausstellung „La déportation pour motif d’homosexualité“ (Deportation wegen Homosexualität), die im Rathaus des 4. Arrondissements in Paris gezeigt wird.
Jean-Luc Schwab, Kurator der Ausstellung, betont, diese sei konzipiert um „Fakten möglichst nah an der historischen Realität darzustellen, anhand verifizierter Quellen sowie anerkannter Spezialisten„.
Die Ausstellung, die nach Paris in mehreren Städten Frankreichs zu sehen sein soll, beschreibt die verschiedenen Phasen der Verfolgung und Deportation Homosexueller durch das NS-Regime in Frankreich, auch anhand von Biographien Deportierter wie Rudolf Brazda oder Pierre Seel.
Die Ausstellung ist in Kooperation mit dem Verteidigungsministerium, der Nationalen Vereinigung der Kämpfer und Kriegsopfer, der Stiftung für das Gedenken an die Deportation sowie der Stadt Paris entstanden. Anlass ist der zehnte Jahrestag der Gründung des Vereins „Les «Oublié-e-s» de la Mémoire“ (Die Vergessenen des Gedenkens).
Die Ausstellung weise aber über die historische Perspektive hinaus, betonen die Initiatoren, sie sei auch ein Hinweis wachsam zu sein – die letzten Tage und die Auseinandersetzung um die in Frankreich kurz bevor stehende Einführung der Ehe auch für Homosexuelle zeige erst jüngst wieder, dass es gelte weiterhin wachsam vor Homophobie in der französischen Gesellschaft zu sein.
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Ausstellung über die Deportation Homosexueller : „La déportation pour motif d’homosexualité“, 22. April bis 3. Mai 2013, Paris, Rathaus des 4. Arrondissements (2, place Baudoyer; dort auf der Galerie in der 1. Etage)
Mairie du 4e: La déportation pour motif d’homosexualité
Yagg 22.04.2013: Les «Oublié-e-s» de la Mémoire proposent une remarquable exposition sur la déportation pour motif d’homosexualité
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Anmerkung: [1] Mit ‚Komplizen‘ dürften insbesondere auch Behörden und Institutionen der Vichy-Regierung unter Philippe Petain im von NS-Truppen nicht besetzten Teil Frankreichs gemeint sein.
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Aktualisierung 28.04.2013: Am 30. April 2013 wird zudem eine Podiumsdiskussion zur Ausstellung stattfinden mit Jean-Luc Schwab, Délégué en Alsace et Référent Recherches et Mémoire des Vereins Les „Oublié-e-s“ de la Mémoire – Association civile homosexuelle du Devoir de Mémoire.
Zur Ausstellung erscheint eine 16seitige Broschüre.
Plakat zur Ausstellung im Artikel ergänzt.
Friedrich Sponer war in der NS-Zeit einer der berüchtigsten und von Homosexuellen gefürchteten Richter Berlins. Sponer verachtete Homosexuelle – und setzte diese Verachtung in seiner Tätigkeit als Richter mit drakonischen Urteilen in die Tat um. In Publikationen nach 1945 wurde Sponer als ‚Blutrichter‘ bezeichnet.
Von 1935 bis 1939 war Friedrich Sponer Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Berlin, als Vorsitzender der ab April 1935 eingerichteten Abteilung ‚AG 603‘ (auch Schöffengericht 603), zuständig für ‚Unzuchtsachen‘. 1939 wurde er zum Kriegsgerichtsrat ernannt (Kriegsgericht: unterste Instanz der Militärgerichtsbarkeit in der NS-Zeit). Er war als Vertreter der Staatsanwaltschaft am Kriegsgericht Potsdam tätig.
Sponer hat, so der ‚Kulturring in Berlin‘, „in den ersten Jahren der Nazi-Diktatur die praktische Durchsetzung der Strafverschärfung gegen Homosexuelle 1935 an Berliner Gerichten wesentlich mitgeprägt“. Bei einem Drittel aller Berliner Verfahren gegen Homosexuelle habe er von 1935 bis 1939 als Einzelrichter den Vorsitz geführt. 921 Urteile seien bisher bekannt.
Friedrich Sponer hat aus seiner „Abscheu gegen Homosexuelle“ nie einen Hehl gemacht, mehrfach betont, eine „feige hinterhältige Art … [sei] … bei Homosexuellen üblich“ (Pretzel, [1]).
Friedrich Sponer nahm in der NS-Zeit eine besondere Rolle ein: ihm kam eine„herausragenden Rolle bei der Durchsetzung der verschärften, nationalsozialistsich motivierten Strafrechtsprechung“ zu. „Seine drakonischen Urteile dienten der Abschreckung und stießen zuweilen selbst bei Staatsanwälten auf Unbehagen.“ (Pretzel, [1])
Sponers Art der Prozessführung war berüchtigt – Einsprüche gegen polizeiliche Ermittlungsvorwürfe wertete er als strafverschärfend, ebenso das Widerrufen von erpressten Geständnissen (wegen mangelnder Reue oder Uneinsichtigkeit) oder Verweise auf Drohungen mit KZ-Haft. KZ-Haft selbst ‚begriff Sponer als weiteres Indiz für die Schuld des Angeklagten‚ [1].
“Ich erinnere mich da auch noch an einen Berliner Richter, der in die Schwulengeschichte eingegangen ist. Der hieß Sponer und war ein einmaliges Schwein. Wenn der Schwule abzuurteilen hatte, dann fielen die Strafen immer ganz besonders hart aus.” [2]
Neben seiner ausgeprägte Homophobie und antihomosexuellen Einstellung war Friedrich Sponer ebenso für seine antisemitischen Haltung bekannt:
Am 14. Mai 1938 stand der damaligen Tennis-Star (‚Tennis-Baron‘) Gottfried von Cramm, der am 5. März 1938 von der Gestapo verhaftet wurde und dem eine Beziehung mit dem Artisten Manasse Herbst ‚vorgeworfen‘ wurde, vor Gericht – vor Richter Sponer. Von Cramm wurde zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. In der Urteilsbegründung äußerte Friedrich Sponer u.a.,
„Der Angeklagte hätte auch bereits vor der Machtübernahme und auch vor der Judengesetzgebung des Dritten Reiches die Einsicht haben müssen, dass der Jude für ihn ein verabscheuungswürdiger Mensch ist“ (zitiert nach [1]).
Von Cramm wurde ins Strafgefangenenlager Rollwald eingeliefert und dort nach sechs Monaten am 16. Oktober 1938 wegen guter Führung wieder entlassen.
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Offizialverteidiger bei Sponers Amtsgerichts-Kammer war Dr. Walter Niemann. Über ihn teilte die Gestapo-Zentrale Berlin auf Anfrage der Gestapo Würzburg mit „Niemann ist Parteigenosse und wird seit einiger Zeit fast ausschließlich bei der Kammer des Amtsgerichtsrats Sponer, Berlin, als Offizialverteidiger der Homosexuellen bestellt. … Im allgemeinen erfreut sich Dr. Niemann eines sehr guten Rufes. Er ist verheiratet. Nachteiliges über ihn konnte nicht festgestellt werden.“ [3]
Was die Gestapo und damit in Folge auch Friedrich Sponer nicht wussten: Dr. Walter Niemann war einer der engsten Mitarbeiter von Magnus Hirschfeld und 1920/21 zweiter Vorsitzender des Wissenschaftlich-humanitären Komitees WhK. In seiner Rechtsanwalts-Kanzlei verteidigte er bereits in den 1920er Jahren zahlreiche Homosexuelle.
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Friedrich Sponer wurde am 24. Januar 1884 in Loslau (Oberschlesien, Polen) geboren. Nach Jura-Studium in Kiel und Berlin arbeitete er ab 1920 beim Landgericht Berlin. Sponer war verheiratete und hatte drei Kinder. Am 1. Mai 1933 wurde Sponer Mitglied der NSDAP.
Kurz vor Kriegsende wurde Sponer aus dem Militärdienst entlassen aus gesundheitlichen Gründen. Nach erfolgreicher ‚Entnazifizierung‘ am 16. September 1949 bezog er eine staatliche Pension.
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[1] Andreas Pretzel: NS-Opfer unter Vorbehalt: homosexuelle Männer in Berlin nach 1945. Münster / Hamburg / London 2002 (insbes. zu Richter Friedrich Sponer, S. 31 ff.) [2]Harry Pauly (Pauline Courage), Jahrgang 1914, Strafbatallion. in: Hans-Georg Stümke, Rudi Finkler: Rosa Winkel – Rosa Listen. Hamburg 1981, S. 312 ff. [3] Akte Obermeyer 8873 der Gestapostelle Würzburg, Bayerisches Staatsarchiv Würzburg, zitiert nach: Andreas Sternweiler: „Mitstreiter aus der Schwulenbewegung„, in: Müller / Sternweiler: Homosexuelle Männer imm KZ Sachsenhausen, Berlin 2000
Am 14. März 1918 wurde Abba Kovner in Sewastolpol geboren – Schriftsteller und Widerstandskämpfer (* 14.3.1918 Sewastopol; † 25.9.1987 Kibbuz En haChoresch, Israel).
Kovner beteiligte sich am bewaffneten Aufstand im Ghetto Wilna (Vilna, heute Vilnius) und veröffentlichte das Manifest des jüdischen Widerstands, A. Kovner, verlesen am 1.1.1942 im Ghetto von Wilna.
Abba Kovner testifying at Eichmann’s trial, Jerusalem 1961 – Israel Government Press Office – Israel National Photo Collection – Public Domain
Kovner war Kommandeur der jüdischen Widerstandsgruppe Fareinikte Partisaner Organisatzije und gehörte später zu den Gründern der Untergrundbewegung Bricha, die 1944 bis 1948 über 300.000 Juden bei der illegalen Flucht und Einwanderung nach Palästina unterstützte. 1961 gehörte Kovner zu den zeugen, die im Eichmann-Prozess aussagten.
Im Ghetto von Wilna wurden über 40.000 Juden ermordet.
A. Kovner starb am 25. September 1987 im Kibbuz En haChoresch in Israel.
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