800 Euro Geldstrafe plus 11.000 Euro Schadenersatz an die Kläger – dazu wurde Jean-Marie Le Pen wegen Homophobie verurteilt. Ein Gericht in Paris verkündete am 28. Oktober 2018 das Urteil darüber, ob der französische Rechtsextreme Jean-Marie Le Pen homophob ist. Er war wegen dreier Fälle angeklagt.
Der Gründer des rechtsextremen Front National Jean Marie Le Pen ist verurteilt wegen Homophobie. Ein Gericht verkündete am 28. November 2018 das Urteil: 800 Euro Geldstrafe plus Schadenersatz von 11.000 Euro an die zivilen Kläger. Hiervon gehen 5.000 Euro an den Witwer von Xavier Jugelé, Etienne Cardiles, sowie 2.000 Euro an einen der Kläger, die Organisation Mousse, die Homophobie bekämpft.
Die Anwältin von Mousse Me Deshoulières betonte anschließend,
Ce jugement confirme que la parole homophobe n’a plus sa place dans la politique française
(Dieses Urteil macht deutlich, dass Homophobie in der französischen Politik keinen Plarz mehr hat)
Jean Marie Le Pen war angeklagt wegen ‚Aufstachelung zum Hass‘ sowie der ‚Forderung der Verbannung von Homosexuellen‘. Le Pens Anwalt kündigte an, Berufung einlegen zu wollen.
Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine höhere Geldstrafe gefordert. Verhandlung und Urteilsverkündung hatten sich wegen Erkrankung Le Pens verschoben.
Am Mittwoch 13. Juni 2018, eine Woche vor seinem 90. Geburtstag, sollte ein Gericht in Paris das Urteil über den französischen Rechtsextremen und Gründer der rechtsextremen Partei Front national Jean-Marie Le Pen wegen mehrerer homophober Äußerungen sprechen. Doch am Nachmittag des Vortags wurde Le Pen seinem Anwalt zufolge ‚wegen allgemeiner Erschöpfung‘ zur Beobachtung in ein Krankenhaus eingeliefert. Sein Anwalt beantragte eine Verschiebung des Termins. Die Verhandlung fand daraufhin am 3. Oktober statt.
Jean-Marie Le Pen im Jahr 2007 (Foto Jean-Marie Le Pen im Jahr 2007 (Foto CC BY-SA 2.0)
, LizenzWegen ‚andauernden Fiebers‘ war Le Pen ab 25. September 2018 erneut im Krankenhaus. Der 90jährige nahm an der Verhandlung nicht persönlich teil. Sein Anwalt teilte mit, er sei „agonisant sur son lit d’hôpital : ses jours sont comptés“ [„liege sterbend in seinem Krankenhausbett, seine Tage sind gezählt.“]. Zwei Tage später konnte er das Krankenhaus nach Hasue verlassen.
„Attiser la haine par ces propos-là, c’est ce qu’on reproche à Jean-Marie Le Pen“ [„mit seinen Worten Hass hervorrufen zu wollen, das werfen wir Jean-Marie Le Pen vor“], lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Sie sprach von Komplizenschaft mit dem, was manchen Homosexuellen im Alltag widerfahre von Verachtugn bis Verbrechen.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 8.000 Euro. Für jeden der beiden Fälle jeweils 40 Tage Geldstrafe zu je 100 Euro, mit der Möglichkeit einer Haftstrafe im Fall des Nichtzahlens.
Le Pens Verteidiger sprach hingegen von ‚Nichtgigkeiten‘ und forderte die Einstellung des Verfahrens.
Le Pen war wegen dreier Serien homophober Äußerungen in den Jahren 2016 und 2017 angeklagt. In zwei Fällen aus dem Jahr 2016 hatte die Organisation Mousse Anzeige erstattet. Die im Juni 2000 gegründete Gruppierung Mousse engagiert sich gegen Homophobie und Sexismus. Im dritten Fall war Zivil-Kläger unter anderem Etienne Cardiles, der Ehemann des 2017 von einem mutmaßlichen Terroristen auf den Champs-Élysées getöteten Polizisten Xavier Jugelé.
Der Anwalt von Jean-Marie Le Pen hatte im Vorfeld abgestritten, dass Jean-Marie Le Pen homohob sei. Er ‚habe nichts gegen Homosexuelle‘. Viele seiner Mitarbeiter seien homosexuell. Er ‚verteidige sein Recht auf freie Meinungsäußerung‘. Er wolle einen Unterschied deutlich machen zwischen Homosexuellen und ‚Homosexualisten‘, die daraus ‚eine politische Ideologie machten‘.
Jean-Marie Le Pen, am 20. Juni 1928 in La-Trinité-sur-mer in der Bretagne geboren, war nahezu 40 Jahre lang, von 1972 bis 2011 Präsident des von ihm gegründeten rechtsextremen Front national (per 1. Juni 2018 umbenannt in Rasemblement national). 2015 bewirkte seine Tochter und Nachfolgerin als Parteivorsitzende Marine Le Pen seinen Ausschluß aus der Partei. Im März 2018 schloß er sich einer neofaschistischen europäischen Partei an. Bereits in mehr als 25 Fällen wurde Jean-Marie Le Pen verurteilt (Chronologie), u.a. wegen Hassrede, Diskriminierung, rassistischer und antisemitischer Äußerungen. Aids-Kranke hatte er zu internieren (’sidatoires‘) gefordert und sie mit Lepra-Kranken verglichen, und später Aids als rassistischen Kampfbegriff gegen Einwanderer und Drogengebraucher benutzt.
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