Am 28. Juni 1935 beschlossen die Nationalsozialisten in Deutschland die Verschärfung des Paragraph 175 . Insgesamt existierte der Paragraph 175 von seiner Einführung am 1. Januar 1872 bis zu seiner Abschaffung am 11. Juni 1994 über 122 Jahre.
Die Verschärfung des Paragraph 175, damals begründet u.a. mit einem Interesse an der “sittlichen Gesunderhaltung des Volkes”, trat mit Wirkung zum 1. September 1935 in Kraft. Schon gut ein Jahr später, am 10. Oktober 1936, wurde mit der ‚Reichszentrale für Homosexualität und Abtreibung‚ eine der zentralen bürokratischen Verfolgungsinstanzen geschaffen.
In der Bundesrepublik hatte die von den Nazis 1935 verschärfte Version des §175 unverändert bis 1969 Gültigkeit. Noch 1957 hielt das Bundesverfassungsgericht (u.a. unter Verweis auf die ’sittlichen Anschauungen des Volkes‘) den Paragraphen 175 in der NS-Fassung für verfassungsgemäß.
In der DDR galt ab 1950 Paragraph 175 in der Version vor der NS-Verschärfung.
Wikipedia erläutert die Verschärfung des Paragraph 175 :
“Im Jahr 1935 verschärften die Nationalsozialisten den § 175, indem sie die Höchststrafe im Zuge einer Umdefinition vom Vergehen zum Verbrechen von vier Jahren auf fünf Jahre Gefängnis heraufsetzten. Durch Streichung des Adjektivs „widernatürlich“ wurde die traditionsreiche Beschränkung auf beischlafähnliche Handlungen aufgehoben. Der Straftatbestand war nun erfüllt, wenn „objektiv das allgemeine Schamgefühl verletzt und subjektiv die wollüstige Absicht vorhanden war, die Sinneslust eines der beiden Männer oder eines Dritten [zu] erregen“[6]. Eine gegenseitige Berührung war nicht mehr erforderlich. Darüber hinaus wurde – ähnlich wie bereits 1925 geplant – ein neuer § 175a geschaffen, der sogenannte qualifizierte Fälle als „schwere Unzucht“ mit Zuchthaus zwischen einem und zehn Jahren bestrafte. Hierzu zählten:
die Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses
homosexuelle Handlungen mit Männern unter 21 Jahren
„widernatürliche Unzucht mit Tieren“
Paragraph 175 – Wortlaut ab 1935 bis 1969 (BRD) bzw. 1950 (DDR)
Der Paragraph 175 lautete ab der Verschärfung von 1935 (gem. Art. 6 des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs vom 28. Juni 1935. RGBl. I S. 839):
§ 175 (1) Ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen läßt, wird mit Gefängnis bestraft. (2) Bei einem Beteiligten, der zu Zeit der Tat noch nicht einundzwanzig Jahre alt war, kann das Gericht in besonders leichten Fällen von Strafe absehen. § 175a Mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren, bei mildernden Umständen mit Gefängnis nicht unter drei Monaten wird bestraft:
ein Mann, der einen anderen Mann mit Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben nötigt, mit ihm Unzucht zu treiben, oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen zu lassen;
ein Mann, der einen anderen Mann unter Mißbrauch einer durch ein Dienst-, Arbeits- oder Unterordnungsverhältnis begründeten Abhängigkeit bestimmt, mit ihm Unzucht zu treiben oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen zu lassen;
ein Mann über einundzwanzig Jahre, der eine männliche Person unter einundzwanzig Jahren verführt, mit ihm Unzucht zu treiben oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen zu lassen;
ein Mann, der gewerbsmäßig mit Männern Unzucht treibt oder von Männern sich zur Unzucht mißbrauchen läßt oder sich dazu anbietet. § 175b Die widernatürliche Unzucht, welche von Menschen mit Tieren begangen wird, ist mit Gefängnis zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.
Auf dem Gelände des ehemaligen Gestapo-Hauptquartiers und Sitz des ‘Reichssicherheitshauptamts’, Zentralen der Verfolgung und Vernichtung, wurde am 6. Mai 2010 die Ausstellung ‘Topografie des Terrors’ eröffnet. Thematisiert wird auch die Verfolgung Homosexueller in der NS-Zeit.
Berlin Kreuzberg, Niederkirchnerstraße 8. Gegenüber das Abgeordnetenhaus von Berlin, Reste der Mauer. Ein kahles Gelände, ein flacher Neubau in einem Feld aus dunkelgrauem Schotter. Kontrast zu den umliegenden Bauten – ein Kontrast mit Intention, eine Distanz zur umliegenden Herrschaftsarchitektur.
Jahrzehnte früher hieß die heutige Niederkirchner Straße ‘Prinz-Albrecht-Straße’, und die Adresse ‘Prinz-Albrecht-Straße 8′ stand für Terror, Verfolgung und Vernichtung. Hier und in unmittelbarer Nähe lagen das Hauptquartier der ‘Geheimen Staatspolizei’ (Gestapo), die Zentrale der SS und das ‘Reichssicherheitshauptamt‘ (RSHA).
Rechtzeitig vor dem 65. Jahrestag der Befreiung wurde in Berlin am 6. Mai 2010 die Ausstellung ‘Topografie des Terrors’ eröffnet.
Die Ausstellung ‘Topografie des Terrors’ informiert über “die wichtigsten Einrichtungen des nationalsozialistischen Verfolgungs- und Terrorapparats” und versucht in fünf Abschnitten “die europäische Dimension der NS-Schreckensherrschaft sichtbar” zu machen.
Im ersten Teil wird dargestellt, wie die NS-Diktatur errichtet wurde. im zweiten Abschnitt werden die zentralen Organisationen des Terrors, SS und Polizei, vorgestellt. Abschnitte drei und vier, die Schwerpunkte der Ausstellung, beschreiben Verfolgung und Vernichtung auf dem Gebiet des ‘Deutschen Reiches’ sowie in den besetzten Gebieten. Hier werden auch die systematische Vernichtung der Juden, die Deportationen von Roma und Sinti, die Bekämpfung von Homosexuellen und die Verfolgung von Asozialen sowie von Kriegsgefangenen und anderen Ausländern und Mordaktionen in Polen und der Sowjetunion behandelt. Im fünften und letzten Abschnitt werden Kriegsende und die juristische Aufarbeitung der NS-Verbrechen dargestellt.
Dabei thematisiert die Ausstellung auch die Verfolgung Homosexueller durch Gestapo, SS und Reichssicherheitshauptamt, sowohl im Verlauf der einzelnen Ausstellungsbereiche als auch in einem eigenen Panel. So z.B. im Geschäftsverteilungsplan (August 1939) des Reichskriminalpolizeiamts (‘Amt 5′ des Reichssicherheitshauptamts; ansässig am Werderschen Markt 5-6), in dessen ‘Referat IIA’ sich damals die ‘Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung‘ befand:
Ein eigenes Panel thematisiert gezielt die Verfolgung Homosexueller:
Hier finden sich Dokumente politisch verordneter Verfolgung wie auch persönlicher Schicksale verfolgter Homosexueller, so eine Aktennotiz Josef Meisinger (Referatsleiter IIS ‘Homosexualität und Abtreibung’) vom 7. Mai 1935 zur Änderung des §175, den Erlass zur Errichtung der ‘Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung‘ oder die ‘Belehrung von Angehörigen der SS und Polizei, dass homosexuelle Handlungen mit dem Tod bestraft werden’ von 1942.
sowie Beispiele für die alltägliche Verfolgung, z.B. Denunziation / Meldung eines ‘Betriebsobmannes’ der Deutschen Arbeitsfront über ‘unsittliche Handlungen’ von Betriebsangehörigen der Firma Zielh-Abegg vom 27. November 1941:
Die Ausstellung ist in einem umfangreichen (und mit 15€ bemerkenswert günstigen) umfangreichen Katalog dokumentiert.
Die umfangreiche Bibliothek ist werktags für die Öffentlichkeit zugänglich.
Homosexuelle wurden in großer Zahl während des deutschen Nationalsozialismus verfolgt, gequält, ermordet. Als Opfer des Nationalsozialismus anerkannt wurden sie lange Zeit nicht. Es bedurfte einer besonderen Rede, 40 Jahre nach Kriegsende.
Homosexuelle wurden nach 1945 für ihre Verfolgung, für Haft und KZ-Aufenthalte nicht entschädigt. Ihrer wurde nicht gedacht. Sie fanden offiziell nicht statt.
Erst 1985 wurde in West-Deutschland erstmals ‘offiziell’ der Verfolgung Homosexueller in der NS-Zeit gedacht. Bundespräsident Richard von Weizsäcker (1920 – 2015) erinnerte in seiner Rede zum 40. Jahrestag der Beendigung des Krieges in Europa auch an die homosexuellen Opfer.
“Der 8. Mai ist ein Tag der Erinnerung. Erinnern heißt, eines Geschehens so ehrlich und rein zu gedenken, daß es zu einem Teil des eigenen Innern wird. Das stellt große Anforderungen an unsere Wahrhaftigkeit.
Wir gedenken heute in Trauer aller Toten des Krieges und der Gewaltherrschaft.
Wir gedenken insbesondere der sechs Millionen Juden, die in deutschen Konzentrationslagern ermordet wurden.
Wir gedenken aller Völker, die im Krieg gelitten haben, vor allem der unsäglich vielen Bürger der Sowjetunion und der Polen, die ihr Leben verloren haben.
Als Deutsche gedenken wir in Trauer der eigenen Landsleute, die als Soldaten, bei den Fliegerangriffen in der Heimat, in Gefangenschaft und bei der Vertreibung ums Leben gekommen sind.
Wir gedenken der ermordeten Sinti und Roma, der getöteten Homosexuellen, der umgebrachten Geisteskranken, der Menschen, die um ihrer religiösen oder politischen Überzeugung willen sterben mußten.
Wir gedenken der erschossenen Geiseln.
Wir denken an die Opfer des Widerstandes in allen von uns besetzten Staaten.
Als Deutsche ehren wir das Andenken der Opfer des deutschen Widerstandes, des bürgerlichen, des militärischen und glaubensbegründeten, des Widerstandes in der Arbeiterschaft und bei Gewerkschaften, des Widerstandes der Kommunisten.
Wir gedenken derer, die nicht aktiv Widerstand leisteten, aber eher den Tod hinnahmen, als ihr Gewissen zu beugen.”
Vierzig Jahre nach Kriegsende findet erstmals ein westdeutscher Spitzenpolitiker und offizieller Repräsentant des Staates Worte des Gedenkens auch für die homosexuellen NS-Opfer.
Der komplette Text der Rede kann auf den Seiten des Bundestags gelesen werden (auf den Seiten des Bundespräsidenten hier). Die Rede ist bei einigen Landeszentralen für politische Bildung als Video verfügbar (z.B. NRW).
Die Verfolgung Homosexueller nach §175 in der von den Nazis 1935 verschärften Fassung ging in West-Deutschland bis 1969 weiter. Von Januar 1950 bis Dezember 1969 wurden 50.887 Verurteilungen nach den Paragraphen 175 und 175a eingeleitet (nach Lautmann).
1995 wurde einer Anregung von Bundespräsident Roman Herzog entsprochen, den Auszug aus der Rede Richard von Weizsäckers in die Gestaltung des offiziellen Gedenkorts der Bundesregierung, die ‘Neue Wache’, mit einzubeziehen. Seitdem heißt es dort u.a.
„Die Neue Wache ist der Ort der Erinnerung und des Gedenkens an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft. Wir Gedenken der Völker, die durch Krieg gelitten haben. Wir gedenken ihrer Bürger, die verfolgt wurden und ihr Leben verloren. Wir gedenken der Gefallenen der Weltkriege, wir gedenken der Unschuldigen, die durch Krieg und Folgen des Krieges in der Heimat, die in Gefangenschaft und bei der Vertreibung ums Leben gekommen sind. Wir gedenken der Millionen ermordeter Juden, wir gedenken der ermordeten Sinti und Roma, wir gedenken aller, die umgebracht wurden wegen ihrer Abstammung, ihrer Homosexualität oder wegen Krankheit und Schwäche. Wir gedenken aller, deren Recht auf Leben geleugnet wurde. Wir gedenken der Menschen, die Sterben mussten um ihrer Religion oder politischen Überzeugung willen. Wir gedenken aller, die Opfer der Gewaltherrschaft wurden und unschuldig den Tod fanden.“
Waren Homosexuelle lange Zeit (mindestens bis zur Rede von Weizsäckers) ‘vergessen Opfer’ des Nationalsozialismus? Nein. Im Gegenteil, sie waren nicht nur “vergessene Opfer” des Nationalsozialismus (wie lange formuliert wurde), sondern “sie wurden in voller Absicht von den Opfergruppen und von einer Wiedergutmachung ausgenommen. Sie wurden also nicht als Opfer ‘vergessen’, sondern weiterhin zu Opfern gemacht” (Rüdiger Lautmann).
Nebenbei, bei Richard von Weizsäcker scheint die in seiner Rede vom 8. Mai 1985 zum Ausdruck kommende Haltung auch gelebte Realität zu sein. Als jüngst sein Sohn starb, stand in der Traueranzeige in der FAZ u.a. bei den trauernden Familienangehörigen auch der Name der Tochter nebst ihrer Lebenspartnerin.
Die ‘ Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung’ war die bürokratische Zentralstelle der Verfolgung Homosexueller in der NS-Zeit. An dem Ort, an dem Schreibtisch-Täter der Schwulenverfolgung in der Nazizeit arbeiteten, erinnert heute nichts mehr an ihr ‘Wirken’.
Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung
Durch Geheimbefehl des NS-Innenministers Heinrich Himmler vom 10. 10. 1936 wurde die ‘ Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung ‘ im Rahmen der Neuorganisation der Kriminalpolizei gegründet. Sie war angesiedelt im Hauptsitz des Reichskriminalpolizeiamts (das wiederum seit Juni 1936 Himmler unterstellt war) in Berlin am Werderschen Markt (zeitgenössisches Foto hier).
Aufgabe dieser ‘ Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität ’ war die reichsweite Erfassung und Registrierung der Homosexuellen, die nach §175 oder einem anderen ‘Sittlichkeitsdelikt’ straffällig geworden waren. Sie war zur Anordnung oder eigenständigen Durchführung von Ermittlungen (z.B. mobile Sonderkommandos der Gestapo) befugt. Eine Richtlinie vom 11.5.1937 regelte zudem u.a. die ständige Überwachung von Strichjungen.
In der Namensgebung und Kombination von Homosexualität und Abtreibung kommt die ‘rassehygienische’ Intention ihrer Einrichtung zum Ausdruck. Beides waren ‚gleichberechtigte‘ Aufgabengebiete der Reichszentrale:
„Nicht minder gefährlich als die Homosexualität ist für den Staat die Fruchtabtreibung„.
Josef Meisinger im April 1938
Bereits 1938 wurden in der ‘Reichszentrale’ die Daten von 28.800 Männern erfasst und gespeichert, die entweder wegen Homosexualität bestraft oder dieser ‘verdächtig’ waren. Bis 1940 soll sich ihre Zahl auf 41.000 Männer erhöht haben (Joachim Müller (1) ebenso wie juraforum sprechen sogar von 95.000 Männern). 1943 hatte die ‚Reichszentrale‘ insgesamt 17 Mitarbeiter (plus Leitung).
Zunächst (von ihrer Errichtung bis 1939) war die ‘Reichszentrale’ angesiedelt innerhalb der Gestapo. Ab 1939 wurde die ‚Reichszentrale‘ von der Kriminalpolizei übernommen (Reichskriminalpolizei(haupt)amt), allerdings blieb im Geheimen Staatspolizeiamt ein Sonderdezernat (Reichssicherheitshauptamt’ PSHA Abt. IV) für Homosexualität zuständig.
Beide, Kriminalpolizei und Gestapo, bedeuteten für viele Homosexuelle den Weg in KZs: Während für die ‘Schutzhaft’ die Gestapo zuständig war, drohte seitens der Reichs-Kriminalpolizei sogenannte ‘Vorbeugehaft’. Beide Haftarten führten i.d.R. zur Einweisung in Konzentrationslager (bes. seit dem Erlass ‘Vorbeugende Verbrechensbekämpfung durch die Polizei’ vom 14.12.1937). Ab dem Erlass des ‘Reichssicherheitshauptamts’ vom 12. Juli 1940 war zudem auch formell legalisiert, dass Homosexuelle auch ohne Gerichtsurteil in KZs eingewiesen werden konnten.
Der ‘Vorläufer’ der ‘Reichszentrale’, das ‘Sonderdezernat II 1 Homosexualität‘ entstand schon 1934 auf Befehl von Heinrich Himmler beim preußischen Geheimen Staatspolizeiamt (Gestapa). Bereits im Herbst 1934 waren alle deutschen Polizeipräsidien angewiesen worden, für ihre Dienststellen Listen mit den Namen sämtlicher Homosexueller zu verfassen.
Beide Ämter, Sonderdezernat und Reichszentrale, waren in Personalunion Josef Meisinger unterstellt. Von ihrer Einrichtung 1936 bis 1938 war er ihr Leiter, wurde dann strafversetzt im Zusammenhang mit der ‚Affäre Fritsch‘.
Wegen des Kriegsbeginns 1939 wurde die ‚Reichszentrale‘ wieder als Arbeitsbereich in das Reichskriminalhauptamt eingegeliedert.
Bereits 1938 wurde zum Nachfolger Meisingers als Leiter der ‘Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung’ Kriminalrat Erich Jacob berufen. Ihm zur Seite gestellt als ‘wissenschaftlicher Leiter’ wurde ab Juli 1943 der Neurologe und Psychiater Carl-Heinz Rodenberg. Rodenberg bestritt nach 1945, jemals für die ‘Reichszentrale’ gearbeitet zu haben.
Das Reichskriminalpolizeiamt fand seinen Nachfolger im Bundeskriminalamt (siehe “die braunen Wurzeln des BKA“)
(1) Joachim Müller: ‘Betrifft: Haftgruppen “Homosexuelle” – Rehabilitierung (k)ein Problem? Schlaglichter zu einigen markanten Stationen in offiziellen und öffentlichen Bereichen’, in: ‘Homosexuelle in Konzentrationslagern’, Bad Münstereifel 2000 [2] Rodenberg an RJM-Ministerialrat Rietzsch am 3.10.1942, zitiert nach: G. Grau: Homosexualität in der NS-Zeit, Frankfurt am Main 1993
Die Gründung der ‘Reichszentrale zur Bekämpfung der ‘Homosexualität und Abtreibung’, dieser ‘Bürokratie der Verfolgung’, markiert eine Intensivierung (zahlenmäßige Zunahme) und Verschärfung (höhere Strafbemessung, weniger Freisprüche) der Verfolgungs-Intensität männlicher Homosexueller in Nazi-Deutschland. Sie war nicht nur Datensammelstelle, sondern auch Organisations- und Koordinierungspunkt der Verfolgung Homosexueller in der NS-Zeit.
Die Schreibtischtäter dieser Homosexuellen-Verfolgung, sie saßen (auch) am Werderschen Markt, im Reichskriminalpolizeiamt, in der ‘Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung’. Insbesondere Carl-Heinz Rodenberg, der die Kastration als politisches Terrorinstrument wie auch perverse Ökonomisierung des Menschen propagierte und nach 1945 weitgehend unbehelligt im Odenwald lebte.
Die Aktenbestände der ‘Reichszentrale’ könnten ein Fundus für die Erforschung der Verfolgung Homosexueller in Nationalsozialismus sein. Doch vermutlich sind jegliche Hoffnungen, sie würden (vielleicht aus Tiefen russischer Archive) wieder auftauchen (statt z.B. bei Bombenangriffen vernichtet worden zu sein), reines Wunschdenken …
Sustrumermoor ist eine dieser beschaulichen kleinen Siedlungen nahe der niederländischen Grenze. Kirche und Feuerwehr, Schule mit Sportplatz, Siedlungshäuser der 50er und 60er Jahre. Eine Siedlung im emsländischen Hochmoor, einige Straßen nur. Wenige Erwachsene spazieren auf den Straßen, Kinder fahren im Kettcar vorbei. Sonntägliche Ruhe und Beschaulichkeit. Sustrumermoor ist eine unauffällige Siedlung.
Mit den Nachbargemeinden ist Sustrumermoor -wie viele dieser kleinen Siedlungen im äußerst westlichen Emsland– verbunden durch die Nord-Süd-Straße. Sie durchzieht, ebenso ruhig und unauffällig, das Hochmoor, weitgehend dem Verlauf der nahen Grenze zu den Niederlanden folgend.
Die Nord-Südstraße wurde von Häftlingen gebaut. Häftlingen der nahe gelegenen Konzentrations- und Strafgefangenen-Lager. Eines dieser Lager war das ‘Lager V Neusustrum‘. Es war das dritte der berüchtigten Emslandlager.
Das Lager Neusustrum war derjenige Ort in Deutschland, an dem in der NS-Zeit die meisten Homosexuellen inhaftiert waren.
Das Lager Neusustrum lag am Rand es heutigen Ortes Sustrumermoor. Gedenken, Gedenken an die furchtbare Geschichte dieses Ortes, an das Lager, an die Inhaftierten, die Verfolgten, die Homosexuellen, findet nur am Rande statt. In bizarrem Umfeld.
KZ und Strafgefangenenlager Neusustrum
1933. Das Lager Neusustrum wird am 1. September als drittes KZ im Emsland nach Börgermoor und Esterwegen fertiggestellt (Anordnung durch das Preußische Innenministerium am 20. Juni 1933), mit Platz für 1.000 Gefangene (laut [B] 2.000). Mit dem Bahnhof Dörpen war das Lager Neusustrum durch eine Schmalspur-Lorenbahn verbunden, die von den Gefangenen auch ‚Moorexpress‘ genannt wurde. Erste Gefangene treffen im Oktober in Neusustrum ein [B].
Die Leitung übernimmt am 3. August 1933 (andere Quellen: 27 September) SS-Obersturmführer Emil Faust, der zuvor schon im KZ Esterwegen durch besondere Grausamkeit aufgefallen war. Faust (geb. 3.11.1899 Oberlahnstein) bleibt Lager-Leiter bis November 1933, ging später zur ‚Organisation Todt‘. Faust wurde 1949 in Emden – Uphusen verhaftet und am 2. November 1950 vom Schwurgericht Osnabrück zu lebenslanger Zuchthausstrafe verurteilt. 1952 erfolgte eine weitere Verurteilung zu sechs Jahren Zuchthaus, seine lebenslange Strafe wurde „auf dem Gnadenweg“ umgewandelt in 20 Jahre, die Faust in Lingen / Ems verbüßte. [B]
Das KZ-System wird bald schon neu geordnet. Einige Emslandlager werden als KZ aufgelöst und anders verwendet. Das KZ Neusustrum wird am 3. April 1934 der preußischen Justizverwaltung übergeben, und fungiert ab diesem Zeitpunkt als Strafgefangenenlager.
Die Strafgefangenenlager unterstehen nun SA-Obersturmbannführer Werner Schäfer, Kommandantur Papenburg (zuvor Kommandant KZ Oranienburg). Die Lager werden im Zuge dieser Umorganisation neu nummeriert, Neusustrum wird ab Frühjahr 1935 ‚Lager V‘. 1937/38 wird es auf 1.500 Gefangenenplätze vergrößert.
Etwa 66.500 Strafgefangene wurden allein in die nördlichen Strafgefangenenlager im Emsland zwischen 1934 und 1945 eingeliefert. Zuständig für Organisation und Leitung der Strafgefangenenlager im Emsland war Werner Schäfer.
Am 4. April 1945 wurden die letzten Gefangenen aus dem Lager Neusustrum in das Lager Aschendorfermoor verlegt. Nach Kriegsende wurde das Lager Neusustrum bis 1950 von der Justizstrafanstalt Lingen zur Unterbringung von Gefangenen genutzt. Die Baracken wurden anschließend abgerissen. Auf dem Gelände der früheren Häftlingsbaracken befindet sich heute der Sportplatz der Schule.
Homosexuelle in Neusustrum
Das Lager Neusustrum war derjenige Ort in Deutschland, an dem in der NS-Zeit die meisten Homosexuellen inhaftiert waren.
Stümke / Winkler zitieren 1981 in ‚Rosa Winkel, Rosa Listen‘ einen ‚Bericht von C.M., der als Politischer von Februar bis Juni 1940 in Neusustrum ‚Lager V‘ war‘:
„Das Lager V hatte zu dieser Zeit dreitausend bis viertausend Häftlinge, etwa die Hälfte davon Homosexuelle. … Die Gefangenen trugen keine Markierung durch wuinkel, so dass man nicht unmittelbar erkennen konnte, wer homosexuell war. … In meiner Baracke waren ca. dreihundert Menschen untergebracht, davon etwa die Hälfte homosexuell. Die Gefangenen kamen hauptsächlich aus Hamburg.“
Stümke/Winmkller zitieren weitere Zeitzeugen mit abweichenden Beobachtungen:
„Ein anderer Zeuge, er war dort 1936/38 inhaftiert, gab an, das im sleben Lager ca. 20% schwul waren und auch in anderen, umliegenden Lagern viele Homosexuelle gefangen waren.“
„Ein weiterer Zeuge gibt an, dass ‚im Moorlager 5 Neusustrum ein drittel der Häftlinge zur Gruppe der Homosexuellen gehört‘ [hat] (Harthauser 1967, S. 26f)“
Zwar sprechen selbst neuere Dissertationen erstaunlicherweise von ‘Einzelfällen’ von Homosexuellen in den Emslandlagern [Lüerßen]. Andererseits befanden sich Hoffschild zufolge “an keinem Ort im Deutschen Reich mehr Homosexuelle in Haft … als in den Emslandlagern” [Hoffschild 1999, S. 35, zitiert nach Bührmann-Peters]. Andere Berichte [Dissertation Bührmann-Peters ‚Deliktstatistik‘ S. 159, Daten jeweils für unterschiedlich kurze Zeiträume] sprechen von einem Anteil von 1,1% bis 9,9% Homosexuellen an allen Insassen der Emslandlager.
“Insgesamt wurden die Gefangenen, die aufgrund ihrer Homosexualität in Gefängnissen und Zuchthäusern saßen, häufiger in die Emslandlager “überwiesen” als andere Gefangene. Das heißt die als homosexuell Inhaftierten wurden einem als besonders brutal und abschreckend geltenden Strafvollzug ausgesetzt.” (Quelle)
Auch wenn die homosexuellen Opfer in den Emslandlagern vermutlich überwiegend namenslos sind – einige Schicksale sind doch bekannt, so z.B.
Walter Timm, 1938, der später in Sachsenhausen war,
Luis Schild (1898 – 1935) [B],
Wilhelm C. (geb. 1915) [C],
Hans Bielefeld,
Paul Gerhard Vogel [5],
Rudolf Kruse (pdf),
Max Lenz (Stolpersteine),
Arnold Bastian (pdf) Stolperstein (dort Verweis Aschendorfermoor),
Heinrich Erich Starke [3] [4] [5],
Georg W. (pdf),
Heinrich Peter Roth (pdf) [4] Stolperstein Hamburg, Steindamm 91,
Max Stephan (pdf),
Gustav Schreiber (Seite aus Google Cache, Vortrag pdf hier, Stolperstein (der auf Börgermorr verweist)),
Besonders viele Homosexuelle waren im Lager V in Neusustrum inhaftiert.
„Im Lager Neusustrum behandelt man Menschen ‘schlimmer als Vieh’, wie es in einem 1950 gesprochenen Urteil gegen den ehemaligen Lagerleiter Emil Faust heißt“ (Kurt Buck).
Bei der Ankunft in Neusustrum wurden die Gefangenen (nach [4]) von der SS begrüßt
„Ihr Arschficker! Euch werden wir jetzt schon den Arsch aufreißen! Ihr werdet was erleben!„
Harry Pauly erinnert sich (in [4]; ausführliche Erinnerung auch in Stümke/Winkler/ Rosa Winkel, Rosa Listen S. 298 – 301):
„Ich glaube, daß ich eingegangen, richtig kaputtgegangen wäre, wenn mir nicht andere geholfen hätten.„
Die im Lager Neusustrum Verstorbenen sind auf dem Friedhof Bockhorst / Esterwegen beigesetzt.
Das ehemalige KZ und Strafgefangenenlager Neusustrum heute
Heute erinnert nur wenig an das Lager Neusustrum.
Der von den Häftlingen angelegte Lager-Park (u.a. Gelände der Baracken der Wachmannschaften) ist heute noch gut zu erkennen, ebenso der am nördlichen Ende gelegene Teich.
Am südlichen Ende des Parks, die Informationstafel passierend, findet man noch heute ein 1934 von der SA errichtetes ‘Denkmal’, eine von Findlingen umgebene Säule. Das auf der Säule in einem Rundbogen befindliche Hakenkreuz wurde nach dem Krieg durch ein ‘Niedersachsenross’ ersetzt.
Die ehemalige Texttafel wurde entfernt, an gleicher Stelle befindet sich ein (nach Buck wahrscheinlich in den 70ern angebrachter) Text: ‘Niedersachsens stolzes Pferd, sage mir was sind wir wert? Dein Geist und meine Kraft haben hier Wüsten fruchtbar gemacht.’ [Wessen Geist diesen Ort schuf, und wessen Kraft das Moor hier urbar machte, wird nicht erwähnt.]
Nahe dem Kreuz befinden sich drei Gedenktafeln. Auf einer der beiden Gedenktafeln links ist zu lesen „In den Jahren 1947 bis 1960 haben in Sustrum-Moor Siedler aus verschiedenen teilen Deutschlands eine neue Heimat aufgebaut. Wir gedenken der Opfer von Krieg und Vertreibung“. Die Gedenktafel rechts des Kreuzes wurde 1995 von ehemaligen polnischen Gefangenen angebracht.
An die homosexuellen Gefangenen und Verfolgten erinnert (außer der Erwähnung des Begriffs Homosexuelle auf der Informationstafel) nichts an diesem Ort.
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Es ist erschreckend, diesem Ort zu begegnen. Ein Ort der Geschichtsklitterung und Schönfärberei, des Nichtwahrhabenwollens und Verdrängens – und der Verleugnung von Kriminalisierung und Verfolgung auch von Homosexuellen.
Dass an diesem Ort (wie an so vielen im Emsland) die eigene Vergangenheit beschönigt und wo möglich verdrängt wird, scheint in der Region eine nicht gerade untypische Umgangsweise zu sein. Dass hier noch heute ein NS-Denkmal, bizarr und geschichtsverfälschend pseudo-’entnazifiziert’ unkommentiert stehen kann, erschreckt. Dass an diesem für die Verfolgung und Diskriminierung Homosexueller in NS-Deutschland so bedeutenden Ort noch heute kein Gedenken an diese homosexuellen NS-Opfer zu finden ist, bestürzt.
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Anresie / Ortsbeschreibung: Das Gelände des ehemaligen Lagers Neusustrum ist auch angesichts des Fehlens jeglicher Hinweisschilder etwas schwer zu finden. Die Nord-Süd-Straße von Rhede Richtung Süden fahrend, rechts bei km 49,1 in den Ort ‘Sustrumermoor’ fahren. Nach einigen Metern sieht man rechts die Kirche, links die Feuerwehr. Vor der Feuerwehr nach links abbiegen auf die Teichstraße (ehemaligen Lagerstraße). Nach wenigen Metern sieht man rechterhand ein Kreuz und einige Gedenktafeln, gelegen in einer Parkanlage (dem ehemaligen Gelände der Baracken der Wachmannschaften). Auf der gegenüber liegenden Seite befindet sich ein Sportplatz – dort befanden sich die Häftlingsbaracken.
Dokumente: [A] Kurt Buck: ‘Auf der Suche nach den Moorsoldaten. Emslandlager 1933 – 1945 und die historischen Orte heute’, 6. erweiterte Auflage, Papenburg 2008 [B] ‘”Wir sind die Moorsoldaten” – Die Insassen der frühen Konzentrationslager im Emsland 1933 – 1936′, Dissertation Dirk Lüerßen, Osnabrück 25. Mai 2001 [C] ‘Ziviler Strafvollzug für die Wehrmacht – Militärgerichtlich Verurteilte in den Emslandlagern 1939 – 1945′, Dissertation Frank Bührmann-Peters, Osnabrück Sommersemester 2002 [D] Carola von Bülow: ‘Die Verfolgung von homosexuellen Männern im nationalsozialistisch beherrschten Deutschland am Beispiel der Emslager’, in: ‘Verfolgung von Homosexuellen im Nationalsozialismus – Beitrage zur Geschichte der nationalsozialistischen Verfolgung in Norddeutschland’, Edition Temmen, o.J. (Inhaltsverzeichnis als pdf hier) [E] ‘Der Umgang der nationalsozialistischen Justiz mit Homosexuellen’, Dissertation Carola v. Bülow, Oldenburg 10.07.2000
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Aktualisierung 03.04.2013: Auch der Schauspieler Harry Pauly, auch bekannt als Pauline Courage, war 15 Monate im KZ Neusustrum inhaftiert. Er berichtete, dass „ca. 20% schwul waren“. 14.04.2013: Der Berliner Ingenieur Rolf Krappe wurde am 13. Januar / 6. Oktober 1938 (Revision) zu 2 Jahren Gefängnis und Aberkennung des bürgerlichen Ehrenrechts für 5 Jahre verurteilt. Bei Erreichen des Strafendes wurde er am 3.3.1940 aus Neusustrum entlassen. [1] 04.04.2014: Dokumente / Internet-Angaben und Links aktualisiert, Gliederung überarbeitet
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[1] Andreas Sternweiler: ‚Freundschaft und Solidarität‚, in: Müller / Sternweiler: Homosexuelle Männer im KZ Sachsenhausen, Berlin 2000 [2] Hamburg auf anderen Wegen: Stolpersteine für homosexuelle NS-Opfer [3] Stefan Micheler 1999: „… eben homosexuell, wie andere Leute heterosexuell.“ Der Fall Heinrich Erich Starke [4] Rosenkranz / Lorenz: Hamburg auf anderen Wegen: Die Geschichte des schwulen Lebens in der Hansestadt. Hamburg 2012 [5] Hergemöller: Mann für Mann: biographisches Lexikon zur Geschichte von Freundesliebe und mannmännlicher Sexualität im deutschen Sprachraum. Münster o.J. [6] Andreas Sternweiler (Hg.): Pfadfinderführer und KZ-Häftling: Heinz Dörmer. Berlin
Der Paragraph 175 des deutschen Strafgesetzbuchs regelte bis 1994 die Bestrafung einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs zwischen Männern. Dr. Wiefelspütz (SPD) äußert auf Nachfrage, der §175 in der von den Nazis verschärften Fassung, von 1949 bis 1969 unverändert in der Bundesrepublik angewandt, sei kein Unrecht gewesen.
Abgeordnetenwatch ist ein (hier schon früh empfohlenes) Portal, das den direkten Dialog mit Abgeordneten ermöglicht. Ein kleines Stückchen Versuch von Bürgernähe und Transparenz.
Derzeit gibt es auf Abgeordnetenwatch wieder ein Lehrstück darüber, die ernst Politiker ihre Wähler nehmen, und vor allem wie nachdenklich sie bei Homo-Themen sind – oder nicht.
Dr. Dieter Wiefelspütz ist Bundestagsabgeordneter und innenpolitischer Sprecher der SPD, direkt gewählt im Wahlkreis Unna II. Auf Abgeordnetenwatch geht er auf die Frage ein, ob die Verfolgung Homosexueller nach Paragraph 175 in der NS-Version bis 1969 Unrecht gewesen sei.
Hintergrund der folgenden Antworten von Wiefelspütz ist eine Debatte, die auch durch die Einweihung des Denkmals für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen wieder aufflammte:
Das von den Nazis verschärfte Strafrecht gegen Homosexuelle (§175, §175a) bestand in der Bundesrepublik bis 1969 unverändert fort. Erst 1969 (und dann 1975) erfolgte eine Reform. 20 Jahre lang (1949 bis 1969) wurden Homosexuelle in Westdeutschland also nach Nazi-Recht verfolgt, diskriminiert, verurteilt.
Die auf der Hand liegende Frage: wenn die Verfolgung Homosexueller in der Zeit des Nationalsozialismus Unrecht war – war dann nicht auch die Verfolgung Homosexueller in der Zeit danach nach den gleichen Paragraphen Unrecht?
Dazu entspann sich ein Dialog, hier sind in Auszügen Antworten von Dr. Wiefelspütz wiedergegeben:
Dr. Wiefelspütz antwortet am 22.5.2008 auf eine Frage von Frau Resch:
“Ich halte es persönlich für richtig, daß aufgrund gewandelter Rechtsüberzeugungen § 175 StGB gestrichen wurde. Ich habe selber daran mitgewirkt. Auch an dem Beschluß des Deutschen Bundestags vom 14. Mai 2002 habe ich mitgewirkt. Das heißt freilich nicht, daß Urteile von bundesdeutschen Strafgerichten vor der Aufhebung des § 175 StGB Unrecht waren und es Veranlassung für Opferrenten gäbe.”
Und Herrn Meier, der sich ebenfalls für die Sache fragend einsetzt, antwortet Wiefelspütz am 22.5.2008 klar: ” ich setze mich nicht für die von Ihnen vorgeschlagene Rente ein”.
Auf Nachfragen nach einer Wiedergutmachung an die in der Zeit von 1949 bis 1969 verurteilten Homosexuellen stellt Wiefelspütz am 24.5.20087 nochmals klar: ” ich habe meinen Antworten an Sie und Frau Resch nichts hinzuzufügen”.
Das verwirrt den interessierten Leser ja nun doch (schon seit vielen Jahren) … das von den Nazis 1935 verschärfte Strafrecht gegen Homosexuelle war in der Zeit zwischen 1935 und 1945 Unrecht. Die selben Paragraphen, unverändert gültig in der Bundesrepublik zwischen 1949 und 1969, waren nach Ansicht von (nicht nur) Herrn Dr. Wiefelspütz kein Unrecht. Paragraph 175 Unrecht und Recht – wie kann das sein?
Erinnert sei daran, dass gerade auch Abgeordnete der Fraktion der SPD vor 1933 den denjenigen Politikern gehörten, die eine Forderung von Magnus Hirschfeld und anderen nach einer Reform des §175 (Legalisierung der ‘einfachen Homosexualität’) unterstützten.
Und erinnert sei daran, dass viele der Opfer der Verfolgung Homosexueller nach Nazi-Recht in der Zeit zwischen 1949 und 1969 noch leben – und hier (im Gegensatz zum Denkmal) die Chance bestünde, Opfern noch zu Lebzeiten eine (wie auch immer geartete, materielle oder auch ideelle) Wiedergutmachung zukommen zu lassen.
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